auktions-manni schrieb:
Der erste Schritt sollte immer eine Eigentümerversammlung sein, alles andere macht keinen Sinn, da alles andere keine Rechtsverbindlichkeit hat.
Möchte man es bei arbeitscheuen Verwalter auch durchsetzten, dann braucht man Argumente, die auch
bei WEG-Gericht fuktionieren würden, wie nicht eingetragene Änderungen an Gemeinschaftsgut - dann sputen die schon!
Ansosten ist es immer gut zuerst sich Wissen anzueignen, damit man die WEG überzeugen kann.
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Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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