Paypal verklagen in Deutschland möglich ?

    • Um Unterschlagung nicht sondern wenn, dann um Untreue:

      anwaltskanzlei-wudtke.de/anwal…e-oder-unterschlagung.php

      Von normaler Unterschlagung spricht man, wenn sich jemand rechtswidrig eine fremde bewegliche Sache zueignet. Fremd ist eine Sache, wenn sie im Eigentum eines Anderen steht, also weder im Alleineigentum des Täters, noch herrenlos oder eigentumsunfähig ist.
      Dies geschieht ohne Wegnahme. Geschütztes Rechtsgut ist hier das Eigentum.
      Ist die Sache dem Täter jedoch anvertraut, so spricht man von veruntreuter Unterschlagung.
      Bei der Untreue hingegen muss entweder eine eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder eine aus einem Treueverhältnis obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt, und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zugefügt worden sein. Geschütztes Rechtsgut ist hier das Vermögen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • oldschmatterhand schrieb:

      Ist Dir bekannt, dass, wenn eBay entschieden hat, eBay, und nicht PayPal, den Geldfluss von Deinem PayPal-Konto ausgelöst hat? (Wenn Dich da Näheres interessiert, such ich die Bestätigung dafür morgen raus).

      laboe schrieb:

      Bitte um nähere Infos, der Fall war bei Ebay geöffnet und die haben dann auch den Fall zu Gunsten des Käufers geschlossen
      mit dem Vermerk in der email : Entscheidung lt PP Richtlinien

      oldschmatterhand schrieb:

      Ich suche morgen die Infos raus. Es geht eigentlich nur darum, dass eBay unmittelbaren Einfluss auf ein PayPal-Konto hat und PayPal den Vorgang selbst gar nicht nachvollziehen kann.

      laboe schrieb:

      Jetzt bin ehrlich gesagt etwas verwirrt , gegen wenn muss ich nun Klagen ??
      Gegen Ebay (die den Fall auf Grund der PP-Richtlinien bearbeitet u geschlossen hat ) oder gg Paypal (die mir das Inkasso auf den Hals schicken)

      oldschmatterhand schrieb:

      Ich würde eher dazu tendieren: PayPal

      mijanne2007 schrieb:

      wenn, dann um Untreue:
      laboe,

      das Wesentliche zum Thema wurde bereits intensiv beleuchtet, dem "Versteckten Text" von Löschbert kann ich persönlich viel abgewinnen.

      Deshalb lediglich als Hintergrundinformation ein Link zu einer Diskussion, die ich 2012 in der eBay-Community mit einer PayPal-Mitarbeiterin und einem anderen eBay-Nutzer zum Thema "Zugriff von eBay auf PayPal-Konten" geführt habe.
      Beginnt hier
      community.ebay.de/t5/Artikel-B…ilfe-Thread/m-p/6843#M928
      und geht dann, mit Unterbrechungen durch andere Themen, runter bis etwa Beitrag #950.

      Damals habe ich den Sachverhalt "Zugriff von eBay auf PayPal-Konten" bei der Luxemburgischen CSSF und der Luxemburgischen Datenschutzbehörde anhängig gemacht, aber nie mehr was davon gehört. Leider bin ich ja, was PayPal-Konten angeht, kein Selbstbetroffener, darum konnte ich da nicht mehr "Dampf" machen.

      Ob man das Procedere, dass eBay in Käuferschutzfällen entscheidet und letztlich, zumindest mittelbaren, Einfluss auf ein PayPal-Konto hat/haben darf, als zusätzliche "Munition" in Richtung "Untreue" sehen könnte, wäre eine spannende Frage. Ich könnte mir vorstellen, dass die entsprechende Passage in den AGB, so, wie sie von der PayPal-Mitarbeiterin im verlinkten Thread aufgezeigt wird, als Rechtfertigung für den zumindest mittelbaren Kontenzugriff durch eBay nicht tauglich ist im Hinblick darauf, dass PayPal eine Bank ist und da eigentlich eine (rechtlich) unbeteiligte Drittfirma, wie es eBay nunmal aus Sicht PayPal ist, nichts zu "Schnabeln" haben dürfte.
    • oldschmatterhand schrieb:

