Gebotsabschirmung mit Zahlung per Überweisung

    • Fakt ist im Moment, dass jemand mit einem ähnlichen Namen wie der Name, den AG bei ebay angegeben hat, behauptet, Geld von Rumpel wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" zurück zu bekommen habe.

      Dieses Geld wurde allerdings weder von jemanden mit dem bei ebay hinterlegten Namen der AG überwiesen, noch von der Person, die nun den Mahnbescheid veranlasst hat.

      Des weiteren gibt es einen GR, der das Höchstgebot in der Auktion abgegeben und ohne gültige Erkärung technisch zurückgezogen hat. Oder war das auch AG? (Wir wissen es nicht)
      Diese Person GR hat allerdings vom eigenen Konto einen Betrag in der Höhe des Gebotes von AG überwiesen, bestreitet jedoch (nach langer Zeit) unter dem Account GR überhaupt geboten zu haben. Dies wäre wiederum nach Aussage von GR ebenfalls AG gewesen.
      Wenn es also stimmen würde, dass GR "im Namen" von AG (oder immerhin im Namen von jemanden mit ähnlichem Namen) überwiesen hat, warum soll es dann nicht stimmen, dass AG auch die Nutzerin des accounts von GR war?

      Oder genau umgekehrt: Wenn es stimmen sollte, dass GR für AG überwiesen hat, warum sollte es dann nicht stimmen, dass AG auch der Überbieter und Gebotsrückzieher war?

      Alles klar?

      Welcher ("Real"-)Name für AG taucht eigentlich in den Unterlagen zum PKH-Verfahren von GR auf?
    • Deine Fragen haben wir vor ca 400 Posts diskutiert.
      Die Situation ist bisher nicht klarer geworden.

      Ich halte es für gefährlich, wenn Rumpel an irgend jemand Namens AG bzw. einen Mahner mit ähnlichem Namen irgend etwas zahlen würde. Nicht anderes als damals: Entweder Geld an das Ausgangskonto zurück oder gar nicht auf dem einfachen Weg. Diese Frage hat sich längst zugunsten "so schon mal gar nicht" entschieden.

      Ein GR könnte danach noch ankommen und ebenfalls von "ungerechtfertigter Bereicherung" tönen, da GR ja eine Überweisung "ohne Grund" an Rumpel gemacht habe. Das dann allerdings unter Negierung der Sachen aus dem PKH-Verfahren.

      In der Ruhe liegt die Kraft. Und dann wird sich auch klären, wer dem Rumpel nun den "Rest" zu den 1010 schuldig ist.
    • Was hier diskutiert wurde, das spielt für einen etwaigen Rechtsstreit eher keine Rolle.
      Hier war auch seitens Rumpel vor Monaten zu lesen, er würde sich einen RA nehmen bzw. die Gegenseite würde sowieso nix unternehmen, was dann nicht so war.
      Sollte es zu einer Klage seitens AG kommen, dürfte die bisher defensive, abwartende Haltung Rumpels nicht mehr ausreichend sein.
      Bisher wartete er ab und ließ sich von den Aktionen der Gegenseite überraschen.
      Es ist anzunehmen, dass er vor Gericht dann doch einmal konkret Stellung beziehen soll, was er eigentlich, warum, von wem, will.
      In diesem Fall von Klägerin AG.
      Kommt es vor Gericht, dann liegt das Prozesskostenrisiko schließlich auch auf seiner Seite.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Das sehe ich auch ähnlich: Sollte es zu einer Klage seitens AG kommen, so muss Rumpel dazu Stellung nehmen. Allerdings ist es so, dass zuerst mal die Klageseite sagen muss, was sie warum von wem will. Das sehen unsere Gesetze so vor.
      Rumpel trägt ein Prozesskostenrisiko. Das ist ihm bewusst und hat sich nun seit Anfang der Geschichte nicht verändert.

      Dass Rumpel auf eigene Kosten ohne verklagt worden zu sein, einen Anwalt beauftragen wollte, das kann ich allerdings nirgends sehen.

