Telekom und der sogenannte Umzugsservice

    • Telekom und der sogenannte Umzugsservice

      Ende Mai/ Anfang Juni habe ich bei der Telekom meinen Umzug beantragt.
      Hierbei wollte ich meinen alten Vertrag Call and Surf Comfort mitnehmen.
      Mündlich wurde mir eine Geschwindigkeit von 2000 zugesagt.
      Als am 15. Juli das Internet angeschlossen wurde, stellte sich heraus, die Geschwindigkeit beträgt nur 500, ein Internet mit dem es unmöglich ist, zu arbeiten.
      Als ich dies reklamierte, bzw. meinen Widerruf erklären wollte, wurde mir von der Telekom mitgeteilt, die Widerrufsfrist wäre verstrichen und ich könne nicht reklamieren da ich über die Geschwindigkeit informiert worden wäre.
      Laut Telekom könnte ich aber erst zum 10. Juli 2016 kündigen, dies implementiert für mich, dass der Vertragsschluss erst zum 11 Juli erfolgte, mein Widerrufsrecht also noch nicht erloschen wäre?

      Zudem hätte ich einen neuen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen den ich demzufolge erst zum 10 Juli 2016 kündigen könnte

      dies widerspricht doch TKG:

      㤠46 Anbieterwechsel und Umzug
      ...
      (8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.


      Ein Vertrag über eine kürzere Laufzeit wurde mir ebenfalls nicht angeboten obwohl dies doch laut § 43 b erfolgen müßte?
      So überhaupt ein Neuabschluss rechtlich möglich wäre?

      Die Telekom behauptet, sie hätte mich, wegen des deutlich langsameren Internets über ein Sonderkündigungsrecht aufgeklärt.
      Dies ist nicht der Fall, laut Aussage der Telekom wäre mein Internet ja genauso schnell oder langsam gewesen wie vorher.

      Ich habe mich jetzt an die Bundesnetzagentur gewandt, könnte mir jemand sonst noch einen Rat geben?
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Ich habe meine Vertragsänderung bei der Hotline gemacht.
      Das ich einen neuen Vertrag abgeschlossen haben soll ist mir erst aufgegangen, nachdem die Telekom dies behauptet.
      Der Brief von der Telekom ist jedenfalls alles andere als eindeutig.

      Abgesehen davon bin ich nie über ein Sonderkündigungsrecht informiert worden und ein kürzerer Vertrag wurde mir auch nicht angeboten.

      Laut Auskunft der Bundesnetzagentur ist ein Neuvertrag bei Umzug nicht zulässig außer man beantragt den ausdrücklich, dies habe ich sicherlich nicht getan.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Laut Auskunft der Bundesnetzagentur ist ein Neuvertrag bei Umzug nicht zulässig außer man beantragt den ausdrücklich, dies habe ich sicherlich nicht getan.


      Na, dann setze ein Einschreiben an die Telekom auf. Schreib ihnen, daß sie behaupten, du hättest einen 2-Jahres-Vertrag geschlossen. Sag ihnen, daß das nicht den Tatsachen entspricht. Setzte ihnen eine Frist von drei Wochen (in zwei schaffen dies nicht), dir gegenüber verbindlich zu erklären, daß kein derartiger Vertrag existiert, und kündige an, diese Tatsache im Fall des fruchtlosen Verstreichens gerichtlich feststellen zu lassen. Und tue das dann auch bzw. lasse das deinen Anwalt tun. Die Telekom ist ja solvent, da bestehen gegen eine negative Feststellungsklage keinerlei Bedenken. Die müssen beweisen, daß ein Vertrag besteht. Können sie das nicht, gewinnst du automatisch. Gerichtsstand ist dein Wohnsitz.
    • grafisammler, es gibt hier ein INternet bis zu 150 000, kabel bw

      die Telekom bringt angeblich zwar 2000 auf, gemessen allerdings nur 500.

      Auf Emails haben sie geantwortet,allerdings natürlich ablehnend.

      Ich finde ein solches Geschäftsgebaren einfach unseriös.

      Einschreiben werde ich auch erledigen, ist sicher die beste Methode.

      Erschütternd finde ich ein solches Verhalten von einem, wie ich dachte, seriösen Anbieter auf jeden Fall.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Alle großen Firmen sind unseriös, weil in deren Geschäftskonzept (Masse) niemals vorgesehen ist, sich um einen einzelnen Kunden und sein spezifisches Problem zu kümmern.

      Daß ein anderes DSL aus der Leitung kommt, als vorgesehen, ist leider bei allen Providern so.
    • mijanne: zwischen Werbung und definitiv liegen manchmal Welten. Ich habe vor einigen Jahren mit Vodafone sogar einen Vertrag geschlossen und bekam nach einigen Wochen die bedauerliche Information, man könne nicht wie abgeschlossen, sondern überhaupt nicht. Mir blieb nichts anderes übrig, als zur Telekom zu wechseln-
    • Nun, angeblich soll es hier 6000 geben,
      dann wurde mir mitgeteilt, leider kämen nur 2000 bei mir an, okay, damit habe ich 3 Jahre gelebt, furchtbar langsam aber grenzwertig brauchbar.
      aber mit 500 kann ich noch nicht einmal eine größere Datei in einer vernünftigen Zeit öffnen.

      Abgesehen davon finde ich einfach das Verhalten völlig daneben, da wird 2012 ein Gesetz zum Verbraucherschutz geändert und die Telekom setzt sich einfach darüber hinweg.

      Das finde ich erschreckend.
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    • Unabhängig zu den Querelen mit der Teledoof: Hast du denn überhaupt eine Chance was schnelleres zu bekommen das auch zuverlässig läuft?

