www.auktions-hilfe.info

    • YmxlZXA= schrieb:


      Eigenartig, dass sich TE nur auf "Geräte" bezieht. Scheint eine Spezialisierungsrichtung von TE zu sein, besonders wenn sie teuer und besonders gefragt zu sein scheinen,
      Nicht wirklich eigenartig. Wegen ein paar Euro wird sich niemand an einen RA wenden, schon alleine deswegen, da viele
      bei Rechtschutz Selbstbeteiligung haben. Und je größer die Summe, desto größer der Ärger und auch die Bereitschaft rechtliche
      Schritte zu unternehmen. Dazu kommt noch, dass es viele gibt, die von diesem Thema keine Ahnung haben
      und erst davon erfahren, wenn es sie selbst trifft.

      @wolle: Es ist nur meine Meinung - wenn hier schon sogar Betrüger kein Problem hatten, sich als solche zu outen,
      dann verstehe ich wirklich nicht, weswegen du einen Imageschaden risikierst, in dem du mit verfälschten
      Tatsachen arbeitest
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • forenuser schrieb:

      Anmerken muss ich aber noch, dass ich ihr Verhalten, sich unter dem Pseudonym "Wolle67" anzumelden um unseren Mitgliedern vorzugaugeln, selbst ein betroffener Abbrecher zu sein, der auch böse Post vom RA Hoffmeyer bekommen haben will, letztendlich also von sich selbst, alles andere als seriös finde.


      Das hast Du aber schön und gediegen ausgedrückt :thumbup:

      Bei folgendem könnte man sich mehr denken, als nur "vorgaukeln" wollen und Stimmung machen, das müffelt nach irgendwo einschleichen und "aushorchen" wollen....:

      wolle67 schrieb:

      Gibt es einen "Pool" oder so was ähnliches von betroffenen Leuten zum Informationsaustausch???
    • man kann also nur mal wieder davor warnen, sich hier "per PN" irgendwelchen Newbies anzuvertrauen -grade in Rechtsfällen und bei Betrugsfällen, die grad mal im letzten halben Jahr hier aufgeschlagen sind und das "hintenrum" auch noch anpreisen :wallbash

      So kann man sich den BOCK zum Gärtner machen!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • monza30 schrieb:

      ist fehlender Rechtsbindungswille nicht schon dadurch gegeben, wenn jemand "wegen der Statistik" bietet, also zig Gebote abgibt in der Hoffnung, doch nicht zahlen zu müssen? Aber ja sicher doch.... denn jedes Gebot ist ja eben eine "Quasiannahme" des Vertrags zu diesem Preis....

      Das war also ein Schuss in den Kanonenofen :)
      Das ist eben nicht so. Jede deutsche Spielbank hält ihr Kapital an der Statistik fest. Es wäre ebenfalls ein Betrug an der Spielbank, wenn diese für die GEwinner nicht genpgend Mittel vorhanden hätte.
      Auch die Spielbank errechnet sich sodann eine Quote. Natürlich geht diese ebenfalls nicht davon aus, dass jeder Gast den Jackpot zieht, sondern orientiert sich an Wahrscheinlichkeiten und Quoten.

      Das ist doch einfach nur reine Marktwirtschaft: Je niedriger die Gebote unterhalb des Marktpreises angesiedelt sind, desto höher ist die GEwinnquote, allerdings leidet darunter auch die Gewinnquote und es erfordert mehr Aufwand (mehr Gebote).

      Das ist Sinn und Zweck und eine wirtschaftliche Gleichung, die jeden Tag auf der Welt angestellt wird.
    • monza30 schrieb:

      wolle67 schrieb:

      Das dürfte man wohl im gerichtlichen Verfahren aufklären können und spätestens nach der zweiten Sache wüsste man Bescheid und ich würde die Sache ablehnen.



      Nur wenn sich die Beteiligten dämlich anstellen. Oder der einzigste Beteiligte. Ok... gibt's ja auch solche Dämlacks.... alles schon dagewesen.

