Wer hat noch Ärger mit der Firma E-maxx GmbH?

    • Wer hat noch Ärger mit der Firma E-maxx GmbH?

      Hallo,

      ich habe am 28.04.2014 bei der Firma E-maxx GmbH (damaliger Firmensitz Usingen) eine Nikon D3200 gekauft und per Vorkasse bezahlt. Am 02.05.2014 erhielt ich die Info, dass meine Zahlung eingegangen sei und meine Ware in 4-10 Werktagen geliefert werden würde. Als bis zum 20.05. immernoch keine Kamera bei mir eingetroffen war und ich mittlerweile im Internet gesehen hatte, dass ich nicht die einzige mit dem Problem bin, habe ich meine Bestellung widerrufen. Bestätigt wurde mir dieser Widerruf dann am 22.05.2014 per Mail, auf meine Frage, wie lange ich nun auf mein Geld warten müsste bekam ich die Antwort, der gesetzliche Rahmen würde 14 Tage betragen. Gut, ich wartete nun also nicht mehr auf die Nikon sondern auf mein Geld, welches auch nicht eintraf. Über den Verbraucherschutz bekam ich den Tip, ein Inkassounternehmen zu beauftragen ein Mahnschreiben zu senden. Das tat ich dann auch, die Kosten müsste wenn dann ja der Gläubiger zahlen, ich musste ja nur in Vorkasse gehen. Die Firma hatte mittlerweile ihren Firmensitz von Usingen nach Köln verlegt, also lies ich das Mahnschreiben nach Köln senden, doch nichts tat sich. Auf weitere Schritte, die ich dann wieder hätte selber zahlen müssen und die dann schon bei rund 100€ lagen, verzichtete ich ersteinmal. Ich versuchte wieder mal mein Glück, auf email Antwort zu bekommen, erfolglos. Dann versuchte ich es zum gefühlten 100sten Mal bei der Hotline und... ja, ich habe tatsächlich jemanden erreicht. Der konnte mir eigentlich auch nicht weiterhelfen, nur wieder die Aussage, das läge der Buchhaltung vor, aber er sagte mir, dass Usingen der Geschäftssitz sei und in Köln nur ein Lager. Gut, ich erstattete nun online Anzeige beim Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden, die wären gebietlich für Usingen zuständig. Ich schickte ein Einschreiben mit Rückschein an die Adresse in Usingen, mit der Kopie der Strafanzeige und dem Hinweis, dass wenn sie bis zu einem bestimmten Termin mein Geld zurück überweisen würden, ich diese Anzeige auch zurückziehen würde. Das Einschreiben habe ich am 18.08. zur Post gebracht, gestern (am 03.09.2014) erhielt ich es zurück, der Empfänger hätte es nicht abgeholt. Der Postbote meinte, dass die Adresse somit also korrekt wäre, aber auf den eingeworfenen Abholschein hätte niemand reagiert. Ich weiß mir nun einfach nicht mehr zu helfen und suche nach Leuten, die vielleicht die gleichen Erfahrungen mit der Firma E-maxx GmbH und ihrem Geschäftsführer Herr Herzberger gemacht haben. Habt ihr vielleicht Tips, wie ich doch noch zu meinem Geld komme.
    • Zitate haben sich bei Edit verschachtelt. Isch schreibe gleich nochmal
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Es handelt sich dann wohl um folgende Seite: e-maxx.net

      Du hast eigentlich viel zu lange gewartet. Angesichts der Kommentare im Internet ist zu befürchten, dass da eine Zahlungsunfähigkeit besteht oder droht. Du solltest daher schnellstens einen Mahnbescheidbeantragen. Ist nicht teuer, die Kosten musst du allerdings vorstrecken. Traust du dir das nicht selber zu, dann ab zum Anwalt. Aber auch der muss vorfinanziert werden und wenn der Schuldner nicht zahlen kann und du keine RSV besitzt, bleibst du möglicherweise auf den Kosten sitzen.

