Gebotsabschirmung mit Zahlung per Überweisung

    • Kaiolito schrieb:


      Der Höchstbietende hat seinen (durchaus erlaubt) Zweitaccount mutmaßlich versehentlich (so wird er es vor Gericht wohl schildern) genommen und hat sich selbst überboten um ganz sicher den Kauf vollziehen zu können. Dort hat er sich bei der Eingabe geirrt (so wird er es darstellen) und sein Gebot wieder zurück gezogen

      Zwischen Gebot mit Account 1 und Gebot mit Account 2 liegen 1 Minute und circa 30 Sekunden. Für die Rücknahme braucht er dann aber 1 Stunde bis kurz vor Ende der Auktion?
      D.h. er hat innerhalb knapp 2 Minuten vergessen, dass er gerade eben noch auf exakt diesen Artikel geboten hat und aus Versehen nochmal geboten? ... Also ich glaub nicht, dass diese Argumentation einen Richter so problemlos überzeugen würde ...

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    • Hmmm, Deine Argumentation hört sich gut an, Kaio. Auch, wenn sie mir nicht gefällt.

      Jedoch hier:

      Kaiolito schrieb:

      Meiner Ansicht nach, ist die Zahlung zurück zu erstatten und im Zweifelsfall kann versucht werden, die eBay-Gebühren im Zivilrecht einzuklagen


      sollte es doch zumindest die Möglichkeit der Aufrechnung von Forderungen geben? Oder auch nicht, wenn der Zweit-Account-Bieter legal gehandelt hat? Wofür sollte er dann die Gebühren zahlen?
    • Kaiolito schrieb:

      Dort hat er sich bei der Eingabe geirrt (so wird er es darstellen) und sein Gebot wieder zurück gezogen.

      Aha. Und zum merken dass er da gerade 'ne Preisexplosion hat hat er fast 'ne Stunde gebraucht?

      Geboten: 10.08.14 18:47:51 MESZ
      [b]Zurückgenommen: [/b]10.08.14 19:39:39 MESZ
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • #43

      @Löschbert

      Du kennst mich länger und besser als die meisten hier.
      Habe lange gebraucht um mich in diesem Thread zu melden, aber du weißt auch, dass es sehr schwierig bis unmöglich (wobei mir unmöglich sehr viel wahrscheinlicher ist) ist, hier einen Kaufvertrag zu konstruieren und dann auch noch über den Kaufpreis von 371 € hinaus.

      Du kennst doch Richter und Gerichte viel besser als ich..............
    • Kaiolito schrieb:

      #38

      Hat der Gebotsrückzieher seinen Irrtum ggü. dem Verkäufer erklärt?

      Muss er das? Geht das nicht aus dem Grund der Rücknahme des Gebotes eindeutig hervor?

      Auszug aus dem verlinkten eBay-Rechtsportal:
      "Wenn Sie berechtigt sind, Ihr Gebot zurückzunehmen, können Sie dies
      über die Funktion "Rücknahme des Gebots" technisch umsetzen. Sie
      sollten auf jeden Fall den Grund für die Rücknahme des Gebots dem
      Verkäufer gegenüber zusätzlich zum Zurücknehmen des Gebots gesondert in
      Form einer Anfechtungserklärung
      geltend machen.
      Die Anfechtung muss - außer in
      den Fällen der arglistigen Täuschung - unverzüglich gegenüber dem
      Verkäufer erklärt werden. Bewahren Sie die E-Mail mit der
      Anfechtungserklärung gut auf, um im Streitfall die Anfechtung beweisen
      zu können."
      (Fettmarkierung von mir)
    • Rumpel schrieb:

      Ach noch eine Neuling Frage:
      Wenn ich keinen Rechtschutz habe, muss ich ja den Anwalt erstmal aus eigener Tasche finanzieren. Holt der Anwalt sich dann das ganze Geld vom Betrüger zurück, so dass ich 0 Kosten habe, oder muss ich noch was drauf zahlen?
      Kann mir das noch einer beantworten?

      oldschmatterhand schrieb:

      Hat der Gebotsrückzieher seinen Irrtum ggü. dem Verkäufer erklärt?
      Ich grübele auch noch über diese Forderung auf ein PP-Konto zu überweisen.....
      Das stärkt mich nur in dem Eindruck, dass es sich hierbei um ganz hinterlistigen Betrug handelt, der zur Anzeige gebracht werden sollte.

      schabbesgoi schrieb:

      Der Höchstbietende hat seinen (durchaus erlaubt) Zweitaccount mutmaßlich versehentlich (so wird er es vor Gericht wohl schildern) genommen und hat sich selbst überboten um ganz sicher den Kauf vollziehen zu können.
      Laut eBay AGB ist es verboten mit 2 Accounts auf die gleiche Auktion zu bieten, daher zieht diese Begründung nicht. Hier der Artikel dazu:
      pages.ebay.de/help/account/questions/second-account.htmlIch glaube nicht das das "ausversehen" vor Gericht bestand hat, schließlich stimmt er den eBay AGB vor Gebotsabgabe zu.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Rumpel ()

