Im Zusammenhang mit Betrug im Internet, insbesondere auf der eBay-Plattform oder den Kleinanzeigen, sind immer wieder sogenannte Finanzagenten im Spiel.
Sofern es sich bei dem Kontoinhaber um eine real existierende Person handelt, wurde diese vermutlich als sogenannter "Finanzagent" von den eigentlichen Tätern angeworben, siehe auch
http://www.polizei-beratung.de/themen-un…r-opfer-an.html
de.wikipedia.org/wiki/Finanzagent
antigeldwaesche.de/Straftaten/Finanzagent.html
Der Kontoinhaber wird in diesem Fall vermutlich vom Betrugsverdacht freigsprochen bzw die betreffenden Ermittlungen gegen ihn werden eingestellt, da er selbst keine tatsächlichen Betrugsabsichten hatte. Eine Strafverfolgung wegen Geldwäsche liegt im Ermessen des zuständigen Staatsanwaltes, häufig kommt es unabhängig von der Einstellung der Betrugsermittlungen aufgrund dieses Deliktes später doch noch zu einem Verfahren gegen den Kontoinhaber.
Wichtig für die betrogenen Käufer ist aber Folgendes:
In jedem Fall müssen die betrogenen Käufer sich aber um die Wiedererlangung ihres Geldes auf dem zivilrechtlichen Weg selbst kümmern.
Dh, zunächst muss die Polizei erstmal bei der Bank Name + Anschrift des Kontoinhabers ermitteln. Diese wird sie dem Anzeigenerstatter allerdings in aller Regel nicht von selbst mitteilen, der betrogene Käufer sollte also regelmässig alle 4 Wochen bei der zuständigen Dienststelle nachfragen, ob es bereits Ermittlungsergebnisse zum Kontoinhaber gibt.
Sofern sich der Kontoinhaber tatsächlich als eine real existierende Person herausstellen sollte, schickt man dem Kontoinhaber schriftlich, vorzugsweise per Einschreiben, eine Rückzahlungsforderung mit realistischer Fristsetzung ( konkretes Datum, bis wann die Rückzahlung erfolgt sein muss, ca 14 Tage in der Zukunft ) sowie den eigenen Kontodaten. Der Käufer kann auch eine Telefonnummer mit angeben, um dem Kontoinhaber eine direkte Kontaktaufnahme zum Gläubiger möglich zu machen, evtl ist der ja gewillt, zB in Raten zurückzuzahlen, wenn er zur kompletten Zahlung nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Hinweis kann der Gläubiger bereits in seine Rückzahlungsforderung mit aufnehmen.
Merke: Möglicherweise ist eine Ratenzahlung besser als garkeine Zahlung, sofern der Kontoinhaber überhaupt reagiert.
Am Schluss des Schreibens sollte in jedem Fall die Ankündigung eines zivilen Mahnverfahrens stehen, das dann über einen Vollstreckungsbescheid zum Besuch des Gerichtsvollziehers führt. Sollte auf die Rückzahlungsforderung seitens des Kontoinhabers bis zum Ablauf der gesetzten Frist überhauptkeine Reaktion erfolgen, leitet man das zivile Mahnverfahren ein, siehe auch
http://www.mahngerichte.de/verfahren/ver…uf/mbantrag.htm
Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid durch den Kontoinhaber muss der Gläubiger Zivilklage auf Schadensersatz beim Amtsgericht einreichen. An dieser Stelle sollte von in solchen Sachen unerfahrenen Personen dann ein Anwalt hinzugezogen werden. Vorher ist ein Anwalt hingegen eigentlich nicht nötig.
Sammelklagen oder ähnlichen Unfug gibt es nicht in Deutschland,
den zivilen Rechtsweg muss jeder Geschädigte in eigenem Namen und für sich selbst durchziehen. Einen Anwalt braucht man dafür zunächst nicht. Wer keine Rechtschutzversicherung hat oder eine mit Selbstbeteiligung, sollte bedenken, daß im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kontoinhabers die Kosten des Mahnverfahrens erstmal vom Gläubiger zu tragen sind, ein Anwalt verursacht da anfangs nur unnötige Zusatzkosten !
Wer allerdings eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat, kann das Ganze gleich von Anfang an einem Anwalt überlassen und braucht sich damit nicht mehr herumzuärgern.
