Wohnungskauf - ist das bereits ein "Vertrag" oder nicht?

    • Ibäh, mein Vorschlag wäre, dass der jetzige Eigentümer die Genehmigungsfähigkeit vorab von einem Architekten prüfen lässt, bevor auf dem Bauamt schlafende Hunde geweckt werden. Wenn die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist, kann er weitere offizielle Schritte einleiten.
      Ist die Genehmigungsfähigkeiten nicht gegeben, ist die Wohnung für dich - soweit ich dich verstanden hab - eh nicht mehr interessant. Der jetzige Eigentümer soll sich dann für sich überlegen, wie er aus dieser Misere wieder rauskommt.
    • Kaiolito schrieb:

      Persönlich halte ich es nicht für ein Problem, die nachträgliche Baugenehmigung zu erhalten. Das wäre höchstwahrscheinlich möglich, das Problem besteht tatsächlich darin, "schlafende Hunde" zu wecken, weil das ja dann auch Nachbarn betrifft, die nicht glücklich sein werden, sollte die Genehmigung tatsächlich verweigert werden.
      Genau darum müsste, wenn dann, dies der jetzige Eigentümer anstossen. Dem kann ein gutes Verhältnis mit den Nachbarn jetzt egal sein, der will die Wohnung ja verkaufen. Wir hingegen könnten es uns nicht erlauben, die Nachbarn / Miteigentümer gleich von Anfang an zu "vergrätzen". Davon abgesehen werden wir das Risiko nicht eingehen, dass die Gaube womöglich doch nicht genehmigungsfähig ist. Dieses Risiko müsste schon der VK selber tragen. D.h. bringt er die Sache vorher offiziell in Ordnung, kaufen wird die Wohnung aber nicht umgekehrt (wir kaufen u. bringen das anschliessend in Ordnung).

      Kaiolito schrieb:

      Auch die Brandschutzgeschichte sollte von einem Architekten geregelt werden können.
      Das interessiert mich natürlich brennend. :D
      Wie glaubst Du wäre das zu regeln, wenn das, wie ich vermute mit den Abständen nicht hinhaut. Die Gaube versetzen, ist schon techn. nicht möglich, weil einfach kein Platz dafür da ist (von den Kosten wollen wir mal gar nicht reden).

      Kaiolito schrieb:

      Aber in jedem Bundesland ist das anders, hier in BW wäre es zu regeln, da bin ich mir sicher.
      Bundesland ist Bayern.


      Kaiolito schrieb:

      Ich würde das Objekt noch nicht abschreiben. Es liegt am derzeitgen Eigentümer entsprechende Anträge zu stellen (und auch zu bezahlen). Wenn er dazu bereit ist, ist noch alles möglich.
      Ist exakt meine Meinung! Und wie gesagt, wir würden auch warten.

      ABER, ich sehe:

      • a.) schwarz, dass der VK versuchen will bzw. einverstanden ist, die Sache in Ordnung zu bringen (der denkt sich wahrscheinl. eher: "bevor ich mir das antue, da suche ich lieber weiter, vielleicht finde ich doch noch einen einen Trottel, der das so kauft wie`s ist u. zu dem Preis den ich haben möchte").
      • b.) selbst wenn der VK versucht reinen Tisch zu machen, sich evtl. am Ende herausstellt, dass die Gaube nicht genehmigungsfähig ist


      Bisher war ich eigentlich ganz optimistisch aber besonders rosig sehe ich die Aussichten, dass das noch was wird, jetzt nicht mehr.
      An mir/uns soll`s aber ganz bestimmt nicht scheitern, wenn der VK tatsächl. versuchen wollte, das i.O. zu bringen.

