Ibäh, mein Vorschlag wäre, dass der jetzige Eigentümer die Genehmigungsfähigkeit vorab von einem Architekten prüfen lässt, bevor auf dem Bauamt schlafende Hunde geweckt werden. Wenn die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist, kann er weitere offizielle Schritte einleiten.
Ist die Genehmigungsfähigkeiten nicht gegeben, ist die Wohnung für dich - soweit ich dich verstanden hab - eh nicht mehr interessant. Der jetzige Eigentümer soll sich dann für sich überlegen, wie er aus dieser Misere wieder rauskommt.
Ist die Genehmigungsfähigkeiten nicht gegeben, ist die Wohnung für dich - soweit ich dich verstanden hab - eh nicht mehr interessant. Der jetzige Eigentümer soll sich dann für sich überlegen, wie er aus dieser Misere wieder rauskommt.