      Damals habe ich den Sachverhalt "Zugriff von eBay auf PayPal-Konten" bei der Luxemburgischen CSSF und der Luxemburgischen Datenschutzbehörde anhängig gemacht, aber nie mehr was davon gehört.


      schmatter, ich habe mit der CSSF schon direkt telefoniert. Deren Problem ist, dass sich viel zu wenig betroffene Nutzer bei ihnen beschweren. Ohne Beschwerden kann die CSSF nichts unternehmen. Mir liegt hier das Aktenzeichen aus einer Beschwerde gegen Paypal aus Oktober 2013 immer noch quer. Das hat eine fortlaufende Nummer, die gerade mal dreistellig ist. Es sind also in 2013 bis Oktober keine 1000 (genauer: keine 600) Beschwerden über Paypal bei der CSSF eingegangen.

      Und jetzt erzähl mir bitte niemand, dass PP in 2013 bei weniger als 600 Fällen von Käuferschutz Guthaben eingefroren oder rechtswidrig zurückgebucht hat. Da spricht sogar die geschönte 0,01% von Stefan Groß-Selbeck dagegen. Eher wissen die wenigsten, dass PP sich da rechtswidrig verhält, noch weniger wissen, dass man sich darüber bei der CSSF beschweren kann (was übrigens im Einzelfall dazu führt, dass sich PP das Einfrieren ganz schnell abgewöhnt) und von denen bekommt dann auch nur ein verschwindend kleiner Teil den Hintern aus dem Sessel um eine Beschwerde an die CSSF zu verfassen. Selbst wenn ich von Stufe zu Stufe einen Anteil von je 10% rechne, komme ich auf eine Dunkelziffer von runden 600.000 berechtigten Beschwerden, die 2013 nicht erfolgt sind. Tatsächlich dürften es aber deutlich mehr sein - nämlich jeder Käuferschutzfall auf ebay. Mit Ausnahme der paar Fälle, in die ein VK involviert ist, der PP das Einfrieren von Guthaben schon abgewöhnt hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ein dicker Brocken gegen die Beschwerde dürfte sein, dass man (wie immer wieder mal zu lesen ist) den Betroffenen sagt, dass sie schliesslich die Pillepalle- und Ebay-AGB "unterschrieben" haben und deswegen Herr Ebay und Frau Paypal berechtigt seien, die Knete wegzunehmen und/oder zu frosten.

      Klar... man sollte sich natürlich an den AGB orientieren, z.B. beim versicherten Versand. Spart nachher Ärger wenn eine Beschwerde auftaucht (Versandnachweis). Ob und welche Konsequenzen der "versicherte" Versand bei einem eventuellen Gerichtsverfahren eine Rolle spielt, wage ich mal nicht zu sagen. Unter Verbrauchern sollte m.M. nach die gesetzliche Regelung ebenfalls nicht durch die Bestimmungen PPs "überstimmt" werden können. Wie gesagt: nur meine Meinung....



      Geld wegzunehmen und unberechtigterweise das Konto frosten ist eine ganz andere Hausnummer. Auch diese komische "Sicherheitseinlage" (wird die eigentlich noch einbehalten?) ist/war wohl eher mit Mafiamethoden vergleichbar. Schutzgelderpressung in umgedrehter Form ("Wir schützen uns, nicht dich. Trotzdem musst du latzen").



      Da hülfet nur Aufklärung über die Möglichkeiten der Beschwerde bei der CSSF - wie es ja doch schon einige Forenschreiber dankenswerterweise machen. Leider eben auch gibt's die anderen, die das eben verneinen und als PP-Jünger alles gutheißen was der Verein macht.

      Und dann wäre noch das "kleine" Problem, dass eben nur ein Bruchteil der Geschädigten überhaupt in einem Forum auftaucht. Der grosse Rest dürfte schweigend rumgrummeln. Für diese Leute müsste viel mehr in den Medien geschrieben/gezeigt werden. Leider sind die Berichte da eher in homöopathischer Dosierung zu finden. Viel mehr Berichte beschäftigen sich positiv mit Ebay und PP....