www.auktions-hilfe.info

    • Dröseln wir doch mal ein wenig drinrum....



      Ebayrecht? wat'n dat? Seit wann gibts ein Recht für Konzerne und eins für den rest der Welt?



      Sachliche Note? Polemik? Aufschrei? was mit Substanz? Haben wir doch... schau in die Links oben rein... sehr seriös wenn man andere Leute zum Schweigen bringen will als Anwalt....



      Zum Thema Auktionsabbrecher hab ich eine eigene, von den meisten der Forenschreiber abweichende Meinung. Nicht zu den Folgen eines berechtigten Abbruchs bzw den Folgen eines unberechtigten Abbruchs. Die stehen fest, unter anderem durch Urteile von verschiedenen Gerichtsinstanzen. Da brauchts keine weitergehende Diskussion drüber.

      Nur sind MEINER (!) Meinung nach ganz viele Gründe für Auktionsabbrüche getürkt oder anders ausgedrückt: an den Haaren herbeigezogen. Ob wer damit durchkommt oder nicht... nicht meine Entscheidung. Nurm sprech ich das aus wenn's mir irgendwie müffelt.

      Was ich GARNICHT abkann sind Spekulöanten, die nur und ausschliesslich bieten weil sie hoffen dass abgebrochen wird. Damit sie angeblichen Schaden "erleiden" und somit Ersatz haben wollen. Da könnte ich mit Anlauf meine Stahlkappenschuhe in den Kofferraum des Spekulatiusbieters rammen.

      Wen ich unterstützen würde bei sowas wären Bieter, die eben keine Spekulanten sind, sondern wirkliches Interesse am Gegenstand haben (etwa weil sie Sammler sind oder als Geschenk oder oder oder...).



      Und doch: wenn jemand auf baffzig Auktionen bietet sollte er in der Lage sein, seine Käufe auch bezahlen zu können.... sonst sollte man die Bietgriffel stillhalten. Man bietet nur wenn man die Knete auch löhnen kann und nicht drauf spekulieren, dass man eben nicht.. Und damit hätten wir genau das fehlende Glied in der Beweiskette: den fehlenden Bindungswillen. Und schon ist die Katz' gescheert. Aber wer als Spekulant auftritt pokert eben. Nur ist es so, dass man auch geteert und gefedert werden kann wenn man seine Spielschulden nicht bezahlt.



      Und wennste denn mal wirklich gelesen hättest wüssteste, dass in diesem Forum es eben immer genau nach Recht und Gesetz geht: eben so wie die Gerichte das entschieden haben und wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Gibt aber kein Extraebayauktionsabbrecherjägerspekulantengesetz....
    • monza30 schrieb:

      Ebayrecht? wat'n dat? Seit wann gibts ein Recht für Konzerne und eins für den rest der Welt?
      Das ist ein Teil des Zivilrechts, aber einprägsamer ist nunmal "Ebay-Recht", auch wenn es das so natürlich nicht gibt. Da gebe ich Ihnen Recht. Zumindest weiß aber jeder, worum es geht.



      monza30 schrieb:

      Was ich GARNICHT abkann sind Spekulöanten, die nur und ausschliesslich bieten weil sie hoffen dass abgebrochen wird. Damit sie angeblichen Schaden "erleiden" und somit Ersatz haben wollen. Da könnte ich mit Anlauf meine Stahlkappenschuhe in den Kofferraum des Spekulatiusbieters rammen.
      Diese gibt es auch, obgleich auch diejenigen nicht schützenswert sind. Wie wollen Sie denn die Spekulanten auf Abbrüche von anderen unterscheiden, die SChnäppchen machen wollen? Ich finde das eine sehr schwierige bis gar unmögliche Abgrenzung, es sei denn, dass der Bieter stets nur einen Euro bietet, da hier die WAhrscheinlichkeit gen Null ist, dass solche Auktionen zu diesem Preis regulär auslaufen.


      monza30 schrieb:

