iPhone verkauft, Geld per Paypal erhalten, Tage später wurde das Geld von Paypal zurückgebucht

    • iPhone verkauft, Geld per Paypal erhalten, Tage später wurde das Geld von Paypal zurückgebucht

      Guten Tag
      Ich möchte euch meine Story schildern und vielleicht hat ja jemand eine gute Idee, wie ich nun noch vorgehen kann.

      Ich habe bei eBay ein neues iPhone 6 als Sofort-Kauf-Angebot
      eingestellt. Am 26.09.2014 wurde es von Person A gekauft. Die Zahlung wurde von
      Person B via PayPal an meinen Account vorgenommen. Von PayPal erhielt ich eine
      E-Mail, dass die PayPal-Zahlung noch nicht abgeschlossen ist, ich solle mit dem
      Versenden der Ware warten, bis die Zahlung den Status „abgeschlossen“ aufweist.
      Kurze Zeit später informierte mich PayPal ebenfalls per E-Mail, dass die
      Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist und der Betrag meinem PayPal-Konto
      gutgeschrieben wurde.


      Der Käufer schrieb mich über eBay an, er ist gerade auf Geschäftsreise
      in der Nähe und ob die Möglichkeit bestünde, das iPhone direkt abzuholen. Da
      ich die Bestätigung von PayPal ja nun hatte, bestätigte ich dies. Am Folgetag
      kam der Käufer und holte das iPhone ab.


      Dann bekam ich überraschend am 06.10.2014 von PayPal die
      Nachricht: „Wir vermuten, dass Sie eine Zahlung erhalten haben, die nicht vom
      PayPal-Kontoinhaber genehmigt wurde.“ Ich war angehalten, die mir vorliegenden
      Details mitzuteilen, was ich selbstverständlich umgehend getan habe. Direkt im
      Anschluss bekam ich von PayPal die Nachricht: „Wir haben das Geld an den Inhaber
      des PayPal-Kontos zurückgesendet, und Ihr Konto wird mit dem Transaktionsbetrag
      belastet.“


      PayPal hat mir also das Geld wieder weggenommen.


      Da nun das Handy weg ist und ich PayPal den Betrag von über
      1000€ schulde und ich dies in keinster Weise nachvollziehen konnte, rief ich
      bei PayPal an.


      Der Call-Center-Agent informierte mich, dass der
      Verkäuferschutz nicht greift, da ich das Handy persönlich übergeben habe,
      anstatt es zu versenden, dass ich also auf gut deutsch Pech gehabt habe. Ich
      habe ihn gebeten, mich mit einem Vorgesetzten zu verbinden, der befugt ist,
      diese Sache zu klären, doch er lehnte strikt ab und meinte, der Fall sei glasklar, PayPal sei aus der Sache raus.


      Selbstverständlich bin ich direkt bei der Polizei vorstellig
      geworden und habe eine Anzeige wegen Betrugs aufgegeben. Der Beamte machte mir
      keine Hoffnung, den Fall klären und das Handy wiederbeschaffen zu können.


      Dann telefonierte ich mit eBay und wurde vom
      Call-Center-Agent direkt an die korrekte Abteilung weitergeleitet. Der Mitarbeiter
      ließ sich meinen Fall schildern, hielt mit seinem Vorgesetzten und mehreren Kollegen
      Rücksprache, und alle sind davon überzeugt, dass PayPal sich nicht so einfach
      aus der Sache rausziehen kann. Er erzählte mir, dass die Kollegen von PayPal im
      selben Gebäude sitzen, und er mich theoretisch direkt an die korrekte Abteilung
      bei PayPal durchstellen könnte, dass ihm dies aber nicht erlaubt sei.


