Einbeziehung von AGB (Reiseveranstalter)

    • Einbeziehung von AGB (Reiseveranstalter)

      Damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteil werden, hat der Verwender die andere Vertragspartei ausdrücklich darauf hinzuweisen, so dass diese in zumutbarer Weise noch vor Vertragsschluss von deren Inhalt Kenntnis nehmen kann.

      Zur wirksamen Einbeziehung Allgemeiner Reisebedingungen in den Reisevertrag genügt weder, dass diese im Reisebüro verfügbar sind, noch dass die Reiseanmeldung den Hinweis enthält, der Reisende erkenne die Reisebedingungen des Veranstalters an. Durch die Übersendung zusammen mit der Reisebestätigung werden die AGB nicht (nachträglich) Vertragsbestandteil.


      Urteil des LG Düsseldorf vom 25.07.2003
      22 S 3/02
      NJW 2003, 3062