      Wen ich unterstützen würde bei sowas wären Bieter, die eben keine Spekulanten sind, sondern wirkliches Interesse am Gegenstand haben (etwa weil sie Sammler sind oder als Geschenk oder oder oder...).
      Oder Gewerbetreibende? Oder SChnäppchenjäger, die darauf aus sind, Geräte unterhalb des Marktpreises zu erwerben? Dafür ist Ebay da, sonst hätte Ebay die Anzahl der maximal zulässigen Gebote wohl auch schon längst beschränkt.

      monza30 schrieb:

      Und doch: wenn jemand auf baffzig Auktionen bietet sollte er in der Lage sein, seine Käufe auch bezahlen zu können.... sonst sollte man die Bietgriffel stillhalten. Man bietet nur wenn man die Knete auch löhnen kann und nicht drauf spekulieren, dass man eben nicht.. Und damit hätten wir genau das fehlende Glied in der Beweiskette: den fehlenden Bindungswillen. Und schon ist die Katz' gescheert. Aber wer als Spekulant auftritt pokert eben. Nur ist es so, dass man auch geteert und gefedert werden kann wenn man seine Spielschulden nicht bezahlt.
      Das muss er nicht, solange er weiß, dass nur ein kleiner Prozentsatz zum eRfolg führen wird. Das ist doch gerade für viele Sinn und Zweck von Ebay und übrigens auch für viele Menschen ein Einkommen, dass Die Schnäppchen machen, indem sie aber nicht nur auf eine Auktion bieten, sondern auf Hunderte, wohlwissend, dass nur 5% davon gewonnen werden, die dann uch finanziert werden können. Das ist schlichte Statistik, wie in jeder Bank.

      monza30 schrieb:

      Und wennste denn mal wirklich gelesen hättest wüssteste, dass in diesem Forum es eben immer genau nach Recht und Gesetz geht: eben so wie die Gerichte das entschieden haben und wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Gibt aber kein Extraebayauktionsabbrecherjägerspekulantengesetz....
      Das verstehe ich nicht ganz. Bitte ggf. um Erläuterung.
    • Dann stell ich doch mal was hier rein - ein Beispiel

      Herr A bietet auf ein Handy und bittet Herrn B (mit dem er befreundet ist) zu versuchen das Gerät an Ebay vorbei zu kaufen.
      Das klappt auch und die Auktion wird abgebrochen.
      Nun kommt Herr A zu Ihnen und will natürlich vom Verkäufer noch ein Handy für sein 1,-Eurogebot einklagen.

      Summa summarun hätten die beiden Herren jeder ein Gerät zum halben Preis.

      Punkt 1 - Auktionsabbruch ist nicht rechtens
      Punkt 2 - nachgeholfener Spekulationserfolg auch nicht
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy
    • flugwapsch62 schrieb:

      Dann stell ich doch mal was hier rein - ein Beispiel

      Herr A bietet auf ein Handy und bittet Herrn B (mit dem er befreundet ist) zu versuchen das Gerät an Ebay vorbei zu kaufen.
      Das klappt auch und die Auktion wird abgebrochen.
      Nun kommt Herr A zu Ihnen und will natürlich vom Verkäufer noch ein Handy für sein 1,-Eurogebot einklagen.

      Summa summarun hätten die beiden Herren jeder ein Gerät zum halben Preis.

      Punkt 1 - Auktionsabbruch ist nicht rechtens
      Punkt 2 - nachgeholfener Spekulationserfolg auch nicht

      Das ist nicht nur Rechtsmissbrauch, sondern auch Betrug, wenn A B im Wissen, dass er Schadensersatzansprüche geltend machen will bittet, die Auktion abzubrechen, also keinen Rechtsbindungswille hat. So etwas würde ich auch nicht vertreten.
      Aber da haben Sie Recht, in diesem Fall wäre es tatsächlich ein fehlender Rechtsbindungwille.

      Andere Fälle gibt es ja noch, und das finde ich persönlich noch perfider, wenn jemand auf Auktionen bietet, dann ein Dritter im Auftrag des Bieters sodann den Verkäufer dazu bringt, die Auktion abzubrechen und der Bieter sodann Schadensersatz geltend macht. Das ist ebenfalls Betrug und sollte auch strafrechtlich verfolgt werden.
    • Es ist erfreulich, dass Sie dies so sehen, allerdings habe ich Bedenken, da Sie ja eigentlich
      von Herrn B nie was erfahren würden wenn nur Herr A sich bei Ihnen einfindet und seine
      Ansprüche geltend macht.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von flugwapsch62 ()

    • wolle67 schrieb:

      monza30 schrieb:

      wolle67 schrieb:

      Das ist doch kein Hinderungsgrund, schließlich verschleiern hier alle ihre Identität.