      Für Rumpel noch zwei Gedanken:
      Du hattest mal geschrieben, dass die Herkunft der Personen nicht auf deutsche Herkunft schließen lassen. Mir ist eingefallen, dass es in manchen anderen Ländern üblich ist in Alltagsdingen mit verkürzten Namen (bzw. nur einem der formell zwei Nachnamen) aufzutreten. Zum Beispiel im portugiesischem Sprachraum, vielleicht auch in anderen. In wie weit das bei der ebay-Anmeldung zulässig ist bzw. von einem Gericht anerkannt würde, das weiß ich aber nicht.

      Die zweite Sache (und das kannst nur Du feststellen, im Besitz aller Unterlagen, auch der "Anwaltlichen" von damals): Hat die Mahnerin Dich überhaupt jemals vorgerichtlich gemahnt oder wenigstens ihre Forderung an Dich gestellt? Bist Du der Mahnerin gegenüber (angenommen ihr Anspruch wäre berechtigt) überhaupt im Verzug? Wenn nicht, so bin ich mir nicht sicher, ob sie überhaupt "sofort" ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten darf.
      Was GR bisher alles getan und behauptet hat, ist dabei wohl mehr oder weniger unrelevant.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Rumpel schrieb:

      ...
      Habe dazu noch zwei Fragen:

      1. Muss der spätere Vorwurf vor Gericht auf der Basis des Mahnbescheids aufbauen? Denn dann würde sich ja nun die Anschuldigung um 180 Grad drehen.
      2. Müssen die Namen identisch sein? Wie gesagt ist der EBay Nachname von AG anders, da quasi ein Kurzname verwendet wurde (die ersten 3 von 12 Buchstaben).

      zu 2. Habe dazu im Internet folgende Information gefunden:

      Rebekka Weiß schrieb:

      Das Amtsgericht wies die Klage des Käufers ab (Urteil vom 27.Juni 2014- Az.: 104 C 106/14). Das Amtsgericht stellte darauf ab, dass ein eBayer, der sich mit falschen Angaben bei eBay anmeldet, nicht vom Verkäufer die Ware verlangen kann.
      Das würde mir natürlich insofern entgegen kommen, als dass ja aus meiner Sicht nur ein Vertrag mit GR zustande gekommen ist. Wenn jetzt allerdings beide Seiten erklären, dass ausschließlich AG geboten hat, sollte auf Basis der dadurch abgegebenen schriftlichen Willenserklärung an das Gericht dennoch ein Vertrag mit AG bestehen (von dem ich bis dahin aber nichts wissen konnte). Eine korrekte Anfechtung gab es ja definitiv nicht.
      Zu 1.

      Der Sachverhalt muss sich zwangsläufig auf den Anspruch beziehen, mit dem man das Mahnverfahren betrieben hat.

      Grundsätzlich gilt, dass ein höheres Gebot die Bindung an das vorherige aufhebt. Es ist nirgends zu lesen, dass nicht auch für Gebote gilt, die ein und derselbe Bieter unter verschiedenen eBay-Mitgliedsnamen abgegeben hat.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Das beantwortet aber meine Fragen nicht.
      Jeder kann für jeden eine Überweisung tätigen.
      Könnte daher sein, dass ein Richter bzw. eine Richterin sie auch stellt.
      Dann muss sich der Richter anhören, wieso der Zahlungsempfänger ohne Nachweis (Urkunde) des Zahlungsgebers, annehmen soll, dass diese für einen anderen Schuldner als den Zahlungsgeber selbst erdolgt ist.

      Mirabella Neumann schrieb:

      ...
      Bisher wartete er ab und ließ sich von den Aktionen der Gegenseite überraschen.
      Es ist anzunehmen, dass er vor Gericht dann doch einmal konkret Stellung beziehen soll, was er eigentlich, warum, von wem, will.
      In diesem Fall von Klägerin AG.
      Zuerst einmal muss die Klägerin ihre Klage begründen. @Rumpel muss von sich aus keine Stellung beziehen. Er kann sich zurücklehnen und auf die Vertragserfüllung bestehen. Wenn der Sachverhalt anders liegen soll, dann muss die Klägerin das vortragen.

