Auktionsbetrug mit Jetski aus einem Verleih in Bulgarien von cabinet33

    • Ich bin da kein gutes Beispiel, mirabella, jedenfalls nicht für den Fall des TE.
      Man kann#s ja mal versuchen, aber ob das Beschwerdemanagement sich im Fall von TE zu einer, wie auch immer gearteten, Aussage verleiten lässt, wage ich zu bezweifeln.
      Nein, bei der Summe, um die es hier geht, würde ich Nägel mit Köpfen machen - falls im Raum steht, gegen eBay vorzugehen.
      Ansonsten bleibt ja nur der übliche Weg - Anzeigenerstattung und hoffen, dass eine reale Person ermittelt werden kann, an die man dann zivilrechtliche Ansprüche stellt.
      Weiter oben ist ja eine Anschrift des (angeblichen?) Verkäufers genannt (Domain) und aus den eBay-Daten, die TE erhalten hat, gibt's ja auch eine Adresse.
      Ich würde da mal testweise eine Kündigung des Kaufvertrages hinschicken mit (gleichzeitiger) Rückforderung des Zahlbetrages und dies per Gerichtsvollzieher zustellen lassen (angesichts des hohen Zahlbetrages sind die paar Euro, die das kostet, m. E. gerechtfertigt) und schauen, was dabei rumkommt. Spätestens swenn dadurch festgestellt wird, dass da an dieser Adresse niemand ist, würde ich zum Anwalt gehen. Anzeigenerstattung ist ja hoffentlich von TE schon erledigt.
      Negative Bewertung wurde nicht abgegeben, wohl jetzt auch nicht mehr möglich. Man hätte dort einen Hinweis auf dieses Forum unterbringen können, vielleicht finden sich auch hier andere Geschädigte ein und teilen dann die Bankverbindung mit, auf die überwiesen worden ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • oldschmatterhand schrieb:

      Ich bin da kein gutes Beispiel, mirabella, jedenfalls nicht für den Fall des TE.
      Man kann#s ja mal versuchen, aber ob das Beschwerdemanagement sich im Fall von TE zu einer, wie auch immer gearteten, Aussage verleiten lässt, wage ich zu bezweifeln.
      Nein, bei der Summe, um die es hier geht, würde ich Nägel mit Köpfen machen - falls im Raum steht, gegen eBay vorzugehen.
      Ansonsten bleibt ja nur der übliche Weg - Anzeigenerstattung und hoffen, dass eine reale Person ermittelt werden kann, an die man dann zivilrechtliche Ansprüche stellt.
      Weiter oben ist ja eine Anschrift des (angeblichen?) Verkäufers genannt (Domain) und aus den eBay-Daten, die TE erhalten hat, gibt's ja auch eine Adresse.
      Ich würde da mal testweise eine Kündigung des Kaufvertrages hinschicken mit (gleichzeitiger) Rückforderung des Zahlbetrages und dies per Gerichtsvollzieher zustellen lassen (angesichts des hohen Zahlbetrages sind die paar Euro, die das kostet, m. E. gerechtfertigt) und schauen, was dabei rumkommt. Spätestens swenn dadurch festgestellt wird, dass da an dieser Adresse niemand ist, würde ich zum Anwalt gehen. Anzeigenerstattung ist ja hoffentlich von TE schon erledigt.
      Negative Bewertung wurde nicht abgegeben, wohl jetzt auch nicht mehr möglich. Man hätte dort einen Hinweis auf dieses Forum unterbringen können, vielleicht finden sich auch hier andere Geschädigte ein und teilen dann die Bankverbindung mit, auf die überwiesen worden ist.
      mal kurz zur Info für die vielen guten Ratschläge und Hinweise... auch dank an viele informative Hinweise,

      ich habe zum einen natürlich eine negativ Bewertung bei cabinet33 hinterlassen, die oh Wunder ..nicht mehr zu sehen ist !
      des weiteren habe ich sehr wohl versucht einen Fall zu öffnen...allerdings besteht für solche Artikel eben kein Käuferschutz, und du hast dann eben nicht die Möglichkeit einen Fall zu öffnen für einen "nicht erhaltenen Artikel". Wenn man das versucht kommt der Hinweis " für diesen Artikel besteht leider kein Käuferschutz, kontaktieren sie bitte den Verkäufer"
      geile Nummer.... oder !!??
      aus diesem Grunde habe ich dann cabinet33 als Verkäufer gemeldet wegen verstoss gegen ebay Grundlagen ... auch dieses habe ich drei mal gemacht weil sich tagelang nichts getan hat und überhaupt kein feedback von ebay kam, oder es an seinem account und meiner negativ Bewertung eine Änderung gab. Bei der Hotline habe ich auch bei jedem Gespräch gesagt das man doch bitte mal cabinet33 auf weitere Probleme mit anderen Käufern prüfen sollte ( er hat ja nun mal 6 Artikel dieser Art verhökert) man hätte doch Seiten ebay´s im nachrichtenverlauf 100% direkt feststellen können, das auch andere auf ihre Artikel warten oder Probleme haben mit ihm...!
      ich werde hier sicher diese Sache so nicht stehen lassen und in der kommenden Woche alles einem Anwalt übergeben (sollte jemand einen Spezialisten kennen für solche Betrügereien bitte benennen). Am Ende ist ebay für mich in dieser Hinsicht ein absoluter Drecksverein geworden und ich kann einfach nicht verstehen warum die Hotline überhaupt existiert ... das ist doch schon fast Beihilfe zum Betrug... Mit dem Wissen was ich aus dieser Sache erfahren habe, wäre es doch ein leichtes so eine Nummer durchzuziehen und mich am Ende mit der Kohle vom Acker zu machen....


