Paypal verklagen in Deutschland möglich ?

    • laboe schrieb:

      Jetzt bin ehrlich gesagt etwas verwirrt , gegen wenn muss ich nun Klagen ??
      Gegen Ebay (die den Fall auf Grund der PP-Richtlinien bearbeitet u geschlossen hat ) oder gg Paypal (die mir das Inkasso auf den Hals schicken)

      Ich würde eher dazu tendieren: PayPal. Aber meine Hand dafür ins Feuer legen möchte ich nicht. Die konzerninternen Entscheidungswege eBay/PayPal dürften wohl nicht überlagern, dass PayPal das kontoführende "Institut" ist.
    • karakorum666 schrieb:

      Monza, der Absatz aus PP trifft exakt auf den vorliegenden Fall zu.
      Und das wird durch eine Anzeige gegen Unbekannt noch bestätigt. Der Verdacht richtet sich ganz offenkundig gegen einen Dritten, also einen mutmaßlichen Entwender.
      Sich darauf berufen zu wollen, um dem TE das Geld wegzunehmen, ist schon abenteuerlich.



      Der Artikel selbst ist unterwegs weggekommen.... also ein "nichterhaltener". Daraus könnte man garnicht die "leere Schachtel anstelle der ware" konstruieren, da der Umschlag die Umverpackung des Artikels war, nicht die "leere Schachtel" an sich.... ;)



      Also hat Pillepalle gegen die eigenen Richtlinien verstossen.... und ich behaupte frechweg: der K hat das bewusst so gemacht. Sonst wäre er zur Post gelatscht und hätte da ebenfalls reklamiert....

      Der kennt sich mit den Pillepalle-Richtlinien aus. Jeder normale K hätte (neben einer Anzeige und der Rekla bei der Post) bei Pillepalle einen nichterhaltenen Artikel gemeldet. Und dann (über Paypal) sogar den Nachweis erhalten, dass der VK den Artikel verschickt hat. Wäre für die Polizei auch hilfreich, dass sofort zu sehen. Bräuchte man deshalb schonmal nicht mehr recherchieren....
    • und ich behaupte frechweg: der K hat das bewusst so gemacht.

      Halt ich für sehr gut möglich. Aber der eBay-Bearbeiter hätte es merken müssen. Mindestens anhand der Anzeige.



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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • oldschmatterhand schrieb:

      laboe schrieb:

      Jetzt bin ehrlich gesagt etwas verwirrt , gegen wenn muss ich nun Klagen ??
      Gegen Ebay (die den Fall auf Grund der PP-Richtlinien bearbeitet u geschlossen hat ) oder gg Paypal (die mir das Inkasso auf den Hals schicken)

      Ich würde eher dazu tendieren: PayPal. Aber meine Hand dafür ins Feuer legen möchte ich nicht. Die konzerninternen Entscheidungswege eBay/PayPal dürften wohl nicht überlagern, dass PayPal das kontoführende "Institut" ist.

      Richtig... Fall wurde zwar über Ebay lt Mitteilung eröffnet, aber da per Paypalzahlung getätigt an eben diese übergeben. Herr Ebay wird sich rausreden mit "Wir haben das doch nur weitergegeben... was Paypal macht ist deren Sache. Ist ja ne andere Firma mit eigenen Richtlinien...".
    • DAs ist die Antwort von Ebay , als ich Einspruch eingelegt hatte gegen die Entscheidung u denen dann nochmals separat geschrieben habe :


      Sehr geehrter Herr XXXX,

      vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zuerst möchte ich mich bei Ihnen für die längere Antwortzeit entschuldigen. Unser Anspruch ist es, jede Kundenanfrage innerhalb von 24 Stunden zu beantworten. Das konnten wir in diesem Fall leider nicht einhalten und ich bedanke mich vielmals für Ihre Geduld.

      Sie weisen uns darauf hin, dass Sie mit der Entscheidung im Fall XXXXXXXX nicht einverstanden sind. Sie möchten den Betrag zurückerhalten.

      Ihrem Wunsch entsprechend habe ich den Fall für Sie erneut überprüft. Ihr Käufer hat angegeben, dass er einen leeren Umschlag erhalten hat.

      Wir haben von Ihrem Handelspartner entsprechende Unterlagen aufgefordert. Anhand dieser Unterlagen gehen wir davon aus, dass er einen leeren Umschlag bekommen hat. Aus diesem Grund konnten wir den Fall nicht zu Ihren Gunsten entscheiden.

      Ihnen steht jedoch unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen das Versandunternehmen zu. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an das Versandunternehmen.

      Sie haben mit Ihrer Anmeldung bei eBay und PayPal unseren AGBs zugestimmt. Aus diesem Grund haben Sie uns erlaubt, die eBay-Käuferschutzfälle bei Bezahlung mit PayPal aufgrund unseren Richtlinien zu bearbeiten. Ich kann gut verstehen, dass Sie es für ungerecht halten, ich bitte Sie aber die Entscheidung zu akzeptieren.

      Für konkrete Beratung, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatungsstelle. Als Betreiber eines Online-Marktplatzes darf eBay keine verbindliche Rechtsberatungen erteilen.

