Ebay Notebook - leeres, schlecht verpacktes Päckchen

    • Ebay Notebook - leeres, schlecht verpacktes Päckchen

      Hallo,

      Erst einmal herzlichen Dank, dass es dieses Forum gibt. Ich habe mir im Vorfeld bereits sehr viele andere Threads von Geschädigten Ebay Käufern und Verkäufern durchgelesen. Jedoch konnte ich keinen Fall finden der meinem ähnelt.



      Ich melde mich wegen eines Ebay Kaufes meinerseits, der mich seit Tagen nicht mehr schlafen lässt. Es geht dabei um ein Notebook im Wert von über 1000
      Euro.

      Ich habe dieses auf Ebay per Preisvorschlag gekauft und anschließend per Paypal bezahlt. So weit so gut.



      Der Verkäufer hat das Paket auch direkt versendet und mir die
      Sendungsnummer mitgeteilt. Ein paar Tage später kam das Paket dann auch
      hier an. Als die Postbotin jedoch mit dem Paket vor meiner Tür stand ist
      mir direkt aufgefallen, dass mit diesem Paket etwas nicht stimmen kann.
      Es war wirklich mehr als nur schlecht verpackt.

      Das Paket hatte lediglich einen Klappdeckel, keine Seitenklappen und keinen Deckel auf der anderen Seite des Klappdeckels.

      Alles was einen daran hinderte das Paket öffnen zu können war eine einzige Kordel die um das Paket geschnürrt war.

      Durch leichtes anheben des Deckels hat man einen leichten Einblick in
      das innere des Paketes bekommen und zu meinem entsetzen war dort nur ein
      Stapel Din A4 Papier enthalten. So ein schlecht verpacktes Päckchen
      habe ich noch nie zuvor gesehen.

      Ich habe deshalb die Annahme des Paketes vor meiner Haustür verweigert und die Postbotin hat das Paket wieder mitgenommen.



      Als Zeugen für die oben gemachten Angaben habe ich meinen Vater und die Postbotin.



      Anschließend habe ich bei Ebay sofort einen Fall wegen eines erheblich
      von der Beschreibung abweichenden Artikels gemeldet. Dort habe ich die
      gleichen Angaben gemacht wie oben beschrieben. Der Verkäufer antwortete
      innerhalb weniger Minuten, dass er das Paket ordnungsgemäß verpackt
      hätte und der Sendung sogar noch eine Flasche Sekt beigelegt hätte.



      Als ich ihn darauf ansprach warum er zu einem Elektronikartikel eine
      Flasche Sekt, also Glas und Flüssigkeit beilegt antwortete er, dass
      Freunde in der Postfiliale dabei waren als er das Paket verpackt hat und
      dass seine Freunde gelacht hätten als ein Glas Sekt beigelegt habe. Ich
      wiederhole, diesmal schrieb er ein Glas Sekt und keine Flasche Sekt.



      Naja, das Paket ist nun ein paar Tage später wieder beim Verkäufer
      angekommen, er hat es laut Sendungsverlauf auch angenommen. Dies auch nochmal im Ebay Fall schriftlich mitgeteilt, indem er schrieb
      er habe das Paket erhalten und würde es am nächsten Tag bei der DHL
      abgeben und anschlließend eine Anzeige wegen Diebstahl aufgeben.



      Ich persönlich, will dem Verkäufer da nichts unterstellen, jedoch
      sprechen für mich sämtiche Tatsachen gegen ihn und Ich persönlich glaube
      er hat mich oder wollte mich betrügen. Hinzu kommt nämlich, dass er
      dieses Notebook weit unter Wert verkauft hat. Er hat den Artikel als Neu
      und Originalverpackt verkauft. Sogar eingeschweißt soll es noch gewesen
      sein, eine Rechnung habe er auch meinte er.

      Für den Preis für den er mir diesen Artikel verkauft hat, bekommt man das Notebook sonst mit etwas Glück nur als gebrauchtes Gerät.
      Seine Rechtschreibung und Grammatik lassen zu Wünschen übrig. Sein Name scheint türkischer Herkunft zu seín. Ich habe nichts gegen Türken oder andere Ausländer. Viele meiner Freunde sind ausländischer Herkunft.




      Meine Frage wäre nun:



      1. Irgendwelche Tipps, was für Angaben ich in dem Ebay Fall auf jeden Fall noch angeben soll

      2. Kann ich mich bei der Sache auf Ebay verlassen, dass ich mein Geld
      nachher wieder erhalte oder sollte ich mir einen Anwalt suchen und zur
      Polizei gehen?