      Jedenfalls müssen wir darüber reden. Ich ruf den Eigentümer heute irgendwann an.
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    • rapina schrieb:

      Ibäh, mein Vorschlag wäre, dass der jetzige Eigentümer die Genehmigungsfähigkeit vorab von einem Architekten prüfen lässt, bevor auf dem Bauamt schlafende Hunde geweckt werden. Wenn die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist, kann er weitere offizielle Schritte einleiten.
      Danke, klasse Idee! Das ist wie ich meine in der Tat der beste Weg! :thumbup:
      DAS werde ich dem Eigentümer vorschlagen!
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    • Sind denn die genehmigten Gauben identisch mit den nicht genehmigten? Auch was den Abstand betrifft?

      Das mit den Brandvorschriften bekommt der Architekt deshalb geregelt, weil vor 18 Jahren (oder so?) ganz andere Vorschriften galten, welche deutlich weniger streng waren und die Gauben inzwischen eine Art "Gewohnheitsrecht" (bitte nicht falsch verstehen, es ist der falsche Ausdruck) haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kaiolito schrieb:

      Sind denn die genehmigten Gauben identisch mit den nicht genehmigten? Auch was den Abstand betrifft?
      Die Gauben sind identisch!


      Zu den Abständen (siehe auch #97):

      Allerdings, haben 2 der nicht-genehmigten zu 2 genehmigten Gauben, einen deutl. sichtbar geringeren Abstand (schätzungsweise <1m) , wie die 4 genehmigten Gauben untereinander.
      Ausserdem habe diese 2 nicht-genehmigten, zu dem in #97 erwähnten gaubenförmigen ins Dach endenen Treppenhaus einen, wie ich meine sehr, sehr geringen Abstand (ca. 0,5m oder sogar weniger), genau wie die 2 weiteren, nicht-genehmigten Gauben.

      Ist ein bisschen schwierig das so zu erklären, deshalb anbei mal eine ganz grobe Skizze.
      Das Haus ist symmetrisch, also all das, was rechts der gestrichelten Mittellinie zu sehen ist, ist auch links der Mittelinie gespiegelt nochmal vorhanden.
      Die mit NG (für Nicht-Genehmigt) bezeichnete Gaube ganz rechts (mit dem Kringel drumrum) ist die Gaube um die`s geht.
      Bilder
      • gaubenabstand.jpg

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    • Diese ganzen Details zum "Eigentumswohnungskauf" bestärken mich wieder in meiner Meinung: Niemals ETW! für das Geld gibts woanders sicher schon ein Haus ;)
      Und die Auseinandersetzungen mit den lieben Miteigentümern haben da ja noch lange kein Ende, um Wohngeld, um Außenanlagen, um missliebige Mieter mit Mobbing der ET, Streit vom Fensterputzen, Grillen, bis nur Nutzung der Gemeinschafts ... etcPP

      Für den Terz, den es da obenauf gibt, könnt ich ja gleich zur Miete wohnen, da wär ich unabhängiger.

      Aber des Menschen Wollen ist sein Himmelreich, deshalb wünsch ich dir, dass das mit dem Architekten (nat. i. A. des Vk) klappen wird :thumbup:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Vorab, ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet.
      Aber das mit den Gauben ist doch wohl abgesehen mal von der Wohnfläche auch eine Frage der Statik und des Brandschutzes.

      Brandschutz als Grund, nicht zu genehmigen, fällt m.E. weg, weil die n.g. Gauben nicht an ein Nachbarhaus grenzen. Bleibt die Statik. Das Treppenhaus selbst ist von tragenden Wänden umrahmt. Die Nähe dazu wird entsprechend auch kein Grund sein, keine nachträgliche Genehmigung zu erteilen.

      Gründe können natürlich werden, dass die Anzahl der Gauben nicht mit dem Bebauungsplan der Stadt übereinstimmt. Aber so etwas weiß ein Architekt. Der weiß i.d.R. auch, wie das zuständige Bauamt allgemein bei Abweichungen reagiert.
    • Kaiolito schrieb:

      Warum du schwarz siehst bei dem VK erschließt sich mir nicht ganz, denn ihm und dem Makler sind der Mangel inzwischen bekannt.
      Vielleicht seh ich tatsächl. ein wenig zu schwarz.
      Wir werden (weiterhin) versuchen was geht, wenn`s trotzdem nicht klappt, ist das jammerschade aber dann hat`s halt nicht sollen sein.