Die Wahrscheinlichkeit, daß es sich um eine finanziell eher schlechtgestellte Person handelt, ist relativ groß, Finanzagenten wollen sich ja in der Regel etwas dazuverdienen. Ausserdem ist der Schaden in vielen Fällen relativ groß. Der Kontoinhaber wird also höchstwahrscheinlich nicht sofort und alles zurückzahlen können, sofern er sich überhaupt kommunikativ bzw kooperativ zeigt. Es ist in diesem Fall häufig erfolgversprechender, dem Kontoinhaber eine moderate Ratenzahlung anzubieten, die er möglicherweise über einen längeren Zeitraum aufbringen kann, als auf sofortiger kompletter Rückzahlung zu bestehen und garnichts zu bekommen. Sofern es gelingt, mit dem Kontoinhaber in Kontakt zu kommen, sollte also eine solche Ratenzahlung als Möglichkeit eventuell erwogen werden, allerdings natürlich mit dem energischen Hinweis, daß im Falle einer nichtbezahlten Rate die Vereinbarung hinfällig ist und sofort das Mahnverfahren erfolgt. Auch sollte eine eventuelle Ratenvereinbarung natürlich schriftlich, auf echtem Papier und mit Originalunterschrift festgehalten werden.
Aber wie gesagt: Dazu müsste der Kontoinhaber erstmal überhaupt auf die Rückzahlungsforderung reagieren.
Erfahrungsgemäß neigen Finanzagenten, ebenso wie Verkaufsagenten und andere angeworbene Helfer in Betrugsfällen, allerdings erstmal zur Vogel-Strauß-Politik oder zur Verneinung jedweder Verantwortung für den angerichteten finanziellen Schaden.
Und da die geschädigten Käufer in ca 95% aller Fälle zu faul sind, sich um die Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche tatsächlich zu kümmern, kommen sie damit meistens sogar noch ganz gut durch.
Betrogene Käufer, die ihre zivilrechtlichen Ansprüche tatsächlich durchsetzen wollen, sollten dann allerdings keine Zeit verlieren, denn je mehr Zeit vergeht, desto schlechter wird vermutlich die finanzielle Situation des Finanzagenten. Andere betrogene Käufer machen evtl ebenfalls Ansprüche geltend ( da gilt also evtl, "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" ) und spätestens, wenn es nach 12 - 18 Monaten zu einem Strafverfahren wegen Geldwäsche kommt, droht dem eh schon klammen Kontoinhaber ausser seinen Prozesskosten dann in der Regel sinnloserweise auch noch eine hohe Geldstrafe, die die Situation noch aussichtsloser macht...
Sofern es sich bei dem Kontoinhaber um eine real existierende Person handelt, wurde diese vermutlich als sogenannter "Finanzagent" von den eigentlichen Tätern angeworben, siehe auch
http://www.polizei-beratung.de/themen-un…r-opfer-an.html
de.wikipedia.org/wiki/Finanzagent
antigeldwaesche.de/Straftaten/Finanzagent.html
Der Kontoinhaber wird in diesem Fall vermutlich vom Betrugsverdacht freigsprochen bzw die betreffenden Ermittlungen gegen ihn werden eingestellt, da er selbst keine tatsächlichen Betrugsabsichten hatte. Eine Strafverfolgung wegen Geldwäsche liegt im Ermessen des zuständigen Staatsanwaltes, häufig kommt es unabhängig von der Einstellung der Betrugsermittlungen aufgrund dieses Deliktes später doch noch zu einem Verfahren gegen den Kontoinhaber.
Wichtig für die betrogenen Käufer ist aber Folgendes:
Die Einstellung der Betrugsermittlungen hat keinerlei Einfluss auf die zivilrechtliche Haftung des Kontoinhabers
Dh, für den Schaden, der den betrogenen Käufern entstanden ist, muss der Kontoinhaber trotzdem aufkommen,
auch wenn dieser sich vermutlich mit der Ausrede des "unschuldigen Opfers" davor drücken will.
Dh, für den Schaden, der den betrogenen Käufern entstanden ist, muss der Kontoinhaber trotzdem aufkommen,
auch wenn dieser sich vermutlich mit der Ausrede des "unschuldigen Opfers" davor drücken will.
In jedem Fall müssen die betrogenen Käufer sich aber um die Wiedererlangung ihres Geldes auf dem zivilrechtlichen Weg selbst kümmern.
Dh, zunächst muss die Polizei erstmal bei der Bank Name + Anschrift des Kontoinhabers ermitteln. Diese wird sie dem Anzeigenerstatter allerdings in aller Regel nicht von selbst mitteilen, der betrogene Käufer sollte also regelmässig alle 4 Wochen bei der zuständigen Dienststelle nachfragen, ob es bereits Ermittlungsergebnisse zum Kontoinhaber gibt.
