Was muss und was darf nicht in die Artikelbeschreibung?

    • Was muss und was darf nicht in die Artikelbeschreibung?

      Hallo,

      da ich nun mein Template für meine ebay-Verkaufsaktivität erstelle, frage ich mich, welche Inhalte direkt in der Artikelbeschreibung stehen müssen außer den wesentlichen Merkmalen der angebotenen Ware.

      Ich meine hiermit den Teil in der Mitte - also nicht der Teil für das Impressum, für die AGB, für die Widerrufsbelehrung und auch nicht der obere Teil, in dem der Preis und die Versandkosten stehen.

      Viele Anbieter haben hier ja bereits einiges aufgeführt, was dann nochmal in den Rechtstexten (vor allem in den AGB) steht. Ich frage mich, ob es bestimmte Angaben gibt, die unbedingt schon hier genannt werden müssen.

      Zudem frage ich mich, wo die Grenze zur Werbung mit Selbstverständlichkeiten überschritten wird. Zum Beispiel sehe ich gerade einen sehr großen Powerseller, der angibt, dass er eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt erstellt. Dies wird hier haendlerbund.de/hinweisblaette…selbstverstaendlichkeiten schon in einer Liste der unzulässigen Werbeaussagen (aufgrund Selbstverständlichkeit) angeben.

      Falls ihr Infos über Dos und Don'ts habt, würde ich mich sehr freuen. Da ich vor allem mit gebrauchten elektronischen Artikeln handeln möchte, würden mich auch diesbezügliche Angaben sehr interessieren!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von OrangeMan ()

    • Übrigens ist die Rechtsprechung hier zweigeteilt, sodass man wohl wirklich auf den mwst-hinweis verzichten sollte: internetrecht-rostock.de/abmah…it-ausgewiesener-mwst.htm (aber vielleicht gibt es aktuelleres dazu)

      Ein anderes Thema: Garantien
      Anscheinend sollte man ganz auf die Erwähnung verzichten, da man die Garantiebedingungen mitangeben müsste und dies in einfacher Weise, wobei das oft kaum möglich ist: internetrecht-rostock.de/garantiewerbung-ebay-bgh.htm

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von OrangeMan ()

    • wenn man schreibt: Mehrwertsteuer nicht ausweisbar, da Kleinunternehmerregelung (oder Differenzbesteuerung)
      kann das doch unmöglich als Werbung mit Selbstverständlchkeiten ausgelegt werden
      nicht ausweisbar ist ja sogar das Gegenteil von gut und Werbung

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • OrangeMan schrieb:

      Ein anderes Thema: Garantien

      Garantien gibt ggf. ein Hersteller. Ein Händler gibt die gesetzl. Gewährleistung. Bei gebrauchten Artikeln darf die auf 1 Jahr verkürzt werden. Das gehört in die Beschreibung.
      Es gehören auch alle Mängel in die Beschreibung.( Ein Gebiet, das bei fast allen Verkäufern verbesserungsbedürftig ist.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()