Telekom und der sogenannte Umzugsservice

    • pandarul schrieb:

      Und wie läßt man sich eine Nicht-Handlung (also keinen Vertragsschluß) deiner Meinung nach schriftlich geben?

      Eh? Ernsthaft...Sie hat doch geschrieben Sie hat angerufen und den Umzug angemeldet und ein Ok von denen Bekommen.

      Mijanne: Ende Mai/ Anfang Juni habe ich bei der Telekom meinen Umzug beantragt.

      Hierbei wollte ich meinen alten Vertrag Call and Surf Comfort mitnehmen.

      Mündlich wurde mir eine Geschwindigkeit von 2000 zugesagt.
      Das schriftlich und schon wär das Ding gefuttert.

      Aber ernsthaft ich sag hier nichts mehr.

      Hoffe du kannst es Lösen Mijanne.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral

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    • Ja, gut, dann schickt mijanne ihren Umzugswunsch eben schriftlich.

      Und wenn die Telekom dann trotzdem behauptet, einen neuen Vertrag zu haben? Völlig ohne Grundlage, also genau wie jetzt auch?

      Nochmal: Wie soll man sich etwas, das man nicht getan hat, schriftlich geben lassen? Das geht nicht, und aus genau diesem Grund ist die Beweislast ja auf denjenigen, der sich eines Anspruches berühmt, festgelegt.

      Wenn die Telekom nichts schriftliches hat und auch keinen aufgezeichneten Anruf, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, daß es @mijannes erklärter Wunsch war, einen neuen Zwei-Jahres-Vertrag abzuschließen, dann gibt es auch keinen Vertrag. Fertig aus.

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    • oyvey schrieb:

      Eh? Ernsthaft...Sie hat doch geschrieben Sie hat angerufen und den Umzug angemeldet und ein Ok von denen Bekommen.


      Die Telekom fragt ja bei Anruf schon automatisch nach, ob sie aufzeichnen darf. Da wäre, sofern vorhanden und je nach Verlauf der Beweis über das Vorhandensein oder eben Nichtvorhandensein eines Vertrages.

      Meine Erfahrung mit dem "Verein" ist die, dass sie dir einen Knopf an die Backe quatschen und hinterher in einem Nebensatz versucht wird, sich eine Erweiterung oder Änderung des bestehenden Vertrages bestätigen zu lassen. Aus diesem Grund endet von meiner Seite mittlerweile jedes Gespräch mit denen noch mal zur Sicherheit damit, dass alles bleibt wie gehabt.

      Genau diesen unbeachteten Nebensatz kann ich mir bei Mijanne auch vorstellen.
    • mijanne2007 schrieb:

      Ich habe meine Vertragsänderung bei der Hotline gemacht.
      Das ich einen neuen Vertrag abgeschlossen haben soll ist mir erst aufgegangen, nachdem die Telekom dies behauptet.


      Die Frage ist, ob eine Vertragsänderung in entscheidenden Punkten einen "neuen" Vertrag darstellt, und desweiteren, ob es dadurch ein entsprechendes Widerrufsrecht bzw entsprechend neue Kündigungsfristen gibt, geben muss!

      Der Brief von der Telekom ist jedenfalls alles andere als eindeutig.

      Abgesehen davon bin ich nie über ein Sonderkündigungsrecht informiert worden und ein kürzerer Vertrag wurde mir auch nicht angeboten.

      Laut Auskunft der Bundesnetzagentur ist ein Neuvertrag bei Umzug nicht zulässig außer man beantragt den ausdrücklich, dies habe ich sicherlich nicht getan.


      Entweder es ist der alte Vertrag und es gelten die alten Kündigungsfristen, oder es ist ein neuer Vertrag und dann sollte doch ein Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen gelten
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich persönlich neige dazu dieses Thema mittels der BNetzA zu diskutieren. Mir ist es selber schon passiert, dass ein angeblicher Mitarbeiter der T-Com vor meiner Wohnungstrür stand, fragte, ob ich zufrieden sei und mit einen neuen Vertrag aufschwatzen wollte, der teurer als mein Call and Surf Comfort mit Entertain geworden wäre. Er schrieb etwas auf einen Zettel auf seinem Klemmbrett. Erst als ich sagte, dass ich keinerlei Änderung an meinem Vertrag gestatte und notfalls die BNetzA einschalte zog er schmollend ab.