      Kaiolito schrieb:

      Das kann ihm noch in Jahren auf den Kopf fallen, falls er an einen weniger wissenden/fragenden K gelangt.
      Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass jemand eine Wohnung kauft, ohne die Wohnung besichtigt UND die Pläne angesehen zu haben.
      Mehr als 1 Minute auf den Plan zu sehen braucht man nicht, um erkennen zu müssen, dass die in der Wohnung vorhandene Gaube, in dem Plan nicht auftaucht (insbesondere da es gleich daneben in der Nachbarwohnung eine Gaube gibt, die eingezeichnet ist). Dazu muss man nicht all zu viel wissen, man braucht nur 2 Augen im Kopf (eins genügt evtl. auch :D ).

      Stubentiger schrieb:

      für das Geld gibts woanders sicher schon ein Haus ;)
      Nie nicht. In Vorpommern vielleicht. Ganz bestimmt nicht hier im Süddeutschen Raum, ausser evtl. einen ausgebrannten Kuhstall. ;)
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      Das interessiert mich natürlich brennend. :D
      Wie glaubst Du wäre das zu regeln, wenn das, wie ich vermute mit den Abständen nicht hinhaut. Die Gaube versetzen, ist schon techn. nicht möglich, weil einfach kein Platz dafür da ist (von den Kosten wollen wir mal gar nicht reden).



      erstmal hier Punkt 3.3

      stmi.bayern.de/assets/stmi/buw…vollzugshinweise_2009.pdf

      iiiihhBääähh schrieb:





      Zitat von »rapina«



      Ibäh, mein Vorschlag wäre, dass der jetzige Eigentümer die Genehmigungsfähigkeit vorab von einem Architekten prüfen lässt, bevor auf dem Bauamt schlafende Hunde geweckt werden. Wenn die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist, kann er weitere offizielle Schritte einleiten.
      Danke, klasse Idee! Das ist wie ich meine in der Tat der beste Weg! :thumbup:
      DAS werde ich dem Eigentümer vorschlagen!
      Das halte ich auch als das beste


      Ansonsten sieht es in BayBO nicht viel anders als in dem Hessischen:

      lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/jus…tal_nrw.cgi?xid=168002,31


      @Eule: Brandschutz gilt nicht nur für andere Gebäude (Nachbarshäuser), sondern auch für andere Teile von demselben Gebäude
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • @werv
      Hab gestern den kompletten Tag bei Tante google verbracht (mir raucht die Birne immer noch). BayBO und das andere was Du verlinkt hast, habe ich gestern u.a. alles schon gelesen. Trotzdem Danke!

      werv schrieb:

      @Eule: Brandschutz gilt nicht nur für andere Gebäude (Nachbarshäuser), sondern auch für andere Teile von demselben Gebäude
      So ist es.
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    • Ich würde das Objekt noch nicht abschreiben. Es liegt am derzeitgen Eigentümer entsprechende Anträge zu stellen (und auch zu bezahlen). Wenn er dazu bereit ist, ist noch alles möglich


      Nun, die Gauben, Dach etc. sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Der jetzige Besitzer kann also von sich aus alleine nicht einfach mal einen Beuantrag für die Gauben etc. stellen. Dies obliegt alleine der WEG.

      Er kann bei der nächsten Eigentümerversammlung dies auf den Tagenordnungspunkt setzen lassen. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe war die Versammlung erst gewesen ??

