Widerrufsrecht Privatverkauf

    • Widerrufsrecht Privatverkauf

      Hallo an alle,

      seit Jahren lese ich bei euch mit und war froh, dass ich bisher keine Probleme hatte. Jetzt ist mir folgendes passiert:

      Ich habe letzten Sonntag über Ebay Kleinanzeigen einen hochwertigen getragenen Designer Hosenanzug angeboten zum Preis von 75 € VB . Eine Dame hat ihn zum Preis von 65 € incl Versand gekauft. Am Mittwoch wurde das Paket zugestellt.

      Heute kam eine Mail, ich hätte falsche Angaben bei der Hosenlänge gemacht. die Hose sei zu kurz. Das konnte ich widerlegen. Sie ist der Meinung, Sie hätte auf jeden Fall ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht und droht sofort mit rechtlichen Konsequenzen, wenn ich den Anzug nicht zurücknehme und ihr den Kaufbetrag erstatte.

      Jetzt bin ich etwas unsicher, denn ich hatte in der Kleinanzeige keinen Gewährleistungsausschluss bzw Rücknahme-Ausschluss angegeben. Ich bin ja von Selbstabholung ausgegangen. Leider habe ich die Anzeige vorgestern gelöscht, da ich davon ausgegangen bis, es sei alles in Ordnung.

      Mit dem neuen EU-Recht kenne ich mich nicht besonders aus. Vorher gab es zwischen Privatleuten kein Widerrufsrecht. Hat sich das geändert ?

      Liebe Grüße

      BuFi
      Grüße von BuFi
    • Leider habe ich die Anzeige vorgestern gelöscht,


      man kann sie noch anfordern, ich denke Schumiline hat darin Übung ;)

      Ansonsten hier ein ausführlicher Artikel zum Widerrufsrecht
      e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/74.html

      Auf Geschäfte zwischen Verbrauchern (Privatverkauf) hat das Urteil ebenso wenig Auswirkungen wie auf Geschäfte zwischen Unternehmern, da die Fernabsatzregelungen ausschließlich dann gelten, wenn ein Verbraucher mit einem Unternehmer Verträge abschließt.


      wenn du also wirklich "Privatverkäufer" bist ...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Danke für die schnelle Antwort. Das beruhigt mich schon mal etwas. Was wäre denn bei Kleinanzeigen die Definition für Privatverkäufer ?

      Die Dame ist ziemlich forsch. Auszug aus der Mail :

      "Auch wenn es gebrauchte Ware ist haben Sie mir ein Angebot gemacht und ich habe es angenommen wodurch ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. In jede Kaufvertrag OHNE AUSNAHMEN!! gilt ein 14 Tägiges Widerrufsrecht ohne Abgabe von Gründen.


      Ich werde Ihnen den Anzug zusenden. Sollten sie mir das Geld nicht überweisen werde ich den Betrag drei mal Anmahnen. Sollte Sie bis dahin nicht begriffen haben, wie ernst mir der Sachverhalt ist bin ich auch bereit ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. "



      ?( Was tun ?
      Grüße von BuFi
    • BuFi schrieb:

      Danke für die schnelle Antwort. Das beruhigt mich schon mal etwas. Was wäre denn bei Kleinanzeigen die Definition für Privatverkäufer ?

      Die Dame ist ziemlich forsch. Auszug aus der Mail :

      "Auch wenn es gebrauchte Ware ist haben Sie mir ein Angebot gemacht und ich habe es angenommen wodurch ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. In jede Kaufvertrag OHNE AUSNAHMEN!! gilt ein 14 Tägiges Widerrufsrecht ohne Abgabe von Gründen.


      Ich werde Ihnen den Anzug zusenden. Sollten sie mir das Geld nicht überweisen werde ich den Betrag drei mal Anmahnen. Sollte Sie bis dahin nicht begriffen haben, wie ernst mir der Sachverhalt ist bin ich auch bereit ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. "



      ?( Was tun ?

      Eigentlich bei dieser Unverschämtheit würde ich nur "Viel Glück" schreiben und dann Mahnverfahren widersprechen.
      (Hier soll man das Packet natürlich auch nicht annehmen)


      Ansonsten wenn du freundlich bleiben willst:

      "Widerrufrecht besteht nur bei einem Verkauf zwischen Unternehmer und Verbraucher. Bei einem Verkauf privat zu
      privat ist Widerrufsrecht nicht vorhanden. Ich habe ein gültiges Vertrag und ich werde die Rücksendung nicht annehmen"
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      "Widerruf(s)recht besteht nur bei einem Verkauf zwischen Unternehmer und Verbraucher. Bei einem Verkauf (von) privat zu
      privat ist (das oder ein) Widerrufsrecht nicht vorhanden. Ich habe einen gültigesn Vertrag und ich werde die Rücksendung nicht annehmen"

