Privat-PKW dienstlich nutzen

    • monza30 schrieb:

      fahrschule-123.de/personenbefo…foerderungsschein-noetig/



      da wird's übrigends auch für dich leichtverständlich erklärt

      Paketversender aus OHV schrieb:

      @ monza30: Falsch. Ich soll keine Kinder gewerblich transportieren. Lerne erstmal lesen. Ich betreue Kinder ähnlich einer Pflegefamilie als innewohnender Pädagoge. An Wochenenden können Ausflüge stattfinden und diese werden von diesem AG eben erbeten via Privat PKW oder Bahn zu organisieren.



      Zwecklos, entweder kann er das ganze nicht lesen oder er versteht es einfach nicht, kläre alles wesentliche mit dem Arbeitgeber und das läuft schon....
    • Himmel! Das ist doch dein Job!
      Außerdem lese ich in deinen Beispielen nichts, das auf NICHT regelmäßige Beförderung schließen lässt. Oder findet z.B. der "Tanzunterricht" nur in Schaltjahren statt?

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von karakorum666 ()

    • In dem Wiki-Artikel, den du selbst verlinkt hast, steht, dass selbst Zivis so einen Schein brauch(t)en.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • In wiki kann jeder Vollpfosten was posten. Das ganze ist lt. Polizei in Brandenburg keine gewerbliche Fahrt. Leider sehen das aber die Beamten auch unterschiedlich. Ich kenne keine Einrichtung die nach P-Scheinen oder spzielle Eintragungen in den Bussen hat. Anders wenn bei meinem alten AG Kinder regelmäßig vom Kindergarten nach Hause chauffiert wurden, weil die Eltern noch arbeiteten oder kein anderer verfügbar war/ist. Das ist dann gewerblich, aber das andere geht unter nicht gewerblich. Ist aber eben auch sehr kompkiziert wie viele AGs schon sagten ...
    • Natürlich ist das gewerblich was soll es auch sonst sein, aber sämtliche Warnungen werden ja beharrlich ignoriert!
      Ein Unfall mit Personenschaden und es wird zappenduster.
      Aber solange hier User schreiben "hab ich auch schon gemacht, kenne das" wird das wohl nichts.
      Ich bin auch schon über rote Ampeln gelaufen :rolleyes:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • karakorum666 schrieb:

      Himmel! Das ist doch dein Job!
      Außerdem lese ich in deinen Beispielen nichts, das auf NICHT regelmäßige Beförderung schließen lässt. Oder findet z.B. der "Tanzunterricht" nur in Schaltjahren statt?



      Das erinnert mich an die platte Ebayform.... da wird auch immer abgestritten, dass regelmässiger Neuwarenverkauf gewerblich ist. Und es gibt immer wieder Leute, die den Fragestellern auch bescheinigen, dass monatlich 100 eingestellte Neuwarenauktionen selbstverständlich privat sind. Komischwerweise hört man nach mehr oder weniger vergangener Zeit nichts mehr von den TEs, wenn da eine (oder mehrere) Abmahnungen ins haus geflattert kamen.....



      Und hier isset wie du sagst sein Job, die Arbeit, zu der er eingestellt wurde und als Arbeitnehmer seiner Tätigkeit nachgeht.

      Ich mach mal ne Wette.... so wie TE sich hier gibt, fällt der garantiert irgendwann einer Rennleitung-Streife auf. Die fragt dann nach seinen Papieren....
    • @ giu: Dann erkläre mir bitte im ruhigen, warum soviele Arbeitgeber auch öffentliche Träger das anders sehen und so Leute ins offene Messer laufen lassen. Oder warum es die Polizei auch 50 50 - sagen wir mal - sieht? Das Thema muss wohl sehr komplex sein ...

      Ich hatte bei meinem Lehrbetrieb auch keinen Eintragf in den Buspapieren auf gewerblich oder einen P-Schein und bin öfters nach Berlin zu Veranstaltungen mit dem Bus gefahren ... aber wie gesagt: ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
    • Wie gesagt: ich habe jetzt 3 Einrichtungen kennen gelernt.

