rincewind schrieb:
Hier gehts doch erst mal in erster Linie darum, dass der Zusteller seinen Auftrag nicht erfüllt, gegen die AGB seines Arbeitgebers (oder im Fall eines SubSubSub seines Auftraggebers) verstößt und sich ggf. auch noch der Urkundenfälschung strafbar macht.
Das geht mal gar nicht. Allerdings hilft da der Gang zum RA auch nix. Die Logistikdienstleister interessiert das aber doch sehr und normalerweise reicht da eine Meldung/Beschwerde und es fliegen die Funken.
schabbesgoi schrieb:
Du kannst einen Anwalt einschalten, aber was soll der bewirken? Ein aktueller Schaden der reguliert werden müßte ist ja noch nicht eingetreten?
Anwalt, Beschwerde? Anzeige! ganz einfach, Urkundenfälschung ist kein Kindergeburtstag, sondern ein ---> Offizialdelikt:
rodorf.de/03_stgb/bt_21.htm
Urkundenfälschung (Abs. 1) und besonders schwere Fälle (Abs. 3) sind Vergehen; die Tat wird von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikt). Der Versuch ist strafbar.
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt."
Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"


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