      Das Impressum lautet:

      Impressum


      Emaxx Elektronik Vertriebs GmbH
      Erna-Scheffler-Str. 1
      51103 Köln
      Deutschland

      Tel: 01805014530 (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Dt. Telekom; Mobilfunkhöchstpreis: 42 Cent pro Minute)

      E-Mail: kontakt@e-maxx.net

      Geschäftsführer: Marc Herzberger

      Registergericht: Köln
      Registernummer: HRB 81387

      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE287635776

      Die Firma ist erst im Mai gegründet worden. Allerdings gab es da wohl früher eine andere Gesellschaftsform und einen Sitz in Wiesbaden. Aus dem Handelsregister:

      Amtsgericht Köln Aktenzeichen: HRB 81387 Bekannt gemacht am: 16.05.2014 20:01 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Neueintragungen

      16.05.2014


      HRB 81387:e-maxx GmbH, Köln, Erna-Scheffler-Straße 1, 51103 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2012 mit Änderung vom 13.06.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer (1) und mit ihr die Sitzverlegung von Wiesbaden (bisher Amtsgericht Wiesbaden HRB 27215) nach Köln beschlossen. Geschäftsanschrift: Erna-Scheffler-Straße 1, 51103 Köln. Gegenstand: Verkauf von Unterhaltungselektronik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Herzberger, Marc, Neu-Anspach, *21.11.1988, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
      Bilder
      • e-maxx-impressum.jpg

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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich gehe erstmal davon aus das die Firma existert.

      Erster Schritt ist zu überprüfen, ob sie solvent ist:

      insolvenzbekanntmachungen.de/

      Da gibt es erstmal das Problem, dass die "Uneigeschränkte Suche" nur zwei Wochen funktioniert.
      Also muss man die Detail-suche zur Sicherheit auch bemühen. Dazu muss man das Insovlenzgericht kennen.
      Somit muss man erstmal die Uneingeschräkte Suche und dann die Detailsuche für beide Orte (mit jewailigen
      Insolvenzgericht) machen.

      Anja K. schrieb:


      ein Inkassounternehmen zu beauftragen ein Mahnschreiben zu senden.
      Je welchen Vertrag du da ausgemacht hast ist es nach deiner Beschreibung einfach nur verlorenes Geld.
      Schreib bitte genauer was ausgemacht wurde.

      Mahnschreiben kann nämlich jeder aufsetzten - es hat sehr wenig relevanz. Und wenn Inkasso schon dein
      Geld hat, dann stört das Inkasso nicht dass du kein Geld zurück hast.


      Anja K. schrieb:


      Gut, ich erstattete nun online Anzeige beim Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden, die wären gebietlich für Usingen zuständig. Ich schickte ein Einschreiben mit Rückschein an die Adresse in Usingen, mit der Kopie der Strafanzeige und dem Hinweis, dass wenn sie bis zu einem bestimmten Termin mein Geld zurück überweisen würden, ich diese Anzeige auch zurückziehen würde. Das Einschreiben habe ich am 18.08. zur Post gebracht, gestern (am 03.09.2014) erhielt ich es zurück, der Empfänger hätte es nicht abgeholt. Der Postbote meinte, dass die Adresse somit also korrekt wäre, aber auf den eingeworfenen Abholschein hätte niemand reagiert.
      So weit so gut, aber falsches Vorgehen. Gut dass die es so nicht in den Händen haben. Je wie du es formuliert hast, könnte
      es gegen dich verwendet werden - da die Firma versuchen könnte dir zu Unterstellen,
      du versuchst sie mit der Anzeige "Unter Druck zu setzen"


      Anja K. schrieb:


      Habt ihr vielleicht Tips, wie ich doch noch zu meinem Geld komme.
      Vorrausgesetzt die Firma ist noch solvent und es wäre von Anfang an gut, wenn du Rechtschutz hättest:


      1. (Man kann auch sofort mit Punkt 2 anfangen, da die Firma in Verzug ist)
      Einwurf- Einschreiben unter Zeugen aufsetzen, da wir wissen, dass Rückschein verweigert wird:

      de.wikipedia.org/wiki/Einschre…eiben_mit_R.C3.BCckschein

      Da Firma sowieso schon in Verzug höchstens 7 Tage zu Rückzahlung geben. Ansonsten würdest du
      Gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Der Zeuge muss den Text gelesen und dich bis zu Post
      begleitet haben.

      2. Gerichtliches Mahnverfahren beantragen.
      3. Wenn 2 nicht klappt dann RA beantragen und den Klageweg gehen.
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    • Hallo und danke für Deine Antwort. Wie kann ich denn bitte prüfe, ob eine Firma solvent ist?

