Konto lebenslang gesperrt

    • Konto lebenslang gesperrt

      Hallo

      mein PP ist mir lebenslang gesperrt worden. Da eine Verknüpfung zu einem unsicheren User bestehen würde. Dort ist irgendwo mein Name hinterlegt. Dieser User hat offene Rechnungen und in diesem Zusammengang ist mein Paypal gleich mit komplett gesperrt und Geschäftsbeziehungen beendet.

      Ich habe alles probiert um mein Konto was ich als Privat Person oft brauche wieder zu bekommen. Überall wo es geht bin ich auf KreditKarte oder Überweisung ausgewichen. Leider gibt es vor allem im englischem Raum viele Privatpersonen die nur PP Akzeptieren, paypal benötige ich für meine Websiten dort nutze ich Tools die von Privatpersonen gecoded sind und via Paypal bezahlt werden müssen ( USA User einfacher und sicherer ) . Was kann man nun also machen. Seitens Paypal nichts. Außerdem ist mein privates Geld 180 Tage eingefroren knapp 1000 Euro. Sehr viel für mich zur Zeit.

      Was kann ich tun ??. Kennt ihr die Website Fiverr.com dort kann man zb nur via PP zahlen ich nutze diese Website häufig.
    • für solche Sachen ist Paypal bekannt.... ok, natürlich können sie dir die Geschäftsbeziehung kündigen. Kann eine Bank auch....

      Nur dir dein Geld vorenthalten geht garnicht. Da hülfet mit Sicherheit die Hilfe eines Anwalts. Du alleine wirst da vor mauern brettern... ein Anwaltsschreiben mit Ankündigung einer Klage beim deutschen Gericht wird die Knete mit Sicherheit schnell freibekommen. Das lässt Pillepalle denn doch nicht zu, vor ein deutsches Gericht gezerrt zu werden. Das scheut dieser dubiose Verein nämlich wie der Teufel das Weihwasser (m.M. nach aus gutem Grund... die wollen nämlich kein Urteil). Wie schon zu lesen war, rückt PP in diesen Fällen nicht nur die Knete schnell raus, sondern gibt obendrauf natürlich widerspruchslos auch die Auslagen dazu....
    • userking88 schrieb:

      Außerdem ist mein privates Geld 180 Tage eingefroren knapp 1000 Euro. Sehr viel für mich zur Zeit.

      Ok, dagegen kannst Du dich mal mit einem Anruf bei Paypal wehren. Erkläre ihnen, dass Du dich über ihre Geschäftsmethoden direkt bei der CSSF beschweren wirst, sollte der Betrag nicht unverzüglich freigegeben und ausgekehrt werden. Des weiteren wirst Du einen Mahnbescheid gegen Paypal beantragen. Setz ihnen zur Freigabe und Auszahlung eine angemessene Frist von einem Banktag.

      Was die Kontensperre angeht: das ist zwar ärgerlich, aber Paypal steht natürlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Was Du zu dem angeblich verbundenen PP-Konto schreibst, wäre seitens PP dann allerdings erst mal zu belegen. Am besten gerichtsfest. Leider nutzt Du PP nicht gewerblich, sonst könnte in der Kündigung noch ein Anspruch auf Schadensersatz begründet sein, weil Du z.B. ohne PP keinen ebay-Shop betreiben kannst.

      userking88 schrieb:

      paypal benötige ich für meine Websiten dort nutze ich Tools die von Privatpersonen gecoded sind und via Paypal bezahlt werden müssen

      Hmmm..... dann bist Du doch aber gewerblich.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Zitat von »userking88«
      paypal benötige ich für meine Websiten dort nutze ich Tools die von Privatpersonen gecoded sind und via Paypal bezahlt werden müssen


      Hmmm..... dann bist Du doch aber gewerblich.
      Upps. Streiche das erst mal.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo danke für euren Rat
      endlich ein Forum wo nicht die hälfte der User sagt ja selber schuld Paypal hat damit nichts zu tun du bist schuld.