      LG
    • aced schrieb:

      Ich habe dieses auf Ebay per Preisvorschlag gekauft und anschließend per Paypal bezahlt. So weit so gut.
      Schreib mal den Link zur Auktion, dann kann man sich besser ein Bild machen vom VK.


      aced schrieb:

      Anschließend habe ich bei Ebay sofort einen Fall wegen eines erheblich
      von der Beschreibung abweichenden Artikels gemeldet. Dort habe ich die
      gleichen Angaben gemacht wie oben beschrieben. Der Verkäufer antwortete
      innerhalb weniger Minuten, dass er das Paket ordnungsgemäß verpackt
      hätte und der Sendung sogar noch eine Flasche Sekt beigelegt hätte.
      Das hat er wirklich geschrieben? 8|




      aced schrieb:

      Sein Name scheint türkischer Herkunft zu seín. Ich habe nichts gegen Türken oder andere Ausländer. Viele meiner Freunde sind ausländischer Herkunft.
      Dann schreib es doch nicht. Es macht keinen Unterschied, ob du von Achmed, Dimitri oder Andreas übers Ohr gehauen wurdest.



      aced schrieb:

      2. Kann ich mich bei der Sache auf Ebay verlassen, dass ich mein Geld
      nachher wieder erhalte oder sollte ich mir einen Anwalt suchen und zur
      Polizei gehen?
      Auf ebay kannst du dich bestimmt nicht verlassen. Eventuell auf paypal, aber damit kenne ich mich nicht aus.
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • aced schrieb:

      Kann ich mich bei der Sache auf Ebay verlassen,


      ?? Tja, wer weiß das schon, besonders in Kombination mit PP :wallbash Da schiebt einer dem anderen den schwarzen Peter zu und nationales Recht ist schon mal zweitrangig.

      Deshalb: alles nach Vorschrift

      aced schrieb:

      Anschließend habe ich bei Ebay sofort einen Fall wegen eines erheblich
      von der Beschreibung abweichenden Artikels gemeldet.


      Pass dabei auf, dass der Fall nicht ohne dein Zutun geschlossen wird, und du nichts tust, was das veranlassen könnte! (Wobei ich noch nicht durchschaut hab, was das war, was meinen Fall geschlossen hatte, bei dem der Vk über Ebaynachricht angekündigt hatte, nicht versenden zu wollen, dann "angeblich" versendet hat, wobei aber weder etwas ankam, noch er einen Nachweis hatte :wallbash ) mein Fehler war wohl, in dem Fall überhaupt über das System zu antworten.

      Also mein Tipp: Mach von allem, was du über Ebay kommunizierst Screenshots, vor allem von den Dingen, bei denen du nicht den Haken setzen kannst für eine Weiterleitung an deine Email,
      aber auch von denen, denn oft wird nur ein Teil des Inhalts in der Weiterleitung gesendet.

      Und wenn dann alles schiefläuft, verlasse dich nicht auf den sogenannten Kundendienst, sondern nimm dir gleich einen kompetenten Fachanwalt für die Kommunikation MIT Ebay.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Peanuts-Fan schrieb:

      Schreib mal den Link zur Auktion, dann kann man sich besser ein Bild machen vom VK.
      Der Verkäufer hat unter 20 Bewertungen, alle positiv. Jedoch sind es alles nur Bewertungen von Käufen seinerseits. Als Verkäufer hat er bisher keine Bewertung.
      Es war nur ein einziges Bild in der Auktion vorhanden, dies zeigte den Laptop in der originalen eingeschweißten Verpackung.
      In der Artikelbeschreibung stand nur, dass es die Rechnung dazu gibt und das er nur mit DHL/Hermes versendet.

      aced schrieb:

      Anschließend habe ich bei Ebay sofort einen Fall wegen eines erheblich
      von der Beschreibung abweichenden Artikels gemeldet. Dort habe ich die
      gleichen Angaben gemacht wie oben beschrieben. Der Verkäufer antwortete
      innerhalb weniger Minuten, dass er das Paket ordnungsgemäß verpackt
      hätte und der Sendung sogar noch eine Flasche Sekt beigelegt hätte.
      Das hat er wirklich geschrieben? 8|


      Ja, das hat er geschrieben. Kam mir wirklich direkt sehr komisch vor.


