http://www.ebay.de/itm/Apple-iPhone-4s-16-GB-Schwarz-Smartphone-OHNE-SIMLOCK-/331253041788?ssPageName=ADME:L:LCA:DE:1123
Hallo Communitiy
Zur Situation: Ich hatte ein Handy iPhone 4S zu verkaufen und hatte die Auktion hier auf eBay erstellt. Pech im ganzem das am nächste Tag kam zu mir meine Putzfrau und bei Staubsaugen der Wohnung der Staubsauger saugt die Tischdecke vom dem Tisch wo grade lag mein Handy von der Versteigerung. Er fehlt auf dem gefistete Boden und kam zum Beschädigung, der Display ist ganz
kaputt und er las sich nicht mehr einschalten.
Also hatte ich die Auktion beendet und angeben, da der Artikel beschädigt wurde oder verloren ging. Es war also wirklich keine böse Absicht oder sonstige Betrugsabsichten.
Schon Nachmittag kam dann eine Nachricht einer Person, wieso ich die Auktion beendet hätte. Ich habe nicht großartig nachgedacht und einfach die Wahrheit geschrieben das was unten zu sehen ist. Nach der erste Frage kam die zweite und die hat mir erst stutzig gemacht, er sofort schreib über Ein selbstverschuldeter Schaden aber ich habe doch das Handy nicht Kaput gemacht nur meine Putzfrau. Warum Er sofort meint, dass ich kein Berechtige Grund habe die Aktion vorzeitig zu beenden. Ich habe Ihm nicht geschrieben, dass ich das war eigentlich nur geschildert wie das passiert wurde!
Frage des eBay-Mitglieds ripizoki
Von: ripizoki
An: fun90
Betreff: 331253041788 hat eine Nachricht gesendet
Sendedatum: 05.07.14 16:54:39 MESZ
Hallo
Warum haben Sie denn das Apple iPhone 4 S Angebot beendet?
Grüße
Mein Antwort: Sendedatum: 05.07.14 17:52 MESZ
Hallo ripizoki
Nach der Sturz vom Tisch Handy läs sich nicht mehr einschalten und der Display ist ganz Beschädigt.
Es tut mir leid.
Frage des eBay-Mitglieds ripizoki
Sendedatum: 05.07.14 20:23 MESZ
Angaben zum Mitglied:
Von Mitglied: ripizoki (1)
100.0% Positive Bewertungen
Mitglied seit 18.05.14 in Deutschland
Aktivität von ripizoki (letzte 90 Tage): Ich habe für 0 Artikel von ripizoki geboten
Aktivität von ripizoki (letzte 90 Tage): ripizoki hat auf 0 meiner Artikel geboten
Hallo fun90,
Ein selbstverschuldeter Schadendurch Herunterfallen berechtigt Sie allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden eines Ebay Angebotes!
In solch einem Fall sind Sie verpflichtet den Schaden zu beheben oder für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Das vorzeitige Beenden ist aber nicht zulässig. Zulässig ist das beenden ausnahmslos in Fällen höherer Gewalt wie etwa einem Wohnungsbrand etc. Nicht aber in ihrem Fall.
Das können Sie gerne hier nachlesen (AG Offenbach • Urteil vom 17. Dezember 2013 • Az. 38 C 329/13) :
openjur.de/u/665484.html
Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.
Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines Apple iPhone 4 S gemäß Artikelbeschreibung Zug um Zug gegen Zahlung von 1,- EUR.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig unberechtigt beendet haben.
Daher biete ich Ihnen folgende gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:
1. Sie bezahlen 80,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.
Sofern sie vorstehenden Vergleich annehmen wollen, geben sie mir einfach kurz Bescheid. Andernfalls halte ich an meinem Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - vor dem AG Lünen titulieren lassen. Dadurch entstünden dann weitere Kosten.
Überlegen Sie es sich.
- ripizoki
Bis jetzt habe ich bei Ebay diese Schritte vorgenommen;
contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…expirationDate=
Lünen 06.07.2014
Sehr geehrte Damen und Herren
die Auktion mit der Artikelnummer 331253041788 wurde vorzeitig von mir abgebrochen. Der Höchstbieter stellt - ripizoki jetzt rechtliche Ansprüche an mich und möchte diese Transaktion abschließen.
Die Voraussetzung ist, dass ich zu meiner eigenen Sicherheit die bei Ihnen von hinter – ripizoki gelegten Daten meines Vertragspartners bekomme.
Ich bitte um Mitteilung.