      Von Welchem Vertrag sprichst du jetzt? Den mit dem Inkassounternehmen? Von denen ließ ich ein Mahnschreiben ertsellen, dachte mir, wenn das von ner offizielleren Seite her kommt, wirkt es vielleicht auch eher. In dem Mahnschreiben war ein Zahlungsziel erfasst mit dem Hinweis, sollte das Ziel nicht eingehalten werden, würden weitere Schritte eingeleitet werden. Das Inkassuunternehmen bot mir nun an, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu senden, aber dafür hätte ich mit annährend 100€ in Vorkasse gehen sollen, die 20€ für das Mahnschreiben fand ich noch ok, ein Versuch war es wert, aber weitere 100€ in die Sache stecken, schreckten mich dann doch ab.

      Der Zeuge für das Einwurfeinschreiben, kann das auch mein Lebensgefährte sein oder brauche ich dafür eine neutrale Person? Diese 7 Tage hatte ich ihnen eigentlich gegeben, jedoch war ich so fair und hatte in dem letzten Schreiben notiert, dass die 7 tägige Frist ab Zustellung des Schreiben läuft, dummerweise wurde ja das Schreiben von denen nie abgeholt. Wenn ich nun ein Einwurfeinschreiben sende, wie berechne ich die Frist dann realistisch? 7 Tage ab absenden des Schreibens oder 7 Tage plus 2 für den Postweg des Briefes? Ich meine, ich muss denen diesmal dann ja ein konkretes Datum angeben.

      Kann ich denn ein gerichtliches Mahnverfahren selber beantragen oder brauche ich dazu einen Anwalt und wenn ich es ohne Anwalt machen kann, wie und wo mache ich das? Sorry, für die dummen Fragen, aber für mich ist das echtes Neuland. Ich hätte bis zu meinem Fall auch nie gedacht, dass mir mal sowas dämliches passieren kann. Ich bin eigentlich ein sehr vorsichtiger und umsichtiger Mensch, aber da hat mich irgendwie der geiz getrieben. :wallbash
    • werv schrieb:


      Anja K. schrieb:


      Gut, ich erstattete nun online Anzeige beim Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden, die wären gebietlich für Usingen zuständig. Ich schickte ein Einschreiben mit Rückschein an die Adresse in Usingen, mit der Kopie der Strafanzeige und dem Hinweis, dass wenn sie bis zu einem bestimmten Termin mein Geld zurück überweisen würden, ich diese Anzeige auch zurückziehen würde. Das Einschreiben habe ich am 18.08. zur Post gebracht, gestern (am 03.09.2014) erhielt ich es zurück, der Empfänger hätte es nicht abgeholt. Der Postbote meinte, dass die Adresse somit also korrekt wäre, aber auf den eingeworfenen Abholschein hätte niemand reagiert.
      So weit so gut, aber falsches Vorgehen. Gut dass die es so nicht in den Händen haben. Je wie du es formuliert hast, könnte
      es gegen dich verwendet werden - da die Firma versuchen könnte dir zu Unterstellen,
      du versuchst sie mit der Anzeige "Unter Druck zu setzen"



      Um Mißverständnissen vorzubeugen. Die Anzeige selbst zu erstatten war natürlich vollkommen richtig. Die gibt dir
      evtl. auch zusätzliches Material solltest du mit einem RA eine Klage erheben mpüssen.
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    • Anja K. schrieb:

      Der Zeuge für das Einwurfeinschreiben, kann das auch mein Lebensgefährte sein oder brauche ich dafür eine neutrale Person? Diese 7 Tage hatte ich ihnen eigentlich gegeben, jedoch war ich so fair und hatte in dem letzten Schreiben notiert, dass die 7 tägige Frist ab Zustellung des Schreiben läuft, dummerweise wurde ja das Schreiben von denen nie abgeholt. Wenn ich nun ein Einwurfeinschreiben sende, wie berechne ich die Frist dann realistisch? 7 Tage ab absenden des Schreibens oder 7 Tage plus 2 für den Postweg des Briefes? Ich meine, ich muss denen diesmal dann ja ein konkretes Datum angeben.