      Der Verkäufer teilte mir übrigens auf die Frage warum er das Notebook unbenutzt und original verpackt verkauft mit, dass er das Notebook über Ebay Kleinanzeigen billig gekauft habe, von jemandem der Geldnot hatte. Er wollte bei diesem Verkauf also quasi Gewinn machen.
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihm jemand dieses Notebook noch billiger verkauft hat als er es mir verkauft hat. Diese Frage hat er mir übrigens erst beantwortet als er das Paket bereits verschickt hatte.


      LG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aced ()

    • Ich habe hier in diversen Threads gelesen, dass manche einfach die Lastschrift von Paypal bei ihrer Bank zurück gebucht haben, nachdem Paypal ihnen nichts erstattet hat. Würdet ihr mir das auch raten?

      Ich wäre diesen Kauf niemals eingegangen, hätte der Verkäufer kein Paypal angeboten. Ich war bis ich auf dieses Forum gestoßen bin immer der festen Ansicht, dass wenn Paypal angeboten wird, der Kauf sicher ist.

      Wäre ich Paypal, würde ich mir das Geld sofort erstatten, jedoch weiß ich nicht wie die Handeln und nach welchen Richtlinien die vorgehen. Ich möchte im Fall der Fälle einfach best möglichst vorbereitet sein, da mir diese Angelegenheit wie gesagt einfach nicht aus dem Kopf geht.

      LG
    • Ich würde auch zurückbuchen,

      aber die Strafanzeige bei der Polizei ist UNBEDINGT notwendig.

      Nach der Rückbuchung wird Dir PayPal ein Inkasso-Unternehmen auf den Hals hetzen einschließlich Telefonterror.

      Wenn du sicher bist,daß Du Dich davon nicht aus der Fassung bringen läßt UND jederzeit Deine Anzeige vorlegen kannst,hast Du ein "Pfund,mit dem Du wuchern kannst",aber:

      PayPal reagiert eventuell NUR bei anwaltlichen Schreiben in Deinem Sinne;es gilt aber auch,daß "dieser Verein" bisher nach Inkasso und höchstwahrscheinlich folgendem (von Dir dem Grunde und der Höhe nach zu widersprechendem)Mahnbescheid bisher NICHT geklagt hat.

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      aber die Strafanzeige bei der Polizei ist UNBEDINGT notwendig.

      Nach der Rückbuchung wird Dir PayPal ein Inkasso-Unternehmen auf den Hals hetzen einschließlich Telefonterror.

      Wenn du sicher bist,daß Du Dich davon nicht aus der Fassung bringen läßt UND jederzeit Deine Anzeige vorlegen kannst,hast Du ein "Pfund,mit dem Du wuchern kannst",aber:

      PayPal reagiert eventuell NUR bei anwaltlichen Schreiben in Deinem Sinne;es gilt aber auch,daß "dieser Verein" bisher nach Inkasso und höchstwahrscheinlich folgendem (von Dir dem Grunde und der Höhe nach zu widersprechendem)Mahnbescheid bisher NICHT geklagt hat.

      petergabriel

      Die Entscheidung von Ebay/Paypal soll angeblich ab Montag erfolgen. Soll ich bis dahin mit der Anzeige warten? Oder ist es Ratsam diese bereits im Vorfeld aufzugeben.

      LG
    • aced schrieb:

      jedoch weiß ich nicht wie die Handeln und nach welchen Richtlinien die vorgehen.


      Das soll ja angeblich hier sellerprotection paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full und hier useragreement paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full drinstehen

      Über die Problematiken aufrecht.de/medienauftritte/de…hema-bei-volle-kanne.html


      aced schrieb:

      Soll ich bis dahin mit der Anzeige warten? Oder ist es Ratsam diese bereits im Vorfeld aufzugeben.


      Was du heute kannst besorgen ... Es ist ja wohl etwas weggekommen - ob vor dem Verpacken oder nach dem Versenden, bleibt es dir ja unbenommen, dies anzuzeigen. Du wolltest doch gern dieses Gerät haben"?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Stubentiger schrieb:

      Was du heute kannst besorgen ... Es ist ja wohl etwas weggekommen - ob vor dem Verpacken oder nach dem Versenden, bleibt es dir ja unbenommen, dies anzuzeigen. Du wolltest doch gern dieses Gerät haben"?
      Natürlich wollte ich das Gerät gerne haben. Ich habe es schließlich sehr günstig ersteigert.
      Entschuldigung wenn ich etwas unbeholfen rüber komme, ich kaufe und verkaufe seit Jahren über eBay und einen solchen Vorfall hatte ich noch nie.
      Ich bin jedoch fest entschlossen, alle notwendigen Schritte einzuleiten um mein Geld zurück zu erhalten und über jede Hilfe und Tips sehr dankbar.

