Gebotsrücknahme, 2. Höchstbietender wird Käufer

    • DM-und-Euro schrieb:

      Er will auf Erfüllung bestehen, da er nicht glaubt das kein Vertrag zu stande kam. Er will sogar auf Erfüllung des Vertrages bestehen, sollte sich rausstellen, das es sich um eine Fälschung handelt.

      Ich habe immer noch kein AZ eines OLG bzw. des BGH gefunden


      Oh sorry, ih musste mal zwischendurch was anderes ;)

      Ein BGH-Urteil direkt zu Deinem Fall wirst Du auch nicht finden, dafür ist die Sache wohl sicher zu eindeutig.

      Dieses BGH-Urteil stellt klar, dass die Definitionen in ebay für die Vertragsparteien gelten. Hier war ein anderer eba-y AGB-§ der Anlass. Siehe besonders Punkt 15.

      lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr305_10.htm
    • ebay-troll schrieb:

      @oldschmatterhand
      die frage solltest du mal an steffi stellen

      Ist bereits mehrfach geschehen, sowohl an die eBay-EU-Community-Moderation, als auch an den Kundenservice, als auch schriftlich an die eBay Europe S.a.r.l.
      M. E. nach ändert eBay deshalb daran nichts, weil es ausreichend viele eBay-Nutzer gibt, die dieser Mail aus Unwissenheit/Unkenntnis glauben, die Transaktion dann tatsächlich abschließen - und eBay die Provision einstreicht.
      Leider passiert mir so etwas selber nicht ....
    • DM-und-Euro schrieb:

      Das Ricardourteil passt hier überhaupt nicht. Da scheint das Gegenteil der Fall zu sein, so habe ich es jedenfalls verstanden

      schabbesgoi schrieb:

      Dieses BGH-Urteil stellt klar, dass die Definitionen in ebay für die Vertragsparteien gelten. Hier war ein anderer eba-y AGB-§ der Anlass. Siehe besonders Punkt 15.

      lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr305_10.htm

      Und, oh Wunder, auch dort findert sich der Link zum "Ricardo-Urteil"

      Aber nochmal für TE:
      Welchen Anlass siehst Du, mit dem Verkäufer eine "juristische" Diskussion zu führen?
      Link zu den eBay-AGB - und fertig!

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    • DM-und-Euro schrieb:

      ...
      Ich habe immer noch kein AZ eines OLG bzw. des BGH gefunden


      Das hier schon erwähnte Urteil ist eindeutig genug (BGH VIII ZR 305/10 Abs. 15 a)).

      DM-und-Euro schrieb:

      Er will die Zahlung bis morgen 22.09.14 früh 10 Uhr haben! Die Mail enthielt den Hinweis auf eine Rechtsschutzversicherung. Die Drohung mit der Rechtsschutz hat Wirkung gezeigt, das er in jedem Fall Klagen will.


      Welche Wirkung ist das denn?

      Ansonsten wünsch ihm doch einfach viel Gück.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • DM-und-Euro schrieb:

      Er will die Zahlung bis morgen 22.09.14 früh 10 Uhr haben! Die Mail enthielt den Hinweis auf eine Rechtsschutzversicherung. Die Drohung mit der Rechtsschutz hat Wirkung gezeigt, das er in jedem Fall Klagen will.


      Kannst ihn bei ebay melden wegen Belästigung :)

      Aber da kommt dann der zweite Teil ins Spiel....
      "Prinzipiell" wärest Du ja interessiert....

      Grundsätzlich gibt es keinen Vertrag. Weder muss der VK Dir die Münze verkaufen noch musst Du sie kaufen.
      Er kann sie Dir anbieten und DU kannst entscheiden, ob DU das Angebot annimmst.....

