Gewerblich oder nicht?

    • Hmmm, ... würde mal behaupten, dass das ein "echter" Priverblicher ist.

      Nur mal so als Beispiel.

      http://www.ebay.de/itm/141442026600?_trksid=p2055119.m1438.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT

      da_blitza4

      Aus der AB:
      "Meine Bilder sind auf folgenden Accounts eingestellt:
      sailorregenstauf
      sailor180863
      skipper180863
      diesunddas1808
      da_blitza
      da_blitza2 "

      Die Hyperlinks zu den Listen habe ich unterlegt.

      "Zusammen" derzeit 466 laufende Angebote.
    • biguhu schrieb:

      @Dashboard

      Ich frage mich auch schon die ganze Zeit, welchen Zweck dieser Thread verfolgt. Wenn er als Warnung für Käufer und potentielle Käufer dienen sollte, dann hätte der Accountname in das EP gemusst. So wird ihn jedenfalls niemand finden. Auf der anderen Seite: Wen wollen wir hier weshalb warnen? Wenn man hier überhaupt eine Gewerblichkeit annehmen möchte, dann haben wir es mit so einem kleinen Fisch zu tun, dass sich darüber nicht lohnt zu diskutieren. Das würde mich dann wieder an den Nachbarn erinnern, der die Falschparker in der Straße aufschreibt (so einen haben wir hier tatsächlich).

      Also, wozu soll dieser Thread dienen?


      Nein, damit möchte ich niemanden warnen.
      Weshalb auch, im eigentlichen Sinne wird ja niemand betrogen.
      Ausser der Kunde, er wird evtl. um Gewähr- und Garantieansprüche betrogen.
      Dass es größere Fische gibt ist mir durchaus bewusst, aber ich habe extra einen kleinen Fisch als Beispiel genommen.
    • ,Dein "Beitrag" ist eine Bewerbung um einen Arbeitsplatz als Blockwart,Kontrolleur etc etc,dem NICHTS,aber auch GAR NICHTS entgeht UND GAAAAAANZ viel Zeit hat,staatlichen,halbstaatlichen und nicht-staatlichen Instanzen diese ganzen ÜBLEN Schmarotzer und HEIMTÜCKISCHEN Vorteilserschleicher zuzuführen,damit sie empfindlich BESTRAFT werden können.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Gott, da hat jemand eine Kiste mit ein paar Lampen sonst irgend woher bekommen und verkauft die nun spott-billig bei eBay, das ist ja-wohl kein verbrechen und noch lange nicht gewerblich... es reicht nicht nur eine Gewinnerzielungsabsicht, sondern es müssen auch andere Motive aus dem HGB vorliegen, wie zum Beispiel:

      - Dauerhaftigkeit,
      - Selbstständig,
      - geplant,
      - nicht gegen Gute Sitten blabla ...

      dauerhaftigkeit scheidet bei Ihm aus, geplant naja.... er stellt es halt bei eBay rein, aber plant nicht für nächsten Monat die gleiche Ware nochmal reinzustellen, also auch raus, wer etwas verkauft will immer Gewinn erzielen (+) Selbständig und nicht freiberuflich (-) der Mann wird wohl kaum sein Brot damit verdienen.
    • Dashboard schrieb:

      Nein, damit möchte ich niemanden warnen.
      Weshalb auch, im eigentlichen Sinne wird ja niemand betrogen.
      Ausser der Kunde, er wird evtl. um Gewähr- und Garantieansprüche betrogen.
      Dass es größere Fische gibt ist mir durchaus bewusst, aber ich habe extra einen kleinen Fisch als Beispiel genommen.

      Ist es mir aber immer noch nicht ganz klar, wozu das ganze gedient haben soll, aber das würde dann wohl zu sehr ins OT führen, wenn wir das nun länger erörtern. Wenn du potentielle Kunden warnen möchtest, dann nenne doch im Thread den Account für Google. Wenn du einen Rat haben möchtest, dann formuliere das Post bitte so. Wenn du grundsätzlich über die Grenzen der Gewerblichkeit diskutieren wolltest, dann hättest du es vielleicht so kenntlich machen sollen.

      @petergabriel

      Weil du nie merkst, dass du Grenzen überschreitest, teile ich dir mit, dass du es damit getan hast.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.