Privat-PKW dienstlich nutzen

    • Privat-PKW dienstlich nutzen

      Hey,

      bei meinem neuen Arbeitgeber soll ich meinen Privat PKW dienstlich nutzen. Zudem transportiere ich in diesem dann die mir anvertrauten Kinder. Ich kann die km teilweise über die Jugendämter abrechnen und den Rest soll und darf ich steuerlich absetzen. Zu diesem Thema ist Tante google aber sehr verhalten und ich werde aus dem Fachchinesisch nicht schlau.

      Wie und was darf ich steuerlich absetzen, was muss ich nun alles beachten. Andere Versicherung, anderes Auto - Zweitwagen für nur Dienstfahrten - Hilfe - ich bin in Steuersachen absoluter Laie. Danke.
    • Zu steuerlichen Fragen dürfte es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu befragen.

      Allerdings würde ich einen Teufel tun und mit einem privaten Pkw mir an meinem Arbeitsplatz anvertraute Kinder befördern, dafür bist Du nämlich, außer Du bist der Fahrer bei einem entsprechenden Beförderungsdienst, gar nicht zuständig. Bist Du eigentlich noch zu retten? Wie soll das versicherungstechnisch funktionieren und bist Du im Besitz (keine Ahnung, ob das heute noch so heißt) eines Personenbeförderungsscheins?

      Nur soviel: Mein Jüngster gehört zu den Kindern, die morgens mit dem Bulli abgeholt und nachmittags nach Hause gebracht werden. An seinem ersten Arbeitstag hatte der Fahrer sich mit den Beförderungszeiten vertan und eine 6köpfige Kindergruppe nebst Busbegleiterung sowie zweier Lehrkräfte (die nicht gehen können, bevor nicht auch das letzte Kind durch den Bullidienst abgeholt ist.

      Sowohl die Busbegleiterin als auch die beiden Lehrkräfte hatten ein Auto vor Ort und hätten liebend gern die Kleinen nach Hause gebracht. Das dürfen sie aber nicht, in erster Linie aus versicherungstechnischen Gründen. Selbst Eltern können und dürfen Mitschüler/Kindergartenkinder nur dann mitnehmen, wenn dies schriftlich seitens der Erziehungsberechtigten bei der Betreuung hinterlegt ist. Warum wohl finden Klassenfahrten im Allgemeinen nicht mit privaten Pkw statt?


      edit: Das muß jetzt einfach raus. Mit jeder Frage, die Du hier stellst, werde ich fassungsloser. Himmel, wie alt bist Du, daß Dir bei derartigen Ansinnen nicht von ganz allein die Alarmglocken klingeln?


      Wenn ich das richtig verstanden, bist Du Erzieher, dann ist auch genau das Dein Job und nichts anderes. Kindertransport von A nach B gehört definitiv nicht zu diesem Berufsbild. Solltest Du der Fahrer bei einem entsprechenden Unternehmen sein, würde ich meinen Chef mal fragen, ob es wohl normal wäre, die Arbeit, für die ich ein Arbeitsgerät (Bulli/Bus/Van) gestellt bekommen zu habe, mit einem privaten Pkw zu erledigen. Und wenn das (bei ihm) normal ist, würde ich mir hastewaskannste gleich wieder einen neuen Job suchen.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kerstin66 ()

    • @ kerstin66: Ich arbeite in einer familienanaloge Wohngruppe. Bis jetzt haben die Arbeitgeber (in Heimen) einen Kleinbus gestellt. Bei Kleinstgruppen solltest du den als "Bezugsperson" haben oder mit der Bahn Ausflüge planen und durchführen. Dafür soll ich meinen PKW einsetzen - klar mache ich doch gerne.

      Ansonsten zum täglichen Einkauf auch oder um zur Fortbildung oder zum Jugendamt zu kommen oder ein Kind zum Tanztraining zu bringen ... alles ohne P-schein - logisch. Aber wie versicher ich die Kiste dann am Besten ... was muss ich wg Steuer machen ...

      Jetzt besser erklärt ...
    • Dein Arbeitgeber hat die entsprechenden Versicherungen abzuschließen, so auch eine Vollkasko wenn du dienstlich unterwegs bist, die Policen dazu lässt man sich zeigen

      Steuerlich gibt es überhaupt nichts zu machen, du bekommst KM Geld und das steuerfrei

      Hundertausende nutzen ihren Privat Pkw dienstlich
    • Sternchen schrieb:

      Hundertausende nutzen ihren Privat Pkw dienstlich

      Sicher, aber gewiss nicht zur Personenbeförderung wenn man dazu nicht die entsprechenden Auflagen erfüllt!
      Im Falle eines Unfalls bis du der Depp.

      edit: grafiksammler war schneller
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • Ich habe selber seinerzeit in einer Förderschule für Lernbehinderte einen Bulli gefahren.