      ABER: In letzter Zeit gibt es einige Urteile zum Thema Pushen bzw. im Zusammenhang damit. Wenn (WENN!) sich dder Trend einiger Gerichte in letzter Zeit festigen, dann (DANN!) kann es sein, dass DU einen Kaufvertrag zu 3001 3000,01 Euro hättest. Das ist das, worüber hier einige diskutieren.
      Mir ist noch kein Urteil genau dazu unter die Finger gekommen, wo ein vom Pusher Überbotener geklagt hätte und seinen Kaufvertrag erfolgreich eingeklagt hätte. Das müsste erst jemand mustermäßig versuchen, mit allem Risiko.
      Eine riesige Hürde dabei: Beweise erst mal, dass gepusht wurde. Das ist in der Sicherheit, die ein Gericht verlangen wird, absolut nicht leicht, meistens wird es unmöglich sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • DM-und-Euro schrieb:

      Er will die Zahlung bis morgen 22.09.14 früh 10 Uhr haben! Die Mail enthielt den Hinweis auf eine Rechtsschutzversicherung. Die Drohung mit der Rechtsschutz hat Wirkung gezeigt, das er in jedem Fall Klagen will.
      Locker bleiben, und selbst wenn er zum Anwalt rennt und Dir ein selten doofes Schriftstück ins Haus flattert :

      gelesen und gelacht ! Ach ja und noch zwei Löcher rein.

      Ohne Deine Mithilfe wird er wohl auf den Auktionsgebühren sitzenbleiben, oder hat jedenfalls genug Stress mit Ebay.


      Vielleicht auch interessant die Menge von Auktionen in den letzten Tagen, und viell. noch was für die Profis hier:

      ebay.de/itm/Schmucksammlung-Si…1419168779?category=21801

      Wieder neueineingestellt, aber das neue Angebot ist weg. So was kann eigentlich nur Ebay löschen, oder irre ich mich da?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Eschbacher ()

    • DM-und-Euro schrieb:

      Er will die Zahlung bis morgen 22.09.14 früh 10 Uhr haben! Die Mail enthielt den Hinweis auf eine Rechtsschutzversicherung. Die Drohung mit der Rechtsschutz hat Wirkung gezeigt, das er in jedem Fall Klagen will.
      Angebot Fr. Abend ausgelaufen und stellt Forderungen bis Montag die Zahlung erhalten haben zu wollen.
      Kleiner Scherzkeks dieser VK.

      Hunde die bellen beissen nicht.
      Der Hinweis auf Rechtsschutz hat gar nichts zu bedeuten (u. selbst wenn, würde ich dem gelassen entgegen sehen).
      Teile ihm mit das das Du keinen Kaufvertrag mit ihm hast u. breche dann den Kontakt ab.
      Keinesfalls würde ich mich mit dem auf (Kauf-) Verhandlungen irgendwelcher Art einlassen.
      Bloss Finger weg u. einfach abhaken.
      proper prior preparation prevents piss poor performance

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • Dabei handelt es sich um eine Zusage aus der Auktion.

      Das angebotene Exemplar stammt aus dem Prägejahr 1874.


      Diese Einschränkung bezieht sich lediglich auf den Materialwert:

      Obzwar ich dies als Privatmann nicht garantieren kann, sei darauf verwiesen, dass allein der Materialwert der beiden Münzen zum September 2014 bei je 300 Euro liegt!!



      Und zusätzlich stelle ich mal fest, redest DU dich in deiner Unterhaltung mit dem VK genauso um Kopf und Kragen wie er selbst.
      Stell deine Konversation ein!
    • DM-und-Euro schrieb:

      Der Wert dieser Münze ist in den letzten Monaten um über 30 % gestiegen, das wäre nicht das Problem.
      Ich verstehe das Münzen einen gewissen Sammlerwert haben, ansonsten verstehe ich davon aber nichts.

