Kaiolito schrieb:
Der Höchstbietende hat seinen (durchaus erlaubt) Zweitaccount mutmaßlich versehentlich (so wird er es vor Gericht wohl schildern) genommen und hat sich selbst überboten um ganz sicher den Kauf vollziehen zu können. Dort hat er sich bei der Eingabe geirrt (so wird er es darstellen) und sein Gebot wieder zurück gezogen
Zwischen Gebot mit Account 1 und Gebot mit Account 2 liegen 1 Minute und circa 30 Sekunden. Für die Rücknahme braucht er dann aber 1 Stunde bis kurz vor Ende der Auktion?
D.h. er hat innerhalb knapp 2 Minuten vergessen, dass er gerade eben noch auf exakt diesen Artikel geboten hat und aus Versehen nochmal geboten? ... Also ich glaub nicht, dass diese Argumentation einen Richter so problemlos überzeugen würde ...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kleinerkathe ()