      Man kann sich vorstellen, wie die WEG auf einen solchen Antrag reagieren wird, denn die Sache kostet die WEG eine Stange Geld. Wenn es um Geld geht, hört meist der Spaß auf. Sollen die Gauben nachträglich legalisiert werden ( insofern dies über baurechtlich bei diesem Haus so zulassig ist; Stichwort: Vorgaben im Bebauungsplan usw. ), gibt es einiges zu beachten, was vorab von einem Architekten und Statiker geprüft werden muss. In der Summe also, nichts was schnell geht. Das wird alles seine Zeit dauern und eine Stange Geld kosten, Geld was die WEG aufbringen muss und nicht der jetzige Besitzer der Wohnung alleine. Im Zweifel ist für die WEG sogar noch eine Sonderumlage fällig, je nachdem was die Musik kostet und was an Kohle auf der Seite liegt

      Da die WEG dir das, als vermeintlich neues Mitglied der WEG, zu verdanken hat ( immerhin bist du dem Mangel auf die Schliche gekommen ), wird dich die WEG ganz sicher mit offenen Armen in der Gemeinschaft aufnehmen :D

      Mal im Ernst: Das kann doch nur alles in die Buchse gehen.

      Mal eine andere Frage, die du vermutlich nicht beantworten kannst, aber rein rechtlich von Belange ist. Ist bekannt, ob zum Zeitpunkt der Änderung der Ausführung am Dach bzw. den sonstigen abweichenden Änderungen, bereits ETW´s verkauft waren ??
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Mal eine andere Frage, die du vermutlich nicht beantworten kannst, aber rein rechtlich von Belange ist. Ist bekannt, ob zum Zeitpunkt der Änderung der Ausführung am Dach bzw. den sonstigen abweichenden Änderungen, bereits ETW´s verkauft waren ??
      Kann ich, wie Du richtig vermutest hast, nicht beantworten.

      auktions-manni schrieb:

      Mal im Ernst: Das kann doch nur alles in die Buchse gehen.
      Genau zu dem Schluss bin ich vor ein paar Minuten auch gekommen, nachdem ich mit dem Eigentümer nochmal gesprochen habe.

      Der kapiert gar nicht, was er da eigentl. an der Backe hat.
      Er meinte doch tatsächl., die Gaube u. die andere Aufteilung, wäre aber doch ein Gewinn für die Wohnung u. er ist froh, dass das damals so gemacht wurde.
      Ja, ist es auch, keine Frage, das hab ich auch nie bezweifelt, ganz im Gegenteil. Aber das geht am Kern der Sache völlig vorbei. Die Gaube selbst ist nicht das Problem.
      Dass die ohne Genehmigung gebaut wurde, ist allerdings ein ganz erheblicher Sachmangel u. ein nicht zu unterschätzendes Risiko, gleich in mehrerer Hinsicht.
      Das scheint er irgendwie nicht zu verstehen. Ist auch besser für ihn, wenn er sich dessen gar nicht bewusst wird, was für ein Damoklesschwert da ständig über ihm schwebt.
      Selig sind die Unwissenden.

      Auf meinen Hinweis, dass die Wohnung damit u.U. unverkäuflich ist, meinte er nur: "es besteht ja kein Zwang, wir müssen ja nicht verkaufen".
      Na danke aber auch, ich reiss mir hier über 3 Wo. lang den A. auf, nur um letztlich zu erfahren, dass diese blöde Gaube schwarz gebaut wurde u. dann kommt so ein Spruch. :O

      Ich hab trotzdem noch den Vorschlag mit Prüfung durch Architekt gemacht, obwohl mir eigentlich bereits da klar war, wohin der Hase läuft.
      "Ja, das kann mal ja mal probieren" (jedenfalls sinngemäß) u. er meldet sich dann wieder, wenn er was weiß. Das klang dann auch noch völlig lustlos bis leicht genervt u. schien mir ein willkommener Anlass für ihn, das Gespräch jetzt schnell zu beenden bzw. mich "abzuwimmeln".


      Ich ziehe jetzt die Reissleine u. werde nicht noch mehr Zeit versenken in etwas, an das ich nicht mehr glaube.
      Die Sache ist für mich zu 99% abgehakt. Wirklich sehr, sehr schade aber da kann man einfach nix machen.

      Ich wart jetzt allenfalls noch ein paar Tage ab, ob ich nochmal was von dem Eigentümer höre, glaube das aber nicht wirklich.


