Maniipulation von Auktionsergebnissen steht doch hier garnicht im Raum. Das Urteil bezieht sich ja genau auf den Fall, dass kein wirklicher Kauf - also "der Tausch" von Geld gegen Ware stattfindet. Steht doch da:
Stammten diese Gebote von einem von ihm beauftragten Dritten,so waren diese beiden darüber im Konsens, dass ein Erwerb durch den Dritten nicht beabsichtigt war
Hier IST der Erwerb beabsichtigt....
Stammten diese Gebote von einem von ihm beauftragten Dritten,so waren diese beiden darüber im Konsens, dass ein Erwerb durch den Dritten nicht beabsichtigt war
Hier IST der Erwerb beabsichtigt....