      Mit der Information, dass es bei PayPal jemanden gibt, der
      für derartige Fälle zuständig ist, rief ich erneut bei PayPal an. Ich
      schilderte dem Call-Center-Agent meinen Fall, aber auch dieser Herr weigerte
      sich, mich durchzustellen, sagte sogar, es gäbe niemanden, er selbst wäre die
      Sicherheitsabteilung, eine zweite Aussage war, dass sein Vorgesetzter „andere
      Probleme hätte“ und nicht mit mir sprechen wird. Der einzige Weg,
      weiterzukommen, wäre, PayPal zu verklagen. Zumindest habe ich in diesem
      Telefonat folgende Information erhalten: Es seien weitere Geschädigte
      involviert. In dem PayPal-Account sei das Konto eines Dritten hinterlegt,
      PayPal-Account-Inhaber (Person B) und Konto-Inhaber (Person C) seien zwei
      unterschiedliche Personen.


      Für mich liegen folgende Dinge auf der Hand:


      Erstens: Die E-Mail von PayPal „Ergebnis der
      Zahlungsprüfung: Die Zahlung wurde gebucht. Sie können den Artikel jetzt
      verschicken.“ ist keine Sicherheit für mich.



      Zweitens: Es handelt sich eindeutig um einen Betrug, da der
      Call-Center-Agent davon sprach, „dass es weitere Geschädigte gibt“. Ich bin
      also ein Geschädigter.


      Drittens: In dem involvierten PayPal-Account war das
      Bankkonto eines (unbeteiligten) Dritten hinterlegt. Dies zeigt, dass es bei PayPal Sicherheitslücken gibt.


      Viertens: Es existiert eine weitere Sicherheitslücke
      bei PayPal. Ich kann mir ein Auto kaufen, dies per PayPal bezahlen, es mir
      abholen, und anschließend das Geld zurückfordern. Ich käme damit durch, denn
      der Verkäufer hat das Auto ja nicht per Post versendet.


      Fazit: Die Konten anderer Leute (eBay, PayPal) wurden
      gehackt, PayPal schützt nun diese Leute, und auf meinem Rücken wird alles
      ausgetragen. Das Handy ist weg, und ich schulde PayPal über 1000€.
      Wie seht ihr das? Habe ich wirklich Pech gehabt? Oder gibt es doch noch einen Weg, auf dem ich weiter komme?
      Danke fürs Lesen!
      Liebe Grüße, littleredmonster
    • Alles sichern und ab zum Anwalt!

      Sichere allles,was Du hast einschließlich Deiner berechtigten Strafanzeige und lege alles Deinem Anwalt vor.

      Hoffentlich bist Du rechtsschutzversichert:hole Dir eine Deckungszusage!

      Gleiche die €1000.- NICHT aus,warte bis PP über deren Inkasso auf Dich zukommt.Das reichst Du dann an Deinen Anwalt weiter.

      Dem Anwalt und dessen Fähigkeiten kommt jetzt eine Schlüsselfunktion zu:

      Wahrscheinlich läuft es dann(wenn er gut ist) darauf hinaus,daß PP "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" aus Kulanz Dir Deine Kohle zurückbucht(wenn auf DEINEM PP Konto alles in Ordnung ist dh.es bis jetzt keine Unregelmäßigkeiten gibt).

      Ob der Anwalt fähig ist,kann Dir keiner sagen.Aber:wenn Du dessen ERSTES Schreiben an den Gegner(=PP) für---aus welchen Gründen auch immer---für mangelhaft hälst:wechsel den Anwalt,notfalls unter Zahlung der Geschäftsgebühr/Erstberatungskosten.Dann wirfst Du dem guten Geld aber schlechtes hinterher.

      Daher würde ich SOFORT eine Terminvereinbarung mit der Verbraucherzentrale machen und mich DORT beraten lassen.

      Hast Du keine RSV:Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen.Das wiederum zwingt Dich,Deine Verhältnisse komplett offen zu legen(Originalbelege) und gibt Dir bei Bewilligung eine Bescheinigung,daß Du quasi kostenlos anwaltlich beraten wirst.
      Vorteil:die Bewilligung der Beratungshilfe ist gleichzeitig die Voraussetzung,daß Du Prozeßkostenhilfe bekommst,wenn der "Beratungshilfeanwalt" einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellt und das Gericht(!!) Deinem Prozeßbegehren Erfolgsaussichten in Deinem Sinne bescheinigt.