Sofern sich der Kontoinhaber tatsächlich als eine real existierende Person herausstellen sollte, schickt man dem Kontoinhaber schriftlich, vorzugsweise per Einschreiben, eine Rückzahlungsforderung mit realistischer Fristsetzung ( konkretes Datum, bis wann die Rückzahlung erfolgt sein muss, ca 14 Tage in der Zukunft ) sowie den eigenen Kontodaten. Der Käufer kann auch eine Telefonnummer mit angeben, um dem Kontoinhaber eine direkte Kontaktaufnahme zum Gläubiger möglich zu machen, evtl ist der ja gewillt, zB in Raten zurückzuzahlen, wenn er zur kompletten Zahlung nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Hinweis kann der Gläubiger bereits in seine Rückzahlungsforderung mit aufnehmen.
Merke: Möglicherweise ist eine Ratenzahlung besser als garkeine Zahlung, sofern der Kontoinhaber überhaupt reagiert.
Am Schluss des Schreibens sollte in jedem Fall die Ankündigung eines zivilen Mahnverfahrens stehen, das dann über einen Vollstreckungsbescheid zum Besuch des Gerichtsvollziehers führt. Sollte auf die Rückzahlungsforderung seitens des Kontoinhabers bis zum Ablauf der gesetzten Frist überhauptkeine Reaktion erfolgen, leitet man das zivile Mahnverfahren ein, siehe auch
http://www.mahngerichte.de/verfahren/ver…uf/mbantrag.htm
Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid durch den Kontoinhaber muss der Gläubiger Zivilklage auf Schadensersatz beim Amtsgericht einreichen. An dieser Stelle sollte von in solchen Sachen unerfahrenen Personen dann ein Anwalt hinzugezogen werden. Vorher ist ein Anwalt hingegen eigentlich nicht nötig.
Sammelklagen oder ähnlichen Unfug gibt es nicht in Deutschland,
den zivilen Rechtsweg muss jeder Geschädigte in eigenem Namen und für sich selbst durchziehen. Einen Anwalt braucht man dafür zunächst nicht. Wer keine Rechtschutzversicherung hat oder eine mit Selbstbeteiligung, sollte bedenken, daß im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kontoinhabers die Kosten des Mahnverfahrens erstmal vom Gläubiger zu tragen sind, ein Anwalt verursacht da anfangs nur unnötige Zusatzkosten !
Wer allerdings eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat, kann das Ganze gleich von Anfang an einem Anwalt überlassen und braucht sich damit nicht mehr herumzuärgern.
Die Wahrscheinlichkeit, daß es sich um eine finanziell eher schlechtgestellte Person handelt, ist relativ groß, Finanzagenten wollen sich ja in der Regel etwas dazuverdienen. Ausserdem ist der Schaden in vielen Fällen relativ groß. Der Kontoinhaber wird also höchstwahrscheinlich nicht sofort und alles zurückzahlen können, sofern er sich überhaupt kommunikativ bzw kooperativ zeigt. Es ist in diesem Fall häufig erfolgversprechender, dem Kontoinhaber eine moderate Ratenzahlung anzubieten, die er möglicherweise über einen längeren Zeitraum aufbringen kann, als auf sofortiger kompletter Rückzahlung zu bestehen und garnichts zu bekommen. Sofern es gelingt, mit dem Kontoinhaber in Kontakt zu kommen, sollte also eine solche Ratenzahlung als Möglichkeit eventuell erwogen werden, allerdings natürlich mit dem energischen Hinweis, daß im Falle einer nichtbezahlten Rate die Vereinbarung hinfällig ist und sofort das Mahnverfahren erfolgt. Auch sollte eine eventuelle Ratenvereinbarung natürlich schriftlich, auf echtem Papier und mit Originalunterschrift festgehalten werden.
Aber wie gesagt: Dazu müsste der Kontoinhaber erstmal überhaupt auf die Rückzahlungsforderung reagieren.
Erfahrungsgemäß neigen Finanzagenten, ebenso wie Verkaufsagenten und andere angeworbene Helfer in Betrugsfällen, allerdings erstmal zur Vogel-Strauß-Politik oder zur Verneinung jedweder Verantwortung für den angerichteten finanziellen Schaden.
Und da die geschädigten Käufer in ca 95% aller Fälle zu faul sind, sich um die Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche tatsächlich zu kümmern, kommen sie damit meistens sogar noch ganz gut durch.
Betrogene Käufer, die ihre zivilrechtlichen Ansprüche tatsächlich durchsetzen wollen, sollten dann allerdings keine Zeit verlieren, denn je mehr Zeit vergeht, desto schlechter wird vermutlich die finanzielle Situation des Finanzagenten. Andere betrogene Käufer machen evtl ebenfalls Ansprüche geltend ( da gilt also evtl, "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" ) und spätestens, wenn es nach 12 - 18 Monaten zu einem Strafverfahren wegen Geldwäsche kommt, droht dem eh schon klammen Kontoinhaber ausser seinen Prozesskosten dann in der Regel sinnloserweise auch noch eine hohe Geldstrafe, die die Situation noch aussichtsloser macht...