      Die Frage, die man sich zu der Behauptung der ungerechtfertigten Bereicherung aber stellen muss, ist die, wie diese auf AG bezogen überhaupt gegeben sein soll.

      AG behauptet einen Vertrag mit @Rumpel zu haben und kann dann letztlich auf Vertragserfüllung klagen.
      GR wiederum hat behauptet, die Überweisung aus einem Ausgleich eines internen Schuldverhältnisses zu AG (nicht einmal im Namen von AG) getätigt zu haben.
      In dieser Konstellation wäre die einzige, die eine ungerechtfertigte Behauptung annehmen könnte GR.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • So Leute, danke für die ganzen Rückmeldungen, ich beantworte und kläre hier noch mal ein paar Dinge, ich hoffe ich habe nichts übersehen.

      schabbesgoi schrieb:

      Welcher ("Real"-)Name für AG taucht eigentlich in den Unterlagen zum PKH-Verfahren von GR auf?
      Gute Frage, dazu gibt es mehrere Antworten, es soll ja nicht zu einfach werden. ;)
      1) In dem ersten Brief der Anwältin von GR, auf dessen Beantwortung hin ich nie wieder eine Rückmeldung erhalten habe steht, dass der Account von AG dem Namen von GR zuzuordnen ist. In wieweit die Aussage alledings rechtskräftig ist weiß ich nicht, sie versichert zwar Bevollmächtigt zu sein, eine Vollmacht habe ich allerdings auf meine Anfrage hin nie zurück erhalten. Vielleicht kommt sie aber so als Zeuge für das etwaige Verfahren in Betracht?
      2) In mehreren Schreiben von GR an das Amtsgericht wird für AG immer der Kurzname verwendet, der wie gesagt im Nachnamen nur die ersten 3 Buchstaben des vollen Namens umfasst.

      schabbesgoi schrieb:

      Für Rumpel noch zwei Gedanken:
      Du hattest mal geschrieben, dass die Herkunft der Personen nicht auf deutsche Herkunft schließen lassen. Mir ist eingefallen, dass es in manchen anderen Ländern üblich ist in Alltagsdingen mit verkürzten Namen (bzw. nur einem der formell zwei Nachnamen) aufzutreten. Zum Beispiel im portugiesischem Sprachraum, vielleicht auch in anderen. In wie weit das bei der ebay-Anmeldung zulässig ist bzw. von einem Gericht anerkannt würde, das weiß ich aber nicht.

      Die zweite Sache (und das kannst nur Du feststellen, im Besitz aller Unterlagen, auch der "Anwaltlichen" von damals): Hat die Mahnerin Dich überhaupt jemals vorgerichtlich gemahnt oder wenigstens ihre Forderung an Dich gestellt? Bist Du der Mahnerin gegenüber (angenommen ihr Anspruch wäre berechtigt) überhaupt im Verzug? Wenn nicht, so bin ich mir nicht sicher, ob sie überhaupt "sofort" ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten darf.
      Was GR bisher alles getan und behauptet hat, ist dabei wohl mehr oder weniger unrelevant.
      Zu 1) Meiner Auffassung her würde ich sagen, dass GR türkischer Herkunft und AG griechischer Herkunft ist. Natürlich nur vom Namen her, ich denke das sie deutsche Staatsbürger sind.
      Zu 2) GR hat mich relativ am Anfang durch einen Anwalt aufgefordert entweder das Gerät oder das Geld zu senden. Sie hat da versichert, dass der Account von AG zum Namen von GR gehört. Auf meine Antwort darauf habe ich nie Rückantwort erhalten.
      Von AG habe ich diverse Ebay Nachrichten bekommen in der er das Gerät oder das Geld will und zunächst angibt, dass er nichts von dem überbieten wusste, dann das er sich selbst über den Gewinn der Auktion gewonnen hat und am Ende, dass es Missverständnisse mit dem Mitbewohner Account gegeben hat. Also viele Widersprüche in sich. Schriftlich in Papierform habe ich nur das anwaltliche Schreiben und die Mahnbescheide.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Wer hat wen bisher in Verzug gesetzt?