      Jedenfalls ein grosses DANKE! an alle die mitgeholfen haben! So Einiges hat mir doch geholfen, etwas klarer zu sehen.
      Schwarmintelligenz ist halt doch einfach besser, als nur eine Denkmurmel. :)
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    • Das Gespräch kann ich mir gut vorstellen...grins

      Nein, der hat nix kapiert. Aber lass es bei ihm mal sacken, ihBä. Der wird sich jetzt sicherlich oder hoffentlich ein wenig schlau machen und unter Umständen fällt bei ihm dann der Groschen.
      Der Spruch mit dem ich muss ja nicht verkaufen ist ziemlich ausgeleiert. Müssen tut er vielleicht nicht, aber wollen tut er sicherlich.
      Wart einfach mal ab ;)
    • rapina schrieb:

      Aber lass es bei ihm mal sacken, ihBä. Der wird sich jetzt sicherlich oder hoffentlich ein wenig schlau machen und unter Umständen fällt bei ihm dann der Groschen.
      Wart einfach mal ab ;)
      Du scheinst hellseherische Fähigkeiten zu haben. :)

      Ich hatte wie schon gesagt, gestern eigentl. schon abgeschlossen mit der Sache u. hatte gerade ein längeres Gespräch mit meiner Frau, wo wir besprochen haben, dass wir uns am besten jetzt gleich damit anfangen, uns damit abzufinden u. weiter suchen (sie war echt geknickt, sie hatte sich so gefreut, dass die Suche jetzt endlich vorbei ist aber vor allem, dass wir eine Wohnung gefunden haben, die auch ihr so gefallen hat).

      Da klingelte das Telefon. Der Eigentümer nochmal. Sagte er hätte mit einem "Architekt" gesprochen (höchstwahrscheinl. sein Bauträger "Freund").
      Wie Du sagtest, er hat sich schlau gemacht u. wie`s scheint, hat ihm sein Bekannter erklärt, was das bedeutet mit der ungenehmigten Gaube. Er will die Sache in Ordnung bringen. Ich hab ihm gesagt, das wird nicht einfach werden u. in etwa so überrissen, was dazu alles nötig sein ist. Ob ihm so ganz klar ist, was da auf ihn zu kommt, weiss ich nicht aber anscheinend meint er es ernst u. will das anpacken. Er meldet sich wieder.
      Dieses Gespräch verlief wesentl. freundl. als das zuvor, bei dem er offenbar dachte, ich wollte ihn unter Druck setzen, um evtl. den Preis zu drücken etc. (dabei war davon mit keinem Wort die Rede, denn uns ist klar, so weit könnte der VK im Preis gar nicht runtergehen, dass wir die Wohnung, so wie sie ist kaufen).

      Grosse Illusionen mache ich mir trotzdem nicht. Die Sache wird, wenn u.U. auch nicht unmöglich (ausser wenn sich herausstellen sollte, dass die Gaube überhaupt nicht genehmigungsfähig ist), extrem schwierig u. langwierig.

      Ich lehn mich aber jetzt erstmal zurück, soll er machen u. dann sehen wir weiter.
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    • Er alleine kann da nicht viel machen. Da das Dach Gemeinschaftseigentum ist, ist das Sache der WEG.

      Er kann alleine nicht einmal eine Eigentümerversammlung beantragen die dann der Verwalter einzuberufen hätte, denn dazu müssten mind. ein Viertel der Eigentümer ebenfalls dies verlangen.
      Der Beirat, insofern überhaupt vorhanden, kann auch nur dann eine Versammlung einberufen, wenn sich der Verwalter pflichtwidrig weigert oder gar kein Verwalter vorhanden ist.
      Einzelne Personen/Eigentümer können keine Versammlung einberufen, sondern nur beantragen. Einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung einer einzelnen Person muss letztlich der Verwalter ablehnen. Ist kein Beirat vorhanden und der Verwalter weigert sich pflichtwidrig eine Versammlung einzuberufen, muss gerichtliche Hilfe ( also Klage ) in Anspruch genommen werden. Auch in einem solchen Fall, kann ein oder mehrere Eigentümer nicht einfach eine Versammlung einberufen. Hierzu wäre ein entsprechender Gerichtsbeschluss nötig

      Insgesamt ist der Vorgang so komplex, dass auf die Schnelle gar nichts geht.

