Wohnungskauf - ist das bereits ein "Vertrag" oder nicht?

    • auktions-manni schrieb:


      Der erste Schritt sollte immer eine Eigentümerversammlung sein, alles andere macht keinen Sinn, da alles andere keine Rechtsverbindlichkeit hat.

      @Manni: Laut WEG(24 wenn ich mit nicht irre) darf man als einzelne Person nur eine Versammlung den Verwalter vorschlagen.
      Möchte man es bei arbeitscheuen Verwalter auch durchsetzten, dann braucht man Argumente, die auch
      bei WEG-Gericht fuktionieren würden, wie nicht eingetragene Änderungen an Gemeinschaftsgut - dann sputen die schon!

      Ansosten ist es immer gut zuerst sich Wissen anzueignen, damit man die WEG überzeugen kann.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • auktions-manni schrieb:

      Der jetzige Eigentümer kann für sich höchst persönlich prüfen, mehr nicht.

      auktions-manni schrieb:

      Der erste Schritt sollte immer eine Eigentümerversammlung sein, alles andere macht keinen Sinn, da alles andere keine Rechtsverbindlichkeit hat.
      Es geht m.E. vorerst nicht um Rechtsverbindlichkeit.
      Nur darum um abschätzen zu können, ob die Gaube(n) technisch (Brandschutz, Statik etc. betreffend) überhaupt eine Chance hätte(n), bauamtlicherseits (später) genehmigt zu werden.
      Wenn die Gaube aus techn. Gründen schon nicht oder sehr wahrscheinlich nicht genehmigungsfähig sein wird, kann mit sich das mit an WEG herantreten von vorneherein sparen.

      auktions-manni schrieb:

      Es müssten also bei der Eigentümerversammlung alle Eigentümer anwesend sein müssen bzw. vertreten sein und dem Vorhaben auch zustimmen.
      Das geht evtl. auch anders. Man könnte an nicht anwesende Mitglieder persönlich herantreten, die Sache erklären u. um Zustimmung bitten.
      So hier bei uns im Haus geschehen, wo eine Eigentümerin das in einer Angelegenheit so gemacht hat, weil klar war, dass die erforderliche Mehrheit schon aufgrund fehlender Anwesenheit, ansonsten nie zustande gekommen wäre.

      auktions-manni schrieb:

      Aus wieviel Eigentümer besteht die Eigentümergemeinschaft überhaupt ? Wieviele Eigentümer war so im Schnitt bei den Versammlungen anwesen bzw. vertreten ?
      18 Eigentümer. Ich habe Protokolle von 4 verschiedenen Jahren. Da waren zwischen wenigstens knapp über 60% bis kanpp über 80% da. Im Schnitt über 70%. Das ist ziemlich viel für eine WEG!

      auktions-manni schrieb:



      Deinem Optimismus nach zu urteilen, hattest du mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht viel in der Vergangenheit zu tun ;)
      Wir haben hier wo wir wohnen, durchaus mit WEG zu tun. ;)
      Problemchen gibt`s auch hier dann und wann aber das sind mit weit überwiegender Mehrheit lauter vernünftige u. umgängliche Leute.


      Backen wir doch zur Abwechslung mal wieder ein paar Spekulatius ;) und gehen davon aus, auch in dieser WEG wären lauter vernünftige Leute und gehen weiter davon aus, die Prüfung der Gaube(n) durch den Architekten, käme zum Schluss, die Gauben würden sehr wahrscheinl. bauamtlich genehmigt werden können. Letzteres ist ohnehin Voraussetzung dafür, dass die Sache überhaupt klappen kann, ansonsten kann man das gleich vergessen.

      Der einzige vernünftige Grund, den ich sehe, warum sich die Eigentümer, die das mit der Gaube nicht betrifft (14 Stück) dagegenstellen könnten, sind finanzieller Natur.
      Also das was das ganze Prozedere kosten wird u. wovon sie nicht direkt betroffen sind (indirekt evtl. schon was die Gebäudeversicherung anbetrifft).

      Ich habe nicht die geringste Ahnung, welche Kosten da zusammenkommen könnten. Ich könnte mir aber vorstellen, dass wenn sich die 4 mit der Gaube betreffenden Eigentümer zusammentun würden + evtl. noch der Bauträger-Spezi einen Beitrag dazu leistet, für das was er da verbockt hat, dann wäre das für die 4 evtl. "händelbar" und den anderen entstünden keine Kosten.