      Eine Heimeinrichtung, ein Jugendclub und jetzt für einen Monat wieder ein Heim. In den Papieren vom Bust stand: "Mehrzweckfahrzeug zur Personenbeförderung" - das steht aber in meinen privaten auch drinne.

      Nach einem P-Schein hat keiner gefragt. Und ich habe immer vorab gesagt: man brauche einen. Man hat meine Argumente dort wieder legt, aber wie gesagt: belegt mir das Gegenteil Es machen ja 100 000de falsch dann.
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Dann erkläre mir bitte im ruhigen, warum soviele Arbeitgeber auch öffentliche Träger das anders sehen und so Leute ins offene Messer laufen lassen.



      Ganz einfach: weil sich diese Leute, wie ganz speziell mobile Pflegedienste, einen feuchten Dreck drum scheren. Die wollen KNETE machen.... Gewinne.... das ist doch das maß aller Dinge heute. Die Angestellten sind doch nur Nummern, Kostenstellen. Gerade in Pflegediensten wird grottenschlecht bezahlt für Höchstleistungen. da zählt nur eins: Betriebskosten niedrig halten. damit die "Grosskopferten" auch kräftig verdienen. der Mensch zählt da nix, der malochen muss.

      Und gesetzliche Auflagen sind eher als "unverbindliche Empfehlungen, denen man nicht nachkommen muss" angesehen. Und wenn du so einfältig bist und einfach losgurkst, ist es eben dein Bier nachher (bis die böse Überraschung auch für den Betreiber kommt, der kann sich aber irgendwie rauswinden weil er die nötigen Anwälte kennt), du nicht.

      Bau nen kleinen Unfall, bei dem ein Kind sich eine Beule holt... dann wirste dich umschauen...
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Eine Heimeinrichtung, ein Jugendclub und jetzt für einen Monat wieder ein Heim. In den Papieren vom Bust stand: "Mehrzweckfahrzeug zur Personenbeförderung" - das steht aber in meinen privaten auch drinne



      ach soooo.... *vormkoppklatsch*

      Wenns in den Fahrzeugpapieren nicht drinsteht, braucht man das nicht.... Menno. In den Papieren meiner Autos hat noch nie was von "Führerschein erforderlich" gestanden... dann hätte ich den ja garnicht machen müssen.....



      Oder: ich hab mal ein paar Jährchen als Nebenjob Stapler gefahren bei einer Spedition. In den Staplerpapieren stand auch nix von "Führerschein erforderlich". Komisch nur, da das Speditionsgelände ja öffentliche Verkehrsraum ist, nicht reines Privatgelände. Warum hat denn da der Arbeitgeber darauf bestanden, dass ich den Befähigungsnachweis für das fahren eines Staplers machen musste als ich den Hofhund fahren sollte? Und warum wurden wir Fahrer regelmässig vom Doc untersucht? Seltsam...
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      In wiki kann jeder Vollpfosten was posten. Das ganze ist lt. Polizei in Brandenburg keine gewerbliche Fahrt. Leider sehen das aber die Beamten auch unterschiedlich. Ich kenne keine Einrichtung die nach P-Scheinen oder spzielle Eintragungen in den Bussen hat. Anders wenn bei meinem alten AG Kinder regelmäßig vom Kindergarten nach Hause chauffiert wurden, weil die Eltern noch arbeiteten oder kein anderer verfügbar war/ist. Das ist dann gewerblich, aber das andere geht unter nicht gewerblich. Ist aber eben auch sehr kompkiziert wie viele AGs schon sagten ...
      Ich fasse es nicht! Wie weit willst du die Forenvereimerung eigentlich noch treiben?

      DU postest einen Link. Und wenn ich mich darauf beziehe, erklärst du ihn umgehend für irrelevant?

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ich habe ihn nicht für irrelevant bezeichnet. Nur damit gesagt: wiki sollte man hinterfragen. Mehr nicht.