      Bei uns versprechen 1&1 sowie Vodafone den Himmel auf Erden können aber am Ende noch nicht mal den T-Com Standart erreichen, nur heiße Luft

      Der Hotline darfst du im übrigen erstmal grundsätzlich überhaupt nicht glauben, in der Theorie kann 2000er DSL möglich sein, die Praxis besagt leider oft anderes, das muss dann ein Telekom Techniker vor Ort prüfen, so geschehen bei meienr Freundin wo 2000 Ram laufen sollte aber sie als 5te Partie im Haus keine Chance mehr hatte, erst als ein neues Kabel gelegt wurde nach 1,5 Jahren ging es, bis dahin hatte sie nur Festnetz und DSL über W-Lan vom freundlichen Nachbarn

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • bei der telekom ist für uns die regel: alles nur schriftlich.

      Du kannst schwierig beweisen das du einen umzug und keinen neuen Vertrag machen wolltest ausser du hast irgendetwas schiftliches dazu
      in der Hand.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • Die Telekom musste dem Vater einer Bekannten auch beweisen das die Cents extra auf seinem Firmentelefon bei den Anrufen gerechtfertigt waren.

      Es handelte sich immer nur um kleine Komma Fehler. Ging aber über Monate in die Tausende Euro.

      Konnte die Telekom zwar nicht beweisen aber recht bekam er dennoch nicht.

      Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge.
      Schriftlich hat man bessere Karten.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oyvey ()

    • *le sigh*


      genau...der Mann hatte einen richtig guten Anwalt. Die Telekom kam mit einem Kontigent Anwälte.

      Ich sass auch schon in Verhandlungen die als Bombensicher galten weil es steht ja so im Gesetz.
      Das hat den Ausgang meistens um so überraschender gemacht.

      Aber bevor ich hier in ein Wespennest stech...akzeptiere ich das du recht hast, ich nicht und verschwinde.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oyvey ()

    • Wenn dein Vater vor Gericht verloren hat, gibt es dafür einen Grund. Wenn die Beweispflicht für das Bestehen der Forderung nicht bei der Gegenseite lag, handelte es sich nicht um eine negative Feststellung. Wir können das gerne analysieren, ich bin mir sicher, daß man der Materie auf den Grund gehen kann. Möglicherweise war es eine Leistungsklage auf Rückzahlung, die wegen irgendwelcher Tricks und Kniffe verloren wurde.

      Das ändert aber nichts daran, daß eine negative Feststellungklage für den Kläger entschieden wird, wenn die Beklagte nicht beweisen kann, daß die angegriffene Forderung besteht.

      Ich würde mich übrigens freuen, wenn nicht immer wieder gebetsmühlenartig diese "Recht haben"-Quatsch kommen würde. Es hat nichts mit Recht haben zu tun, sondern damit, daß es ein Fakt ist, weil vor über 20 Jahren entschieden wurde, daß den erkennenden Gericht keinerlei Interpretationsspielraum bleibt. Selbst bei Zweifeln kann eine negative Feststellungklage nicht gegen den Kläger entschieden werden. Der angegriffene Anspruch muß feststehen, um zu verlieren.
    • Weiste ich diskutier hier aauch nich weiter.

      Wenn du Mijanne rätst Sie soll Klagen soll Sie das auch, wenn Sie mag. Ansonster hinnehmen wie es ist denn die Telekom wird eher lachen als eingestehen das es doch anders war.

      Übrigens war es nich mein Vater sondern der Vater einer Bekannten.

      Außerdem sollte man dennoch mitlerweile gelernt haben das man sich bei solchen Firmen vor beschiss beschützt
      und Dinge lieber schriftlich macht.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oyvey ()

    • pandarul schrieb:

      oyvey schrieb:

      Du kannst schwierig beweisen das du einen umzug und keinen neuen Vertrag machen wolltest ausser du hast irgendetwas schiftliches dazu
      in der Hand.


      Muß sie ja auch nicht.

      Die Telekom muß beweisen, daß ein Vertrag geschlossen wurde. Ohne wenn und aber.


      Man könnte das ganze ja aussitzen und eine Leistungsklage der Telekom abwarten, wenn man sich guten Gewissens sicher ist, keinen neuen Vertrag ausgehandelt, abgemacht, unterschrieben, zugestimmt zu haben, aber dabei geht es ja in der Sache nicht weiter, schließlich will man irgendwann mal endlich wieder vernünftig surfen und AH, Ebay und Co ausgiebig nutzen...

      rechtsanwaltmoebius.de/negative-feststellungsklage.html

      Besondere Sachurteilsvoraussetzung bei der negativen Feststellungsklage ist das Vorliegen eines Feststellungsinteresses. Das Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn ein rechtliches Interesse bejaht werden kann. Ein rechtliches Interesse ist zu bejahen, sobald sich der Beklagte eines angeblichen Anspruchs gegen den Kläger berühmt und somit eine Situation der Unsicherheit schafft. Dies kann durch eine (ungerechtfertigte) Rechnung, eine (ungerechtfertigte) Abmahnung (vgl. z. B. Landgericht Düsseldorf, Az.: 2a O 267/05, Beschluss vom 25.01.2006 und Landgericht Düsseldorf Az.: 2a O 34/06, Urteil v. 12.07.2006) oder das Behaupten irgendeines Anspruchs der Fall sein. Eines aussergerichtlichen Hinweises, dass der behauptete Anspruch nicht besteht, bedarf es nicht (vgl. Landgericht Braunschweig, Geschäfts-Nr. 21 O 2178/01 (082), Beschluss vom 20.12.2001). Das Feststellungsintersse muss allerdings noch bei Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()