      Rumpel GR? GR Rumpel? AG Rumpel?
      Ich habe GR per Brief schriftlich dazu aufgefordert den restlichen Betrag zu begleichen und dazu eine Frist gesetzt. Diese ist jedoch schon längst abgelaufen.
      Außerdem hat mich der Anwalt von GR mit Frist aufgefordert und ich ihm daraufhin geantwortet und nie wieder etwas zurück erhalten.

      Heiner.Hemken schrieb:



      Der Sachverhalt muss sich zwangsläufig auf den Anspruch beziehen, mit dem man das Mahnverfahren betrieben hat.



      Dann muss sich der Richter anhören, wieso der Zahlungsempfänger ohne Nachweis (Urkunde) des Zahlungsgebers, annehmen soll, dass diese für einen anderen Schuldner als den Zahlungsgeber selbst erdolgt ist.



      Die Frage, die man sich zu der Behauptung der ungerechtfertigten Bereicherung aber stellen muss, ist die, wie diese auf AG bezogen überhaupt gegeben sein soll.



      AG behauptet einen Vertrag mit @Rumpel zu haben und kann dann letztlich auf Vertragserfüllung klagen.
      GR wiederum hat behauptet, die Überweisung aus einem Ausgleich eines internen Schuldverhältnisses zu AG (nicht einmal im Namen von AG) getätigt zu haben.
      In dieser Konstellation wäre die einzige, die eine ungerechtfertigte Behauptung annehmen könnte GR.
      Sehe ich ähnlich. Also ich halte noch mal fest:
      1) Aus Basis der Mahnbescheids von AG kann nur auf "ungerechtfertigte Bereicherung" geklagt werden. Dieser Fall kann nicht vorliegen, da zum einen nie Geld von AG überwiesen wurde bzw. mir ggü. nicht beurkundet wurde, dass das Geld tatsächlich von GR stammt. GR könnte also nur wegen ungerechtfertigter Bereicherung vorgehen.
      2) Auf Basis der vorliegenden Nachweise muss ich weiterhin davon ausgehen einen Vertrag mit GR zu haben, gegen diesen kann AG nicht vorgehen und auch kein Geld aus diesem Vertrag zurückfordern. Im Mahnbescheid will ja jetzt AG das Geld auf Konto von AG zurückhaben, also ein anderes Konto, als welches überwiesen hat.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Rumpel besteht neuerdings gegenüber AG auf Vertragserfüllung?
      Wieso?
      Ich dachte, das sei umgekehrt.....
      Ist schon so ziemlich von Anfang an so. Ich habe GR schriftlich zur Vertragserfüllung aufgefordert inkl. Frist. Diese ist schon lange verstrichen, ohne das GR der Restzahlung nachgekommen ist. Ich selber möchte aber nicht darauf klagen, da ich nicht in Vorleistung der Prozesskosten (+ggf. Anwalt) gehen möchte und habe daher bisher überwiegend reagiert. Dieses Vorgehen erlaubt mir meine derzeitige Position.
    • Aus gegebenem Anlass greife ich das Thema nochmals auf.

      Von Rumpel ward trotz Aufforderung nichts mehr zu sehen.

      Wir (5 Mann) haben da vor wenigen Tagen eine Info bekommen, die besagt, dass Rumpel mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ganz echt ist. Aufgrund dieser Info, gehen wir davon aus, dass die Story mehr oder weniger zurechtgezimmert worden ist.
      Es gibt da eine Info, die besagt, dass Rumpel höchstwahrscheinlich einer Gruppierung angehört, die darauf spezialisiert ist, fakes zu verbreiten.
      Der Informant ist absolut zuverlässig. Also kein Hirngespinst.

      Alle bisherigen Verlautbarungen beruhen auf Wortmeldungen von Rumpel.
      Rumpel behauptet dieses und Rumpel behauptet jenes.
      Hat denn irgendwer originale, echte Dokumente je gesehen? Wer kann das von sich sagen? Niemand wird je etwas gesehen haben, aber alle wissen, wie es sich zugetragen hat.

