Verkäufer weigert sich, defekte Ware zurückzunehmen

    • Dieses Risiko sehe ich auch. 170 Euro in den Sand zu setzen ist eine Sache, ein paar weitere hundert für den Rechtsanwalt eine ganz andere.

      Ich bin mir da auch nicht im Klaren. Aber nichts zu tun hieße solche Geschäftspraktiken einfach hinzunehmen. Und das schmeckt mir auch nicht.
    • dresseg,

      so ein VK-Profil gibt ja häufig auch Aufschluss darüber, ob man das Risiko eingehen will.

      Objektiv wurden hier 1-2 Twingos Bj. 2005 und 2002 ausgeschlachtet. Oder er hat vorher schon aus 2 Autos eins gemacht und gebastelt. Jetzt geht es um eine Stoßstange BMW 2006.
      Dann gab es Herd uns Spülmaschine aus Mamas (gepflegtem) Haushalt. Ein PKW-Anhänger stand auch nur noch im Weg.
      Ich fürchte, du wirfst gutes Geld schlechtem hinterher.
    • dresseg schrieb:

      Danke trotzdem.
      es war mir ein Bedürfnis ;)

      dresseg schrieb:

      Was ich wohl vergessen hatte zu erwähnen: Der Verkäufer hatte in der Auktion ein 14-Tägiges Rückgaberecht eingeräumt,


      Gut zu wissen, alle Fristen erfüllt, mit dem Fahrrad kannst du nichts anfangen,

      da würd ich einfach vollendete Tatsachen schaffen und mit einem Mahnverfahrenanfangen*, und zwar einen Betrag über die Fahrrad- und die Versandkosten,

      und gleichzeitig einen Brief per Einwurfeinschreiben los schicken, in dem zur Abholung aufgefordert wird, des bereitgehaltenenen schrottreifen Fahrrads innerhalb einer, meinetwegen zweiwöchigen Frist - wahlweise der Übersendung der Rücksendungsversandkosten, natürlich auch eine Möglichkeit
      andernfalls man einen Schrottplatz aufsuchen würde, und sich bereit erklärt, eventuelle Erträge nach Abzug der Aufwendungen dafür zugunsten des Verkäuferkontos zu überweisen oder sich kulanterweise bei Minuserträgen bereit erklärt diese selbst zu tragen. ;)


      *natürlich sollte man sich bewusst sein, dass man im Falle dass dem dann widersprochen werden sollte (z.B. weil das Fahrrad als Gegenwert der Zahlung nochnicht wieder in seinem Besitz ist, ...) schließlich sein Recht vor Gericht suchen muss.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Fairhandel schrieb:

      Ach na ja, wer so viel Werkzeuge und Autoteile kaufen kann, der hat auch Geld für Schadensersatz.

      Das seh ich eigentlich auch so.
      Ein paar 100€ aus einem verlorenen Zivilverfahren muss selbst ein Bezieher von Hartz4 abstottern.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • dresseg schrieb:

      Zur Zeit ist ja noch ein Fall geöffnet und der Vk hat bis zum 20.10. Zeit sich zu äussern. Danach will eBay innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung treffen.
      Die "Entscheidung" von ebay ist völlig bedeutungslos. Rechtlich nicht bindend u. selbst wenn ebay "für Dich" entscheiden sollte, bringt ebay Dir Dein Geld auch nicht wieder.
      Im Zweifel, wenn ebay falsch entscheidet, bestärkt das den VK vielmehr nur noch darin "Recht" gehabt zu haben und verbaut Dir damit evtl. eine vernünftige Lösung mit dem Käufer. Die ebay "Fall" Eröffnung hättest Du Dir schenken können. Nach einem im Prinzip ähnlich gelagerten Fall erst kürzlich, werde ich jedenfalls keinen "Fall" mehr eröffnen, sondern solche Angelegenheiten direkt mit dem VK kären, ohne über das ebay Nachrichtensystem zu kommunizieren (das ggf., je nachdem was bei der Anfrage an den VK angehakt wird, automagisch einen "Fall" daraus macht).

