Privat-PKW dienstlich nutzen

    • Grundsätzlich wird eine Erlaubnis zur Personenbeförderung benötigt. Aber keine Regel ohne Ausnahme:
      gesetze-im-internet.de/frstllgv/__1.html

      Ist Dein potentieller Arbeitgeber staatl. anerkannt, müsste er unter diese Ausnahmen für Dich fallen.
      Ich z.B. habe keinen Personenbeförderungsschein für 8 Personen benötigt - incl. Rollstuhlfahrer.
      Bleibt noch die versicherungstechnische Seite.
      Dafür muss Dein Arbeitgeber eine Versicherung entsprechend abschließen und Du ein Fahrtenbuch führen.
      Für uns wurde von der Einrichtung einen eigene Versicherung - personenbezogen abgeschlossen.
      .
      Warum Dein Arbeitgeber allerdings den Einsatz Deines privaten PKWs fordert... k.A.
      Das kannst nur Du entscheiden.
      Bei Ausnahmen wäre das für mich kein Thema. Wäre es aber Voraussetzung, um die Arbeit erfüllen zu können... k.A. ob sowas in der Branche üblich ist.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Das ist nicht der Punkt!
      Wie sieht die Versicherungshaftung bei einem von Dir verschuldeten Unfall und möglichem Personenschaden aus?
      Das ist der springende Punkt.

      Die Behinderteneinrichtung für die ich in meiner Freizeit ehrenamtl. tätig war, hat - in einem Gespräch nebenbei erfahren - mich als BetreuungsPerson u.a. auch als Kraftfahzeugsfahrer versichert.
      Fand ich damals absolut fair und mir wurde erst die Tragweite meiner Handlung bewußt. Ich war halt noch jung und unerfahren.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Es geht nicht um einen private Haftpflichtvers. - sondern um einen berufl. - aber ich wollte keinen Grundstzdiskussion daraus machen.
      Ob diese in Deinem Fall als Angestellter sinnvoll ist... da müsste eigentlich die Betriebshaftpflicht DEiner Firma greifen - ich war ja damals nicht im Angestelltenverhältnis und daher war einen gesonderte Versicherung notwendig.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Da habe ich mich privat mit Berufunfähigkeit usw. abgesichert. Lt. meinem Vertreter kann ich bei Firmenwagen aber auch der Haftpflicht trotz selbst verschuldet eine Rechnung stellen.

      Es geht aber nicht darum wie du privat abgesichert bist sondern darum wie die Insassen versichert sind und auf wen ein Schadensfall zurückfallen würde!
      Das sollte geklärt sein.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Soweit ich weiss musst Du eine private Haftpflichtversicherung abschliessen. Auch für Dienstwagen, die privat genutzt werden.

      Diese Haftpflichtversicherung zahlt dann, bei selbst verschuldeten Unfällen, auch für die Insassen, nehmen dich dann aber in Regress. Ansonsten ist die Haftpflicht des Unfallverursachers Schadenersatzpflichtig. Eine Insassenunfallversicherung bringt, ausser unnötige Kosten, nichts. Lt. den Verbraucherzentralen und der Stiftung Warentest ist das eine der überflüssigsten Versicherungen überhaupt.

      Wie gesagt: Wenn Du verschuldest zahlt Deine Haftpflicht, wenn ein Anderer verschuldet, zahlt dessen Haftpflicht.

      Dass Gleiche gilt für private PKW, die Dienstlich genutzt werden.

      Deine PKW-Haftpflicht zahlt bei eigenem Verschulden an die Insassen und nimmt dich in Regress, ansonsten zahlt die Haftpflicht des VErursachers für die Insassen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • #151
      Soweit ich weiss musst Du eine private Haftpflichtversicherung abschliessen. Auch für Dienstwagen, die privat genutzt werden.
      Diese Haftpflichtversicherung zahlt dann, bei selbst verschuldeten Unfällen, auch für die Insassen, nehmen dich dann aber in Regress.
      Ansonsten ist die Haftpflicht des Unfallverursachers Schadenersatzpflichtig.

      Und die Erde ist eine Scheibe.
      Die Nutzung von Kraftfahrzeugen ist bei der Privathaftplichtversicherung gemäß AHB grundsätzlich ausgeschlossen.

      Natürlich ist es möglich, bei selbstverschuldeten Verkehrsunfällen von den Insassen (Fremdinsassen, denn die eigene Familie wird einen wohl nicht verklagen) in Regress genommen zu werden.......... , aber auch hier würde die Privathaftpflichtversicherung nicht einspringen.

      @Krennz

      Wenn du geschriebene Texte richtig und ausführlich lesen würdest, dann wäre dir nicht entgangen, dass z. B. "Stiftung Warentest" oder Verbraucherschutzzentralen bei der Warnung vor einer Insassenunfallversicherung genau einen Fall außen vor lassen. Da steht nämlich stets, dass es sehr wohl einen Fall gibt, der eine IU durchaus sinnvoll erscheinen lässt: Wenn man nämlich ständig oder mehrheitlich (auch beruflich) Fremde Personen (sei es aus Gefälligkeit oder im Rahmen seiner Tätigkeit) befördert.

      Auch wenn du noch mal was zum Regress der KFZ-Haftpflichtversicherung schreibst, solltest du dich vorher besser informieren oder eben genau ausführen, was du unter selbstverschuldetem Unfall meinst. Regress setzt nämlich vorsätzliches Handeln oder in einigen Fällen zumindest grobe Fahrlässigkeit voraus. Das hat noch lange nichts alleine mit "selbstverschuldetem Unfall" zu tun.
      Bei einem "normalen" selbstverschuldeten Unfallschaden zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung natürlich auch den Schaden der Insassen und nimmt den Halter/Fahrer natürlich nicht in Regress, so lange es sich um einen berechtigten Fahrer handelt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Schön, dass hier im Laufe des Threads einige Anfangsbehauptungen richtiggestellt wurden :)
      Dem vor längerer Zeit von schabbes geposteten Urteil und dem link von damas, konnte ich jedenfalls entnehmen, dass ich auch ohne Personenbeförderungsschein z.B. Kinder vom Wohnort zum Kindergarten oder Schulunterricht kutschieren darf, sofern es unentgeltlich für den jeweiligen Träger geschieht.
      Dankeschön auch an Kaiolito für die Ausführungen zu den Versicherungsfragen :)
      OHV, macht der neue Job denn Spaß?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Thradetitel richtig gelesen? ;)

      Mirabella Neumann schrieb:

      Dem vor längerer Zeit von schabbes geposteten Urteil und dem link von damas, konnte ich jedenfalls entnehmen, dass ich auch ohne Personenbeförderungsschein z.B. Kinder vom Wohnort zum Kindergarten oder Schulunterricht kutschieren darf, sofern es unentgeltlich für den jeweiligen Träger geschieht.
      Es ist davon auszugehen, dass die dienstliche Nutzung des TE nicht ehrenamtlich ist.
      Zum Thema "Personenbeförderungsschein" haben sich hier unterschiedliche User zu Wort gemeldet, mit unterschiedlichen Erfahrungswerten.
      Deshalb sollte sich jeder, der "Fahrdienst macht" für seinen persönlichen Fall erkundigen!
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