      @ monza30: Wenn ich mir ein Auto leihe steht da Selbstmietfahrzeug drinne. Führerschein rechtliches nie, da hast du doch Recht. Habe ich was anderes gesagt? Ich dachte dann müsste da was stehen: wie zur Personebeförderung und sich auch die HU Fristen wie bei Selbstmietfahrzeuge verkürzen ...
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Wie gesagt: ich habe jetzt 3 Einrichtungen kennen gelernt.

      Eine Heimeinrichtung, ein Jugendclub und jetzt für einen Monat wieder ein Heim. In den Papieren vom Bust stand: "Mehrzweckfahrzeug zur Personenbeförderung" - das steht aber in meinen privaten auch drinne.

      Nach einem P-Schein hat keiner gefragt. Und ich habe immer vorab gesagt: man brauche einen. Man hat meine Argumente dort wieder legt, aber wie gesagt: belegt mir das Gegenteil Es machen ja 100 000de falsch dann.

      Was in den Papieren vom KFZ steht is völlig irrelevant, es kommt auf deine persönliche Befähigung an!
      Ohne P-Schein wird es hier teuer, vor allem sollte der Fahrer in einen Unfall verwickelt sein.
      Wenn die das bei dir so locker sehen, is im Zweifel ja auch erstmal nicht das Problem von deinem AG.

      Fernab vom rechtlichen noch ein Aspekt:
      Bist du dir sicher, daß du deine Karre zu einem "tauglichen" Transportmittel umrüsten willst?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Ich habe ihn nicht für irrelevant bezeichnet. Nur damit gesagt: wiki sollte man hinterfragen. Mehr nicht.

      @ monza30: Wenn ich mir ein Auto leihe steht da Selbstmietfahrzeug drinne. Führerschein rechtliches nie, da hast du doch Recht. Habe ich was anderes gesagt? Ich dachte dann müsste da was stehen: wie zur Personebeförderung und sich auch die HU Fristen wie bei Selbstmietfahrzeuge verkürzen ...



      was haben denn HU-Zeiten mit der ERLAUBNIS zum Führen von Fahrzeugen zu tun? Und wenn du ein Fahrzeug mietest hat sich normalerweise der Vermieter auch vom Vorhandensein eines Führerscheins zu überzeugen - und zwar bei demjenigen, der das Auto tatsächlich fährt/fahren soll.

      was du mit dem geliehenen wagen tatsächlich anstellst ist deine Sache. Solltest du dir einen Trabbi mieten und damit 5 Menschen, drei Hunde und zwei Schweine auf einmal durch die Pampa fahren, ist das nicht Sache des Vermieters sondern deine, wenn die Rennleitung dich aus dem Verkehr zieht. Du hast natürlich nachher noch die Kosten der Reparatur zusätzlich zu tragen... klar. Aber der Vermieter hat mit der rechtlichen Sache nix zu tun. Der hat dich nämlich aufgeklärt und dir schriftlich gegegebn, wozu das Auto genutzt werden darf.... steht in den Mietverträgen drin.

      Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung gehen nur zu Lasten des Vermieters, wenn der dir das Auto in einem Zustand übergibt, der nicht den Bestimmungen entspricht...

      Und auch da nur eingeschränkt.... wenn der einen anderen Motor einbaut (etwa einen 1,8Liter-Motor anstatt des eingetragenen 1,4 Liters) kannst du als Laie das nicht beurteilen... die Rennleitung wird sich an deinen Vermieter halten. Wenn das Auto im Winter bei glatten Strassen nur mit Sommerreifen bestückt ist und du totzdem damit fährst, bist du dran. DAS muss auch ein laie wissen. Ebenso wennste auf der Autobahn ohne Sprit liegenbleibst----
    • Liege ich jetzt total neben der Spur?

      Unterliegen solche Fahrten überhaupt dem Personenbeförderungsgesetz?

      Klar, die Versicherungsfrage sollte geklärt werden und der Führerschein muss auch stimmen.....
      Aber in gesetze-im-internet.de/pbefg/__1.html

      steht:
      "(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
      1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;"



      Und genau das ist doch gegeben?