Artikel versendet - Geld von britischer Bank noch nicht erhalten - Auslandsüberweisung

    • Sowas nennt man dann Geldwäsche.

      In frühetren Zeiten war die Bank of South-Africa, die Banque du Congolese, oder eben die Halifax bei der Nigeriaconnection sehr beliebt um Fakemails zu generieren. (Netzwelt, PC-Praxis, leider geschlossen) Auc hdie Postadresse in England ist ein Zeichen auf die NC.

      die haben es acuh drauf grosse Beträge zu überweisen oder gefälschte Schecks mit höheren Beträgen als die Rechnungssummem auszustellen und zu bitten diese Beträge über American Express an Empfänger in Simbabwe, Nigeria, Namibia etc. zu schicken. Neuerdings auch nach South Africa.

      Eine Cousine meiner Frau arbeitet im Betrugsdezernat der South-African-Police, die könnte hier viel erzählen.

      die Geräte tauchen dann auf den Märkten in Soweto, Kinshasa oder anderen Orten auf und werden dann dort fürn Appel und n Ei (nach unseren Verhältnissen) verhöckert. Smartphone ab, umgerechnet, 10 €, Tablet für 50€ etc.

      OK, wenn wir unsere gebrauchten Geräte bei T-Com oder O² usw. abgeben landen die auch in Africa.

      So erzeugt man Kunden.

      Das eigentliche Geschäft der Abzocker ist die Geldwäsche. Sie kaufen hochwertige Elektronic, bezahlen mehr als verlangt und bitten den Überschussbetrag wo hin zu transferieren. Es werden scheinrechnugen ausgestellt und schon ist es sauber. So waschen z.B. die Cosa-Nostra, Ndrangheta und Mafia auch ihre Kohel, allerdings im grösseren Stil, über Grossbaustellen, Industrieübernahmen etc.

      >Lest mal jeden Morgen die FAZ, Süddeutsche, Focus, Handelsblatt, RP, Morgenpost etc. da gehen Euch die Augen auf.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • YmxlZXA= schrieb:

      Naja, könnte schon sein, dass TE Geld überwiesen bekommen hat, sogar (viel) mehr, als ursprünglich vereinbart; mit der nachfolgenden Bitte, den überschüssigen Betrag wieder zurück zu überweisen

      Oder ein überbezahlter Scheck der nach Überweisung platzt.
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    • überweisungen können sogar in Deutschland storniert/zurückgefordert werden
      habe ich bis vor kurzem auch nicht gewußt, aber in einem anderen forum kämpft grad jemend gegen die Postbank, die Geld aus einer nicht vom echten Kontobesitzer angewiesenen Überweisung teils zurückgeholt und den Rest ultimativ gemahnt hat
      solch Ärger braucht echt kein Mensch (ich hätte geschworen, daß den Schaden die Kontobesitzer-Bank zu tragen hat bis der Betrüger haftbar gemacht ist)
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      [Magst nochmal nachlesen ;)

      YmxlZXA= schrieb:

      Naja, könnte schon sein, dass TE Geld überwiesen bekommen hat, sogar (viel) mehr, als ursprünglich vereinbart; mit der nachfolgenden Bitte, den überschüssigen Betrag wieder zurück zu überweisen ...

      Wie muss ich das denn interpretieren??
      Wenn mir jemand 1000 Euro überweist und davon 500 zurück haben will - kein Problem, be my guest...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Grachtenhamster ()

    • aurum schrieb:

      überweisungen können sogar in Deutschland storniert/zurückgefordert werden
      habe ich bis vor kurzem auch nicht gewußt, aber in einem anderen forum kämpft grad jemend gegen die Postbank, die Geld aus einer nicht vom echten Kontobesitzer angewiesenen Überweisung teils zurückgeholt und den Rest ultimativ gemahnt hat
      solch Ärger braucht echt kein Mensch (ich hätte geschworen, daß den Schaden die Kontobesitzer-Bank zu tragen hat bis der Betrüger haftbar gemacht ist)

      Die Details würde ich gerne kennen. Nicht dass ich sagen will es stimmt nicht, aber es geht um Hintergründe und Details. Dass eine Bank das machen KANN ist klar, ob sie es DARF eine andere Sache. Ich kenne ad hoc nur einen Fall, bei dem durch die überweisende Bank von einem Betrügerkonto der Betrag zurückgeholt wurde. Aber auch nur weil der überweisende Kontoinhaber und die Bankangestellte ein enges persönliches Verhältnis hatten, und der Scammer sicherlich kein Interesse hatte gegen diese unzulässige Rückbuchung Beschwerde einzulegen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Grachtenhamster ()