      LG
    • aced schrieb:

      Ich bin jedoch fest entschlossen, alle notwendigen Schritte einzuleiten um mein Geld zurück zu erhalten



      Wie gesagt, rechtlich gesehen steht dir nicht nur zu, ersatzweise dein Geld zurückzuerhalten, sondern eigentlich steht dir zu, dafür das beschriebene Gerät zu erhalten, das sollte man nicht ganz aus den Augen verlieren. Wenn auch das Vertrauen zu "so einem Verkäufer" auch so nachhaltig beschädigt sein kann, dass man solch einem Gerät auch zutraut

      a. vom Lastwagen gefallen zu sein (Hehlerware)
      b. Atrappe zur Geldgenerierung (OVP- Pappenverkauf)
      c. nicht mehr vorhanden - an Ebay vorbei "besser" verkauft (Abbrecherproblematik umgangen)
      d. defekte Ware - wirklich vom Lastwagen oder sonstwo runter -gefallen ....

      also wohlmöglich nix as ÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄRGer :huh: :S und vielleicht nur umständlich durchzusetzen
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • aced schrieb:

      Ich persönlich, will dem Verkäufer da nichts unterstellen, jedoch sprechen für mich sämtiche Tatsachen gegen ihn und Ich persönlich glaube er hat mich oder wollte mich betrügen.
      Das Gefühl habe ich auch.
      Insbesondere die Sache mit, es wären "Freunde in der Postfiliale dabei gewesen, als er das Paket verpackt hat", klingt äusserst merkwürdig.
      Wer verpackt schon ein 1000€ Notebook "in der Postfiliale" und da sind dann auch noch "ganz zufällig" u. das gleich mehrere "Freunde" (als Zeugen) anwesend...... :whistling:

      Die Sache mit der Sektflasche, Sektglas oder was auch immer das gewesen sein soll, zum > 1000€ Notebook packen, klingt auch so, als ob der Gutste nicht alle Tassen im Regal hat. :wallbash
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    • Stubentiger schrieb:

      a. vom Lastwagen gefallen zu sein (Hehlerware)
      b. Atrappe zur Geldgenerierung (OVP- Pappenverkauf)
      c. nicht mehr vorhanden - an Ebay vorbei "besser" verkauft (Abbrecherproblematik umgangen)
      d. defekte Ware - wirklich vom Lastwagen oder sonstwo runter -gefallen ....
      c.1. ...... und damit evtl. nebenbei gleich 2x "verkauft", 1x real an ebay vorbei und ein zweites Mal als Versuch, als "Diebstahl" dem TE oder DHL zu "verkaufen"
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    • Entscheidung von ebay abwarten. Wenn Du vorher eigenmächtig die Lastschrift zurückbuchst, so verbessert das die "Laune" nicht.
      Wenn Du Dir über die Konsequenzen einer Rückbuchung gegen Paypal sicher bist und das trotzdem willst, dann hast Du immer noch lange Zeit dafür.

      Wenn ebay/Paypal gegen Dich entscheiden: Den Verkäufer auffordern, Dir das Geld zurück zu erstatten oder den Rechner nochmal, diesmal korrekt verpackt (und versichert!), zu liefern.
      In diesem besonderen Fall nicht vom Verkäufer sagen lassen, dass DU das mit der dhl klären sollst. Ihm aber anbieten, ihm dabei zu helfen gegen die dhl vor zu gehen, wenn notwendig.
      Dass Du die Annahme der Sendung verweigert hast, das war erst mal sehr gut. Und da der Versender die Sendung auch wohl wieder angenommen hat, ist er nun in der Pflicht, Dir Dein Geld zurück zu zahlen.



      Dies möchte ich allerdings auch unterschreiben:

      Peanuts-Fan schrieb:

      Zitat von »aced«
      Sein Name scheint türkischer Herkunft zu seín. Ich habe nichts gegen Türken oder andere Ausländer. Viele meiner Freunde sind ausländischer Herkunft.