    • Bei ebay steht:
      Die beiden eBay-Konten werden zu keinem Zeitpunkt in ein und demselben Angebot verwendet und auch nicht mit dem jeweils anderen Bewertungsprofil in Verbindung gebracht. Insbesondere das Bieten auf eigene Auktionen ist untersagt.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • werv schrieb:

      Warum nicht? Bitte begründen warum "meine Freundin" nicht geboten hatte

      @werv, Panda würde Dir vermutlich auch nichts anderes sagen.

      In dem Satz steht alles: "Gebotsrückzieher identisch zum Überweisenden" Da hat nicht die Freundin überwiesen, sondern der Gebotsrückzieher selbst.

      werv schrieb:

      Aber nur für den Betrag, den die Person gezahlt hatte.

      Warum?

      Die Person, also der Gebotsrückzieher der auch die (An)Zahlung geleistet hat, hat doch mit TE einen gültigen KV über das gestrichene Gebot. Er hatte keinen berechtigten Streichgrund. Das belegt doch sein Zahlungswille. Er will das MacBook doch haben. Versucht dabei aber den TE dank der Gebotsabschirmung über den Tisch zu ziehen.

      Rumpel schrieb:

      die Anzahlung auf die Summe von 1010 Euro (oder sogar 1200 Euro) geleistet

      Wenn, dann nur über die 1010 Euro. Das war der aktuelle Höchstgebot vor der Streichung. Aber auch darüber

      Kaiolito schrieb:

      Meiner Ansicht nach, ist die Zahlung zurück zu erstatten muss er muß zu seiner Bank und der sagen, daß er die Überweisung rückabgewickelt haben möchte!

      kann man diskutieren. Ich kann es nicht beschwören. Ich bin zwar der Meinung. Meinen heißt aber nicht wissen! Von daher lasse ich mich auch da gerne eines besseren belehren.

      Kaiolito schrieb:

      Der Höchstbietende hat seinen (durchaus erlaubt) Zweitaccount mutmaßlich versehentlich

      Das spielt im Prinzip doch gar keine Rolle mehr. Gebotsrückzieher hat überwiesen. Er hat den KV mit TE und nicht der Zweitacc.

      oldschmatterhand schrieb:

      Ich sehe das genau so. Jeder "weiß" hier, dass die Sache faul ist, aber der Beweis ...

      Richtig.

      oldschmatterhand schrieb:

      dass der Gebotsrückzieher eben nicht zu diesem Preis kaufen möchte.

      Auch richtig, aber das nützt ihm nichts, da er einen gültigen KV über 1010 Euro hat.
    • Tja, und dann gab es zwei Rechner, wobei beide Inhaber mit ihrem Account eingeloggt waren, durch die Anonymisierung hat man in dem Moment nicht einmal gewusst, dass es der Partner war.
      Unverzüglich war man auch, weil die Schwiegermutter am Fon war und das Kind gerade mit der Stricknadel in der Steckdose...
      Die Gebotsrücknahme sollte den Verstoß gegen die AGB heilen.

      Das geht aus wie das Hornberger Schießen, soweit es die höhere Vertragserfüllung betrifft.
    • #47

      Klar kann ich dir das beantworten.
      Wenn du vor Gericht Recht bekommst, bekommst du ein vollstreckbares Urteil, das dir hilft, wenn der Käufer solvent ist. Ansonsten klebst du dir das Teil an die Innenseite der Klotüre und wartest darauf, dass der Käufer irgendwann solvent wird.

      Anzeige? Aus welchem Grund?

      Es ist nicht verboten mehrere Accounts zu haben und es ist ein Irrtum, wenn man sich verloggt. Diesen Irrtum kann man auch nach erst einer Stunde feststellen, sehen, dass man einen zu hohen Betrag eingegeben hat. Vielleicht ist der PC oder Router abgestürzt, Stromausfall................ was weiß ich, was für Argumente kommen werden, aber sie werden kommen, wenn ein zumindest halbwegs fähiger RA an die Sache rangeht.

      @TE

      Mach was du willst......................... es ist dein Geld, was du verschleuderst.
    • Kaiolito schrieb:

      Erkläre mir bitte mal genau warum überhaupt ein Kaufvertrag entstanden ist?

      Gerne.

      Gem. eBay-AGB § 6 Abs. 7
      Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt.

      und weiter auf der Hilfeseite:
      Wenn Sie ein Gebot ohne berechtigten Grund zurücknehmen, sind Sie unter Umständen dennoch zur Abnahme und Bezahlung des Artikels verpflichtet oder machen sich dem Verkäufer gegenüber unter Umständen schadensersatzpflichtig.