      Bei @Mijanne war es ein Callcenter-Mitarbeiter, der, wegen Provision, da Mist gebaut hat. Die INfo habe ich von einem Freund der bei T-Com arbeitet.

      Übrigens, das geht nicht nur bei T-Com so, sondern, extrem, bei 2,38 (1+1+Mwst) aber auch bei O² (beides Telefonica ESP) und Wodavon.

      bundesnetzagentur.de/cln_1422/…streitbeilegung-node.html hilft oft genug bei 2,38, warum nicht bei t-Com
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

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    • Nun, ich hatte die Bundesnetzagentur angeschrieben und folgende Antwort bekommen:


      Sehr geehrte Frau .......


      vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie Verzögerungen oder Probleme beim Umzug Ihrer Telekommunikationsdienste (Internet, Telefon etc.) durch den Anbieter Telekom beklagen.


      Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seinen Anbieter mit dem Umzug seiner Telekommunikationsdienste beauftragt, dann ist dieser gemäß § 46 Abs. 8 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese Leistung dort angeboten wird.


      Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In dieser Zeit besteht Anspruch auf Entgeltzahlung.


      Nach § 46 Abs. 8 S. 1 TKG n.F. darf sich die Vertragslaufzeit durch den Umzug nicht ändern. Das Unternehmen darf also nicht anlässlich des Umzuges des Kunden den Vertrag um weitere 12 oder 24 Monate verlängern. Der Anbieter ist verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der Vertragslaufzeit zu erbringen. Damit läuft der Vertrag trotz des Umzuges einfach weiter und endet zu der vor dem Umzug vertraglich vereinbarten Frist.


      Sie sind mit den Leistungen, die Ihr Anbieter nach Ihrem Umzug liefert nicht zufrieden und möchten wissen, ob Sie die Verschlechterung hinnehmen müssen. Die Formulierung in § 46 Abs. 8 S. 1 TKG "… ist verpflichtet, wenn der Verbraucher den Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte" ist so auszulegen, dass der Anbieter die Leistung auch am neuen Wohnsitz so wie an dem alten Wohnort, also die gleiche Leistung erbringen muss ("vertraglich geschuldete Leistung", "sonstige Vertragsinhalte"). Damit ist entscheidend, wie konkret der Vertrag ist, d.h. welche "Leistung" im Vertrag vereinbart wurde und welche Leistung damit nach § 46 Abs. 8 S. 1 TKG die "vertraglich geschuldete Leistung" ist. Steht z. B. im Vertrag DSL 6000 und bekommt der Verbraucher am neuen Wohnort nur noch DSL 2000, wird die - vertraglich geschuldete - "Leistung" - nämlich DSL 6000 - "am neuen Wohnort nicht angeboten".

      Damit könnte für den Verbraucher in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht nach § 46 Abs. 8 S. 3 TKG bestehen. Dieses ist aber zivilrechtlich durchzusetzen.


      Das Telekommunikationsgesetz (TKG) eröffnet nicht die Möglichkeit, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Betroffene sind selbst verantwortlich, derartige Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes, zu verfolgen.


      Die von Ihnen berichteten Probleme mit dem Kundenservice des betreffenden Anbieters sind daher nicht Bestandteil des Telekommunikationsrechts


      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr Team Anbieterwechsel


      Also jetzt als nächstes Einschreiben mit Fristsetzung und dann negative Feststellungsklage.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig wenn ich aus dem Vertrag raus will, denn die angebotene Leistung können die effektiv da nicht erbringen, haben aber über den CA angeblich einen neuen Vertrag mit mir. Den muss ich jetzt erstmal ausser Kraft setzen.

      Bin bei Netzwelt für 2,38 ein rotes Tuch, warum nicht auch hier für die T-com :thumbsup: (Kuerasser ;) ) Ich besorge mir einen Anwalt, der sich mit dem TKG auskennt, eine Anfrage bei der örtlich zuständigen Anwaltskammer ist da sehr hilfreich.

      Ich wünsche Dir viel Erfolg. >Halte uns auf dem Laufenden, denn ich möchte das dann auch in anderen Foren verbreiten. :thumbup:
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    • CA????

      Ich habe keinen Neuvertrag abgeschlossen, einer Aufnahme des Gespräches hatte ich sogar zugestimmt, unterschrieben habe ich nie etwas,
      ich habe nur einen Umzug angemeldet.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Lies mal das hier teltarif.de/vodafone-geringere…-berufung/news/48426.html

      Gilt auch für andere Anbieter.