      Dann schreib es doch nicht. Es macht keinen Unterschied, ob du von Achmed, Dimitri oder Andreas übers Ohr gehauen wurdest.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Dies möchte ich allerdings auch unterschreiben:

      schabbesgoi schrieb:

      Zitat von »Peanuts-Fan«



      Zitat von »aced«
      Sein Name scheint türkischer Herkunft zu seín. Ich habe nichts gegen Türken oder andere Ausländer. Viele meiner Freunde sind ausländischer Herkunft.

      schabbesgoi schrieb:

      Dann schreib es doch nicht. Es macht keinen Unterschied, ob du von Achmed, Dimitri oder Andreas übers Ohr gehauen wurdest.
      Ihr habt natürlich Recht. Ich war auch am zögern ob ich diese Angabe hier machen soll, war mir jedoch nicht sicher ob diese vielleicht nützlich seien könnte. Wie gesagt, ich bin Menschen jeglicher Herkunft sehr offen und freundlich gesonnen.

      Desweiteren möchte ich mich für die bisherigen Antworten bedanken und freue mich über weitere nützliche Hilfe & Tips.

      LG
    • Stubentiger schrieb:




      Wie gesagt, rechtlich gesehen steht dir nicht nur zu, ersatzweise dein Geld zurückzuerhalten, sondern eigentlich steht dir zu, dafür das beschriebene Gerät zu erhalten,..
      Seit wann bei einem privaten Verkäufer?!

      Der Verkäufer gibt ja an erstmal alles ordnungsgemäß erledigt zu haben.
      Nachdem er das Packet also zur Post gebracht hat, steht unserem TE hier gar nichts mehr zu!

      Erstmal kein Ersatzgerät und kein Geld. Der Verkäufer schreibt ja dass er zur Post geht (ich vermute wegen Nachforschungsantrag)
      Dann steht unserem TE dieses Geld aus dem Antrag ja zu.

      Es ist ja Schickschuld. Preis und Leistungsgefahr gehen an den Käufer über, wenn Verkäufer auch privat ist.
      Daß das Packet nicht angenommen wurde, ändert erstmal nichts an der Behauptung, dass es ordnungsgemäß
      zur Post gebracht wurde.


      @TE: Ich finde alledings auch, das es "stinkt". Schreib bitte endlich einen Link zu der Auktion, oder gib es
      wenigesten an die Redaktion weiter, die werden es in Hintergrund überprüfen. UND: Alle anderen Infos über
      den Verkäufer auch. Die Redaktion wird es vertraulich behandeln.

      kontakt@auktionshilfe.info
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • 38toteaugen schrieb:

      Ich verstehe nicht !

      Laptop wurde korrekt verpackt u. unter Zeugen incl. Getränk, ob Flasche oder Glas ist egal, versendet.

      Unter Zeugen kam ein Paket Papier an.

      Fazit...hier klaut einer, was macht man denn da bloß..?

      Verkäufer gibt an Zeugen dafür zu haben, dass es ordnungsgemäß zur Post gebracht wurde.
      Käufer hat Zeugen, dass kein Laptop in Packet gewesen ist...

      ...also Nachforschungsantrag und das Versandunternehmen muss blechen! (wenn alles so stimmt, wie der Verkäufer
      behauptet, was ich irgendwie nicht so wirklich glauben kann - Sekt in Paket - der hatte zuviel Blubber gahabt :wallbash )
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • werv schrieb:

      Verkäufer gibt an Zeugen dafür zu haben, dass es ordnungsgemäß zur Post gebracht wurde.
      Käufer hat Zeugen, dass kein Laptop in Packet gewesen ist...

      Soisses

      werv schrieb:

      ...also Nachforschungsantrag und die Post muss blechen!
      In der reinen Theorie, es sei denn..u. das wird so passieren..unzureichend verpackt.

      Also...an den VK retour...

      I.Ü....welches Gewicht war denn am Zielort u. welches am Absendeort...?

      Ein Paket A4 ist ungleich Laptop + Sekt... :lach:


      Redaktion: Zitate bereinigt.
    • 38toteaugen schrieb:

      Laptop wurde korrekt verpackt u. unter Zeugen incl. Getränk, ob Flasche oder Glas ist egal, versendet.
      Das ist eben die Frage, ob da überhaupt ein Notebook verpackt war.... (von "korrekt" kann jedenfalls sicher nicht die Rede sein, so wie das Paket ankam)

      .....und bezügl. "inkl. Getränk, ob Flasche oder Glas" ist überhaupt nicht egal. Wer sowas macht, ist einfach nicht ganz gebacken in der Birne!
      proper prior preparation prevents piss poor performance