      Also seitens Paypa habe ich erfahren:
      Es besteht eine Konto Verknüpfung ( Das Konto meines Ex Chefs bei dem ich Gekündigt wurde aufgrund von Insolvenz. ) Er habe offene Rechnungen und dubiose Artikel zum ende Verkauft.
      Was genau wollte Paypal nicht mitteilen.


      Gewerblich bin ich nicht da die Plugins bzw Tools alles Privater Natur und nicht für Klienten genutzt werden. Reines Hobby meinerseits.

      Ein Anwalt würde mir die Haare vom Kopf fressen und ich habe nicht mehr viele. Habe Angebote von 500 Euro bekommen 8|
    • Scheinbar ein alt bekanntes Problem: heise.de/video/artikel/Vorsich…ben-sicherer-1510769.html

      Geheimnisvolle Verknüpfung

      Was haben das Konto vom Vater M. und das Konto des Sohns miteinander zu tun? Auch das wollen wir von Paypal wissen. Die Antwort: Man wirft dem Sohn unlauteres Verhalten vor, spricht von "geprellten Kunden" und dass er das Konto seines Vaters durch sein Verhalten in Mitleidenschaft gezogen hätte.


      Ich weiß, wieso ich den Laden nicht mag...
    • userking88 schrieb:

      Ein Anwalt würde mir die Haare vom Kopf fressen und ich habe nicht mehr viele.

      Die Möglichkeiten, die Löschbert Dir genannt hat, sind erstmal kostengünstig. Nutze sie. Was daraus resultiert, kann heute noch nicht abgesehen werden. Weiterer Handlungsbedarf könnte notwendig sein.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • userking88 schrieb:

      Da eine Verknüpfung zu einem unsicheren User bestehen würde. Dort ist irgendwo mein Name hinterlegt.


      Die Verknüpfung wird die sein, dass du irgendwann in grauer Vorzeit mal den Firmenrechner bei PP für deine privaten Belange genutzt hast. Entsprechend wurde "Sippenhaft" ausgesprochen.
      Entsprechend kann ich auch aus diesem Grund nur jeden davor warnen, für derartige Zwecke einen Fremdrechner zu nutzen.


      Mach, was Löschbert dir gesagt hat. Dadurch bekommst du zwar den Account nicht frei aber wenigstens ziemlich umgehend dein Geld.
    • "Europäisches Mahnverfahren" wäre hier angebracht

      europaeisches-mahnverfahren.de/

      Hier findest Du rechts das zuständige Mahngericht mahngerichte.de/verfahren/gestaltung/agausland.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Wie siehts mit dem pragmatischen Weg aus - einfach auf Oma (oder wen auch immer) ein neues Konto eröffnen?

      Druck machen, um das Guthaben zu erhalten, sollte man natürlich trotzdem... der billigste Weg sollte sein
      1.) Klageandrohung mit Fristsetzung hinschicken
      und nach Ablauf der Frist
      2.) sich danach selbst um eine Klageschrift bei seinem zuständigen Amtsgericht kümmern: <falschen Link entfernt*>


      (Zumindest für Privatleute sollte ja Gerichtsstand der jeweilige Wohnort sein, bei gewerblichen Handeln sieht das u.U. anders aus)

      Mahnverfahren halte ich hier nicht für angebracht, da ja PP schon mitteilte, dass Du Dein Geld erst mal nicht bekommst.


      *[edit]es gibt meines Wissens eine Hilfestelle am Amtsgericht, an die man sich wenden kann[/edit]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von raundsi ()

    • raundsi schrieb:

      einfach auf Oma (oder wen auch immer) ein neues Konto eröffnen?


      schlechte Idee,

      erstens wär dann im Zweifelfall die Oma dran -> Sippenhaft I
      zweitens wär ja wieder das Problem mit der IP-adresse Sippenhaft II

      und so zurück zur grundlegenden Lösung von Löschbert
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Um Dein Geld wieder zu bekommen:

      wekwerth.de/news/allgemein/pay…ungsklage-in-deutschland/

      PayPal in Deutschland auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen und haben damit offensichtlich einen Nerv getroffen. Grundlage war ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823 I (eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb), 1004 BGB. Die Betriebsbezogenheit des Eingriffs kann man meines Erachtens vertreten.

