Sachmangel bei Werkvertrag und Rechnung von über 40% über dem Kostenvoranschlag

    • Stubentiger schrieb:




      denn den Unwissenden irgendwie schriftlich (§§) zeigen?

      finanztip.de/kostenvoranschlag-handwerkerrechnung/

      (Ich recherchiere erstmal alleine, bevor ich ein Thread aufmache ;) )


      Danke für die Antworten, das mit 20% hatte ich schon in EP so gesehen.

      Zitat aus EP:

      "Ein Einwurfeinschreiben aufzusetzen.
      - Dort nochmal auf den Mangel hinweisen, sowie die Beseitigung verlangen, mit Hinweis auf § 641 BGB Abs.3
      dejure.org/gesetze/BGB/641.html
      - Und auch eine Rechnung verlangen, die nicht mehr als 20% über dem Kostenvoranschlag liegt, da
      kein Hinweis auf erhebliche Erhöhung der Kosten erfolgt ist."
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    • Nachtrag, da ich heute vermessen habe und nach der Rechnung geschaut hatte.
      Ich muss auch ein paar Sachen ergänzen, bzw berichtigen. Die meisten Infos hatte ich nur telefonisch.

      Diesmal auch eine genaue Zeichnung.

      - Es handelt sich um eine Fläche 1250x500 für 5 Stellplätze a 2,5m
      - Meinem Bekannten gehören 3 Stellplätze, davon beide Randstellplätze
      - Es existiert wohl nur ein mündlicher Vertrag, nach dem man anteilig bezahlen muss.
      - Mein Bekannter hat auf jeden Fall auf Abnahme bestanden und hat dem Handwerker
      auf AB gesprochen mit der Bitte ein Termin auszumachen
      - Der Handwerker hat kurz an einem Sammstag angeklingelt ohne einen Termin,
      laut Aussage von einem Nachbarn, da war aber schon die Rechnung längst ausgestellt
      - Die Rechnung ist 43% teuerer als der Kostenvoranschlag. Sie ist direkt an meinen Bekannten adressiert.
      - Eine Teilrechnung ist schon bezahlt. Der zweiten Rechung fehlen 380 bis zum Kostenvoranschlag bzw 1380 bis zu der
      überhöhten Endrechnung.
      Bilder
      • parkplatz.jpg

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    • Ist doch Recht simpel, Google hilft. Es müssten aber auch einige zumindest die Erfahrung in diesem Bereich hier haben, weil man endweder selber Baut und das BGB in den meisten bereichen kennt durch seine Arbeit (auch Werkverträge gehören für mich zu dem Grund HOWDO im Internet Tätig zu sein)

      Dem sind jedoch Grenzen gesetzt. Wenn der Kostenvoranschlag "wesentlich überschritten" wird, ist der Handwerker gemäß § 650 BGB gesetzlich verpflichtet, den Besteller hierüber unverzüglich zu informieren. "Unverzüglich" heißt immer ohne schuldhaftes Zögern, also sobald wie möglich.
      Als unwesentlich gilt nach der Rechtsprechung eine Überschreitung der Kosten von 10 bis 20 Prozent. In besonderen Ausnahmefällen wird von den Gerichten die Grenze manchmal bei 25 Prozent gezogen. Als Faustregel kann daher eine Grenze von 15 Prozent angenommen werden.


      Mehr hierzu bei: finanztip.de/kostenvoranschlag…errechnung/#ixzz3G2XFA3pW

      Stubentiger schrieb:

      Giga, kannst du das

      giga85 schrieb:

      das man eine Rechnung die so hoch ist über den Kostenvoranschlag nicht Zahlen muss unbedingt, das wisst ihr?



      denn den Unwissenden irgendwie schriftlich (§§) zeigen?
    • Sach a mal, war der betrunken, der Handwerker oder gibt es einen Grund für die Abweichung (Gelände, Wege, Grenzen,...)?

      Ansonsten noch die Frage: sollte das der gesamte Preis für Geländeformung, Boden-Befestigung, Plattenlegen, Holz?bau inklusiv des Materials sein? Für alle drei Stellplätze?
      Das kommt mir verdammt zu günstig vor.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Sach a mal, war der betrunken, dr Handwerker oder gibt es einen Grund für die Abweichung (Gelände, Wege, Grenzen,...)?

      Ansonsten noch die Frage: sollte das der gesamte Preis für Geländeformung, Boden-Befestigung, Plattenlegen, Holz?bau inklusiv des Materials sein? Für alle drei Stellplätze?
      Das kommt mir verdammt zu günstig vor.....
      Oder er hat nur eine Umschulung mal hinter sich... ich hatte jemand der die Haustreppe drei Stufen neu gemacht hat... 3 Tage später lief das Wasser in unser Haus! Die Schräge war in Richtung Haus.... die Steine gelöst bereits und sogar der Postbote fragte mich wer hat den sowas gemacht?
      Der Gutachter hat das ganze vernichtend Bewertet, ich habe die Treppe hinterher selber gemacht (zu der alten sagte meine Oma "Oh Gott sowas könnte ich auch machen"

      Das nannte sich Fliesenleger... also vielleicht hat der Handwerker auch keine Ahnung einfach in diesem Fall!
    • schabbesgoi schrieb:

      Sach a mal, war der betrunken, der Handwerker oder gibt es einen Grund für die Abweichung (Gelände, Wege, Grenzen,...)?