      Aber ein "guter" Spekulatiusfabrikant ist eben ein "guter". Und der gibt sich die Blösse nicht. Aber der Mandant wird ja seinen Anwalt beim Erstgespräch die Wahrheit sagen, nichts als die Wahrheit.... und nichts verschweigen. Oder sehe ich das irgendwie falsch?

      Mandanten erzählen den Anwälten in den wenigsten Fällen die Wahrheit, da sie sonst denken, dass sich der Anwalt sonst nicht genug für sie einsetze.
    • Jedenfalls hat die Website vom RA bei WOT eine teifrote Bewertung.

      Wollte über den hier geposteten Link dahin. WOT schrie regelrecht auf, machte den Bildeschirm dunkel und eine dicke Warnung auf. War die Homepage von den RAs

      Soviel zur Seriosität.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Wollte über den hier geposteten Link dahin.


      sowas macht man ja auch nicht!

      was meinst du, warum ich erstmal den Googleeintrag hinterher gesetzt habe, damit nicht irgend ein unbedarfter einfach neugierig auf einen möglicherweise verseuchten Link drückt.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Wolle, ganz ehrlich, ich weiß nicht, was du jetzt noch bezwecken willst.

      Diskussionen zu dem Thema gibt es hier im Forum seit Jahren und immer wieder.
      Dabei wurde auch die jeweilig laufende und jeweils geänderte bzw. den Gegebenheiten angepasste Rechtsprechung berücksichtigt.

      Es wurde genauso immer wieder darauf hingewiesen, inwieweit man manche Dinge rechtlich einwandfrei und dennoch moralisch verwerflich findet.
      Bemüh die Forensuche und du wirst reichlich fündig.


      Aus dieser Perspektive kann ich deine versuchte Neuauflage nur als plumpen Versuch eines Ablenkungsmannövers auffassen.

      Du warst nicht an einer ernsthaften Diskussion interessiert. Du hast dein Gegenüber nach Strich und Faden belogen und versucht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, Informationen über deine Prozessgegner zu erlangen, um dir auf diese Weise einen eigenen Vorteil zu verschaffen.

      Ebay-Käufer schaltet Anwalt wegen abgebrochener Auktion ein - Bertram/Hoffmeyer
    • @Wolle

      Wie stellst du dich dazu, dass du auf deiner Website noch immer davon ausgehst, dass zwingend eine Anfechtung des Vertrages erforderlich ist bei vorzeitigem Auktionsabbruch, obwohl das BGH genau das Gegenteil bei berechtigen Auktionsabbrüchen festgestellt hat?

      123recht.net/-Ebay-Anfechtung-…er-Auktion-__a155385.html

      Auch hier ist es etwas seltsam, da ich, nach eingehender rechtlicher Betrachtung (siehe auch BGH-Urteile), davon aus, dass eben alle Kaufverträge unter dem Vorbehalt (also schwebend wirksame Kaufverträge) eines berechtigten Abbruches stehen.

      123recht.net/Ebay-Abbruch-von-Auktionen-__a151916.html

      Diese Meinung wird übrigens von mehreren Spezialisten im Rahmen von "eBay-Recht" geteilt:

      internetrecht-rostock.de/ebay-…hadenersatz-vermeiden.htm

      Warum du als qualifizierter RA im "eBay-Recht" (deine Aussage) hier einen anderen Standpunkt vertrittst, erschließt sich mir jetzt nicht (Unabhängig davon, was ich von dem BGH-Urteil halte).
    • Kaiolito schrieb:

      Wie stellst du dich dazu, dass du auf deiner Website noch immer davon ausgehst, dass zwingend eine Anfechtung des Vertrages erforderlich ist bei vorzeitigem Auktionsabbruch, obwohl das BGH genau das Gegenteil bei berechtigen Auktionsabbrüchen festgestellt hat?

      123recht.net/-Ebay-Anfechtung…-__a155385.html


      Dort las ich auch die Argumentation des Herrn Hoffmeyer.
      Und war erstaunt. Er argumentiert frisch fröhlich mit den ebay-AGB und vermischt lustig die Punkte zu Auktionsabbruch und Gebotsrücknahme.

