Mitfahrgelegenheit für Pakete > CheckRobin

    • de.wikipedia.org/wiki/Uber_%28Unternehmen%29

      Die privatenen Taxifahrten (jedenfalls die Organisation derselben) wurde ja nun zurecht verboten,

      die gleichen Kriterien gelteten ja für die private Paketbeförderung genauso,

      und was ist mit Versicherungen? Heut hab ich grad eine Meldung gehört, dass Postbeförderer für zerstörte Sendungen (z. B. bei einem Unfall) den Schaden gegenüber dem Unternehmer abzahlen mussten (müssen) und sich aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren auch nicht dagegen werten finanzen.net/nachricht/aktien/…tsunfaelle-zahlen-3974102

      Da werden sich die priverblichen Pfennigfuchser doch erst recht keine Versicherung für ihre (Grau)Transporte gönnen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      die gleichen Kriterien gelteten ja für die private Paketbeförderung genauso,

      Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Der grundlegende Unterschied zwischen beidem ist, dass man für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen in Deutschland eine Lizenz und einen sogenannten Personenbeförderungsschein (PBS) benötigt, wenn das Beförderungsentgelt für alle beförderten Personen die reinen Betriebskosten für die Beförderung übersteigt. Das mit dem Beförderungsentgelt ist übrigens genau die Lücke, die Mitfahrzentralen überhaupt möglich macht.

      Würde das selbe für Pakete und andere Sendungen gelten wäre das vermutlich ein herber Schlag für alle Spediteure.

      Womit Du allerdings recht haben könntest ist die Frage nach der Versicherung. Zwar ist grundsätzlich die Karre nebst Inhalt haftpflichtversichert, aber ob das dann auch für einen privat genutzten PKW gilt, der eben hier gewerblich genutzt wird kann ich Dir so nicht sagen. Das ist dann im Einzelfall vom Versicherungsvertrag abhängig. Und davon, ob die Versicherung das überhaupt mitbekommt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Es klingt erstmal nett...doch für den Fahrer wird es nicht so rosig sein, wenn mal
      der Empfänger (und danach evtl. auch der Sender) die Annahme verweigern.

      Dann natürlich der Streß, wenn der Empfänger nicht zu hause ist.

      Zusätzlich haftet man ja für alle Schäden, die durch unsachmäßigen Transport passiert sind. Die Versicherung
      von diesem Unternehmen haftet nur bei bestimmten Fällen wie z.B Unfälle oder Diebstahl.
      Also viel Spaß, wenn auf einmal ein DVD-Player nicht funktioniert und der Sender behauptet, es wäre davor alles
      in Ordnung gewesen.

      So gesehen, müsste man als Fahrer alle Geräte erstmal überprüfen, ob alles der Beschreibung entspricht.

      Viel Streß für paar Euro extra und noch mehr Streß (sowie odentlich Minus in der Geldbörste), wenn etwas schief geht.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Der grundlegende Unterschied zwischen beidem ist, dass man für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen in Deutschland eine Lizenz und einen sogenannten Personenbeförderungsschein (PBS) benötigt,



      :O ja, ich wusste das eigentlich passiv, - da war doch noch was ... :rolleyes:

      Wer es nötig hat, für -wahrscheinlich- wenig Geld und viel Arbeit das zu tun, wird wohl auch keine Zusatz-Kaskoversicherung haben, die überhaupt den Autoinhalt gegen Diebstahl abdeckt. Und gute Gelegenheit macht ja bekanntlich Diebe...

      Wenn hingegen die Tür aufgebrochen wird und der Laptop vom Beifahrersitz verschwindet, kann der Versicherungsnehmer nichts von der Kaskoversicherung erwarten. Ob zumindest die Einbruchsschäden am Auto erstattet werden müssen, ist in der Rechtsprechung umstritten und hängt unter anderem davon ab, ob eine Teil- oder Vollkaskoversicherung bestand.


      experto.de/verbraucher/versich…ersicherungen-zahlen.html

      Zwar wäre das u. U. auch ein Fall für die Hausratversicherung

      Je nach Vertrag und Gesellschaft lässt sich "Diebstahl aus verschlossenen Kfz" mitversichern oder ist bereits mitversichert, oft allerdings mit geringen Maximalentschädigungen von z. B. 1.000 Euro.[...] Außerhalb des "Versicherungsortes", also der Wohnung, besteht begrenzter Versicherungsschutz von meist zehn Prozent der Versicherungssumme.


      aaaaber, spätestens nach dem zweiten geklauten Laptop in kurzer Zeit, bei dem als Nachweis eine eidestattliche Versicherung des Versenders oder eine Fremdrechnung auftaucht, könnte die Versicherung auf die Ideen bringen. Wenn man überhaupt an solche Nachweise kommt.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • @Tiger: Hast du gelesen:

      werv schrieb:

      Die Versicherung
      von diesem Unternehmen haftet nur bei bestimmten Fällen wie z.B Unfälle oder Diebstahl.

