Privat-PKW dienstlich nutzen

    • Schabbes... da sind Fahrten mit gemeint, die unentgeldlich durchgeführt werden, etwa wenn sich Nachbarn absprechen, wer die Ommas zum Arzt fährt ("Ey.. Karl... fährst du unsere Omma auch zum Schamanen? Kriegste auch dat Spritgeld für..."). das fällt nicht unter Gewerbe.... in "Ebayspeach": es wird keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt und ist rein privat. Versicherungstechnisch ist da auch alles im lack.....

      Beim paketverschicker sieht das völligst anders aus: er ist angestellt und soll im Auftrag seines Arbeitgebers Leute (incl. KINDER!) durch die Pampa gurken....
    • Generell scheint es möglich zu sein, dass Eltern oder Vormund eine Einverständniserklärung unterschreiben und der Träger einer Einrichtung das in seiner Satzung bzw. seinen AGB entsprechend festlegt.
      Meine Google-Ergebnisse ergaben, dass das aber meist nicht so gehandhabt wird, weil es dennoch zu versicherungstechnischen Problemen kommen kann.
      Du solltest deinen AG daher ganz konkrete Fragen stellen, weshalb dir die Beförderung der Kinder gesetzl. erlaubt sei und dann aufgrund der Auskünfte konkret Google befragen.
      Die steuerlichen Fragen würde ich erst einmal nachrangig behandeln.
      Du schreibst, die Fahrten würden mit dem Jugendamt abgerechnet. Hast du diese Auskunft von deinem AG?

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    • Ich dachte TE würde als Erzieher dort eingestellt sein und im Rahmen seines Erziehungsauftrages genau das machen, was eben dazu gehört.

      Er wird nicht zum "gewerblichen Personenbeförderer" dadurch, dass es (auch) zum Job dazu gehört? Er wird ja auch nicht zum Arzt, wenn er einem Kind mal ein Pflaster aufklebt oder zum Koch, wenn er mal mit den Kids grillt, nicht zum Anwalt, wenn er einem Kind mal einen Rat gibt zum Verhalten in einem Streit, usw. usw. ?
      Sein "Gewerbe" ist doch Kinder so zu betreuen, dass es möglichst familiennah ist. Und da gehört das gelegentliche Fahren doch dazu?
    • Es gibt offenbar für Erzieher eine Haftungsprivilegierung gem. §§ 104 SGB ff.
      guvh.de/versicherte/fragen/FAQHaftung1.pdf
      ab Seite 2
      Ich weiß aber nicht, ob dies nur Ausnahmefälle betrifft oder auch dann, wenn solche Fahrten regelmäßig durchgeführt werden.

      Es würde mich übrigens sehr wundern, wenn das Thema "Haftungsprivilegierung" nicht Bestandteil einer Ausbildung zum Erzieher wäre, weil es auch andere Bereiche betrifft.
      Deswegen halte ich den Einwand von testing für berechtigt und bin sehr verwundert, dass für dich offenbar die steuerlichen Fragen im Vordergrund standen.
    • Zum einen ist es GEWERBLICH, wenn es zu deinem Job gehört. Dafür brauchst du den P-Schein.
      Du bist verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen.
      Kläre SCHRIFTLICH, was und wie es versichert ist.
      Die normale Insassenunfall-Versicherung gilt nur für private Fahrten!
      Ebenso deine Kasko und Haftpflicht.
      DU bist zahlungspflichtig, wenn du nichts anderes nachweisen kannst.
      Deine private Versicherung ist da raus....
    • Es wäre m. E. erst einmal zu klären, ob für diese Einrichtung ein Gemeinde-Unfallversicherungsverband zuständig ist oder ob es für private Einrichtungen entsprechende Verbände bzw. Versicherungen gibt.
      Darüber kann dich aber dein AG aufklären.
      Woher kommt denn nun diese Auskunft mit der Abrechnung mit dem Jugendamt?