      Sie scheinen dieser Diskussion ja dann doch aus dem Weg gehen zu wollen. Schade.



      Ich übersetz mal: Ich Monza, du Wolle....



      wat also is da verschleiert? 8)

      Ich habe Sie soeben im Telefonbuch finden können, Herr Monza! :thumbup:



      Das würde ich mal als Lötzinn hinstellen... ich steh nämlich in keinem Teflonbuch drin.... *sfg*

      Wäre aber auch scheixxegal wenns tatsächlich so wäre, ich hätte da nix zu verbergen bzw. nix wat ich nicht vertreten könnte.



      Zitat: Diese gibt es auch, obgleich auch diejenigen nicht schützenswert sind. Wie wollen Sie denn die Spekulanten auf Abbrüche von anderen unterscheiden, die SChnäppchen machen wollen? Ich finde das eine sehr schwierige bis gar unmögliche Abgrenzung, es sei denn, dass der Bieter stets nur einen Euro bietet, da hier die WAhrscheinlichkeit gen Null ist, dass solche Auktionen zu diesem Preis regulär auslaufen.


      Zitatende

      Och.. wer auf baffzig Auktionen bietet und dann dicke Summen an Geboten rumkommen, die Otto Normalbürger nicht zahlen könnte, den kann man ruhig als Abbruchjäger hinstellen. Und da kommt dann die schummrige Einlassung "Ich gewinn ja nicht alles..." bei. Und wenn doch? Dann bricht der Spekulatiusjäger seinerseits einfach ab? Schöne selbstgezimmerte Welt..... Ist ja alles schon dagewesen, ist ja nicht so dass wir uns das aus den Fingern saugen.

      Aber wie geschrubtet: gibt genügend Gerichtsurteile über sowas....



      Zitat:

      dass Die Schnäppchen machen, indem sie aber nicht nur auf eine Auktion bieten, sondern auf Hunderte, wohlwissend, dass nur 5% davon gewonnen werden, die dann uch finanziert werden können. Das ist schlichte Statistik, wie in jeder Bank.


      Zitatende

      Och.. ich biete auch öfter auf mehrere Auktionen einen gewissen Betrag. Schliesslich bin ich auch Sammler. Aber ich biete definitiv NICHT mehr als ich auch bezahlen kann. Eben weil ich genau weiss, dass ich auch Pech haben kann und löhnen muss (Pech so definiert, dass wenn ich alles gewinne, ich löhnen müsste). Wer nach Statistik bietet fällt irgendwann aufs Fressbrett.... und dann hoffentlich richtig
    • ist fehlender Rechtsbindungswille nicht schon dadurch gegeben, wenn jemand "wegen der Statistik" bietet, also zig Gebote abgibt in der Hoffnung, doch nicht zahlen zu müssen? Aber ja sicher doch.... denn jedes Gebot ist ja eben eine "Quasiannahme" des Vertrags zu diesem Preis....

      Das war also ein Schuss in den Kanonenofen :)
    • wolle67 schrieb:

      Das dürfte man wohl im gerichtlichen Verfahren aufklären können und spätestens nach der zweiten Sache wüsste man Bescheid und ich würde die Sache ablehnen.



      Nur wenn sich die Beteiligten dämlich anstellen. Oder der einzigste Beteiligte. Ok... gibt's ja auch solche Dämlacks.... alles schon dagewesen.

      Aber ein "guter" Spekulatiusfabrikant ist eben ein "guter". Und der gibt sich die Blösse nicht. Aber der Mandant wird ja seinen Anwalt beim Erstgespräch die Wahrheit sagen, nichts als die Wahrheit.... und nichts verschweigen. Oder sehe ich das irgendwie falsch?
    • wolle67 schrieb:

      Das muss er nicht, solange er weiß, dass nur ein kleiner Prozentsatz zum eRfolg führen wird. Das ist doch gerade für viele Sinn und Zweck von Ebay und übrigens auch für viele Menschen ein Einkommen, dass Die Schnäppchen machen, indem sie aber nicht nur auf eine Auktion bieten, sondern auf Hunderte, wohlwissend, dass nur 5% davon gewonnen werden, die dann uch finanziert werden können. Das ist schlichte Statistik, wie in jeder Bank.