      Alles spekulativ und vielleicht auch blauäugig gedacht, möglicherw. auch die eine oder andere Unwägbarkeit nicht in Betracht gezogen aber unmöglich wär`s evtl. nicht.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Auch bei einer WEG kommt man mit Argumenten weiter (eine Peitsche würde aber normalerweise auch nicht schaden)
      Vorzüglich Argumente wie: "Ohne Änderung unverkäuflich", "Es könnte sonst Strafe geben", "Wenn alles klappt dann steigt der Wert sehr deutlich"


      Das ist korrekt. Es kommt aber auch auf die WEG ein. Bei einer 8 Parteien WEG geht vieles einfacher und schneller als bei einer 100 WE WEG ( maches aber auch langsamer oder gar nicht, insbesonder dann wenn einige Parteien sich untereinander nicht riechen können. Da hat man bei einer großen WEG schneller die Mehrheit hinter sich ). Deswegen auch meine Frage, wie groß die WEG überhaupt ist.
      Es ist auch oft ein Unterschied ob die Eigentümer selbst die Wohnungen nutzen oder ob die WEG überwiegend aus Kapitalanleger besteht. Kapitalanleger interssiert das meist wenig, denen kommt es oft nur auf die Redite aus Vermietung an. Oft erscheinen die Kapitalanleger bei den Versammlungen nicht und lassen sich auch nicht vertreten. Ist bei unsere WEG genauso.

      Wie gesagt, Rechtsverbindlich ist das alles nicht, was der jetzige Eigentümer jetzt veranstaltet. Streng genommen wird er, als einzelnes Mitglied der WEG, nicht einmal eine Auskuft zu einer Bauvoranfrage erhalten ( zumindest nicht in meinem Bundesland, Bayern weiß ich nicht ). Bei uns würde die Vorlage einer Vollmacht der WEG gefordert werden, bevor es eine Auskunft gibt.

      Überrumpelungs Aktionen sind bei den Eigentümerversammlungen auch nicht gerne gesehen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • auktions-manni schrieb:

      Wie gesagt, Rechtsverbindlich ist das alles nicht, was der jetzige Eigentümer jetzt veranstaltet. Streng genommen wird er, als einzelnes Mitglied der WEG, nicht einmal eine Auskuft zu einer Bauvoranfrage erhalten ( zumindest nicht in meinem Bundesland, Bayern weiß ich nicht ). Bei uns würde die Vorlage einer Vollmacht der WEG gefordert werden, bevor es eine Auskunft gibt.
      In einer vernünftigen WEG könnte man das allen an der Verwalter rantragen und der würde sich um
      so etwas kümmern (Ich habe das Glück so einen zu haben)

      /OT: Kann es sein dass ich statt einen neuen Beitrag zu schreiben, meinen alten gelöscht hatte (den mit der Peitsche)? .
      Ich bin nach Spät/Früh WE Wechsel und ordentlich müde 8|
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    • Der einzige vernünftige Grund, den ich sehe, warum sich die Eigentümer, die das mit der Gaube nicht betrifft (14 Stück) dagegenstellen könnten, sind finanzieller Natur.
      Also das was das ganze Prozedere kosten wird u. wovon sie nicht direkt betroffen sind (indirekt evtl. schon was die Gebäudeversicherung anbetrifft).


      Letztlich meine Worte. Wenn es um Geld geht, hört die Freundschaft oft auf. Oft treiben genau die Quer, die es eigentlich nicht direkt betrifft, sondern nur mitzahlen dürfen.

      Mal noch so eine ganz andere Anmerkung von mir. Wenn man schon am prüfen ist, ob der Bestand mit der Baugenehmigung übereinstimmt, sollte man auch gleich den Rest des Hauses mitprüfen. Nicht dass das Problem mit dem Dach gelöst ist und in 5 Jahren stellt man fest, dass andere Teile ( Wohnungen ) des Gemeinschaftseigentums auch nicht mit den Plänen und Aufteilungsplan überein stimmen.

      Was die Gebäudeversicherung betrifft, was es bei uns so, dass ein Miterbeiter der Versicherung sich das Haus angeschaut hat und auch Bilder gemacht hat. Es könnte also ganz gut sein, dass der Gebäudeversicherung die Gauben bekannt sind.

      Was die Kosten betrifft, kann ich dir nicht sagen, wie hoch die sein werden. Wir hatten uns mal einen Kostenvoranschlag für den Umbau eines Treppenhauses machen lassen. Die Honorare für die Ingenieurleistungen incl. Baugenehmigung und Bauüberwachung betrugen 2013 rund 23000 Euro.