    • Grachtenhamster schrieb:

      aurum schrieb:

      überweisungen können sogar in Deutschland storniert/zurückgefordert werden
      habe ich bis vor kurzem auch nicht gewußt, aber in einem anderen forum kämpft grad jemend gegen die Postbank, die Geld aus einer nicht vom echten Kontobesitzer angewiesenen Überweisung teils zurückgeholt und den Rest ultimativ gemahnt hat
      solch Ärger braucht echt kein Mensch (ich hätte geschworen, daß den Schaden die Kontobesitzer-Bank zu tragen hat bis der Betrüger haftbar gemacht ist)

      Die Details würde ich gerne kennen. Nicht dass ich sagen will es stimmt nicht, aber es geht um Hintergründe und Details. Dass eine Bank das machen KANN ist klar, ob sie es DARF eine andere Sache. Ich kenne ad hoc nur einen Fall, bei dem durch die überweisende Bank von einem Betrügerkonto der Betrag zurückgeholt wurde. Aber auch nur weil der überweisende Kontoinhaber und die Bankangestellte ein enges persönliches Verhältnis hatten, und der Scammer sicherlich kein Interesse hatte gegen diese unzulässige Rückbuchung Beschwerde einzulegen.

      Hier goldseiten-forum.de/index.php?page=Thread&threadID=19902 findest du den geschilderten Fall.


    • noch ist es ja nicht am Ende und:

      "Ein Urteil vom Amtsgericht Hamburg Harburg (Az 642 C 2/13) gab dem Zahlungsempfänger recht und durfte sein Geld behalten!"
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Grachtenhamster schrieb:

      aurum schrieb:

      überweisungen können sogar in Deutschland storniert/zurückgefordert werden
      habe ich bis vor kurzem auch nicht gewußt, aber in einem anderen forum kämpft grad jemend gegen die Postbank, die Geld aus einer nicht vom echten Kontobesitzer angewiesenen Überweisung teils zurückgeholt und den Rest ultimativ gemahnt hat
      solch Ärger braucht echt kein Mensch (ich hätte geschworen, daß den Schaden die Kontobesitzer-Bank zu tragen hat bis der Betrüger haftbar gemacht ist)

      Die Details würde ich gerne kennen. Nicht dass ich sagen will es stimmt nicht, aber es geht um Hintergründe und Details. Dass eine Bank das machen KANN ist klar, ob sie es DARF eine andere Sache. Ich kenne ad hoc nur einen Fall, bei dem durch die überweisende Bank von einem Betrügerkonto der Betrag zurückgeholt wurde. Aber auch nur weil der überweisende Kontoinhaber und die Bankangestellte ein enges persönliches Verhältnis hatten, und der Scammer sicherlich kein Interesse hatte gegen diese unzulässige Rückbuchung Beschwerde einzulegen.


      Korrekt. Ich recherchiere seit Wochen nach Fällen, wo eine Rücküberweisung nach Kontogutschrift gegen den Willen des Besitzers des Empfängerkontos mal gemacht wurde. Fundiertes findet man kaum. Und, wenn es klappt, dann ist da viel goodwill der Bank des Zahlers dabei, oder -ich würde sagen:- illegales Verhalten eines Bankangestellten (Es werden zum Beispiel "technische Fehler" als Grund angegeben) .
      Etwas anders könnte es nur bei Phishing aussehen, bzw. wenn der Überweiser nicht der Kontoinhaber bzw. Bevollmächtigte war.

      Hier ein Fall, wo es (wohl auch nur vorübergehend) gelungen ist, jemanden Geld gegen seinen Willen wieder abzubuchen. Ein seltenes Fundstück.
      123recht.net/SEPA-RUeCKUeBERWEISUNG-__f472080.html
    • Nun, die Frage, ob man derlei Geld behalten darf, ist ja völlig unabhängig von der aufgeworfenen Fragestellung, ob man einfach ohne Einwilligung des Zahlungsempfängers rückbuchen darf. Nein, natürlich nicht. Der Rückruf mit Haftungsfreistellung klappt nur, wenn der, dem das Geld wieder abgezogen wird, nicht mit dem kleinen Finger wedelt.

      Die Bemerkung drüben, daß ein StaA einen dinglichen Arrest anordnen kann, ist jedoch richtig. Auch dabei kommt es allerdings zu keiner Rückbuchung.