      Erkläre Du mir bitte, wie e***e (7) jetzt noch einen berechtigten Grund nennen kann, wenn er als Gebotsrückzieher bereits überwiesen hat.

      Btw. sein Router war 50 Sekunden vor Auktionsende noch im Betrieb. Da konnte er noch das Gebot streichen, war also theoretisch (aus seiner Sicht) raus aus der Nummer, überweist dann aber doch noch?

      Ist das eine Willenserklärung oder nicht?

      Ich sehe das als ein klassisches Eigentor von e***e (7) an. Lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren, wenn das nicht so der Fall sein sollte.


      Tante Edit sagt noch...

      Wann darf ich Gebote zurücknehmen?

      Ein Gebot darf z.B. ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn

      1. Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben, z.B. 1000 Euro statt 10,00 Euro. In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab.
      2. sich die Beschreibung eines Artikels nach Ihrer Gebotsabgabe wesentlich verändert hat.

      pages.ebay.de/help/policies/invalid-bid-retraction.html

      TE hat die AB nicht verändert. Also kann (2) nicht zutreffen. Ein falscher Gebotsbetrag (1200 EUR) kann ich gem. Punkt 1 auch nicht erkennen, wenn man sich alle seine Gebote anschaut. Wenn, dann höchstens ...

      3. Sie etwas höher geboten haben, als Sie ursprünglich vorhatten.

      Aber dieser Punkt 3 stammt aus der Rubrik "Es ist nicht zulässig Gebote zurückzunehmen, wenn ..."
    • Hudor schrieb:

      @Werv

      nicht verzweifeln ...

      ich habe es jetzt so verstanden - das Geld war an einen bestimmten Zweck gebunden. Die vollständige Bezahlung und der Erhalt des Macs . Ein Kaufvertrag zu diesen " kostengünstigen " Bedingungen besteht jedoch nicht. In Folge dessen muss der Betrag erst einmal zurückerstattet werden.

      Danke :!:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • kleinerkathe schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:


      Magst du das bitte mal begründen?

      Wie du gesehen hast, ist genau das eingetreten was ich "gehofft" hab. Es ist ein und die selbe Person. Wie will der jetzt erklären welchen Kaufvertrag er denn da durchgesetzt haben möchte?

      geiz_ist_ungeil schrieb:


      Außerdem wäre zu klären, ob nicht ein Kaufvertrag mit dem Gebotszurückzieher vorliegt, da es sich ja um die gleiche Person wie der Auktionsgewinner handelt und somit der eindeutige Wille zum Kauf vorlag. Hier wäre die Frage ob die Höhe des Kaufvertrags dann 1010 oder 1200 Euro beträgt. Demnach könnte ich noch die Differenz zum bereits gezahlten Betrag verlangen oder anderenfalls Schadensersatz.

      Einen solch dreisten Betrug sollte man auf jeden Fall nicht ohne Konsequenzen lassen.

      Ab zum Anwalt. Mal schauen ob er da nicht selber jetzt ein Problem hat. Das wärs mir wert die Chance darauf ... Liefern musst du ja eh erst nach vollständiger Bezahlung.

      Ich möchte darum bitten richtig zu zitieren! Das zweite Zitat stammt nicht von mir :!:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @Fu: Mein Problem ist die "Willenserklärung". Das wollte ich versuchen zu sagen. Ich sehe den Zweitaccout als
      Mittel zum Zweck und etwas was die Richtung "Bereicherung" geht. Ich sehe da nirgendwo die
      Willenserklärung ein Vertrag abzuschliessen!


      Der Käufer wollte von Anfang an ein Vertrag zu den niedrigeren Konditionen abschliessen. Dazu hat er mißbräuchlich
      sein Zweitaccount benutzt. Er hatte aber nie vorgehabt den PC für so viel Geld auch zu kaufen.


      Edit: Ich finde es SUPER, dass wir alle es schaffen so Sachlich zu bleiben :thumbsup:
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • @Rumpel

      ist das so richtig?

      l***k (23) hat um 18:45:02 MESZ 370,- € geboten und war da mit 356,88 € höchstbietender.
      p***e (4) hat ihn dann um 18:46:34 MESZ mit 1000,- € überboten. Das Höchstgebot stand nun bei 371,- €.
      e***e (7) bot dann im 18:47:51 MESZ besagte 1200,- € und war somit bis 19:39:39 MESZ mit 1010,- € Höchstbietender.

      Um 19:40:29 MESZ lief die Auktion aus. Also waren die letzten 3 Bieter alle innerhalb der letzten Stunde aktiv.

      Man könnte demnach sogar vermuten, dass auch l***k (23) dazu gehört.