      Klugscheiss Modus / an:

      obigen Satz (wenn man ihn denn so formulieren will) berichtigt in fett wie dieser in korrektem Deutsch geschrieben wird. Ich finde besonders bei solcher Art Kommunikation, sollte man schon auf richtige Schreibweise achten und sei es nur aus taktischen Gründen. Der Gegenüber könnte sich ansonsten überlegen und bemüßigt fühlen, es im Zweifelsfall ggf. doch darauf ankommen zu lassen (was in diesem Fall sinnlos wäre).
      / aus

      Klamotten im Internet von privat zu kaufen ist Lotto. Darüber muss man sich im Klaren sein.
      Wer dieses Risiko nicht eingehen will, muss eben da kaufen, wo man sowas normalerweise kauft, im Laden. Besonders dann, wenn man eine etwas ungewöhnliche Figur oder nicht ganz "normgerechte" Körperteile hat. Da Einheitsgrössen eine ziemlich ungenaue Sache sind, messe ich, wenn ich sowas verkaufe, die relevanten Maße an dem betreffenden Kleidungsstück ab u. gebe diese in cm an. Selbst dann gibt es immer noch das Risiko, dass es nicht passt.

      @TE: ich würde auch die Rücksendung nicht akzeptieren u. nicht annehmen. Falls vorhanden, würde ich evtl. auch Nachbarn informieren & bitten, wenn ggf. eine Sendung mit Absender xyz abgegeben werden sollte, dass sie diese nicht annehmen. Sollte das nämlich passieren, würde es die Sache nur unnötig verkomplizieren.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Dankeschön für den Tipp mit den Nachbarn ! Daran habe ich nicht gedacht.

      Ich hatte sogar die exakten Maße sowohl von der Hose als auch der Jacke angegeben. Trotzdem hat sie nachgefragt und von mir den Hinweis, dass diese in der Beschreibung stehen erhalten. Außerdem jede Menge Fotos. Genau weiß ich es nicht mehr, aber sicher 6-8.

      Klamotten im Internet von privat zu kaufen ist Lotto. Darüber muss man sich im Klaren sein.



      Seh ich auch so. Und wenn man einen wenig getragenen Hosenanzug von Max Mara, der neu fast 700 € gekostet hat, zum Schnäppchenpreis von 65 € will, sollte man das Risiko einkalkulieren.

      Mein Eindruck ist, die Käuferin hat sich in Anbetracht ihrer "juristischen Kenntnisse" den Anzug einfach mal so zum Anprobieren schicken lassen. So à la Zalando, ich lass mir das mal schicken und wenn's mir nicht gefällt, geb ich es wieder zurück ;(

      Ich war nach dieser frechen Kommunikation reichlich verunsichert und hab mir schon überlegt, dass ich die Klamotten künftig gleich in die Altkleidersammlung gebe :wallbash
      Grüße von BuFi

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von BuFi ()

    • Ich vermute mal, bei dem Ton die die K anschlägt, dass sie den Hosenanzug zu einem Event getragen hat, ihn nun wieder los werden will und das mit Druck versucht.

      So Typen gibt es öfter, lt. einer Studie bei Zalando und Otto.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • iiiihhBääähh schrieb:

      werv schrieb:

      "Widerruf(s)recht besteht nur bei einem Verkauf zwischen Unternehmer und Verbraucher. Bei einem Verkauf (von) privat zu
      privat ist (das oder ein) Widerrufsrecht nicht vorhanden. Ich habe einen gültigesn Vertrag und ich werde die Rücksendung nicht annehmen"

      Klugscheiss Modus / an:

      obigen Satz (wenn man ihn denn so formulieren will) berichtigt in fett wie dieser in korrektem Deutsch geschrieben wird. Ich finde besonders bei solcher Art Kommunikation, sollte man schon auf richtige Schreibweise achten und sei es nur aus taktischen Gründen. Der Gegenüber könnte sich ansonsten überlegen und bemüßigt fühlen, es im Zweifelsfall ggf. doch darauf ankommen zu lassen (was in diesem Fall sinnlos wäre).
      / aus

      Danke! Ich hatte Gestern nur wenig Schlaf gehabt.
      Ansonsten sehe ich allerdings nicht, wie sie sich überlegen fühlen kann, wenn man sich den Text der Käuferin durchgelesen hat.
      Überlegen kann sie sich höchsten bei dem Satz "Ich nix zahlen und nix zurücknehmen" fühlen.
      Wenn die es darauf ankommen lassen will, dann wird sie (stufenweise) auf den Kosten sitzen bleiben:

      1. Die Sendung wird nicht angenommen - also die Versandkosten
      2. Wenn sie dann doch versucht Mahnverfahren einzuleiten, dann wird widersprochen - also Mahnverfahrenskosten
      3. Da würde ihr nur noch Gerichtsverfahren bleiben - also RA Erstberatung - Die Beratungskosten