      Das kannst du dir komplett sparen. Da der Widerruf bestätigt wurde, kannst du den auch nachweisen. Die Rückzahlungsfrist betrug damals übrigens noch 30 Tage, nicht 14, wie man dir mitteilte. Nach dieser Frist befindet sich der Händler automatisch in Verzug. Das Mahnschreiben des Inkasso war also absolut überflüssig. Du kannst direkt mit einem Mahnbescheid (mit Mahnschreiben nicht zu verwechseln!) weiter machen und solltest die auch schnellstens tun.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Anja K. schrieb:


      Der Zeuge für das Einwurfeinschreiben, kann das auch mein Lebensgefährte sein oder brauche ich dafür eine neutrale Person? Diese 7 Tage hatte ich ihnen eigentlich gegeben, jedoch war ich so fair und hatte in dem letzten Schreiben notiert, dass die 7 tägige Frist ab Zustellung des Schreiben läuft, dummerweise wurde ja das Schreiben von denen nie abgeholt. Wenn ich nun ein Einwurfeinschreiben sende, wie berechne ich die Frist dann realistisch? 7 Tage ab absenden des Schreibens oder 7 Tage plus 2 für den Postweg des Briefes? Ich meine, ich muss denen diesmal dann ja ein konkretes Datum angeben.

      Die sind sowieso in Verzug - also kannst du dir etwas aussuchen. Ein Nachbar als Zeuge wäre natürlich besser.

      Anja K. schrieb:


      Kann ich denn ein gerichtliches Mahnverfahren selber beantragen oder brauche ich dazu einen Anwalt und wenn ich es ohne Anwalt machen kann, wie und wo mache ich das?
      Das kann man selbst machen. Die Firma kann es aber ablehnen, dann muss man bereit sein zu klagen!

      Hier die Liste der Mahngerichte:

      mahngerichte.de/verfahren/antr…lung/zustaendigkeiten.htm
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    • Danke auch an Dich, Biguhu. Ich bin nun auf der Seite, wo ich alles für den gerichtlichen Mahnbescheid erfassen kann. Nur eine Frage noch, auf der HP steht nun die Kölner Adresse, ich selber habe meinen Kauf getätigt, als auf der HP noch Usingen als Adresse angegeben war und als ich am 14.08. tatsächlich mal wen bei der Hotline erreichen konnte sagte man mir, Usingen sei die Adresse. Was mache ich denn nun? Im TV war die tolle Firma ja mittlerweile auch schon, beim WDR marktcheck glaube ich. Dort begab man sich an die Kölner Adresse, aber E-maxx ist dort niemandem bekannt. In Usingen dagegen muss es zumindest einen Briefkasten geben, denn das Einschreiben kam ja zurück, weil es nicht abgeholt wurde und nicht, weil die Adresse falsch war. Was mache ich denn nun?? ;(
    • Übrigens - es scheinen sehr viele Ärger mit der Firma zu haben:

      verbraucherschutz.de/tag/marc-herzberger/

      de.reclabox.com/firma/2757-E-maxx-GmbH


      Bitte die Facto Meldung beachten:

      facto24.de/2014/07/30/e-maxx-ffm-de-vorsicht/


      Edit: Uhu hatte auch schon reclabox
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    • Zwei wichtige Auszüge aus Facto24.de

      "Soweit würden wir von Facto24 in unserer Bewertung noch nicht gehen,
      sehen aber Anhaltspunkte und Gefahr einer Insolvenz und evtl. einer
      Insolvenzverschleppung.

      Wir raten unseren Lesern deshalb zu VORSICHT mit dem webshop e-maxx-ffm.de"


      "
      In der Kreuzgasse 22 in 61250 Usingen ist der Shop seit Ende Januar 2014
      bekannt. Die vorherige Anschrift war E-maxx GmbH in der Seestr. 2-4 in
      63110 Rodgau. Es gibt weitere Adressen, unter denen der Shop vorher
      residiert hatte.
      Offensichtlich zieht man öfters mal um. Rechtsanwälte,
      die einen Mahnbescheid zustellen lassen wollten, hatten bei der
      amtlichen Zustellung keinen Erfolg
      "


      Das sieht wirklich nach viel Stress aus!
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    • Ja, das sieht leider nicht nur so aus, es ist auch Stress. Frage ist halt, 370€ abschreiben (eigentlich 390 weil das Mahnschreiben ja auch Geld gekostet hat und man dieses wohl auch geltend machen kann) oder nochmal 32 € in den Mahnbescheid investieren in der Hoffnung, das Geld doch noch zu bekommen. Ich habe zumindest den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides nun vor mir liegen und werde zuhause einfach nochmal überlegen, ob das wirklich noch Sinn macht *seufz*
    • Anja K. schrieb:

      Ja, das sieht leider nicht nur so aus, es ist auch Stress.
      Meine Aussage war auf das zukünftiges Vorgehen gerichtet.

