Ebay: verwirrende Beschreibung - falsch gelieferter Artikel?

    • ollli

      Wenn Du Dich mit Deinem "mini" so gar nicht anfreunden kannst, verkauf es doch bei ebay einfach wieder.
      Mit einer anständigen Beschreibung u. anständigen Fotos u. etwas Glück, machst Du vielleicht, trotz ebay VK Provision, keinen oder nur wenig Verlust.

      Anschliessend suchst Du Dir einen (oder mehrere) anständige(n) ebay (nicht ebay Kleinanzeigen) Verkäufer, mit einer anständigen Beschreibung u. anständigen Fotos, die ein anständiges "M8" zu verkaufen haben und bietest da anständig drauf, in der Hoffnung eins zu ergattern. :D
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    • Der Stand derzeit, nachdem ich mich rechtlich erkundigte:

      Die Überschrift ist schlagend, also das M8 gilt.

      Aaaaaber!

      Dadurch, dass der Verkäufer im Beschreibungstext ständig nur vom mini 2 schrieb, ist ihm ein Irrtum vorzuwerfen, aber keine Absicht (was ich ehrlicherweise auch sehe)

      Ich habe den Verkäufer darauf angschrieben. Er meldete sich nicht.

      Auf See und bei Gericht ist man in Gottes Hand.

      Da der Fall verzwickt wäre, werde ich von einer weiteren juristischen Aktion absehen und mich selber an der Nase nehmen. Zum Glück ist das Mini 2, das ich habe, wirklich neu und unbenutzt und hoffe dadurch, dass ich einen guten Preis wieder erzielen werde.

      Danke euch

      OLI
    • ollli schrieb:

      Der Stand derzeit, nachdem ich mich rechtlich erkundigte:

      Die Überschrift ist schlagend, also das M8 gilt.
      Wie bitte? Kannst Du das auch nochmal auf Deutsch schreiben, was Du damit meintest ?

      ollli schrieb:

      Dadurch, dass der Verkäufer im Beschreibungstext ständig nur vom mini 2 schrieb, ist ihm ein Irrtum vorzuwerfen, aber keine Absicht (was ich ehrlicherweise auch sehe)
      Entweder stehe ich heute irgendwie auf dem Schlauch.......aber ich dachte bisher das "mini 2" bzw. genauer gesagt das "HTC ONE Mini 2"(und DAS stand genau SO, minus die Anführungsstriche, auch im Auktionstitel), ist genau das, was der VK angeboten hatte......
      Also wo ist da der "Irrtum"?


      ollli schrieb:

      Da der Fall verzwickt wäre, werde ich von einer weiteren juristischen Aktion absehen und mich selber an der Nase nehmen.
      Ich seh da wie schon gesagt nix grossartig "Verzwicktes". Im Gegenteil erscheint mir die Sache relativ klar.
      Ja, der Angebotstitel ist nicht ganz 100%ig korrekt (weil da "M8" steht und das da nicht wirklich hingehört), das war`s aber auch schon.
      Ansonsten ist die Angebotsüberschrift korrekt u. stimmt sowohl mit dem selbstgemachten Foto, als auch mit der Beschreibung überein.
      Ich bin kein Richter u. ich mutmaße auch nicht, wie einer in diesem Fall entscheiden würde aber wäre ich einer, hättest Du damit keinerlei Chance bei mir.
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    • Kleines Update:

      Ich habe das Handy aus zweiter Hand. Der Erstbesitzer soll, so der Verkäufer (die zweite Hand), das Handy gerootet haben, da der Verkäufer beteuert, dass er am Telefon nichts gemacht habe.

      Auf der Handyrechnung steht der Erstbesitzer oben und über Google habe ich ihn gefunden und kontaktiert. Ein äußerst netter Herr, der mir glaubhaft darstellen konnte, dass er rein gar nichts am Telefon gemacht hat, es auch nicht könne.

      Somit erhärtet sich für mich der Verdacht, dass mich der Verkäufer nach Strich und Faden anlügt. Diese Neuigkeiten gab ich dem Anwalt weiter. Der hat zwar schon einen Brief geschrieben, aber soll der Verkäufer sich etwas rausreden wollen, habe ich die Aussage vom Erstbesitzer. Mal sehen, wie er dann reagiert.

      OLI