      Ansonsten noch die Frage: sollte das der gesamte Preis für Geländeformung, Boden-Befestigung, Plattenlegen, Holz?bau inklusiv des Materials sein? Für alle drei Stellplätze?
      Das kommt mir verdammt zu günstig vor.....
      Das ist wie geschrieben, nur das was noch anstehen würde, ein erste Rechnung wurde bezahlt. (Ich habe nicht nochmal
      nach den Prozenten und der Restsume genau geschaut - mein Bekannter kann selbst gut mit Taschenrechner umgehen)

      Für die neue Zeichnung habe ich mitvermessen. Da sind wir zu gleichen Ergebnissen gekommen. Besser nochmal nachprüfen,
      bevor morgen ein Einwurfeinschreiben weggehen wird. Deswegen war ich dort.
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    • rincewind schrieb:

      Also war der KV bei ca. 2.300 EUR (*) und die Rechnung dann bei 3.300 EUR für die drei Parkplätze zusammen?
      Und das für die Leistung?

      ROFL

      (*) 380 EUR bis KV, 1.380 EUR bis Schlussrechnung (+43%) -> 1000 EUR == 43% -> KV ca. 2.300 EUR

      KV 900 und paar zerquetschte pro Parkplatz. (also ca 2700) :!:
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    • *alte_eule* schrieb:

      Sofern es sich beim Auftraggeber nicht um einen Gewerbetreibenden handelt, sind Kostenvoranschläge aber incl. Steuer anzugeben, Schabbes.


      Deswegen frage ich so vorsichtig nach....Hier ist ja eh der Vertrag mündlich gemacht worden und die Frage, wer nun eigentlich der Auftraggeber sei, wurde diskutiert. Der Bekannte des TE hat gleich drei Stellplätze von 5 bestellt. Ungewöhnlich bei Privatleuten?
    • schabbesgoi schrieb:

      Der Bekannte des TE hat gleich drei Stellplätze von 5 bestellt. Ungewöhnlich bei Privatleuten?

      Ich kann dir aus der Erfahrung des täglichen Wahnsinns sagen nein das ist nicht ungewöhnlich.
      Gerade in den Städten mit Wohnungsmangel werden auf jedem freien Fleck Mietkasernen hochgezogen. Parkfläche auf dem Grundstück ist dan meist genauso rar wie an der Strasse.
      Wenn man dann die möglichkeit hat Parkflächen zu erwerben, gehen die weg wie warme Semeln. Sieh es mal unter dem Punkt: Wenn nun zwei Leute in der Wohnung leben und man hat zwei Autos dann hat man für Freunde und Familie noch nen dritten Parkplatz und niemand muss sich einen suchen.
    • Oberlix schrieb:

      Wenn man dann die möglichkeit hat Parkflächen zu erwerben, gehen die weg wie warme Semeln. Sieh es mal unter dem Punkt: Wenn nun zwei Leute in der Wohnung leben und man hat zwei Autos dann hat man für Freunde und Familie noch nen dritten Parkplatz und niemand muss sich einen suchen.
      Genau diese Überlegung steckte in diesem Fall auch dahinter.
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    • Da ich heute das erste mal ein Mahnbescheid persönlich "bewundern" durfte...

      Ein Update:

      - Ein Brief ist an den Handwerker per Einwurfeinschreiben geschickt worden.
      - In dem Brief wurde auch eine Frist gesetzt, die inzwischen verstrichen ist.
      - Mein Bekannter hatte aber trotzdem Angst und hat in der Verbraucherzentralle für RA Beratung bezahlt
      - Laut RA ist die Lage eindeutig zu Gunsten von meinem Bekannten.
      - Der Brief hatte lt. RA die rechtliche Situation und die Absicht der Bezahlung
      nach Nachbesserung und korrigerter Rechnung deutlich wiederspiegelt.
      - Es ist nun statt einer Antwort oder Nachbesserung ein Mahnbescheid gekommen.

      Ich weiß, dass es reichen würde zu widersprechen. Doch mein Bekannter ist etwas älter und
      will nun seine Ruhe. Deswegen wird die Sache nun in die Hände von einem sehr fähigen RA aus der
      Nachbarschaft gegeben, der u.A. Vertrag- sowie Baurecht als Schwerpunkte hat.
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    • Jetzt einen Anwalt ein zu schalten ist bestimmt richtig.
      Es geht ja nicht nur um den Widerspruch zur überhöhten Rechnung, sondern auch um die Nachbesserung.
      Die kommt ja auch nicht von alleine.

      Eine verdammte Frechheit des Handwerkers auf eine Mängelrüge schlicht mit einem Mahnbescheid zu reagieren
      Viel Erfolg Deinem Bekannten, Werv