      Es gibt dermaßen Ungereimtheiten, die an sich in der Realität nicht vorkommen.
      Wenn ich als VK sehe, dass auf ein Notebook 1000.- Eur. geboten sind, welches nur ca. 700.- wert ist, dann mache ich den Sack zu und beende.
      Weshalb beendet Rumpel beim Stand von 1000.- nicht? dafür gibt es derzeit zwei plausible Möglichkeiten.
      Wieso setzt jemand 1000.-, wenn das Teil nur ca. 700.- wert ist? Wer soll z.B. 700.- überbieten? Das Teil ist gerade mal ca.- 700 wert. Um abzublocken, hätten 700.- dicke gereicht.

      Diese These, dass die Story von Rumpel nicht echt ist, halte ich solange aufrecht, bis durch handfeste Beweise das Gegenteil bewiesen werden kann.


      Ich erinnere an eine ähnliche Story auf outbay. Der TE dort berichtete Ähnliches wie im o.g. Fall. Es kamen einige Wortmeldungen. Nach ca. 4 Tagen meldete sich der Admin und schrieb, dass er den TE gebeten hatte, der Redaktion das Material zur Verfügung zu stellen, um eine Prüfung auf Echtheit vorzunehmen. Seither war Ruhe im Schiff.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pfeffersagg008 ()

    • Pfeffersagg008 schrieb:

      Wenn ich als VK sehe, dass auf ein Notebook 1000.- Eur. geboten sind, welches nur ca. 700.- wert ist, dann mache ich den Sack zu und beende.
      Weshalb beendet Rumpel beim Stand von 1000.- nicht? dafür gibt es derzeit zwei plausible Möglichkeiten.


      Weil nicht jeder permanent seine Auktionen beobachtet und weil sich bei eBay hunderte/tausende "Deppen" rumtreiben, die regelmäßig deutlich über Marktwert bieten. Ich habe auch schon mehrfach gebrauchte Gegenstände versteigert, die am Ende für deutlich mehr den Besitzer wechselten als sie zu dem Zeitpunkt neu beim Händler kosteten.
    • Ich sehe das ein bei kleineren Gegenständen. Hab ich auch schon gesehen, dass ein paar Euro mehr rauskamen.
      Gib bitte mal Beispiele, um was es sich dabei handelte und wieviel Marktwert und wieviel darüber erzielt wurde?

      Bei ca.- 700.-, einmal mit 1000.- reingehen und dann mit 1200.- ist mir gelinde gesagt ein wenig deftig übertrieben.
      Wenn ich davon ausgehe, dass es konstruiert worden ist, dann passt das schon.
    • Rein zufällig wohnen die Beiden, die da geboten haben, an derselben Adresse. Rein zufällig, loggt sich der eine nicht aus, rein zufällig bietet der andere dann nochmals, rein zufällig entdeckt er es aber noch rechtzeitig.
      --- Das passt alles nicht zusammen.

      Andere Sache und das Wichtigere.
      Rumpel will angeblich einen Brief erhalten haben. Siehe:
      Gebotsabschirmung mit Zahlung per Überweisung

      Um die Diskussion weiter anzukurbeln dachte ich, tippe ich mal den Brief ab.
      ...
      Handschriftlich steht dann noch drunter:
      "Anhänge schicke ich Ihnen per Email, da die Drucker nicht funktionieren"

      Wenn also die Drucker nicht funktionieren, stellt sich die Frage, wie dann der Brief, den Rumpel erhalten haben will, gedruckt worden ist?
      Rumpel hat mir den vermeintlichen Brief per PN zugeschickt.
      Unser Experte sagt, dass es sich um eine Fälschung handelt. Der vermeintliche Brief ist nicht echt.
      (zum Vergrößern, bitte anklicken)

    • Pfeffersagg008 schrieb:

      Wir (5 Mann) haben da vor wenigen Tagen eine Info bekommen, die besagt, dass Rumpel mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ganz echt ist. Aufgrund dieser Info, gehen wir davon aus, dass die Story mehr oder weniger zurechtgezimmert worden ist.
      Es gibt da eine Info, die besagt, dass Rumpel höchstwahrscheinlich einer Gruppierung angehört, die darauf spezialisiert ist, fakes zu verbreiten.
      Der Informant ist absolut zuverlässig. Also kein Hirngespinst.
      Mal unabhängig davon, dass ich dies sicher nicht überprüfen werde:

      1. Zu welchem Zweck soll Rumpel dies gemacht haben?

      2. Was bringt uns diese Erkenntnis nun nach zwei Jahren?

      Wenn uns das nicht in irgend einer Weise heute weiter bringt, sollten wir die Diskussion darüber ruhen lassen, ob ein uralter Thread von einem längst nicht mehr aktivem TE nun ein Fake ist oder nicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • zu 1.: Darüber kann Rumpel Auskunft geben. Er weiß es.