      Auf die Abmahnung mit einwöchiger Frist und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist noch nichts geschehen. Da könnte ja jeder kommen. Auch auf die unmittelbar nach Fristablauf beim Landgericht Stuttgart eingereichte und kurzfristig in Luxemburg zugestelle Klage wurde zunächst hartnäckig erwidert. Parallel kam es jedoch zu einer ersten Überraschung: völlig unerwartet teilte PayPal nach “nur” 90 Tagen mit, dass die Sicherheitsprobleme beseitigt seien und über das Guthaben wieder verfügt werden könne. Natürlich habe das alles mit der Klage nichts zu tun. Aha.

      Jedenfalls hat das Landgericht Stuttgart alsbald Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, wobei man sich in einer solchen Konstellation fragen kann, was der (trotzdem noch bestehende) Unterlassungsanspruch nach Freigabe des Guthabens und Kündigung des Kontos noch bringt. Es ging also um Kosten und die Erkenntnis, was das Gericht zu der nicht ganz risikofreien Klage sagt. Die Ausführungen des Gerichts waren leider enttäuschend allgemein gehalten. Irgendwie sei das nicht in Ordnung, irgendwie auch unser Mandant zur Mitwirkung verpflichtet gewesen (?). Irgendwie mache das alles nach der Aufhebung der Verfügungsbeschränkung auch keinen Sinn mehr.

      Der Mandant war zu diesem Zeitpunkt noch entschlossen, die Sache auf die Spitze zu treiben und es auf ein Urteil ankommen zu lassen. PayPal war allerdings bemüht, auch das kleinste Risiko auszuschließen und es unter keinen Umständen zu einem Urteil kommen zu lassen. Jedenfalls ist es kaum anders zu erklären, dass ohne weiteres angeboten wurde, im Falle der Erledigung des Verfahrens sämtliche (!) Kosten zu erstatten. Äußerst schwierig in dieser Situation, dem Mandanten noch zu einer Fortsetzung zu raten. So kam es also zu einem Vergleich, der die Erledigung der Sache bei Kostentragung durch PayPal vorsah. Der ohne Kostenfestsetzungverfahren bezifferte Betrag wurde auch umgehend überwiesen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • userking88 schrieb:

      Was kann ich tun ??. Kennt ihr die Website Fiverr.com dort kann man zb nur via PP zahlen ich nutze diese Website häufig.


      Das stimmt doch berhaupt nicht.
      Man kann auf Fiverr problemlos mit bitcoin bezahlen und da kann niemand accounts sperren, Limits setzen oder Geld zurückbuchen.
      blog.fiverr.com/fiverr-now-acc…ource=el_ct&utm_term=n235


      So leid mir das mit deinem Paypal Account auch tut; es ist doch bekannt dass man dem Verein nicht trauen kann. Vielleicht ist es an der Zeit selbst Verantwortung für die eigenen Finanzen und deren Verwaltung zu übernehmen.
    • Ich bin ja auch PayPal-Kunde und habe daher mal ein bißchen gegoogelt - und holla die Waldfee, da findet man einiges:

      - Paypal sperrt, weil ihnen die verkauften Artikel nicht passen
      - Paypal sperrt, weil man aus dem falschen Land (z.B. aus Kuba) auf sein Konto zugegriffen hat
      . Paypal sperrt (mutmaßlich), weil man von einer IP auf sein Konto zugegriffen hat, mit der es bei anderen Konten Probleme gab
      - Paypal sperrt wegen zu vielen Fällen, die eröffnet werden
      - Paypal sperrt aufgrund von Umsätzen, die korrekt sind, die aber durch irgendwelche Analyseraster fallen
      ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

      Der genaue Grund für eine Sperre wird dabei wohl selten mitgeteilt.

      Meistens verlangt PayPal dann umfangreiche Unterlagen an, die auch gerne mal verschwinden. Nach 180 Tagen hat man sein Geld allerdings in der Regel wieder, PP kann es sich ja schwerlich leisten, das Geld dauerhaft einzukassieren, das hätte dann wirklich ernste Konsequenzen. Unternehmer hatten nach Berichten teilweise 250.000€ auf dem gesperrten Konto rumliegen; einer kam auf die Idee des Workarounds, Gelder seinen Kunden zurückzuerstatten und es sich dann von diesen ganz normal überweisen zu lassen. Mit Gottvertrauen geht vieles ...