      An dieser Stelle wird es deutlich, denke ich. Das in den Augen vieler Verwerfliche am Handeln eines Abbruchgeiers.
      Ein sauberes "Schnäppchen" ist es, etwas zu finden, was andere übersehen haben. Etwas, wo andere den Wert nicht erkennen, zum Beispiel. Bei gängigen Smartphones gibt es dafür keine Wahrscheinlichkeit. Und auch keinen schwankenden Markt.
      Wer (sagen wir als Beispiel...) regelmäßig nur so 200 Euro bietet auf eine Ware, die bei korrekten Auktionen immer bei über 400 enden wird, der wird nicht 5% der Auktionen gewinnen, sondern keine einzige.
      Die Prozente der Auktionen, wo er Höchstbieter bleibt, sind entweder Abbrüche oder die Auktionen enthalten grobe Fehler. Das ist Spekulation auf Fehler und/oder Dummheit von Anbietern.

      Im übrigen bitte ich darum, nicht damit zu argumentieren, dass Abbruchgeier das arme ebay vor den Abbrechern bzw. Hintenrum-Verkäufern schützen müssen. Bei einem so hohen moralischem Ansatz bekomme ich immer so leicht Schluckauf ;)
    • *schabbesvor-undfürsorglichaufenrückenklopfe*



      Eben... genauSO. Das ist entweder sogenannte Spassbieterei (woraus allerdings anschliessend keine Forderungen seitens des spassigen Bieters entstehen) oder eben diese Spekulatiusbäcker. Und eben WEIL der Bäcker weiss, dass er für diesen Preis keinen schmarten Föhn oder was auch immer bekommt, ist für mich daraus schon der fehlende Bindungswille erkennbar. Wie @wolle ja zugibt, arbeiten die Spekulatiusboys ja "nach Statistik" und nicht nach Willen, eine Auktion zu gewinnen. das hat mit Schnäppchenjagd nichts zu tun.

      Als Gewerblicher (ich unterstelle mal einen tatsächlichen Föhnan- und Verkauf) müsste ich reichlich Kapital in der Schublade liegen haben (oder nen dementsprechenden Kreditrahmen), wenn ich für abgebrochene Auktionen vors gericht latschen würde. das lohnt den Aufwand nun wirklich nicht, selbst wenn ich gewinnen würde. Und schon garnicht nach einer Schadensersatzforderung von 100 Teuronen oder sowas.... ich würde (selbst als Hobbytrödler) sowas "betriebswirtschaftlichen Unsinn" nennen. Zeitaufwand plus Nervennahrung ist definitiv teurer als das, was ich rausholen könnte. Und bei den "Unwägbarkeiten" vor des Robenträgers Kanzel gehe ich her und sage: betriebswirtschaftlicher Selbstmord.... :P
    • wolle67 schrieb:

      Aber selbst wenn derjenige alle Auktionen gewinnen würde, so wäre es wohl ein Leichtes diese Geräte innerhalb von wenigen Stunden per sofortigem Weiterverkauf zu finanzieren, wenn die Geräte gut unterhalb des Marktpreises angeboten werden.

      Zum Thema Rechtsverfolgung: Aus welchem Grund also, sollte ein Bieter, der zwar auf viele Auktionen bietet, um Schnäppchen zu machen, sei es privat oder gewerblich, bei unberechtigten Abbrüchen daher seine Ansprüche nicht verfolgen sollen? Möchte man hier einen rechtsfreien Raum schaffen? Möchte man, dass Ebay AGb gar nicht mehr gelten sollen, nur um die "Opfer" zu schützen, die die Geräte außerhalb verkaufen, um Gebühren zu sparen?

      wolle67 schrieb:

      Oder Gewerbetreibende? Oder SChnäppchenjäger, die darauf aus sind, Geräte unterhalb des Marktpreises zu erwerben? Dafür ist Ebay da, sonst hätte Ebay die Anzahl der maximal zulässigen Gebote wohl auch schon längst beschränkt.
      Eigenartig, dass sich TE nur auf "Geräte" bezieht. Scheint eine Spezialisierungsrichtung von TE zu sein, besonders wenn sie teuer und besonders gefragt zu sein scheinen, womöglich auch noch mit "ei-" anfangen. Imho werden andere weniger wertintensive Auktionen ebenso oft abgebrochen, nur dass sich da der ganze Aufwand nicht lohnen würde.