      dresseg schrieb:

      Dann allerdings tendiere ich schon dazu einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen. Weniger wegen des Geldes, das kann ich zur Not unter der Überschrift "Lehrgeld bezahlt" verschmerzen, aber ich möchte so einen Umgang nicht einfach akzeptieren.
      Wenn Du dir sicher bist, dass Du das mit Anwalt machen willst, würde ich es vorher ohne probieren u. dem VK ein (Ein-)Schreiben mit Fristsetzung schicken.
      Möglicherweise erkennt er ja dann den Ernst der Lage, fängt an nachzudenken u. sich zu informieren u. möglcherweise geht`s dann letztlich auch ohne Anwalt.
      Das würde ich aber wie gesagt nur dann machen, wenn Du Dir sicher bist das dann ggf. auch (mit Anwalt) durchzuziehen.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • iiiihhBääähh schrieb:



      Die "Entscheidung" von ebay ist völlig bedeutungslos. Rechtlich nicht bindend u. selbst wenn ebay "für Dich" entscheiden sollte, bringt ebay Dir Dein Geld auch nicht wieder.
      Im Zweifel, wenn ebay falsch entscheidet, bestärkt das den VK vielmehr nur noch darin "Recht" gehabt zu haben und verbaut Dir damit evtl. eine vernünftige Lösung mit dem Käufer. Die ebay "Fall" Eröffnung hättest Du Dir schenken können. Nach einem im Prinzip ähnlich gelagerten Fall erst kürzlich, werde ich jedenfalls keinen "Fall" mehr eröffnen, sondern solche Angelegenheiten direkt mit dem VK kären, ohne über das ebay Nachrichtensystem zu kommunizieren (das ggf., je nachdem was bei der Anfrage an den VK angehakt wird, automagisch einen "Fall" daraus macht).


      Würde mich trotzdem interessieren wie die ebax Fallschlichter in der Fahraddellen Causa entscheiden, normalerweise müßte die Entscheidung zugunsten des K ausfallen -

      auch wenn es dem K letztendlich wenig hilft :rolleyes:

      Noch was, also mit Rechtsanwalt etc. würde ick nichts anfangen - eher vorher versuchen mit dem VK eine Regelung zu finden :!:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Annefrid ()

    • Annefrid schrieb:

      normalerweise...
      .........gibt`s in einer Klapsmühle wie ebay a.) nich ....und

      b.) sollte man "normalerweise" meinen, dass irgendein ebay Kundenzerwitz Fuzzi (der vorher vielleicht gerade mal kompetent genug war, Leberkäsbrötchen bei Tengelmann an den Mann zu bringen), in solchen Angelegenheiten weder kompetent noch berechtigt ist, irgendeine "Entscheidung" zu treffen, wer hier im Recht ist oder nicht. Die sollen sich um Ihren eigenen kaputten Weichware-Saftladen kümmern u. sich gefälligst aus Angelegenheiten zwischen VK. und K. raushalten u. sich nicht anmaßen quasi "Recht" zu sprechen. Dafür gibt`s nötigenfalls Gerichte. Das gleiche gilt für den virtuellen Luftgeld-Verschiebebahnhof PillePalle.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Annefrid schrieb:

      Noch was, also mit Rechtsanwalt etc. würde ick nichts anfangen - eher vorher versuchen mit dem VK eine Regelung zu finden :!:
      Ich bin alles andere als ein "Prozesshansel" und habe überhaupt keine Lust wegen so einer Sache die Kavallerie ausrücken zu lassen.
      Das Problem ist halt daß der Verkäufer auf alle meine bisherigen Versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden, noch nicht einmal geantwortet hat. Das ist es was mich eigentlich an der Sache ärgert.