      Was ich verstehe, die Münze hat einen reinen Materialwert von derzeit ca. 200€ bis 250€ (ca. 7gr. Feingold).
      Wenn ich mal davon ausgehe, dass der Bieter 8***-[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif] ( privat ) ein Pusher ist (oder jedenfalls eine Art Spassbieter, der mit 44 Gebotsrücknahmen in 6 Monaten, nie ernsthaft am Kauf interessiert war) und Deine Gebote mal aussen vor lasse, wäre der nächste "legitime" Bieter: 0***4[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]( 72), welcher knapp unter 1000€ für die Münze geboten hat. Immerhin fast das 4-fache vom Materialwert.
      Du wiederum hast mit Deinem 5000€ Gebot, nochmal das 4-fache dieses Bieters geboten.


      Versteh mich bitte nicht falsch aber bist du Dir sicher, dass Du weisst was Du tust ( ich habe da grundsätzl. immer so meine Zweifel, wenn jemand ausgerechnet bei ebay Artikel kauft, die mit Edelmetallen zu tun haben)?

      Wenn man die abgelaufenen Artikel für ähnliche Münzen durchforstet (wie gesagt, kenne mich damit nicht aus, wäre möglich das diese Münze um die es hier geht, ganz was Besonderes ist), sehe ich jedenfalls nichts, was auch nur annähernd an den Preis hinkommt, den Du geboten hast:

      ebay.de/sch/i.html?_odkw=goldm…e+20+reichsmark+&_sacat=0

      ebay.de/sch/i.html?_odkw=goldm…+reichsmark+1894&_sacat=0



      *alte_eule* schrieb:

      Und zusätzlich stelle ich mal fest, redest DU dich in deiner Unterhaltung mit dem VK genauso um Kopf und Kragen wie er selbst.

      Stell deine Konversation ein!
      Ganz genau! Wie ich schon sagte, Finger weg, Klappe halten, Kontakt abbrechen und gut iss.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Das ist der Jg 238! Diese Münze ist derzeit ca. 7.800 Euro wert. Eine vergleichbare Münze wird es in Ebay auch wahrscheinlich nicht geben. 20er Goldmark von Friedrich Wilhelm sind i.d.R. aus Preussen, und diese orientieren sich am Materialwert. Die angebotene war Mecklenburg Schwerin.
    • und wenn!

      Bedenke, Gier ist nicht nur eine Todsünde, sondern goldblogger.de/wp-content/uplo…7880_Subscription_XL1.jpg frisst angeblich auch Hirn, Verstand etc.

      wenn du das Risiko liebst und 5 Mille übrig hast, zocke! aber beschwer dich nicht hier, wenn der ZONK! dabei rauskommt 8)

      Und das hat nichts mit der Rechtslage nach der verpushten Auktion zu tun, die ist gelaufen und du bist "NICHT!" Höchstbietender/Käufer.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Jetzt verstehe ich Dein Problem nicht mehr, @DM-Und-Euro

      Nach Deiner Ansicht ist das Ding 7500 wert (ich streite nie mit Sammlern, wenn es darum geht, was wem was wert ist. Bin ja selber...)

      Was ist nun eigentlich Dein Ziel, was willst DU?

      Raus aus der Sache? -> Dazu ist das wesentliche gesagt. Das ist kein wirkliches Problem, wenn Du es nicht dazu machst.

      ODer doch für 5000 kaufen, aber mit der Sicherheit, dass alles in Ordnung und echt ist? Dann wäre alles ein ganz normaler Handel. Mit den Gefahren, die der Fernhandel bei solchen wertvollen Dingen eben so mit sich bringt. Abhandeln mit Treuhänder hört sich sooo schlecht nicht an.
      Aber wegen des Gebarens des VK hast Du nun Angst inner Büx? Kann ich verdammt gut verstehen...ginge mir nicht anders und ich persönlich würde diesem Angstgefühl nachgeben und das
      "Sonderangebot" nutzen wegen des Rückziehers nicht kaufen zu müssen.

      Oder willst Du weniger zahlen? Das wäre dann eben dieses schwierige Thema mit dem eventuellen Puschen und der Nichtigkeit solcher Gebote.

      Sag mal, was eigentlich Dein eigenes Ziel ist.