      @TE:
      Noch eins - sollte jemand (für dich) das Paket annehmen, dann solltest du deiner Käuferin schreiben,
      dass du jederzeit bereit bist ihr das Paket zurückzuschicken, sobald sie die (versicherten) Versandkosten
      übernommen hat. Sie hat ja kein Recht es zurückzuschicken, also muss sie nochmal bezahlen. Sollte sie sich
      weigern, dann kannst du auf ihre eigenen Worte verweisen:

      BuFi schrieb:

      "Auch wenn es gebrauchte Ware ist haben Sie mir ein Angebot gemacht und ich habe es angenommen wodurch ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Krennz schrieb:

      Ich vermute mal, bei dem Ton die die K anschlägt, dass sie den Hosenanzug zu einem Event getragen hat, ihn nun wieder los werden will und das mit Druck versucht.

      Das war auch mein erster Gedanke ;) Sie hat den Anzug frisch gereinigt am Mittwoch erhalten und erst gestern am späten Nachmittag kam die Mail, dass die Hose zu kurz sei ....
      Grüße von BuFi
    • Mit der Reklamation kam K nicht durch, weil TE alle relevanten Daten im Angebot hatte. Wie Länge der Hosenbeine etc.

      Jetzt versucht sie es über Widerrufsrecht, das unter Privatverkäufer/-käufer nicht gilt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wieso geht es denn eigentlich um Widerruf? Die K hatte doch reklamiert?
      Davon nimmt sie jetzt wieder Abstand und möchte widerrufen :?:

      In der ersten Mail schrieb sie, ich hätte falsche Angaben gemacht. Die Hose sei viel zu kurz, sie hätte lange Beine. Ich hatte in der Anzeige aber sowohl die Seitenlänge als auch die Innenbeinlänge angegeben. Das schrieb ich ihr, denn sie hat die Seitenlänge reklamiert, die 2 cm kürzer sei als angegeben. Für die Beine sei die Innenbeinlänge maßgeblich . Daraufhin habe ich diese Antwort erhalten:

      "Es geht hier nicht um einen Anlass. Wir haben einen Kaufvertrag der ein 14 Tägiges Widerrufsrecht beinhaltet. Somit stellt sich nicht die Frage ob Sie bereit sind den Hosenanzug zurückzunehmen. Sagen sie mir bitte auf welchen Weg wir die Rücknahme durchführen sollen. "
      Grüße von BuFi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BuFi ()

    • Ich würde mir das nicht mehr so schwer machen. Jedes weitere Wort ist hier a) überflüssig, und b) Zeitverschwendung.


      1.
      Die Dame wird darauf hingewiesen, daß es bei dieser Art von Kauf/Verkauf kein Widerrufsrecht gibt. (Link zum Gesetzestext mitschicken)

      2.
      Sie wird darauf hingewiesen, daß sie die Ware nicht zurückschicken soll, da die Rücksendung nicht angenommen wird, und im Fall einer Annahme durch einen Nachbarn für sie zur Abholung, bzw. Rücksendung gegen Erstattung der Rücksendekosten (vorab) bereitgehalten wird.

      3.
      Wird die Dame darauf hingewiesen, daß jede weitere Kommunikation mit ihr abgebrochen wird. Es sei denn, es ergäben sich von ihrer Seite aus neue Einsichten.

      Dann würde ich mich zurücklehnen und den Tag genießen.
      Ich sehe keinen Sinn darin, sich mit derart uneinsichtigen Figuren zu beschäftigen. Wenn sie sich falsch informiert hat und meint, irgendwelche Rechte zu besitzen, soll sie mit dieser Ansicht tun, was sie für richtig hält. Aber dieses Hin und Her per Mail ist da reine Zeitverschwendung. Es bringt nichts.

      -------------
      Ich hatte in einem ähnlich gelagerten Fall den Käufer sogar aufgefordert, er möge bitte einen Anwalt konsultieren und sich rechtlich beraten lassen, da ich keinen Sinn darin sehe, mit ihm derartige Kommunikation zu führen. Ich hab nie wieder was von ihm gehört.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von 31TNF ()

    • Ende gut - alles gut !

      Vorhin habe ich eine Mail bekommen, in der sich die Dame für ihr Verhalten entschuldigt hat. Ich vermute, sie hat sich informiert ..... :rolleyes:

      Na ja, ich hoffe sie hat daraus gelernt. Für mich war es ärgerlich, da ich mich doch ziemlich aufgeregt habe.

      Positiv an der Geschichte ist, dass ich mich endlich hier angemeldet habe. So lange lese ich jetzt schon mit und es hat mich ein paar Mal in den Fingern gejuckt bei manchen Threads.
      Grüße von BuFi
    • Da kann man wirlich sagen "Ende Gut alles Gut"

      Vlt. hat sie ja hier mitgelesen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.