      Zuerst einen Mahnbescheid zu verschicken macht wohl wirklich Sinn, zumal wenn der Herr bei seiner Strategie bleibt sich einfach tot zu stellen. Dann hätte ich nach Ablauf der Widerspruchsfrist zumindest einen vollstreckbaren Titel.
    • Wurde hier zufälligerweise per Paypal gezahlt? VK hat dies doch angeboten.
      Dann ggf. Druck auf Ebay + Paypal erhöhen. Bilder könnten m.E. etwas besser und heller sein, daß man die Beule auch richtig sieht.

      Wurde schon mal was über die Verpackung geschrieben? Die ist bei vielen Verkäufern alles nur eben nicht versandtauglich. ;(

      Für die Zukunft würde ich mich von solchen im pärvektes doitsch geschrieben Text, eh ! , eher zurückhalten.
      Zu viele solcher VK haben einfach eine andere Sichtweise über den Zustand ihrer Waren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schneeeule ()

    • *alte_eule* schrieb:

      es gibt für diese Dinger mehrere absolut sinnvolle Verwendungsmöglichkeiten angefangen damit, dass sie im ÖPNV als Handgepäck gelten.


      Ja, Eule, mir ist das schon bewußt, darum schieb ich ja dazu, wie es mir auf den Dingern immer geht.
      Aber vielleicht lieg ich ja da ganz falsch und bin bisher immer auf Teilen gesessen, die nicht diese Preissphären hatten, wie ich da gestern bei ebay gesehen habe...
    • rincewind schrieb:

      Aber vielleicht lieg ich ja da ganz falsch und bin bisher immer auf Teilen gesessen, die nicht diese Preissphären hatten, wie ich da gestern bei ebay gesehen habe...
      Offenbar hast Du wirklich bisher auf den falschen Dingern gesessen. Klapprad und Klapprad, da können Welten dazwischen liegen. Bei so einem wackelt nichts.

      Das von mir ersteigerte soll auf ein Segelboot, dafür ist es ausreichend.


      Link repariert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von dresseg () aus folgendem Grund: Link funktioniert nicht

    • dresseg schrieb:

      rincewind schrieb:

      Aber vielleicht lieg ich ja da ganz falsch und bin bisher immer auf Teilen gesessen, die nicht diese Preissphären hatten, wie ich da gestern bei ebay gesehen habe...
      Offenbar hast Du wirklich bisher auf den falschen Dingern gesessen. Klapprad und Klapprad, da können Welten dazwischen liegen. Bei so einem wackelt nichts.

      Das von mir ersteigerte soll auf ein Segelboot, dafür ist es ausreichend.


      Link repariert.


      Knapp 1900.- Teuros für ein Klapprad, is ja Wahnsinn :S uiiiiiiiii und noch dazu gebraucht 8|

      dat wären 3800DM gewesen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Annefrid ()

    • dresseg schrieb:

      ...
      Weniger wegen des Geldes, das kann ich zur Not unter der Überschrift "Lehrgeld bezahlt" verschmerzen, aber ich möchte so einen Umgang nicht einfach akzeptieren.

      Der Umgang ist aber wohl kaum Gegenstand des Kaufvertrages.

      Das richtige Mahnen per Mahnbescheid solltest Du Dir vorher auch noch einmal ansehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • So,

      um die Sache zum Abschluss zu bringen:

      Nach langem hin und her habe ich mich entschieden die ganze Sache wohl oder übel auf sich beruhen zu lassen.

      Das Risiko, daß ich am Ende nach einem Prozess zwar einen Titel gegen den Verkaufer habe, der mir dann aber seinen Hartz IV - Bescheid vorlegt und ich am Ende noch auf den Anwaltskosten sitzen bleibe ist mir zu hoch und die Sache nicht wert.

      Bei einer regulären Firma hätte ich mich wohl darauf eingelassen, nicht aber bei einem Privatverkäufer den ich nicht einschätzen kann.

      Meine Lehre aus der Sache: Ich werde künftig nichts mehr bei eBay kaufen was nicht über Paypal bezahlt wird. Das kann man dann zumindest zurückbuchen.


      Danke an alle die sich wegen mir Gedanken gemacht haben,

      dresseg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dresseg ()