      Wenn ein Mahnbescheid nicht zugestellt werden kann, dann ist schon sehr viel im Argen.
      Da kommt man alleine nicht mehr klar. Ein Rechtsanwalt wird auf jeden Fall benötigt und es
      ist nicht gesagt, dass er etwas ausrichten kann. Es kann auch sehr lange, sogar Jahre dauern.
      Vor allem wenn die Firma insolvent wird.
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    • Anja K. schrieb:

      Von Welchem Vertrag sprichst du jetzt? Den mit dem Inkassounternehmen? Von denen ließ ich ein Mahnschreiben ertsellen, dachte mir, wenn das von ner offizielleren Seite her kommt, wirkt es vielleicht auch eher. In dem Mahnschreiben war ein Zahlungsziel erfasst mit dem Hinweis, sollte das Ziel nicht eingehalten werden, würden weitere Schritte eingeleitet werden. Das Inkassuunternehmen bot mir nun an, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu senden, aber dafür hätte ich mit annährend 100€ in Vorkasse gehen sollen, die 20€ für das Mahnschreiben fand ich noch ok, ein Versuch war es wert, aber weitere 100€ in die Sache stecken, schreckten mich dann doch ab.
      Der Tip mit dem Inkassounternehmen war absoluter Nonsens!
      Auf den Kosten wirst du vermutlich sitzenbleiben.

      Anja K. schrieb:

      Kann ich denn ein gerichtliches Mahnverfahren selber beantragen oder brauche ich dazu einen Anwalt und wenn ich es ohne Anwalt machen kann, wie und wo mache ich das? Sorry, für die dummen Fragen, aber für mich ist das echtes Neuland.
      Ein Mahnverfahren kannst du selbst beantragen dazu brauchst du keinen Anwalt!
      Falls du Hilfe brauchst kannst du dich an einen Rechtspfleger beim Amtsgericht wenden.
      Sollte dem Mahnbescheid allerdings widersprochen werden kommst du um einen Anwalt nicht herum.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Mahnbescheid kann man selbst erstellen, ob der hier hilfreich ist?

      Spätestens mit einem Vollstreckungsbescheid könnte man so vor einem toten Briefkasten oder leergeräumten Büros stehen.

      Quelle : Justitzministerium BW


      jum.baden-wuerttemberg.de/pb/s…¼re-Mahnverfahren-2011-01[1].pdf

      Sorry, Link zur als Text, da im Link selbst [1].pdf hier irgendwie etwas störend ist ...

      oder hier als Tinyurl
      tinyurl.com/prpxqel

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Eschbacher ()

    • Die Mahnschreiben an die Firma E-Maxx, die unter keiner der verschiedenen Adressen bekannt bzw. tatsächlich ansässig ist, kann man sich sparen. Ebenso die Kosten für einen Anwalt da die Post sowieso zurückkommt. Gegen die Firma bzw. den angeblichen Geschäftsführer läuft laut Aussage der Polizei ein Sammelverfahren da hunderte Betrugsanzeigen vorliegen. Allerdings ist der Geschäftsführer nicht auffindbar und zur Fahndung ausgeschrieben.
      Offensichtlich handelt es sich um eine internationale Betrügerbande die über einen Webshop mit DE Domain und deutschem Impressum den Anschein erweckt, das es sich um einen deutschen Webshop handelt. Kunden die tatsächlich einen Artikel erhalten haben, bekamen diesen laut diversen Einträgen in Verbraucherportalen aus Frankreich zugesendet.
      Auf Ebay wurde von der selben Person/Firma ebenfalls ein Shop nach dem gleichen Schema betrieben - Zahlung per Vorkasse und dann keine Lieferung.