Mfg
fun90
Kann mir jemand weiter helfen was ich noch machen soll? Ich werde für jeder Tipp sehr dankbar !!!
Hallo Communitiy

Zur Situation: Ich hatte ein Handy iPhone 4S zu verkaufen und hatte die Auktion hier auf eBay erstellt. Pech im ganzem das am nächste Tag kam zu mir meine Putzfrau und bei Staubsaugen der Wohnung der Staubsauger saugt die Tischdecke vom dem Tisch wo grade lag mein Handy von der Versteigerung. Er fehlt auf dem gefistete Boden und kam zum Beschädigung, der Display ist ganz
kaputt und er las sich nicht mehr einschalten.
Also hatte ich die Auktion beendet und angeben, da der Artikel beschädigt wurde oder verloren ging. Es war also wirklich keine böse Absicht oder sonstige Betrugsabsichten.
Schon Nachmittag kam dann eine Nachricht einer Person, wieso ich die Auktion beendet hätte. Ich habe nicht großartig nachgedacht und einfach die Wahrheit geschrieben das was unten zu sehen ist. Nach der erste Frage kam die zweite und die hat mir erst stutzig gemacht, er sofort schreib über Ein selbstverschuldeter Schaden aber ich habe doch das Handy nicht Kaput gemacht nur meine Putzfrau. Warum Er sofort meint, dass ich kein Berechtige Grund habe die Aktion vorzeitig zu beenden. Ich habe Ihm nicht geschrieben, dass ich das war eigentlich nur geschildert wie das passiert wurde!
Frage des eBay-Mitglieds ripizoki
Von: ripizoki
An: fun90
Betreff: 331253041788 hat eine Nachricht gesendet
Sendedatum: 05.07.14 16:54:39 MESZ
Hallo
Warum haben Sie denn das Apple iPhone 4 S Angebot beendet?
Grüße
Mein Antwort: Sendedatum: 05.07.14 17:52 MESZ
Hallo ripizoki
Nach der Sturz vom Tisch Handy läs sich nicht mehr einschalten und der Display ist ganz Beschädigt.
Es tut mir leid.
Frage des eBay-Mitglieds ripizoki
Sendedatum: 05.07.14 20:23 MESZ
Angaben zum Mitglied:
Von Mitglied: ripizoki (1)
100.0% Positive Bewertungen
Mitglied seit 18.05.14 in Deutschland
Aktivität von ripizoki (letzte 90 Tage): Ich habe für 0 Artikel von ripizoki geboten
Aktivität von ripizoki (letzte 90 Tage): ripizoki hat auf 0 meiner Artikel geboten
Hallo fun90,
Ein selbstverschuldeter Schadendurch Herunterfallen berechtigt Sie allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden eines Ebay Angebotes!
In solch einem Fall sind Sie verpflichtet den Schaden zu beheben oder für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Das vorzeitige Beenden ist aber nicht zulässig. Zulässig ist das beenden ausnahmslos in Fällen höherer Gewalt wie etwa einem Wohnungsbrand etc. Nicht aber in ihrem Fall.
Das können Sie gerne hier nachlesen (AG Offenbach • Urteil vom 17. Dezember 2013 • Az. 38 C 329/13) :
openjur.de/u/665484.html
Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.
Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines Apple iPhone 4 S gemäß Artikelbeschreibung Zug um Zug gegen Zahlung von 1,- EUR.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig unberechtigt beendet haben.
Daher biete ich Ihnen folgende gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:
1. Sie bezahlen 80,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.
Sofern sie vorstehenden Vergleich annehmen wollen, geben sie mir einfach kurz Bescheid. Andernfalls halte ich an meinem Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - vor dem AG Lünen titulieren lassen. Dadurch entstünden dann weitere Kosten.
Überlegen Sie es sich.
- ripizoki
Bis jetzt habe ich bei Ebay diese Schritte vorgenommen;
contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…expirationDate=
Lünen 06.07.2014
Sehr geehrte Damen und Herren
die Auktion mit der Artikelnummer 331253041788 wurde vorzeitig von mir abgebrochen. Der Höchstbieter stellt - ripizoki jetzt rechtliche Ansprüche an mich und möchte diese Transaktion abschließen.
Die Voraussetzung ist, dass ich zu meiner eigenen Sicherheit die bei Ihnen von hinter – ripizoki gelegten Daten meines Vertragspartners bekomme.
Ich bitte um Mitteilung.
Mfg
fun90
Kann mir jemand weiter helfen was ich noch machen soll? Ich werde für jeder Tipp sehr dankbar !!!