      Wer also gegen Herrn Hoffmeyer antreten muss, dem sei geraten das Gericht darauf hin zu weisen, dass der Herr RA in seiner Argumentation eventuell verschiedene Dinge vermischt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Herr RA Hoffmeyer, Sie bedienen sich offenbar recht unkonventioneller Methoden um Ebay als Gelddruckmaschine sauberen Onlinemarktplatz zu erhalten und Herrn Bertram hierbei nach Kräften zu unterstützen.

      Herr Bertram hat es auch wirklich schwer. Erst musste er sich in der Textilbranche mit Ihrer Hilfe durch (Massen-) Abmahnungen gegen seine Mitbewerber wehren und nun leidet er in seiner neuen Branche unter den vielen Auktionsabbrüchen.

      Ich bin sehr gespannt, auf welchem Gebiet Herr Bertram demnächst erneut Ihre - durch edle Gesinnung getragene - Hilfe benötigt.

      Irritierend finde ich jedoch, dass Sie eine von Ihnen gewünschte sachliche Diskussion mit einem Maskenball eröffnen und sich dabei selbst bewerben.
    • Am Ende haben sich doch die Falschen durchgesetzt.
      Ein Versuch war es jedenfalls wert, aber gegen eingebrannte Vorurteile ist wohl kein Kraut gewachsen.
      Die sachliche Diskussion scheint hier jedenfalls nicht gewünscht zu sein, da widmet man sich lieber der Homepage und "Abmahnungswellen".

      Wer Interesse hat, kann sich aber jederzeit gerne direkt melden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wolle67 ()

    • Die ganze Abmahnerei dient eh nur der Gebührenerzielung, und nur in ganz seltenen Fällen wirklichen Gefahren vor denen hier im Thread erwähnte Anwälte die ach so armen Verbraucher schützen wollen.

      Ich würde jedenfalls nicht zu einem Anwalt rennen der Massenabmahnungen verteilt.

      Außerdem was soll ich mit einem Nichtfachanwalt - ja für was eigentlich - der nicht fähig ist, seine eigenen Pflichtangaben auf seiner Website (wahrscheinlich selbstgestrickt mit CMS für Ahnungslose) vollständig zu erfüllen. :wallbash
    • @Wolle

      Ich habe dir in #52 recht sachliche Fragen gestellt, ruhig und gelassen ohne jegliche Vorwürfe und hätte gerne eine Antwort, bitte.

      EDIT: Und du warst es, der die Website bereits im EP angesprochen hat, keiner der User hier!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Ach und noch eines zu #55

      Es hat hier fast ein Jahr gedauert, um "eingebrannte Vorurteile" zu beseitigen, Urteile wurden gelesen und verstanden, die Ratschläge haben sich geändert, es hat sich alles weiterentwickelt.

      Dennoch steht hier wohl jeder (kann nur für mich sprechen) einer Diskussion verschiedener Meinungen offen. Hierzu müssen halt die Meinungen auch entsprechend mit Belegen begründet werden, was auch sicher Sinn macht.
      Höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem Jahr 2014 kann man nicht einfach mit LG- oder AG-Urteilen weit davor von der Platte wischen.
      Belege einfach deine Aussagen und ich bin sicher, viele User werden sie mit Interesse oder Gegenargumenten lesen/beantworten. Dann hast du deine gewünschte sachlich Diskussion an der mir auch viel liegt.
    • Zu den Anfechtungsgründen:

      Die nachträgliche Änderung der AGB verändert daher den vom Bundesgerichtshof ausgeurteilten Sachverhalt, sodass dieses Urteil nicht mehr ohne weitere Nachprüfung angewendet werden kann und auch dem Bundesgerichtshof kommt keine Gesetzungswirkung zu.


      Die gesetzliche Regelung verlangt eine Anfechtungserklärung und die Einhaltung der Anfechtungsfrist..


