oldschmatterhand schrieb:
Ich bin da kein gutes Beispiel, mirabella, jedenfalls nicht für den Fall des TE.
Man kann#s ja mal versuchen, aber ob das Beschwerdemanagement sich im Fall von TE zu einer, wie auch immer gearteten, Aussage verleiten lässt, wage ich zu bezweifeln.
Nein, bei der Summe, um die es hier geht, würde ich Nägel mit Köpfen machen - falls im Raum steht, gegen eBay vorzugehen.
Ansonsten bleibt ja nur der übliche Weg - Anzeigenerstattung und hoffen, dass eine reale Person ermittelt werden kann, an die man dann zivilrechtliche Ansprüche stellt.
Weiter oben ist ja eine Anschrift des (angeblichen?) Verkäufers genannt (Domain) und aus den eBay-Daten, die TE erhalten hat, gibt's ja auch eine Adresse.
Ich würde da mal testweise eine Kündigung des Kaufvertrages hinschicken mit (gleichzeitiger) Rückforderung des Zahlbetrages und dies per Gerichtsvollzieher zustellen lassen (angesichts des hohen Zahlbetrages sind die paar Euro, die das kostet, m. E. gerechtfertigt) und schauen, was dabei rumkommt. Spätestens swenn dadurch festgestellt wird, dass da an dieser Adresse niemand ist, würde ich zum Anwalt gehen. Anzeigenerstattung ist ja hoffentlich von TE schon erledigt.
Negative Bewertung wurde nicht abgegeben, wohl jetzt auch nicht mehr möglich. Man hätte dort einen Hinweis auf dieses Forum unterbringen können, vielleicht finden sich auch hier andere Geschädigte ein und teilen dann die Bankverbindung mit, auf die überwiesen worden ist.

Ich hoffe das sich die übrigen Käufer auch aktiv betätigt haben ..schade das hier keine zu finden sind. Die Bankverbindung ist ja einwandfrei zu ermitteln.. alle Daten passen, also scheint der Typ nicht der hellste zu sein wenn man so ein Ding durchzieht... halte euch auf dem laufenden und hoffe noch auf andere Geschädigte