      Es ist mir zudem wichtig, dass Sie wissen, dass Entscheidungen im Rahmen des eBay-Käuferschutzes bei Bezahlung mit PayPal auf Basis der PayPal-Käuferschutzrichtlinie getroffen werden:

      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cm…D=ua/BuyerProtection_full

      Ich bitte Sie um Verständnis für unsere Vorgehensweise und ich wünsche Ihnen noch trotz der Unannehmlichkeiten einen schönen Tag.

      Mit freundlichen Grüßen

      XXXX

      eBay-Kundenservice
    • karakorum666 schrieb:

      und ich behaupte frechweg: der K hat das bewusst so gemacht.

      Halt ich für sehr gut möglich. Aber der eBay-Bearbeiter hätte es merken müssen. Mindestens anhand der Anzeige.





      Ich hab gelacht :)

      Bei den Koniferen, die als erste Entscheider agieren, würde ich von "lesen und verstehen" nun nicht gerade ausgehen. Der kuckt und sieht "mit PP gelöhnt" und schon ist das Ding vom Tisch....
    • monza30 schrieb:

      karakorum666 schrieb:

      und ich behaupte frechweg: der K hat das bewusst so gemacht.

      Halt ich für sehr gut möglich. Aber der eBay-Bearbeiter hätte es merken müssen. Mindestens anhand der Anzeige.





      Ich hab gelacht :)

      Bei den Koniferen, die als erste Entscheider agieren, würde ich von "lesen und verstehen" nun nicht gerade ausgehen. Der kuckt und sieht "mit PP gelöhnt" und schon ist das Ding vom Tisch....
      Das nun wieder glaub ich weniger. In den Foren schlagen ziemlich oft erzürnte Käufer auf, deren KS-Antrag von PP abgelehnt wurde.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Zu Post Nr. 25:



      und was steht da in den Richtlinien, die Herr Ebay da zitieren lässt?

      Dies hier (Zitat von der verlinkten Seite oben):

      - Der PayPal-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, siehe hierzu Ziffer 4.


      Zitatende



      und in Ziffer 4 finden wir die leere Schachtel (NICHT die leere Umverpackung):

      Zitat:

      4.2 Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.

      Nachfolgend mehrere Beispiele, in denen ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.

      Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.

      1. Der Artikel ist ein völlig anderer, als der in der Artikelbeschreibung beschriebene, zum Beispiel ein Hörbuch anstelle einer Druckversion, ein Desktop-PC anstelle eines Laptops, eine leere Schachtel.
      2. Der Zustand des gelieferten Artikels weicht erheblich von dem beschriebenen Zustand ab, zum Beispiel ist der Artikel offensichtlich mehrfach benutzt worden anstelle von neu und originalverpackt.
      3. Der Artikel kann nicht verwendet werden, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. fehlen wichtige Komponenten oder Teile, der Artikel funktioniert nicht oder das Haltbarkeitsdatum ist überschritten. Hinweis: Dies gilt für den Zustand des Artikels, in dem der Käufer ihn erhalten hat, unabhängig davon, in welchem Zustand er versandt worden ist.
      4. Der Artikel ist nicht authentisch, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie.
      5. Es fehlt ein Teil der bestellten Menge, beispielsweise wurden zehn Golfbälle bezahlt, jedoch nur vier geliefert.

      Zitatende

      auch die fehlenden Golfbälle treffen als Fall nicht zu, da der Umschlag ja leer war.... also garnix mehr drin. Also geklaut oder sonstwie weggekommen, auf jeden fall auf dem (nachgewiesenen) Versandweg weggekommen.... also nicht durch irgendeinen Käferschutz abgedeckt
    • und was könnte ich jetzt ebay nochmals auf das (dämliche Schreiben antwoten ?
      GGF würd ich nochmals etwas schreiben unter Fristsetzung von 1 Woche ,den Betrag zu erstatten !
      DAnach werde ich dann defenetiv Klagen-bis zu ein rechtskräftigen Urteil
    • schreib denen doch, dass du nach deren eigenen Richtlinien Anspruch auf die Knete hast.... hab dazu ja was geschrubtet.

      Hab ich doch richtig verstanden: du hast bereits einen Anwalt in der Angelegeneheit beauftragt? dann lass den das doch, ggf. zusätzlich, per Brief Herrn Ebay zugehen....
    • Ich habe mich gerade eingelesen. Sich direkt mit einem Käufer,
      der in der Schweiz lebt, auseinanderzusetzen, scheint genauso schwierig zu
      sein, wie eben zu versuchen das Geld von Paypal wiederzukriegen.


      - Mach auf jeden Fall die Beschwerde
      - Und um deine Position zu stärken auch eine Strafanzeige.


      Dann sehen wir weiter. Du wirst auf jeden Fall einen hoch qualifizierten Anwalt brauchen, solltest
      du dich wirklich mit Paypal anlegen wollen! Und danach hast du auf jeden Fall kein Paypal mehr,
      da die dich nach Hausrecht rausschmeissen werden.