      Personenbeförderungsschein brauchte ich ab der 7. Person die ich beförderte. Versichern musste mich der Träger der Einrichtung für die ich fuhr. Zur Beförderung von Kindern muss ich ggf. die entsprechenden Vorrichtungen im PKW haben, wie Kindersitze, spezielle Gurte etc.. Die Kosten dafür hat der Aufttraggeber zu tragen, in dessen Eigentum diese Dinge dann verbleiben.

      Es empfiehlt sich hier grundsätzlich ein Fahrtenbuch zu führen, allein schon um Diesnt und Privvatfahrten nachweisen zu können. Für Diesntfahrten, sowei Fahrten zur Arbeitsstätte gibt es Kilometergeld, entweder vom AG oder vom FA
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • grafiksammler schrieb:

      Sternchen schrieb:

      Hundertausende nutzen ihren Privat Pkw dienstlich

      Aber bestimmt nicht zur Personenbeförderung!!!!



      Die Tochter meiner Freundin transportiert auch ab und an "Insassen" einer kirchlichen Institution zu diversen Terminen, teils mit Betriebsfahrzeugen, teils mit dem Privat Pkw der dann entsprechend versichert ist, das ganze hat nichts mit Personenbeförderung zu tun, das wäre es wenn Kindergruppen täglich z.B zum Kindergarten gefahren würden

      Meine Ex macht das gleiche per Privat Pkw mit Personen (Einkaufen, Arzt- oder Behördentermine) die von einem großen privaten Pflegedienst betreut werden, sämtliche Wege mit und ohne Personen sind abgesichert, und der Pkw genießt bei Dienstfahrten einen Vollkaskoschutz

      Also eine völlig normale Geschichte

      Ich habe das vor Jahren auch gemacht, und da ist bei meinem alten sparsamen Pkw richtig Kohle hängen geblieben, war ein gutes Taschengeld nebenher

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • @ Sternchen: Ganz genau. Es liegt hier nach dem Gesetzgeber keine Personenbeförderung vor:

      de.wikipedia.org/wiki/Führerschein_zur_Fahrgastbeförderung

      Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (kurz FzF) und der dazugehörige „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ (auch „Personenbeförderungsschein“, kurz „P-Schein“) für Mietwagen mit Fahrer, Taxis, Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr werden benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.


      In großen Einrichtungen gibt es dazu dann Busse vom Träger mit 9 Sitzplätzen. Bei kleineren wie hier wird man bei 3 - 5 Kindern angehalten sein Privat PKW zu nutzen. Arbeitsplatz ähnlich einer Pflegefamilie - braucht die nun eine Personenbeförderungseintragung - ich glaube nicht.

      @ testing*: Den Kommentar kannst du dir auch sparen. Ich habe kein Steuerrecht oder Personenbeförderungsrecht studiert. Bin einfacher Erzieher der auch hier Hinweise von Profis bedarf ...
    • Paketversender aus OHV schrieb:



      @ testing*: Den Kommentar kannst du dir auch sparen. Ich habe kein Steuerrecht oder Personenbeförderungsrecht studiert. Bin einfacher Erzieher der auch hier Hinweise von Profis bedarf ...


      Profis in diesen Dingen wirst du hier kaum finden, nur gesammelte Erfahrungen und versuchen daraus Nutzen zu ziehen

      Ich würde vor der ersten Fahrt ein Gespräch mit der verantwortlichen Person führen und das ganze versicherungsrechtliche abklären
    • Wenn die Fahrtkosten direkt fließen dann braucht es keinen Steuerberater, ich habe die sogar in bar ausgezahlt bekommen, die Firma hatte dafür eine extra Kasse, aber nix schwarz sondern mit Abrechnung un Antrag auf Erstattung von mir

      Und deine Versicherung hat damit auch nix zu tun, das ist die Versicherung dieser Einrichtung, da solltest du dir die entsprechenden Unterlagen vorlegen lassen
    • na, dann fahr mal schön mit deinem Privat-PKW gewerblich ohne P-Schein Leute durch die Pampa.... hoffentlich zahlt dir irgendwer das Bussgeld, wenn dich die Rennleitung kontrolliert. Und hoffentlich übernehmen die Leute dann auch deine Punkte....

      Und HOFFENTLICH kommts dann nie zu einem UNfall, bei dem du Schuld hast (oder auch nur Teilschuld) - dann zieh dich warm an....



      Mensch... sei dir mal bewusst: du fährst GEWERBLICH Kinder (und andere Menschen) durch die Pampa.... und selbstverständlich brauchst du dafür die Erlaubnis zur Personenbeförderung. Das sind doch keine Privatfahrten... das wäre, wenn Muttern ihr Blag zur Schule fährt und ohne Entgeld den Sohn von Nachbarn mitnimmt. Oder aus Nettigkeit die Oma vom Nachbarn zum Arzt fährt....

      Der erforderliche Führerschein hat damit zweitrangig was zu tun: nämlich bei der Anzahl der gleichzeitig zu befördernden Personen. Das steht aber auf einem anderen Blatt.