      Der Kumpel vom jetzigen Eigentümer wird ihn mal aufgeklärt haben. Schlecht wäre es natürlich, wenn der Kumpel auch noch der Bauträger ist, denn der Bauträger hat einiges unter dem Teppich zu kehren. Daher auch keine ursprüngliche Frage: Mal eine andere Frage, die du vermutlich nicht beantworten kannst, aber rein rechtlich von Belange ist. Ist bekannt, ob zum Zeitpunkt der Änderung der Ausführung am Dach bzw. den sonstigen abweichenden Änderungen, bereits ETW´s verkauft waren ?? die du nicht beantworten konntest. Bei der Frage geht es nämlich letztlich im die Frage der Haftung, sprich Übernahme von Kosten. Hier hätte der Bauträger ( Kumpel ? ) natürlich ein ganz großes Interesse, einiges unter den Teppich zu kehren.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • auktions-manni schrieb:

      Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe war die Versammlung erst gewesen ??
      Ja das ist richtig, die Versammlung war erst kürzlich.

      auktions-manni schrieb:

      Da die WEG dir das, als vermeintlich neues Mitglied der WEG, zu verdanken hat ( immerhin bist du dem Mangel auf die Schliche gekommen ), wird dich die WEG ganz sicher mit offenen Armen in der Gemeinschaft aufnehmen :D
      Da bin ich nicht so sicher, ob die WEG das so sehen würde, wenn der jetzige Eigentümer das anstrengt u. dem kann`s wurscht sein, der will ja verkaufen.
      Für uns wär`s zwar sicher nicht gerade vorteilhaft aber auch nicht ganz so schlimm, wir wollen ja vermieten u. nicht selber drin wohnen.


      Ein Argument für die anderen WEG Eigentümer, die Sache in Ordnung zu bringen, könnte m.E. nach die Sache mit der Gebäudeversicherung sein.
      Je nachdem ob u. in wie weit Schäden (die durch die Gauben entweder direkt verursacht werden oder diese mit betreffen) im Versicherungsfall durch die Versicherung gedeckt wären, ist das eine Sache, die womöglich für das ganze Haus eine Gefahr darstellen könnte.

      Nur mal so eine Überlegung: es geht ein Schaden von einer der nicht genehmigten Gauben aus. Sagen wir mal der Blitz schlägt in so eine Gaube ein und die halbe Hütte brennt ab. Da nützt es den anderen, davon mit betroffenen Eigentümern, die keine nicht genehmigte Gauben haben oder in den unteren Stockwerken wohnen, wenig bis gar nichts, wenn die Versicherung nicht zahlen sollte u. sie sich jetzt an dem Eigentümer schadlos halten müssten, von dessen Gaube der Schaden ausging. Der ist nämlich wahrscheinlich nach so einem Ereignis pleite.

      Insofern könnte die WEG womöglich sogar noch "froh" sein, wenn die Geschichte mal auf`s Tablett kommt u. dadurch geregelt werden sollte.


      auktions-manni schrieb:

      Er alleine kann da nicht viel machen. Da das Dach Gemeinschaftseigentum ist, ist das Sache der WEG.

      Insgesamt ist der Vorgang so komplex, dass auf die Schnelle gar nichts geht.
      Ist mir alles völlig klar.
      Das Wichtigste ist aber zunächst mal, dass der VK dazu grundsätzl. überhaupt bereit ist.
      Wie klar das dem VK ist, was alles auf ihn zukommt u. ob er das dann tatsächl. letztlich komplett durchziehen kann/will, kann ich wie gesagt schlecht beurteilen.

