Telekom und der sogenannte Umzugsservice

    • Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

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    • Krennz, danke, allerdings hilft mir das nicht wirklich weiter,
      ich habe ja ein funktionierendes Internet solange man den sich über stunden hinziehenden Seitenaufbau (leichte Übertreibung :P )
      als funktionierendes Internet bezeichnen will.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Wenn die Leistung, die Du im Vertrag stehen hast, mit der eigentlichen Leistung nichts mehr zu tun hat, 2000 bezahlt, 500 bekommen, hast du ein sonderkündigungsrecht und kannst zu Kabel BW gehen. Lies mal die Urteile dementsprechend.

      Bzw. Du bezahlst wahrscheinlich für 6000 und bekommst nur 500. Diue T-Com kann Dir die bezahlte Leistung nicht erbringen. Ist ein Sonder- Kündigungsgrund.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz, das ist mir schon klar.

      Nur mir geht es um zwei Dinge, ich habe keinen neuen Vertrag abgeschlossen und die Telekom verweigert mir mein Sonderkündigungsrecht.

      Habe jetzt eine Vorstandsbeschwerde am laufen.

      Kabel bw bietet 100 000 hier an,kleiner Unterschied zu 500 8)
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Auszug aus § 46 TKG Novelle 2013

      (8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen
      Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über
      öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist
      verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die
      vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers
      ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen
      Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der
      Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug
      entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das
      für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die
      Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur
      Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei
      Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
      In jedem Fall ist der
      Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes
      verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes
      über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der
      Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis
      vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

      (9) Die Bundesnetzagentur kann die Einzelheiten des Verfahrens für
      den Anbieterwechsel und die Informationsverpflichtung nach Absatz 8 Satz
      4 festlegen. Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:



      1. das Vertragsrecht,

      2. die technische Entwicklung,

      3. die Notwendigkeit, dem Teilnehmer die Kontinuität der Dienstleistung zu gewährleisten, und

      4. erforderlichenfalls
      Maßnahmen, die sicherstellen, dass Teilnehmer während des gesamten
      Übertragungsverfahrens geschützt sind und nicht gegen ihren Willen auf
      einen anderen Anbieter umgestellt werden.


      Für Teilnehmer, die keine Verbraucher sind und mit denen der Anbieter
      von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten eine
      Individualvereinbarung getroffen hat, kann die Bundesnetzagentur von
      Absatz 1 und 2 abweichende Regelungen treffen. Die Befugnisse nach Teil 2
      dieses Gesetzes und nach § 77a Absatz 1 und Absatz 2 bleiben unberührt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Ich bin mir nicht sicher, was das Betonen der bekannten Rechtslage soll.

      Der Knackpunkt ist, daß die Telekom einen Neuvertrag behauptet. Solange man den nicht für nicht erklären hat lassen, kommt man doch nicht mit der Argumentation weiter, daß der Altvertrag sonderzukündigen ist.
    • Es wird sowohl der Alt- als auch der behauptete Neuvertrag in eionem Abwasch gekündigt. Ich kündige quasi meine Mitgliedschaft bei der T-Com, da diese weder für den Alt- als auch für den Neuvertrag die vereinbarte Leistung erbringen kann.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Du scheinst nicht zu verstehen, daß die Telekom einen Vertragsschluß mit abgelaufenem Widerrufsrecht und frühestmöglichem Kündigungstermin in zwei Jahren behauptet. Da kannst du irgendwelche Schreiben schicken bis du schwarz wirst, solange die davon nicht abrücken, passiert gar nichts. Also außer dem monatlichen Gebühreneinzug.

      Das Mittel, um dagegen vorzugehen, ist immer noch dasselbe wie am Anfang des Threads: Telekom unter Androhung der negativen Feststellung auffordern, von dem behaupteten Anspruch zurückzutreten. Wenn man die Frist lang genug wählt, daß das Schreiben auf den richtigen Schreibtisch kommt (zwei Wochen schafft die Telekom intern nicht), werden sie sofort klein beigeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Dein Wort in Gottes Ohr.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Du hast gute Vorarbeit geleistet, mijanne
      Wir sind zwar nicht bei der Telekom, ich bin aber darauf gefasst, dass es auch bei uns nicht problemlos läuft.
      Den Thread hab ich für alle Eventualitäten mal abgespeichert. Den ein oder anderen Hinweis kann ich vielleicht noch gebrauchen :D
      Ich drück dir mal die Daumen.
    • Ich hatte ja vor einer Woche eine Mail geschickt, mit Bitte um Weiterleitung als Vorstandsbeschwerde, dieser Eingang wurde bestätigt und
      ich werde noch eine Woche auf die Antwort warten, danach kommt die negative Feststellungsklage.

      Kostenzusage von meiner Rechtsschutzversicherung für den Fall, dass es weitergeht habe ich.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Kleines Update

      meine Vorstandsbeschwerde scheint Früchte zu tragen, auf jeden Fall hatte ich einen Telefonanruf einer kompetenten Dame,
      die a) wußte, worum es ging
      und der
      b) klar war, dass da einiges schief gelaufen war.

      Laut der Auskunft bin ich zum Mitte des Monats komplett aus dem ganzen Telekom Gedöns raus.

      Ich hätte es auch sofort haben können allerdings muß ich mich um eine andere Internetverbindung kümmern.

      Dies scheint also ein Weg zu sein, den man gehen kann.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Danke für die Rückmeldung. :thumbsup: Wieder was dazu gelernt. Vorstandsbeschwerde bei T-Com anstreben.
      Hilft aber leider bei 2,38 nicht. Die haben scheinbar keinen Vorstand :wallbash
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.