      Hier musst du nachweisen, dass du in der Lage bist, gewerblich dir anvertraute Personen zu befördern. Da gibt's nämlich ganz andere Anforderungen als im privaten Bereich. Stichworte wären z.B. Gesundheitsanforderungen, Kenntnisse 1. Hilfe (und nicht etwa "Sofortmassnahmen am UNfallort") und Zuverlässigkeit (Punkte Flensburg, Dauer des Führerscheinbesitzes etc).

      Selbstverständlich geht das auch mit Privat-PKW.... dein Arbeitgeber ist allerdings in der Pflicht, für die ntwendigen Vorraussetzungen zu sorgen und auch zu kontrollieren, ob diese eingehalten werden. Und eben Versicherung - DU löhnst alles, wenn was passiert und du nicht ausreichend versichert bist. Und das kann sehr schnell das finanzielle Fiasko bedeuten.

      Mir kommts langsam so vor, als wenn du dir als Arbeitgeber immer Leute aussuchst, die dich als leichtes Opfer empfinden..... und du scheinst ein leichtes Opfer ZU SEIN.
    • @Monza: Bitte belege deine Angaben mit § oder entsprechenden Urteilen, denn ich gehe davon aus das du dich viel zu weit aus dem Fenster hängst und nur alles schlecht redest.

      Die Firmen die ich benannt habe können es sich nicht erlauben gegen irgendwelche § zu verstoßen, die Öffentlichkeit ist bei denen immer dabei und kleinste Mißstände werden hoch aufgehängt im Pflegebereich

      Mit gewerblicher Personenbeförderung hat das absolut nichts zu tun, das betrifft Taxi, Minicar, Flughafentransfer..........aber keine Fahrten zu Behörden oder Ärzten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Sternchen schrieb:

      Mit gewerblicher Personenbeförderung hat das absolut nichts zu tun



      ach nicht? Boah ey.... da fährt also jemand gegen Knete (Lohn) Leute und Kinder durch die Gegend und das hat nichts mit gewerblich zu tun? Prima.... also ich würde dann als Unternehmer immer nur private PKW einsetzen. Hat ja dann mit Gewerbe nix zu tun. Und spart ne Menge Knete und Risiken. Trägt ja alles der arme Irre, der seinen Privat-PKW nutzt in meinem Auftrag.

      Demnächst schaffen wir dann auch noch Führerscheine ab... brauchts dann sicher auch nicht mehr...
    • monza30 schrieb:

      Sternchen schrieb:

      Mit gewerblicher Personenbeförderung hat das absolut nichts zu tun



      ach nicht? Boah ey.... da fährt also jemand gegen Knete (Lohn) Leute und Kinder durch die Gegend und das hat nichts mit gewerblich zu tun? Prima.... also ich würde dann als Unternehmer immer nur private PKW einsetzen. Hat ja dann mit Gewerbe nix zu tun. Und spart ne Menge Knete und Risiken. Trägt ja alles der arme Irre, der seinen Privat-PKW nutzt in meinem Auftrag.

      Demnächst schaffen wir dann auch noch Führerscheine ab... brauchts dann sicher auch nicht mehr...


      Wenn er es nicht regelmäßig tut ist nix mit gewerblichem Personentransport, wäre das verboten dann hätten entsprechende Behörden dem längst ein Ende bereitet, vor allem weil es offiziell läuft mit Fahrtkostenantrag und richtiger Abrechnung wo auch das Kennzeichen erfasst wird

      Als Eltern sowas selbst organisieren wollten um die Kinder mit Privat Pkw in Gruppen zum Kindergarten zu bringen ist sofort die Gemeindeverwaltung eingeschritten und hat es unterbunden, wegen Versicherungsschutz der nicht gegeben war, aber das ist ein ganz anderer Fall

      http://www.fahrschule-123.de/personenbef…sschein-noetig/



      da wird's übrigends auch für dich leichtverständlich erklärt


      Solltest du selbst mal lesen, da steht was vom gewerblichen Personenverkehr und dieser ist hier nicht gegeben, du vergleichst Äpfel mit Fischen

      Und zudem bezieht sich das ganze auf die Fahrerlaubnis und nicht auf Privat- oder Dienstfahrzeug

      Nach deinem Verständnis müsste ja dann jeder der mal eine Person für eine Institution zum Arzt... transportiert einen Personenbeförderungsschein, und alle wären dann illegal unterwegs, merkst du noch was für einen Schwachfug du geschrieben hast?

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    • Sternchen schrieb:

      Nach deinem Verständnis müsste ja dann jeder der mal eine Person für eine Institution zum Arzt... transportiert einen Personenbeförderungsschein, und alle wären dann illegal unterwegs, merkst du noch was für einen Schwachfug du geschrieben hast?

      ich glaube du hast ein Problem, Geschriebenes zu verstehen.... der Paketversender soll im Auftrag seines Arbeitgebers Personen befördern, incl. KInder..... das ist gewerblich, nicht privat. Wenn dir das nicht ins Hirn will, ist das nicht mein Verständnisproblem. Hoffentlich übernimmst du seine Bussgelder und Flönsburgpunkte.....