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    • Schaut doch mal aufs EP...:




      Paketversender aus OHV schrieb:

      bei meinem neuen Arbeitgeber soll ich meinen Privat PKW dienstlich nutzen. Zudem transportiere ich in diesem dann die mir anvertrauten Kinder. Ich kann die km teilweise über die Jugendämter abrechnen und den Rest soll und darf ich steuerlich absetzen.



      Der Arbeitgeber verlangt den Einsatz seines privaten PKWs als Dienstfahrzeug.... da hat der AG auch für die entstehenden Kosten geradezustehen.

      Und er soll als Arbeitnehmer (!) Personen befördern in eben diesem privaten PKW. Auch dafür hat der AG die Kosten zu tragen (ggf. Umbau/Zusatzeinrichtungen wie notwendige, vorgeschriebene Rückhaltesysteme, ggf. Einbau von behindertengerechten Einichtungen etc). Zudem hat er die notwendigen Schulungen durchzuführen.

      was will er über Jugendämter abrechnen? Sind die Jugendämter die Arbeitgeber oder wer ist das eigentlich? Was denn steuerlich absetzen?

      Sollte hier wieder einmal ein privater Arbeitgeber etwas die Kosten niedrig halten und auf die Allgemeinheit abwälzen wollen?
    • monza30 schrieb:

      Nö... er fährt im Auftrag als Arbeitnehmer Leute durch die Gegend... eben weil es zu seinem Job gehört. Das sind keine Privatfahrten.....


      Das Gesetz verlangt ja auch nicht, dass alles außer "Privat" unter das PBefG fällt. Niemand, weder der AG noch der Angestellte betreibt Fahren gewerbs- oder geschäftsmäßig. Es werden auch keine Einnahmen über die Betriebskosten hinaus generiert. Es wird nur das gemacht, was eben bei einer Heimbetreuung "ganz normal" dazugehört. Man holt sich daraus also auch keinen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil.
    • monza30 schrieb:

      Sollte hier wieder einmal ein privater Arbeitgeber etwas die Kosten niedrig halten und auf die Allgemeinheit abwälzen wollen?



      Was Du da lesen wllst, das geht aber ziemlich weit....Wir reden doch hier von Kinder-Heimen. Nicht von Luxus-Internaten, nehme ich mal stark an.
      Und da wird nun mal zu 99% nach Sozialgesetzbüchern abgerechnet.
    • @ M.N.: Ganz genau. Die zahlen 0,25 € pro km, wenn ich das Kind zum Arzt usw. fahre. Dieses Geld nimmt nicht mein AG an sondern ich stelle den Antrag beim JA selbst und erhalte es sofort zurück. Da dieser Wert aber nicht alles deckelt, habe ich nach Auskunft des JA auch die Möglichkeit diese Wege bei der Steuer abzurechnen - wie genau muss geklärt werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Paketversender aus OHV ()

    • Das Jugendamt zahlt übrigens u. U. auch für Internatsunterbringung. Das aber nur am Rande, weil es nicht das eigentl. Thema ist.
      Es geht darum, inwiefern solche Fahrten im Rahmen eines Erziehungsauftrages gesetzl. erlaubt sind und welche Versicherung bzw. welcher Verband hierfür ggf.zuständig ist.
    • Danke @ M.N. Genau darum geht es mir. Und seid ihr nun immer noch der Meinung P-Schein oder sagt ihr nun auch langsam: die Träger und Ämter haben mit ihrer Einstellung Recht?!

      Ironie ein: Und wer beim Crash bezahlen muss, kann man bei Bedarf noch immer ermitteln. Dann geht das eben über einen Jahrelangen Rechtsstreit ... Ironie aus

      Interessiert mich aber ... wer zuständig ist, muss ich mal fragen.
    • Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass du deinen AG konkret nach den gesetzl. Grundlagen und der zuständigen Versicherung befragen solltest.

      Warum in diesem Thema Vergleiche zu Priverbl. bei Ebay und der Befähigung zum Staplerfahren gezogen wurden, entzieht sich meiner Kenntnis, geht aber vermutlich stark am Thema vorbei.