      Hmmm, ...
    • Ich denke, dass hier, der echten Seite "Auktionshilfe.info" in den letzten Jahren sehr viel zu dem Thema Auktionsabbruch geschrieben und vor allem erarbeitet wurde. Vieles von dem auch Ihre Gilde nutzen daraus ziehen konnte.

      Unumstritten und höchstrichterlich bestätigt ist, dass es bei berechtigten Auktionsabbrüchen keinen rechtskräftigen Kaufvertrag gibt. Das bei berechtigten Abbrüchen auch kein Anspruch auf einen Schadensersatz besteht. Und das es bei unberechtigten Abbrüchen genau anders herum aussieht. Darüber brauchen wir hier nicht mehr diskutieren.

      Wenn, dann können wir darüber diskutieren, ob ein Abbruch berechtigt war oder nicht. Aber auch darüber, ob das Gebot überhaupt noch rechtens war, weil der Bieter u.U. bereits mehrfach von eBay vom Handel ausgeschlossen wurde. Der Bieter sich aber über dieses Hausverbot hinweg setzt, weil er als Abbruchspekulant eben eine sehr gute Einnahmequelle sieht. Wir können auch darüber diskutieren, ob es sich dabei schon um einen Betrug handeln könnte.

      Sie sehen, es gibt genügend Punkte worüber man diskutieren könnte. Noch einer wäre z.B. was mit Anwälten ist, die sich möglicherweise finanziell an der Masche bereichern, indem sie z.B. einen Abbruchjäger anheuern, der dann womöglich nur einen Bruchteil vom Schadensersatz als eine Art Provision erhält. Möglich ist ja vieles. Schwarze Schafe gibt es ja genug auf beiden Seiten.

      Anmerken muss ich aber noch, dass ich ihr Verhalten, sich unter dem Pseudonym "Wolle67" anzumelden um unseren Mitgliedern vorzugaugeln, selbst ein betroffener Abbrecher zu sein, der auch böse Post vom RA Hoffmeyer bekommen haben will, letztendlich also von sich selbst, alles andere als seriös finde. Halt ein perfektes Eigentor was die Reputation betrifft. Macht das nicht sogar eher deutlich, welche tatsächlichen Interessen sie damit verfolgen könnten? Ist der Wunsch nach einer sachlichen Diskussion nicht einfach nur vorgeschoben um vom eigenen Handeln abzulenken? Diesen Eindruck erweckt es jedenfalls bei mir.

      Das Argument eBay retten zu wollen passt jedenfalls auch perfekt dazu.

      Ja, auch dieses Verhalten von Ihnen wäre auf sachlicher Ebene ein möglicher Diskussionsgrund.
    • Haste schonmal Abbruchjäger im 5€-Bereich gesehen? *ggg*



      Im Niedrigpreisbereich (auch über 10 DM) spielen eben nur Privatpersonen rum, die nicht daran denken, einen Abbrecher vor den Kadi zu zerren. Die wünschen ihm noch per Nachricht 10000 Kamelflöhe an den Kofferraum und ganz kurze Arme, knallen (wenns geht) ne Rote hinterher und fertig ist.

      Abbruchjägerei ist gewerblich und eine eigene Liga...
    • ärmlich oder erbärmlich?

      Am Hungertuch nagende Küchenarmwälte gibts schon zu viele. Ich rate dem dem "glücklichen" Purschi eine neue Geschäftsmodellsuche anzuleiern bevor er den Urmann oder den Gravenreuth pullt. :whistling:

      P.S. wer nicht weiß, was "glücklich" auf lateinisch heisst, dem kann nicht geholfen werden.