Ärzten ist es generell untersagt, selbst Arzneimittel an Patienten zu verkaufen. Dies gilt auch bei individuellen Impfstoffen, für deren Herstellung der Arzt dem Patienten zunächst körpereigene Substanzen entnehmen muss.
Urteil des Hessischen VGH
11 UE 2409/00
Handelsblatt vom 04.12.2002
Urteil des Hessischen VGH
11 UE 2409/00
Handelsblatt vom 04.12.2002