      Last but not least:KEIN PP mehr!!

      Ich hoffe,daß meine Ausführungen bezüglich Beratungshilfe etc soweit korrekt sind;andere Forianer mit mehr Detailwissen werden sich melden.

      petergabriel
    • Lüttenredderbande

      Hallo bin neu hier,habe mit PP quasi das Gleiche problem nur mit der Betrügerbande aus Hamburg Lüttenredder 6,die hier auch schon einschlägig bekannt sind, I phone 6 bei ebay kleinanzeigen verkauft,käufer hatt per Paypal überwiesen 730€ mit Expressversand an eine von ihr geschickte adresse! Nun behauptet sie es sei nicht angekommen,herr mayer hatt es am 14.10.2014 entgegen genommen habe alles von der post bekommen dafür,und Apple bestätigt das es am 14 Aktiviert wurde!
      Und PP wied versuchen es von sich zu wenden da der PP Inhaber und Versand Adresse unterschiedlich sind,das kann es doch aber nicht sein!!Habe alle unterlagen und belege und nachrichten von dem verkauf an PP gesendet und Anzeige Erstattet!
    • @littleredmonster

      Welche Informationen hast Du zum Abholer? Perso zeigen lassen, schriftliche übergabevereinbarung, Autokennzeichen gesehen/gemerkt ... ?
      Bei welcher Dienststelle/Aktenzeichen hastDu Anzeige erstattet? Warum sieht die Polizei schwarz in Deinem Fall?

      Wenn es mit PayPal zu keiner gütlichen einigung kommt, siehe auch
      cssf.lu/de/verbraucher/kundenbeschwerden/
      Die CSSF Luxemburg ist Aufsichtsbehörde für PayPal, das ja mit einer Luxemburgischen "Banklizenz" ausgestattet ist.
    • Der Call-Center-Agent informierte mich, dass der
      Verkäuferschutz nicht greift, da ich das Handy persönlich übergeben habe,


      tja, es gibt Sicherheitlücken bei PP :!: - nicht nur eine - gut, wenn man es erkennt, schlecht, wenn man dafür so viel Lehrgeld zahlen muss

      Btw, wer zahlt denn ein Auto, das er abholt per PP??? ?(

      solange das Geld nur bei PP fehlt, Herzlichen Glückwunsch! Wenn die Abhebung gerechtfertigt ist, nachweisbar, einfach PP kündigen oder einfach nicht mehr nutzen ...

      Aber wer bei einer Übergabe ausgerechnet bei hochwertigen Verkaufsobjekten jegliche Absicherung in Form von Personalienfeststellung, Quittung oder Kaufvertrag vernachlässigt ... dem kann dann wohl auch die Polizei nicht helfen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Hallo,
      danke schon einmal für eure Antworten!

      Ich hatte das Geld gleich auf mein Konto überwiesen, sodass mein Paypal-Konto ausgeglichen war.
      Dann hat PayPal sich das Geld geholt, nun ist mein Konto dort im Minus.

      Gestern rief mich jemand von Paypal an um mir zu erklären, wie ich mein Konto wieder ausgleiche *ohneworte*.
      Er sagte, wenn mein Konto nicht bis Mitte nächster Woche wieder ausgeglichen ist, wird ein Mahnverfahren oder so etwas gegen mich eingeleitet.

      Eigentlich hatte ich vor, das Geld erst einmal zu überweisen, damit Paypal gegen mich nichts in der Hand hat (mein Konto war immer Top), aber nun überlege ich mir das erst noch einmal..
    • leider hast DU ja nichts in der Hand, um deine Abhebung zu rechtfertigen, oder hast du doch eine Quittung für das abgegebene iPhone 6?