      Bei der Suche bin ich übrigens auf ein Paypal-Hasser-Blog gestossen:

      finanzen-und-kredite24.de/


      @Schabbes: Wenn du hier reinschaust: Ich habe deine Postings über Gerichtsklagen in EU nur sehr oberflächlich gelesen...
      Verstehe ich es aber richtig, dass man nun nicht in Luxemburg als Verbraucher klagen muss, sondern
      daß Paypal sich nach Deutschland bequemen müsste?
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • oldschmatterhand schrieb:

      Ich würde eher dazu tendieren: PayPal.

      Definitiv. Erstens weil die meinen, die Forderung zu haben, die sie per Inkasso einfordern. Zweitens, weil die mit der Handhabung der PP-Verkäuferschutzrichtlinien durch ebay kaum einverstanden sind. O-Ton eines PP-Support-Mitarbeiters in einem ähnlichen Fall: Ja, spinnen die denn? Das geht so doch nicht.

      Dem Inkasso würde ich daher nun mal so was in der Art schreiben:

      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.


      laboe schrieb:

      DEr Anwalt hat bereits ebay u PP angeschrieben .auch ,das sie nach Paragraph 447 oder 448 oder so ähnlich verstossen (sendungskauf ,Übergabe an Post )

      Lese ich jetzt erst. Dann hat das Inkasso schon kussiknuffelbussi-Post. ebay gegenüber wäre es allerdings nett, wenn der Anwalt auch mal ebay zur Einhaltung der eigenen Bestimmungen (naja, der von PP eben) anhalten würde. Da könnte ein Unterlassungsanspruch aus unerlaubter Handlung im Raum stehen. Was zur Folge hat, dass Du das auch ganz gemütlich "bei Dir zuhause" gerichtlich durchziehen kannst.

      werv schrieb:

      Du wirst auf jeden Fall einen hoch qualifizierten Anwalt brauchen, solltest
      du dich wirklich mit Paypal anlegen wollen!

      Ooooch... das würde ich so nicht sagen. Warum immer alle behaupten, es wäre so schwer, sich mit denen anzulegen wird mir ewig ein Gehemnis bleiben. Paypal bei der Sache in die Klöten treten ist eigentlich nicht sonderlich schwer. Siehste ja, so was klopp ich in 20 Minuten aus der Tasta. Inklusive Tippfehlerkorrektur.

      Das Hauptproblem ist, dass sich keiner traut, denen aufzuzeigen, wo ihre Grenzen liegen. "Die sind so groß und ich bin so klein". Na und? Je größer sie sind, desto härter fallen sie. Und desto leichter stolpern sie über dieses kleine Gerümpel, das da so im Weg rumliegt.

      werv schrieb:

      Und danach hast du auf jeden Fall kein Paypal mehr,

      da die dich nach Hausrecht rausschmeissen werden.

      Ja, wird gerne behauptet. Bei PP weiss ich es (noch) nicht. ebay hat bisher aber nicht gekündigt. Vielleicht weil ich so ein knuffeliges Herzallerliebstbärchi bin. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      werv schrieb:

      Du wirst auf jeden Fall einen hoch qualifizierten Anwalt brauchen, solltest
      du dich wirklich mit Paypal anlegen wollen!

      1. Ooooch... das würde ich so nicht sagen. Warum immer alle behaupten, es wäre so schwer, sich mit denen anzulegen wird mir ewig ein Gehemnis bleiben. Paypal bei der Sache in die Klöten treten ist eigentlich nicht sonderlich schwer. Siehste ja, so was klopp ich in 20 Minuten aus der Tasta. Inklusive Tippfehlerkorrektur.

      Das Hauptproblem ist, dass sich keiner traut, denen aufzuzeigen, wo ihre Grenzen liegen. "Die sind so groß und ich bin so klein". Na und? Je größer sie sind, desto härter fallen sie. Und desto leichter stolpern sie über dieses kleine Gerümpel, das da so im Weg rumliegt.

      werv schrieb:

      Und danach hast du auf jeden Fall kein Paypal mehr,

      da die dich nach Hausrecht rausschmeissen werden.

      2. Ja, wird gerne behauptet. Bei PP weiss ich es (noch) nicht. ebay hat bisher aber nicht gekündigt. Vielleicht weil ich so ein knuffeliges Herzallerliebstbärchi bin. ;)
      1. Da man nicht darauf vertrauen kann, dass der Richter eine "helle Leuchte" wird, sollte es schon
      wenigstens ein Anwalt sein, der seine Schnürsenkel selbst zubinden kann.

      2. Da hast du recht. Vielleicht wird auch das Konto in Ruhe gelassen. Mit Gewissheit kann man es nicht sagen,
      da man so etwas noch nicht versucht hatte.
      ___________________________________________________________________________________
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      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      1. Da man nicht darauf vertrauen kann, dass der Richter eine "helle Leuchte" wird, sollte es schon
      wenigstens ein Anwalt sein, der seine Schnürsenkel selbst zubinden kann.

      Ok, zugegeben: ich weiss auch einige Anwälte, die ich mit so was nicht mandatieren würde. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.