      /OT: Kann es sein dass ich statt einen neuen Beitrag zu schreiben, meinen alten gelöscht hatte (den mit der Peitsche)? .
      Ich bin nach Spät/Früh WE Wechsel und ordentlich müde 8|


      Nö, der war eben noch hier. Den hatte ich gelesen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
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    • @Manni: Laut WEG(24 wenn ich mit nicht irre) darf man als einzelne Person nur eine Versammlung den Verwalter vorschlagen.
      Möchte man es bei arbeitscheuen Verwalter auch durchsetzten, dann braucht man Argumente, die auch
      bei WEG-Gericht fuktionieren würden, wie nicht eingetragene Änderungen an Gemeinschaftsgut - dann sputen die schon!


      Da hast du wohl was falsch verstanden. Ich sprach nicht davon einen Verwalter vorzuschalgen. Es ging darum, dass eine einzelne Person keine Eigentümerversammlung beantragen kann. Ein solcher Antrag wäre abzuweisen. Es müssen mind. ein Viertel der Eigentümer eine außerordentliche Versammlung beantragen, damit diese vom Verwalter einberufen werden muss. Würde sich der Verwalter weigern, wenn ein Viertel der Eigentümer eine Versammlung wollen, wäre das ein Pflichverstoß. Dagegen könnte jeder Eigentümer entsprechend Klage einreichen. Mit dem 24er liegst du nicht so falsch ;)

      Sinnvoll könnte es aber durchaus sein, mit dem Verwalter mal Kontakt aufzunehmen und die Sachlage erklären. Der Verwalter hätte das Recht von sich aus dann eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen. Ich kenne den Verwalter nicht, unser Verwalter jedoch würde mit 100 prozentiger Sicherheit in einem solchen Fall eine außerordentliche Eingentümerversammlung einberufen. Es geht ja letztlich hier auch um die Verwalterhaftung, wenn er Kenntnis davon erlangt. In die Haftung will ein Verwalter nicht kommen, daher würde sicher auch dieser Verwalter eine Versammlung einberufen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
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      Öhm, jetzt sehe ich den Beitrag auch nicht mehr. Vermutlich hast du den tatsächlich editiert. Von uns aus wurde nichts gelöscht
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
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    • auktions-manni schrieb:

      @Manni: Laut WEG(24 wenn ich mit nicht irre) darf man als einzelne Person nur eine Versammlung den Verwalter vorschlagen.
      Möchte man es bei arbeitscheuen Verwalter auch durchsetzten, dann braucht man Argumente, die auch
      bei WEG-Gericht fuktionieren würden, wie nicht eingetragene Änderungen an Gemeinschaftsgut - dann sputen die schon!


      dem Verwalter nicht den - sorry für Mißverständniss. (Ich glaub ich geh gleich :sleeping: )

      Es ging darum dass man als einzelne Partei sozusagen nur um eine zusätzliche Sitzung bitten kann. Und dass
      der Verwalter diese Bitte auch abschlagen darf, wenn nicht 1/4 WEG dabei ist.

      Der Verwalter sollte aber bei Problemen, die gravierend sind, solche Bitte berücksichtigen und dazu gehören Sachen
      die auch unter WEG Gericht fallen.
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    • Der Verwalter sollte aber bei Problemen, die gravierend sind, solche Bitte berücksichtigen und dazu gehören Sachen
      die auch unter WEG Gericht fallen.


      Das macht der Verwalter bei gravierenden Sachen eigentlich schon von alleine, eben wegen der beschriebenen möglichen Verwalterhaftung. Bei gravierenden Sachen ziehen sich die Verwalter eher selten den Schuh an und hält die Füße still bis zur nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung. Deswegen wäre ein Gespräch mit dem Verwalter durchaus sinnvoll. Den Kontakt kann auch schon der potentielle Käufer aufnehmen. Wir hatten auch schon in Kontakt mit unserem Verwalter gestanden, bevor der Vertrag beim Notar unterschrieben wurde.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
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    • auktions-manni schrieb:


      Wir hatten auch schon in Kontakt mit unserem Verwalter gestanden, bevor der Vertrag beim Notar unterschrieben wurde.
      Ich habe schon mehrere Verwalter (erstmal als Mieter und nun als Besitzer sowie auch von meinen Eltern) erlebt.

      Es gibt welche, die zu einem gewissen Grad selbständig sind und eben auch welche, die abwarten.
      Die schlimmsten sind die, die allerdings dem WEG nur Honig aufs Maul schmieren. (Nach 3 Jahren nicht
      mal 500 euro Rücklage bei Bekannten, es wird nicht aufgeräumt und Verwalter weigert sich Hausordnung aufzustellen)

      Deswegen ist es sehr wichtig den Verwalter vor dem Kauf kennenzulernen. Manchmal ist es eben
      dann das einzige Manko an einer Eigentumwohnung - oder noch ein zusätzlicher Pluspunkt.
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