      Es könnte sich ja auch um einen Dreiecksbetrug handeln, bei dem dein Käufer A dem Zahler B angeblich ein iPhone 6 verkauft hat, dem aber dein PP-Konto als Zahlungsadresse genannt hat. Als dem Zahler/betrogenen Käufer B klar wurde, dass er gar kein iPhone bekommen wird, hat er einen PP-Fall eröffnet und PP hat die Zahlung rückgängig gemacht weil ebenfalls kein Versandbeleg vorlag.

      So funktioniert halt "Käuferschutz"

      Lass dich von einem Anwalt beraten, ob du wirklich einfach das vielleicht angestrente Mahnverfahren aussitzen solltest, und wie groß die Chance ist, dann wirklich von PP verklagt zu werden und wie groß deine Chancen dann sind, wobei du dich ja nur auf diese "Zusicherungsschreiben" verlassen kannst,

      und in denen stand ja auch nicht: sie können an einen Wildfremden ohne Prüfung der Person übergeben, sondern versenden an die vorgegebene Adresse

      in jedem Fall kannst du danach kein PP mehr nutzen, zu deinem Vorteil.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • littleredmonster schrieb:

      ... damit Paypal gegen mich nichts in der Hand hat
      Paypal hat gegen dich erstmal sowieso nichts in der Hand. Die haben schliesslich dein Geld wieder zurückgegeben.
      Es ist nicht deine Schuld, dass eine nicht authoriserte Transaktion gelaufen ist.

      Paypal kann aber, wenn du dein Konto nicht ausgleichst, dein Konto kündigen. Wenn du ohne Paypal leben kannst, dann kein Problem
      Wenn eine gerichtliche Mahnung kommt, dann widersprechen. Vor Gericht werden die mit allergrößter Wahrschienlichkeit
      sowieso nicht gehen.

      @Tiger: Du warst schneller: Quittung von Iphone könnte nur der Käufer von Gericht verlangen, wenn er unseren TE wegen
      nicht erhaltener Ware verklagen wollte. Paypal will einfach so über Geld richten ohne eine Bank oder ein Gericht zu sein.
      Paypal hat aber den Iphone nicht gekauft!
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

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    • ich sehe das graduell etwas anders.

      zumindest im Fall von littleredmonster hat von seiten PP eine explizite Prüfung stattgefunden, ob die Zahlung berechtigt ist oder nicht. Die ist mit der Freigabe erfolgt. Das Risiko sehe ich eindeutig bei PP. Da von Seiten des Käufers nicht bestritten wird, das Handy erhalten zu haben, müßte m.Mn.n. PP die Karten für einen Dreiecksbetrug offenlegen.
      Aber auch dann besteht wie schon geschrieben noch der Klärungsbedarf, bei wem das Risiko liegt. Bei PP oder dem Verkäufer.

      Bei okkro liegt der Fall fast parallel Ob eine explizite Prüfung bei PP stattgefunden hat, hat er noch nicht mitgeteilt. Dafür ist sicher, dass das Handy beim Käufer gelandet ist.

      Ich würde die PP-Forderung bestreiten und denen auch mitteilen, dass für eine bestrittene Forderung nicht ein Inkasso, sondern das für mich zuständige Amtsgerich (Adresse) zuständig ist und PP bitten, wenn sie Forderungen haben, die über ein streitiges Verfahren zu belegen.
      Das kostet derzeit kein Geld für einen Rechtsanwalt. Den hinzuziehen, wenn eine Klage eingeht, ist Zeit genug.
    • grafiksammler schrieb:

      zumindest im Fall von littleredmonster hat v

      Okkro1973 schrieb:

      käufer hatt per Paypal überwiesen 730€ mit Expressversand an eine von ihr geschickte adresse! Nun behauptet sie es sei nicht angekommen,herr mayer hatt es am 14.10.2014 entgegen genommen habe alles von der post bekommen dafür


      ja, Belege sind da, entsprechen nur nicht der AGB, da würde ich auch aussitzen und PP einfach abschaffen ;)

      grafiksammler schrieb:

      Bei okkro liegt der Fall fast parallel Ob eine explizite Prüfung bei PP stattgefunden hat, hat er noch nicht mitgeteilt.