      Aber das ist, Gott sei Dank, alles nicht unser Problem.


      auktions-manni schrieb:

      Hier hätte der Bauträger ( Kumpel ? ) natürlich ein ganz großes Interesse, einiges unter den Teppich zu kehren.
      Welches Verhältnis der Eigentümer zu dem "Bauträgerfreund" hat, weiss ich nicht. Wie`s scheint war`s aber jener, der den VK darüber aufgeklärte, was für ein Problem das ist. Nach dem letzten Gespräch mit dem VK, meinte ich auch herausgehört zu haben, dass er zur Erkenntnis gelangte, dass das mit diesem "Spezikauf", nicht so eine gute Sache war, wie er dachte. Evtl. sind die beiden ja immer noch gut befreundet, dann könnte ich mir vorstellen, dass der VK zu seinem Spezi sagt: "Du hast damals Mist gebaut, jetzt hilf mir gefälligst die Sache wieder hinzubiegen". Wenn die beiden an einem Strang ziehen sollten, wäre das nur vorteilhaft. Evtl. hilft der Spezi nicht nur mit, sondern beteiligt sich sogar an anfallenden Kosten, was wiederum für den VK die Sache erleichtern würde durchzuziehen.


      Aber ich backe schon wieder Spekulatius. Ich sollte mich wirklich zurücklehnen u. einfach abwarten. :D
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    • Das wäre erst der übernächste Schritt.
      Jetzt müsste erst mal geprüft werden, ob die Gaube überhaupt genehmigungsfähig wäre.


      Der jetzige Eigentümer kann für sich höchst persönlich prüfen, mehr nicht.

      Das Dach ist eine reine WEG Angelegenheit, insofern kann auch nur die WEG eine rechtswirksame Prüfung und Änderung der Baugenehmigung usw. beantragen. Ob die WEG dann dem Kumpel ( ehemals Bauträger der den Mist wohl verbockt hat ) dann das Vertrauen ausspricht um eine Änderung der Baugenehmigung zu beantragen ist eine ganz andere Sache.

      Der erste Schritt sollte immer eine Eigentümerversammlung sein, alles andere macht keinen Sinn, da alles andere keine Rechtsverbindlichkeit hat.

      Mal ganz nebenbei bemerkt, wäre eine solcher Antrag auf eine Baugenehmigung für die Gauben, keine Sache ist die unter Instandhaltung gemäß WEG fällt. Das bedeutet, dass in einem solchen Fall, ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung nicht ausreichend ist, sondern zwingend die Zustimmung aller Eigentümer benötigt wird. Es müssten also bei der Eigentümerversammlung alle Eigentümer anwesend sein müssen bzw. vertreten sein und dem Vorhaben auch zustimmen. Gemäß Rechtsprechung des BGH ist der Einbau eines größeren einfachen Dachfensters schon eine bauliche Veränderung, welcher der Zustimmung aller Eigentümer bedarf ( der Einbau einer Gaube dann erst recht ).Ein Mehrheitsbeschluss wäre jedoch ausreichend, wenn man die Gauben abreisen würde und den Urzustand des Gemeinschaftseigentums gemäß Plan ( Baugenehmigung ) wiederherstellt sodas dass Dach wieder den Erfordernissen des öffentlichen Rechts ( Baugenehmigung, Bebauungsplan etc. ) entspricht.

      Aus wieviel Eigentümer besteht die Eigentümergemeinschaft überhaupt ? Wieviele Eigentümer war so im Schnitt bei den Versammlungen anwesen bzw. vertreten ?

      In der Gemeinschaftsordnung kann allerdings auch festgehalten sein, dass bauliche Veränderungen, abweichend zum WEG, durch Mehrheitsbeschluss beschlossen werden können. Du muss mal schauen, ob die in der GO ausdrücklich so festgelegt ist ( kommt eher selten vor )

      Insofern könnte die WEG womöglich sogar noch "froh" sein, wenn die Geschichte mal auf`s Tablett kommt u. dadurch geregelt werden sollte.


      Deinem Optimismus nach zu urteilen, hattest du mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht viel in der Vergangenheit zu tun ;)
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"