karakorum666 schrieb:
tagesmutter.net/themen/infos-f…r/rechtliches-teil-3.html
Übrigens muss bei der Beförderung der Tageskinder im Auto, wenn die
Tagesmutter einen Bring- oder Abholservice anbietet, beachtet werden,
dass diese nicht zusätzlich berechnet werden (außer als Betreuungszeit
plus Betriebskosten). Zusätzlich bedarf es einer Genehmigung zur
Personenbeförderung.
hm...... hier das Gegenteil....
tageselternverein.de/download/Broschuere_TM.pdf
Personenbeförderung in der Kindertagespflege
Zum Angebot in der Kindertagespflege gehört auch oft das Bringen und Abholen der
Tageskinder.
Um nicht unter die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBeFG § 1
Nr. 1) zu fallen und damit z. B. wie ein Taxifahrer bewertet zu werden, sollten für die
Fahrten mit dem PKW außer den Betreuungskosten keine Extrakosten von den Eltern
verlangt werden. Die reinen Verbrauchskosten z. B. für Benzin sind bereits in den Betriebskostenpauschalen
enthalten.