      littleredmonster schrieb:

      Von PayPal erhielt ich eine
      E-Mail, dass die PayPal-Zahlung noch nicht abgeschlossen ist, ich solle mit dem
      Versenden der Ware warten, bis die Zahlung den Status „abgeschlossen“ aufweist.
      Kurze Zeit später informierte mich PayPal ebenfalls per E-Mail, dass die
      Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist und der Betrag meinem PayPal-Konto
      gutgeschrieben wurde.


      ist das nicht Prüfung genug? ^^ Ich würde nur nochmal prüfen, ob diese Mails tatsächlich von PP waren.

      grafiksammler schrieb:

      Dafür ist sicher, dass das Handy beim Käufer gelandet ist.


      Das behauptet der Vk ohne Beleg ...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Nett, dass sogar bei "Frag einen Anwalt" hierher verwiesen wird :thumbup:

      in einem vergleichbaren Fall werden die relevanten Passagen aus der PP-AGB genannt:


      Die Frage ist allerdings, ob Paypal das Geld von Ihrem Konto einfach wieder zurückbuchen durfte. Die Paypal AGB sehen hierzu u.a. Folgendes vor:


      4.4. der Nutzungsbedingungen: [...]Wenn im Falle eines Zahlungsausfalls eine von Ihnen empfangene Zahlung rückgängig gemacht wird, haften Sie gegenüber PayPal für den Zahlungsbetrag und etwaige Gebühren. In folgenden Fällen liegt ein Zahlungsausfall vor: [..]
      Wenn wir bei einem Antrag auf Käuferschutz oder einer Käuferbeschwerde zugunsten des Käufers entscheiden.

      10.1.b Sie haften für berechtigte Anträge auf Käuferschutz und Käuferbeschwerden. Sie akzeptieren PayPals Entscheidung in Bezug auf Ansprüche nach der Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinie. Wenn PayPal aufgrund eines Antrags auf Käuferschutz oder einer Käuferbeschwerde gemäß der Käufer- bzw. Verkäuferschutzrichtlinie zugunsten des Käufers entscheidet, sind Sie verpflichtet, PayPal den Kaufpreis sowie die ursprünglichen Versandkosten (auch wenn Sie in manchen Fällen den Artikel nicht zurückerhalten), sowie alle Gebühren, die PayPal in Bezug auf Kreditkartenrückbuchungen anfallen, wenn der Käufer eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst hat, zu ersetzen. Detaillierte Angaben dazu, welche Auswirkungen der PayPal-Käuferschutz auf Sie als Verkäufer haben kann, finden Sie unter nachstehender Ziffer 13.2 sowie in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie.

      13.2 Haftung des Verkäufers. Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, so hat der Zahlungsempfänger hierfür entsprechend einzustehen. Dies gilt auch, wenn ein Käufer mit einem ausländischen PayPal-Konto einen Antrag auf Käuferschutz stellt und dieser Antrag von der am ausländischen Ort der Kontenregistrierung anwendbaren Käuferschutzrichtlinie umfasst ist.
      Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, sofern das PayPal-Konto des Zahlungsempfängers zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, kann PayPal die Verfügung des Zahlungsempfängers über sein PayPal-Konto beschränken. Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Die Haftung des Zahlungsempfängers gemäß Ziffer 10.1 wird hierdurch nicht begrenzt.