      Der Bundesgerichtshof stützt sich bei der Frage danach eindeutig und
      unbestritten auf die Hinweise von ebay.


      Diese sahen und sehen immer noch eine Anfechtungserklärung vor und die
      Hinweise wurden auch unter Bezugnahme auf das neue Urteil dahingehend nicht
      geändert. Ebay weist hiernach immer noch auf die gesonderte
      Anfechtungserklärung hin und stellt das Urteil sogar in den Konjunktiv.


      Zudem Unwirksame AGB wegen unangemessener Benachteiligung:
      Dass ebay nie auf eine solche Erklärung im Wege der Allgemeinen
      Geschäftsbedingungen verzichten wollte, beweisen ebenfalls die eindeutigen
      Hinweise auf die Käufer-Anfechtung und es liegt mir auch eine Aussage von Ebay direkt vor.


      Es kann schlichtweg nicht sein, dass eine Anfechtungserklärung für den
      Käufer verlangt wird, für den Verkäufer allerdings nicht. Dies wäre eine
      unangemessene Benachteiligung des Käufers, sodass die AGB in diesem Fall auch
      unwirksam wären und die gesetzlichen Regelungen griffen, womit § 121 BGB erneut
      zur Geltung käme.


      Alles andere wäre auch nicht interessengerecht, könnte sich der Verkäufer
      seine Irrtümer stets bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufheben und
      den Kläger mit dem Kostenrisiko belasten:


      „Gemeint
      ist damit also nicht nur die Heranziehung der Anfechtungsgründe nach den §§
      119, 123 BGB, sondern auch die weiteren Voraussetzungen der Anfechtung,
      insbesondere das Fristerfordernis des § 121 BGB. Dem als bloße Sollvorschrift
      formulierte Hinweis, kommt lediglich Funktion der Aufklärung des ebay-Nutzers über
      die geltende Rechtslage zu und führt keinesfalls dazu, dass der Anbieter den
      Bieter erst dann über den Anfechtungsgrund informieren muss, wenn er verklagt
      wurde. Dies führte zu einer wohl kaum beabsichtigten Besserstellung des
      Anbieters gegenüber dem Bieter. Dieser könnte unter Umständen erst nach
      Klageeinreichung von einem berechtigten Abbruch (durch rechtmäßige Anfechtung)
      erfahren und trüge dann grds. das alleinige Kostenrisiko, obwohl Anlass der
      Klage ausschließlich vom Anbieter ausging.“


      Bei einem Verzicht auf eine Anfechtungserklärung und einer
      Anfechtungsfrist würde der Kläger bei einer
      Prozessbeendigung stets die Kosten tragen, wenn die Gründe erst im Prozess
      vorgetragen würden.


      Dabei
      wäre anzunehmen, dass gar keine Anfechtungserklärung geschweige denn einer
      Anfechtungsfrist mehr notwendig wäre.

      Ein
      erledigendes Ereignis kann daher nicht angenommen werden, sodass es an dieser
      Voraussetzung bereits fehlt. Der Tatsachenvortrag hinsichtlich der
      Anfechtungsgründe ist jedenfalls kein „erledigendes Ereignis“ i.S.d. § 91a ZPO.


      Auch
      eine Klagerücknahme würde dem Kläger die Kosten aufbürden, da das Ereignis
      nicht vor Rechtshängigkeit weggefallen ist (§ 269 III ZPO).


      Ein
      Anspruch aus § 826 BGB würde sodann auch in den meisten Fällen an der fehlenden
      Nachweisbarkeit einer Schädigungsabsicht scheitern.


      Wie sich ein Kläger der Kostenlast entledigen könnte, wenn die Gegenseite Klageanlass
      gegeben hätte, möge bitte erklärt werden, wenn man nur das Bestehen eines
      Anfechtungsgrundes für notwendig erachten würde.



      Ich bitte daher ebenfalls um Argumente und nicht um bloßen Hinweis auf den "BGH". Auch ein Hinweis auf den BGH ersetzt in einem Urteil nicht die eigentliche Begründung.