      Er hat den Grundstein für den Endpreis von 371,- EUR gelegt. Gut 1,5 Minuten später schlägt p***e (4) auf und erhöht den Preis eben auf diese 371,- €, bis er dann wieder rund 1,5 Minuten später von e***e (7) überboten wird.

      Der Preis steht knapp eine Stunde vor Auktionsende nun also bei 1010,- €. Da ist es klar, dass da keiner mehr mitbietet.

      e***e (7) macht mit der Gebotsrücknahme um 19:39:39 die Sache dann perfekt und der preis fällt 50 Sekunden vor Auktionsende wieder auf diese 371,- Euro.

      Da kannst nebenbei erwähnt sogar noch richtig froh sein, dass in diesen letzten 50 Sekunden kein weiterer mehr geboten hat. Denn dann wäre es richtig kompliziert geworden. Wär hätte dann einen gültigen Kaufvertrag mit dir? Der Gebotsrückzieher oder der dann aktuell Höchstbietende? Ich tendiere zum Gebotsrückzieher. Und wenn dass stimmt, dann wäre es spannend geworden, dass dem letzten Höchstbietenden zu erklären, dass er die Auktion nicht gewonnen hat, obwohl eBay ihm die entsprechende Mail geschickt hat. Aber das nur am Rande.

      Eine Bitte habe ich aber noch.

      Kannst Du mir bitte mal die Namen der letzten 3 Bieter per PN zukommen lassen?

      Ich würde meine These gerne mal überprüfen.

      werv schrieb:

      @Fu: Mein Problem ist die "Willenserklärung". Das wollte ich versuchen zu sagen. Ich sehe den Zweitaccout als
      Mittel zum Zweck und etwas was die Richtung "Bereicherung" geht. Ich sehe da nirgendwo die
      Willenserklärung ein Vertrag abzuschliessen!

      Ganz ehrlich, damit hatte ich auch lange Zeit mein Problem, diese Erklärung richtig zu deuten. Aber Du gibst die Antwort im Prinzip schon selbst

      werv schrieb:

      Der Käufer wollte von Anfang an ein Vertrag ....

      Das er sich mit dem Zweitaccount bereichern wollte, unterstelle ich ihm auch. Oder anders gesagt: Er wollte wissentlich einer anderen Personen einen finanziellen Schaden zufügen.
      Nur ist der Schuss für ihn in zwei Punkten nach hinten losgegangen, weil er sich selbst nicht mit der eBay-AGB auseinander gesetzt hat und nur die technische Möglichkeit gesehen hat.

      Punkt 1 ist eben, dass p***e (4) durch die Gebotsrücknahme niemals einen KV mit dem TE bekommen hat und
      Punkt 2 ist eben das Eigentor von e***e (7), dass seine Gebotsrücknahme unberechtigt war.

      Nehmen wir dann nochmal deinen zu letzt von mir zitierten Satz hinzu, wird ein Schuh draus. Er wollte das MacBook. Wollte kommt von "der Wille".
    • Rumpel schrieb:

      Ich habe noch mal energisch bei ebay nachgefragt und mir wurde daraufhin die Kontaktdaten des Gebotszurückziehers gegeben.
      Es handelt sich dabei um dieselbe Adresse des Auktiongewinners und um die gleichen Daten des Überweisungzahlers!!!!
      Gebotsrückzieher - Adresse XXXS

      Auktionsgewinner - Adresse XXXS

      Überweisungszahler - Name XXXS

      Rumpel schrieb:

      Ich gehe davon aus, dass ich nun also die echten Daten des Bieters habe und die anderen zwei Namen die ich habe (einmal paypal und einmal Auktiongewinner) Fake Angaben sind.
      PayPal - yyyz

      Auktionsgewinner abweichende Lieferadresse yyhhu

      Bei Erfolg wäre der Mäc nicht an die hinterlegte ebay Adresse gegangen - oder das Geld nicht zurück auf das Konto mit dem es überwiesen wurde.

      Ich werde das Gefühl nicht los das da noch mehr dahintersteckt ...........
    • forenuser schrieb:

      Punkt 2 ist eben das Eigentor von e***e (7), dass seine Gebotsrücknahme unberechtigt war.

      Dieser Punkt ist noch nicht geklärt. Da braucht man der Hilfe des Käufers.


      Ansonsten würde eine fähiger RA von dem Käufer eben
      an der Willenserklärung anhebeln, oder versuchen die höheren Gebote einem Haushaltsmitglied
      anzuhängen (der dann nicht eindeutig bestimmbar wäre)

      Ich gebe dir und anderen sonst Recht... Ich finde diese Masche eifach nur dreist.

      @TE: Hol dir bitte einen RA, der sich nicht beirren lässt. Wir werden bei deinem Sieg
      alle Schampus trinken.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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