      Natürlich muss sich ein Anwalt in seiner Begründung an Recht und Gesetz halten und seine Prognose mit §§ belegen, daher kann er sich in einer so wackeligen Angelegenheit nur bedeckt halten ... vage Aussichten: frag-einen-anwalt.de/Nicht-an-…-geliefert---f258576.html

      Dies kann letztlich ein Grund sein, weshalb seitens Paypal erstrittene Urteile kaum bekannt sind. Denn im Ergebnis dürfte Paypal der „Folgeschaden", den Paypal bei einem klageabweisenden Urteil erleidet, immens sein, weshalb ggf. vielfach auf eine gerichtliche Geltendmachung verzichtet wird. Nur kann ich Ihnen leider nicht versichern, dass Paypal die Forderung keinesfalls gerichtlich geltend machen wird.


      aber für mein Dafürhalten gehört auf einen groben Klotz ein grober Keil, und so gilt für mich bei PP - wer zuerst kommt, den belohnt das Leben ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Okkro1973 schrieb:

      Betrügerbande aus Hamburg Lüttenredder 6


      Bitte poste in deinem Fall weiter hier in dem bereits bestehenden Thema
      eBay Kleinanzeigen: Lüttenredder - mehrfacher Betrug durch eine Familie aus 22457 Hamburg

      Veröffentliche dort bitte die Vorgangs-Nr. + zuständige Dienststelle aus deiner Strafanzeige.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Hallo zusammen,

      mir ist das auch passiert. Vor einer Woche habe ich 2 iPads im wert von 1350€ über ebay verkauft. Der Betrag wurde mit paypal gezahlt. Der Käufer hat eine Stunde danach die iPads persönlich abgeholt. Heute habe ich eine Nachricht von Paypal bekommen dass eine Beschwerde aufgrund eines unberechtigten PayPal-Kontozugriff eingereicht wurde. Mein paypal Account wurde dann natürlich in minus gesetzt. Nach mehreren Telefonaten mit paypal, die Situation sieht folgendermaßen aus: Ich bin an der ganze Sache schuld weil die Artikeln persönlich abgeholt wurden(laut AGB, man ist geschützt nur wenn ich die Ware versichert verschick wird).
      Jetzt stehe ich ohne meine iPad's und paypal will geld von mir.

      Ich verstehe nicht warum nur ICH an der Sache schuld sein sollte wenn jemand eigene paypal und ebay Konto schlecht abgesichert hat(zu schwache PW) ?!?!?!
      Das ist doch grobe Fahrlässigkeit oder?


      @littleredmonster melde dich bitte bei mir. Ich habe an dich eine Nachricht gesendet.
    • Guten Tag xxx xxx
      mit der Bearbeitungsnummer PP-003-471-052-218.


      Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass PayPal nicht als Treuhänder auftritt. Bei PayPal handelt es sich um einen Zahlungsdienstleister, der die Beträge aus Zahlungen direkt dem Verkäufer zur Verfügung stellt, um einen zügigen Versand zu ermöglichen. Desweiteren bietet PayPal als kostenlose Zusatzleistung den Käufer- bzw. Verkäuferschutz an.

      Wenn ein Käufer angibt, die gekaufte Ware nicht erhalten zu haben, kann er innerhalb von 45 Tagen nach der Zahlung einen Konflikt melden bzw. einen antrag auf Käuferschutz stellen. So geschehen in diesem Fall.

      Sie haben am 11.10.2014 eine Zahlung über 730,00 Euro von xxx@web.de erhalten. Im Zuge dessen wurde Ihnen folgende Versandanschrift mitgeteilt:

      N. D.
      xxx
      288xx A.
      Germany

      Um durch den PayPal-Verkäuferschutz abgesichert zu sein, ist es zwingend notwendig, die Ware an die von uns übermittelte Versandadresse zu versenden. Da Sie die Ware an eine andere Adresse versendet haben, welche wir zusätzlich nicht mit der Käuferin in Verbindung bringen können entfällt der PayPal-Verkäuferschutz. Aus diesem Grund wurde die Zahlung gemäß unserer Nutzungsbedingungen zurückgebucht.

      Natürlich steht es Ihnen frei, Ihre zivilen Rechte gegenüber dem Empfänger der Ware geltend zu machen.

      Es tut mir leid, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.