      Ich finde momentan auf die Schnelle jetzt nicht das BGH-Urteil, dass ein Nutzer ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn die vereinbarte Leistung auf Dauer nicht erbracht werden kann. Vlt. googlest Du mal selber. Ich suiche jedenfalls mal weiter und melde mich, wenn ich was finde. (Stand auch in FAZ und SZ)

      Hier ein weiterer Beitrag der hiklfreich sein könnte recht-alltaeglich.de/2012/10/l…igung-oder-preisnachlass/

      CA??? CalcenterAgent
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    • mijanne2007 schrieb:

      CA????

      Ich habe keinen Neuvertrag abgeschlossen, einer Aufnahme des Gespräches hatte ich sogar zugestimmt, unterschrieben habe ich nie etwas,
      ich habe nur einen Umzug angemeldet.

      C&A? Communication-Anwalt? :D CA Technologies? ca.com/de/news/press-releases/…s-based-in-the-cloud.aspx
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    • @Stubentiger, Du bist auf dem Holzweg. CA ist ein Callcenter Agent, also ein bestens geschulter Quatschdeubel, der Dich dooof und dusselig quatsch, so dass Du am Ende selber nicht weisst, was Du am Anfang gesagt hast.

      @Mijanne ist ein Opfer von diesen, bestens geschulten, Animateuren geworden, die nur eins können, neue Verträge verkaufen, ohne die eigentlichen Probleme u lösen.

      Wenn ich ein Problem mit der T-com habe rufe ich im örtlichen Servicecenter an, die Telenummer finde ich im I-Net, oder gehe zum T-Point
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    • Krennz

      ich habe keinen neuen Vertrag abgeschlossen, ich habe lediglich einen Umzug angemeldet.
      Und wie die Gesetzeslage ja klar zeigt und auch von der Bundesnetzagentur bestätigt wird, ist die Telekom dazu verpflichtet, mir meinen laufenden Vertrag weiterhin zu gewähren.
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    • @Mijanne, da hast Du recht.

      Nur wenn die T-Com sich weiter weigert, weil der CA behauptet Dir einen neuen Vertrag verkauft zu haben, dann würde ich voll zuschlagen.

      Das Kostenrisiko ist da 50/50 zu bewerten.
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    • >Panda, hast recht.

      Aber, wie bringt es @Mijanne weiter?

      Nachdem ich mit meinem so9hn gespriochen habe würde ich die Anfechtung bevorzugen.

      § 119 BGB Anfechtung wegen Irrtum, da mir vom Ca was erzählt wurde, was ich so nicht wollte.

      § 120 BGB Anfechtung wegen falscher Übermittlung, spricht eigentlich für sich selber.

      § 123 BGB Anfechtung wegen Täuschung, denn hier wurde Mijanne über den eigentlichen Inhalt des Vertrages getäuscht, bzw. nicht ordentlich unterrichtet.

      § 142.1 BGB Die Anfechtbarkeit ist bekannt. Das müsste der T-Com in diesen Fällen bekannnt sein.


      Alle Anbieter kennen diese §§, doch die meisten Kunden nicht.
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    • Ich kann ja schreiben, das ich den Vertrag nicht anerkenne und ihn hilfsweise anfechte. bzw. ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch mache, da ich bisher nicht in vorgeschriebener Form über mein Widerrufsrecht informiert wurde und den Vertrag hilfsweise anfechte.

      Das ganze per Einwurfeinschreibeen mit Zeugen (der Zeuge bestätigt mir auf einer Kopie, dass das Schreiben im Briefumschlag war und er es gemeinsam mit mir bei Postens abgegeben hat.) Kann ich hier nachverfolgen www.deutschepost.de/briefstatus

      /b
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    • Krennz, ich habe die Ummeldung Ende Mai gemacht.
      Jetzt behauptet zwar die Telekom, mein Vertrag ginge bis zum 10 Juli aber sie sagen auch, mein Widerrrufsrecht wäre vorbei, da die Frist verstrichen ist.

      Sie hatten mir ja danach einige Brief geschickt in denen mir meine neue Telefonnummer etc. mitgeteilt wurde nur als Neuvertrag habe ich das nicht verstanden.

      Ich habe einen solchen Vertrag auch nie gewollt oder ihm zugestimmt.

      Eine Widerrufsbelehrung steht auf dem Papierauch, nur, da stehen tausend Dinge drin die mit dem jeweiligen Fall nichts zutun haben,ein Papierwust mit Textbausteinen für alle Fälle
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