      Diese Unternehmen hat eigene Versicherung für den Fahrer abgeschlossen. Es haftet aber nicht für unsachgemäßen Transport.


      Wir schützen deine Sendung während des Transports vor Schäden, welche
      durch einen Verkehrsunfall oder durch Brand, Blitzschlag, Explosion
      sowie durch außergewöhnliche Naturereignisse entstehen. Weiters bist du
      auch vor der Entwendung der Sendung durch Einbruchdiebstahl oder Raub
      geschützt – etwa auf einer Autobahnraststation.

      Dabei ist es
      ganz egal ob deine Sendung verderblich, zerbrechlich oder unverpackt
      ist. Der Versicherungsumfang schützt all deine Sendungen, solange sie
      bestimmungsgemäß mit checkrobin.com geschickt worden sind.

      Ausgeschlossen
      vom Versicherungsumfang sind Schäden, welche beim Be-, Um- und
      Entladen, oder beim Schleudern des Verkehrsmittels (etwa ein
      Vollbremsung ohne Schaden am Auto) entstehen. Weiters wird auch nicht
      der Verlust der Sendung oder ein Folgeschaden aufgrund einer verspäteten
      Lieferung ersetzt. Diese Ausschlüsse ermöglichen es einen objektiven
      und nachhaltigen Versicherungsschutz für alle Robins zu gewährleisten.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • werv schrieb:

      AUSGESCHLOSSEN vom Versicherungsumfang sind Schäden, welche beim Be-, Um- und
      Entladen, oder beim Schleudern des Verkehrsmittels (etwa ein
      Vollbremsung ohne Schaden am Auto) entstehen. Weiters wird auch nicht
      der Verlust der Sendung oder ein Folgeschaden aufgrund einer verspäteten[?]
      Lieferung ersetzt.


      DAS deckt ja so ziemlich alles ab ... :huh:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:





      Zitat von »werv«






      Zitat


      AUSGESCHLOSSEN vom Versicherungsumfang sind Schäden, welche beim Be-, Um- und
      Entladen, oder beim Schleudern des Verkehrsmittels (etwa ein
      Vollbremsung ohne Schaden am Auto) entstehen. Weiters wird auch nicht
      der Verlust der Sendung oder ein Folgeschaden aufgrund einer verspäteten[?]
      Lieferung ersetzt.



      DAS deckt ja so ziemlich alles ab ... :huh:

      Und genau da fangen die Probleme an - ich will die nicht haben! :wallbash
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Annefrid schrieb:

      Also gestern bin ick über eine Webseite gestolpert die mir von der Idee her sehr gut gefallen hat,

      checkrobin.com/

      die zahlen für ein Paket für den Fahrer zwischen 9 und 29€ und jeder kann Pakete mitnehmen oder mitgeben :rolleyes:



      Coole Sache, werd ich mal ausprobieren. Fahre zwar selten weitere Strecken, aber bisher haben sich noch fast immer Mitfahrer gefunden und ich habe gute Erfahrungen mit den entsprechenden Portalen gemacht.
      Und Platz im Kofferraum ist in der Regel noch frei.

      Mich wundert, dass es so ein Projekt nicht längst gibt.
      Trolle werden ignoriert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von eumas ()

    • eumas schrieb:

      Annefrid schrieb:

      Also gestern bin ick über eine Webseite gestolpert die mir von der Idee her sehr gut gefallen hat,

      checkrobin.com/

      die zahlen für ein Paket für den Fahrer zwischen 9 und 29€ und jeder kann Pakete mitnehmen oder mitgeben :rolleyes:



      Coole Sache, werd ich mal ausprobieren. Fahre zwar selten weitere Strecken, aber bisher haben sich noch fast immer Mitfahrer gefunden und ich habe gute Erfahrungen mit den entsprechenden Portalen gemacht.
      Und Platz im Kofferraum ist in der Regel noch frei.

      Mich wundert, dass es so ein Projekt nicht längst gibt.
      Ja mach das :thumbup:

      und berichte wie das mit der Kohle aussieht :)