      Falls Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

      Viele Grüße,
      Mirko Peters

      PayPal-Kundenservice

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      Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal,
      5ème étage, L-2449 Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349

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      Sent: Saturday, October ##, #### #:##:## PM (+##:##)
      To: mobile-apps@paypal.com
      Subject: Weitere Fragen [ID: de_DE_DE]


      Form Message
      customer subject: legacy
      customer message: >Topic: 'Weitere Fragen [ID: de_DE_DE]'
      >Sub Topic: 'Weitere Fragen [ID: de_DE_DE]'
      >LoggedIn: 'true'
      >pageflow: 'PayPalConsumerApp'
      >message: 'Bearbeitungsnummer PP-003-471-052-218 Transaktionscode 72215711G8185492E Käufer N. D.
      >
      >Sehr geehrte Damen und Herren,
      >
      >mit großer Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie dem Antrag auf Käuferschutz zur im Betreff genannten Transaktion vorschnell stattgegeben haben!
      >
      >Gemäß den Ihnen vorgelegten Belege wurde der gekaufte Artikel pünktlich an die Adresse ausgeliefert, welche mir von Frau D. als Lieferadresse benannt wurde. Dort wurde der Empfang ordnungsgemäß quittiert und am gleichen Tag nach Auskunft von Apple auch eine Aktivierung des iPhone vorgenommen.
      >
      >Jegliche Kontaktaufnahme nach Versand des iPhone zu Frau D. und zur Person, welche als Lieferanschrift benannt wurde blieb erfolglos. Es erfolgte keinerlei Reaktion mehr auf SMS, Mail oder WhatsApp.
      >
      >Durch Recherche im Internet bin ich darauf Aufmerksam geworden, dass dieses betrügerische Vorgehen bereits wiederholt seit einigen Jahren vorkommt und Ihnen auch bekannt sein dürfte.
      >
      >Auf die Behauptung den Artikel nicht erhalten zu haben und einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen, erfolgte eine Strafanzeige gegen die als Lieferanschrift genannte Person und Frau D.
      >
      >Alleine die Tatsachen dass es ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gibt und derartige Fälle bereits bekannt sind, muss für Sie als Treuhänderin ein mehr als hinreichender Grund sein, dem Antrag auf Käuferschutz nicht vor Abschluss der Kriminalpolizeilichen Ermittlungen stattzugeben.
      >
      >Sie verstoßen damit auf das Gröbste gegen Ihre treuhänderischen Pflichten und machen sich dadurch mir gegenüber mindestens Schadenersatzpflichtig. Deshalb fordere ich Sie auf, mir den Betrag meinem PayPal-Konto unverzüglich gutzuschreiben.
      >
      >Durch Ihre voreilige Entscheidung im laufenden Strafverfahren den Betrag an die Beschuldigte zurück zu überweisen haben Sie sich mit großer Wahrscheinlichkeit der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht, deshalb werde ich die Strafanzeige vorsorglich auf Sie mit diesem Verdacht ausweiten.
      >
      >Um dieser Angelegenheit etwas mehr Aufmerksamkeit zu geben und um andere Nutzer vor den Gefahren der Bezahlung über PayPal zu informieren, werde ich den kompletten Vorgang den hierfür bekannten TV-Medien zur Recherche und Berichterstattung antragen.
      >
      >Neben der bereits eingeleiteten Strafrechtlichen Verfolgung der an diesem Betrug beteiligten Personen, behalte ich mir die zivilrechtliche Geltendmachung meiner Ansprüche vor und teile Ihnen hiermit mit, dass ich Ihnen im Rahmen dieser Zivilrechtsklage vorsorglich gemäß ZPO den Streit verkünden werde.
      >
      >In der Hoffnung auf eine gütliche Einigung verbleibe ich
      >
      >Mit freundlichen Grüßen
      >xxx xxx
      >

      Redaktion: Daten editiert.
    • Name und Adresse des PP/Ebay-Accounts gehört hier meiner Meinung nach im Moment nicht veröffentlicht.
      Editiere es bitte sofort, Oliver, solange das noch geht.
      Im Übrigen wurde Dir schon gesagt, dass Dein Fall nicht in diesen Faden hier gehört.
      Dein Nachname tut hier übrigens auch nichts zur Sache :)

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