      Nach über 2 Jahren haben sich neue Zweifel ergeben.
      Die Story ist ja sowas von verzwickt, dass sie eben so nicht passiert sein kann. Und wenn doch, dann bewusst zurechtgezimmert.

      Für meine Begriffe ist es wichtig zu wissen, ob fake oder nicht und kundzutun.
      Nach diesen neuerlichen Einwänden ist anzunehmen, dass Rumpel zu einer Gruppierung gehört, die sich einen Spaß daraus macht, in Foren derart Stories reinzutragen, um für Sensation zu sorgen, um aufzumischen, um zu veräppeln, um sich darüber krank zu lachen.

      Wir nehmen an, dass Rumpel in gewisser Hinsicht zur crime-Szene gehört.
      Beispiele, dass sich Leute aus der crime-Szene im Forum blicken lassen, hatten wir demletzt mehrere. Das sind die, die mit einem Schloss versehen wurden.
    • Pfeffersagg008 schrieb:

      zu 1.: Darüber kann Rumpel Auskunft geben. Er weiß es.
      Das wird er wohl nicht tun. Und da du offensichtlich auch keine vernünftige Erklärung hast, ist vieles Spekulation.

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Für meine Begriffe ist es wichtig zu wissen, ob fake oder nicht und kundzutun.
      Das ist ja hiermit geschehen. Weiter bringt es uns aber nicht.

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Nach diesen neuerlichen Einwänden ist anzunehmen, dass Rumpel zu einer Gruppierung gehört, die sich einen Spaß daraus macht, in Foren derart Stories reinzutragen, um für Sensation zu sorgen, um aufzumischen, um zu veräppeln, um sich darüber krank zu lachen.
      Also ein Troll. Solange es bei diesem einen Versuch vor 2 Jahren geblieben ist, kann man das als abgeschlossen betrachten.

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Wir nehmen an, dass Rumpel in gewisser Hinsicht zur crime-Szene gehört.
      Das ist doch auch nur Spekulation oder gibt es dafür Beweise?

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Beispiele, dass sich Leute aus der crime-Szene im Forum blicken lassen, hatten wir demletzt mehrere. Das sind die, die mit einem Schloss versehen wurden.
      Mit einem Schloss versehen wurden auch vereinzelt User, die nicht zu der Szene gehören. Bringt uns auch nicht weiter.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • In #436 ist ein Bild: ebayfall-rumpel für AH.jpg .
      Das hat mir Rumpel über Auktionshilfe geschickt per PN. Der link funktioniert daher wohl nur für mich.

      Diese Bild wird absolut angezweifelt, was die Echtheit des Schreibens betrifft. Schon der Inhalt ist interessant. Dann sollen die zwei Abschirmer eine Anwältin zur Seite haben und verfassen solch ein Schreiben?

      Nicht alles ist Spekulation, was sich so anhört. Es gibt eben Hinweise, die hier nicht genannt werden können, da diese die Szene nur warnen würden.
      Aufgrund dieser Hinweise habe ich informiert.

      Ein Rumpel muss ja nicht unter Rumpel wieder erscheinen.
      Demletzt, zwei fake-Shops gehören lt. unseren Infos zusammen und sind hier unter unterschiedlichen nicks aufgetaucht. Viele der fake-Shops gehören zusammen, nennen sich immer anders, sind jedoch definitiv das Machwerk einer Gruppe.

      Bekannt ist, dass die crime-Szene mitliest, daher denk ich mal, dass Rumpel auch mitliest. Vllt. tut er uns doch noch diesen Gefallen und antwortet?