      Ein Prozess dauert normalerweise länger als 180 Tage, das weiß PP natürlich. Wenns jemand wirklich mal auf ein Urteil ankommen lassen will, obwohl PP das Geld freigegeben hat, setzt PP alles daran, irgendwie einen Vergleich zu schließen, weil man auf keinen Fall ein Urteil riskieren will.

      Paypal kündigt mutmaßlich Konten regulär mit einer Frist von 2 Wochen, wenn man sie zu sehr ärgert.

      Es gilt englisches Recht, ladungsfähige Anschrilt in Luxemburg, Mutterkonzern in den USA. Offensichtlich finden sie Kontenüberwachungen auch zentralisiert nach US-Recht statt, sonst würde man z.B. Geschäft mit Kuba zulassen - Europa hat schließlich kein Handelsembargo.

      Beschwerden laufen regelmäßig ins Leere. Beschwert man sich bei der cssf, also bei der Luxemburgischen Bankenaufsicht (das geht auch auf deutsch), fordern die eine Fallbeschreibung bei PP an. Zumindest in einigen Fällen scheint PP auch darauf nicht zu reagieren.

      Ich dachte zuerst, im Falle einer ungerechtigten Sperrung käme die einstweilige Verfügung in Frage. Hier muss dem Gericht glaubhaft gemacht werden, dass eine durch eine Bank vorgenommene Kontensperrung ungerechtfertigt ist... viel Spaß dabei.

      In der Summe kann man nach meiner Meinung Dir eigentlich kaum eine Empfehlung aussprechen, außer - wenns zu weh tut - zu einem Anwalt zu gehen, der auf PP spezialisiert ist.

      Meine Vorschlag: Aussitzen, das Geld wird irgendwann freigegeben; das spart zumindest Nerven. Natürlich kann man auch eine Kaskade von Drohungen loslassen, ob der entsprechende Sachbearbeiter das Verfahren daraufhin beschleunigt, steht in den Sternen. Gegen die lebenslange Kontensperre hast Du recht wenige Möglichkeiten, außer freundlich auf die zuzugehen; eine Klage wäre aussichtslos (meine Meinung, ein RA siht das evtl. anders). Oder halt doch die Oma anzumelden, auf die Gefahr hin, da auch irgendwann in irgend einem Fahndungsraster hängenzubleiben...
    • mijanne2007 schrieb:

      Man kann PP in Deutschland kriegen, siehe Post 14

      mijanne2007 schrieb:

      PayPal war allerdings bemüht, auch das kleinste Risiko auszuschließen und es unter keinen Umständen zu einem Urteil kommen zu lassen. Jedenfalls ist es kaum anders zu erklären, dass ohne weiteres angeboten wurde, im Falle der Erledigung des Verfahrens sämtliche (!) Kosten zu erstatten. Äußerst schwierig in dieser Situation, dem Mandanten noch zu einer Fortsetzung zu raten.

      Stimmt, in Deutschland kann man PP verklagen. Aber was hat der Kläger hier gewonnen? Seine persönliche Situation ist nach dem Verfahren nicht besser, als es ohne der Fall gewesen wäre.

      Interessant würde es dann, wenn PP zu einer hohen Schadensersatz-Zahlung verdonnert würde, weil eine ungerechtfertigte Kontensperrung erheblich Umsatz gekostet hat. So einen Fall habe ich leider nicht finden können...
    • Ich wiederhole nochmal, weil dieser "Nebensatz" scheinbar untergehen soll:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Erkläre ihnen, dass Du dich über ihre Geschäftsmethoden direkt bei der CSSF beschweren wirst, sollte der Betrag nicht unverzüglich freigegeben und ausgekehrt werden.

      Link:
      cssf.lu/de/die-cssf/aufgaben-und-zustaendigkeitsbereich/


      Was würdet ihr tun, wenn eure Hausbank euer Guthaben einfriert und ihr nicht mehr darüber verfügen könnt? Nichts anderes ist das hier.