      X( X( X( X(
    • oldschmatterhand schrieb:

      ejb5468 schrieb:

      ich habe zum einen natürlich eine negativ Bewertung bei cabinet33 hinterlassen, die oh Wunder ..nicht mehr zu sehen ist !

      kannst Du Dich noch an den Wortlaut der gänzlich entfernten Bewertung erinnern? Waren da evtl. Worte wie "Betrug", "Strafanzeige" oder etwaige Beleidigungen etc. enthalten?
      unseriöse Geschäftspraktiken, hinhalten und verschleiern --
      das waren exakt meine Worte
    • ejb, wolltest du bei PayPal einen Fall eröffnen? Dann könnte ich mit Blick auf die AGB nachvollziehen, warum das nicht klappte.
      Aber einen Ebay-Fall kann man doch eigentlich generell eröffnen auch wenn/obwohl kein K-Schutz besteht.
      Warum das auch nicht funktionieren soll, verstehe ich im Moment nicht wirklich......
    • Mirabella Neumann schrieb:

      ejb, wolltest du bei PayPal einen Fall eröffnen? Dann könnte ich mit Blick auf die AGB nachvollziehen, warum das nicht klappte.
      Aber einen Ebay-Fall kann man doch eigentlich generell eröffnen auch wenn/obwohl kein K-Schutz besteht.
      Warum das auch nicht funktionieren soll, verstehe ich im Moment nicht wirklich......
      genau diese Frage konnte mir die Dame von der Hotline auch nicht beantworten...
      du gehts auf Fall öffnen, dann auf Artikel nicht erhalten, dann die Auswahl um welchen der gekauften Artikel es sich handelt, dann kommt der Hinweis das für diesen Artikel kein Käuferschutz besteht und man den Verkäufer kontaktieren soll....
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Und diesen Hinweis kann man nicht ignorieren und noch irgendwo weiterklicken?
      Manchmal ist das so. Dann sieht es so aus, als gäbe es keine weiteren Möglichkeiten mehr und dann gibt es sie doch.....
      kauf eine Artikel mit Käuferschutz und versuche es... es blieb mir nur den Verkäufer als dubios in Frage zu stellen. hab es mit anderen von mir gekauften Artikeln ausprobiert und da hätte ich es tadellos bis zur Fall Eröffnung weiter machen können...
    • Über Ebay - nicht PayPal - müsste eigentlich eine Falleröffnung immer gehen, auch wenn kein K-Schutz besteht.
      So ein Fall dient ja ohnehin erst einmal der Einigung zw. VK und K und kann erst später dem Kundendienst zur Entscheidung weitergeleitet werden.
      Und der wiederum lehnt ihn u. a. dann ab, wenn kein K-Schutz besteht. Aber zunächst kann man eigentlich immer über Ebay einen Fall eröffnen, dachte ich....
      Sorry, ich verstehe es leider nicht :(
      War in dem Angebot ein voraussichtliches Lieferdatum angegeben (u.U. von Ebay errechnet)?
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Über Ebay - nicht PayPal - müsste eigentlich eine Falleröffnung immer gehen, auch wenn kein K-Schutz besteht.
      So ein Fall dient ja ohnehin erst einmal der Einigung zw. VK und K und kann erst später dem Kundendienst zur Entscheidung weitergeleitet werden.
      Und der wiederum lehnt ihn u. a. dann ab, wenn kein K-Schutz besteht. Aber zunächst kann man eigentlich immer über Ebay einen Fall eröffnen, dachte ich....
      Sorry, ich verstehe es leider nicht :(
      War in dem Angebot ein voraussichtliches Lieferdatum angegeben (u.U. von Ebay errechnet)?
      ja alles schriftlich niedergelegt und fixiert. Bei Paypal habe ich natürlich direkt einen Fall eröffnet. Ich warte nun erst mal ab was die Kripo so rausfindet... halte euch auf dem Laufenden.

      :thumbsup: und an dieser Stelle mal ein :thumbsup: Danke an dieses Forum und die fleissigen Helfer..... TOP :thumbsup:
    • :?:
      Über PayPal ging eine Falleröffnung also doch?
      Dann verstehe ich, warum es bei Ebay nicht mehr ging. Man kann nur einmal, entweder bei PayPal oder Ebay, einen Fall eröffnen.
      Nach dem eingeblendeten Lieferdatum hatte ich auch in diesem Zusammenhang gefragt. Wenn du aber bei PayPal einen Fall eröffnen konntest, dann hat sich das erledigt.
      Auf alle Fälle drücke ich dir die Däumchen.
      Wenn dir noch etwas einfällt, immer her mit den Fragen :)