Paypal verklagen in Deutschland möglich ?

    • Paypal verklagen in Deutschland möglich ?

      Hallo Liebe Leute ,
      es wurde sicherlich hier schon irgendwo mal diskutiert ,aber ich bräuchte mal von
      den "Alt eingesessenen Hasen" hier konkrete Daten , Möglichkeiten wie man am besten vorgeht bzw mit welchen Argumenten,Rechtiliche Positionen etc ....

      Kurzer Fallverlauf einer Ebay Auktion :
      4 Tickets versichert in die Schweiz geschickt ,Kunde hatte mit Paypal bezahlt,Auktionbetrag rund 550€ , Kunde schickt nach Erhalt Photo das der Umschläg beschädigt sei , geht aber nicht damit zur Post und meldet das ,anstatt dessen eröffnet er ein Fall bei PP ,PP reicht anscheinend eine Anzeige gegen umbekannt ,Käufer bekommt (so einfach )sein Geld wieder.

      Seitdem ist mein Konto im Minus ! Ich sehe auch nicht ein das ich es Ausgleiche ! -Da ich mir keiner Schuld bewusst bin !
      Mittlerweile hat sich auch schon ein Inkasso unternehmen eingeschaltet.
      Habe die Sache mein Anwalt gegeben und der hat Ebay angeschrieben und Paypal ---es folgte keine Reaktion--

      Meine Fragen jetzt konkret :

      1) Ist PP nicht eigentlich nur eine Bank ?
      2) Dürfen die mir einfach das Geld weg nehmen ,aufgrund einer Anzeige gegen unbekannt ,was der Käufer gemacht?Eine Art Richter spielen?
      3)Wo müsste ich Klage einreichen(in Deutschland) , um mein Geld wieder zu bekommen ?
      4) Wenn müsste ich eigentl genau verklagen ,der Käufer hat den Fall bei Ebay geöffnet,die haben die Entscheidung aufgrund der PP Richtlinien getroffen

      Hinzu zu fügen sei noch , das ich diese Sache (wenn es in Deutschland möglich ist) komplett durchziehen werde ,bis zu ein Urteil ! -Auf ein Vergleich werde ich mich
      keineswegs einlassen.
    • ich mach das mal einfach nach deinen Fragen:



      1) Ein Zahlungsdienstleister mit Banklizenz



      2) nein



      3) du hast doch dein Geld wie ich das rauslese.... Konto im Minus bedeutet eigentlich, dass du die Knete vorher auf deine richtige Bank gebunkert hast. Wenns so ist: wozu klagen? Nur darauf achten, dass du dein Pillepallekonto für garnichts mehr benutzt, sonst wäre DIE Knete wirklich erstmal weg.

      Ansonsten: du bist Verbraucher... also Klage an deinem zuständigen Gericht in D



      4) Pillepalle... der K hat dir dein Geld ja nicht weggenommen....
    • zu 3)
      das Konto ist nur rund 350€ imMinus , da noch gut 200€ Guthaben drauf waren !
      Was passiert mit Inkasoo etc, die Nerven auch mit anrufen

      zu 4) Der K hat mir das Geld auch nicht weggenommen , sonder Ebay (Fall geöffnet) und dann hat Ebay aufgrund PP Richtlinien die Entscheidung getroffen

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von laboe ()

    • Dann:

      - Es war eine Schickschuld. Du hast mit der Übergabe an das Transportunternehmen alles erforderliche gemacht.
      Damit ist die Leistung und Preisgefahr auf deinen Käufer übergegangen. Anders gesagt - wenn es gestohlen wurde,
      dann steht dir zwar das Geld zu, aber deinem Käufer keine erneute Ware und auch erstmal kein Geld.
      - Paypal hat also nicht Rechtskonform entschieden und das Geld dürfen sie nicht so einfach wegnehmen.
      Schreib eine Beschwerde in deutsch an CSSF:

      cssf.lu/top/contact/

      - Dein Käufer ist nicht verpflichtet zu Post zu gehen. Wenn aber die Post zahlen würde, dann hätte er Ansprüche wegen
      dem versicherten Versand.
      - Du kannst rechtlich gesehen trotz Paypal Entscheidung auf dein Geld bestehen - der Rechtsweg steht dir offen.
      - Natürlich steht es dir auch frei zu deinem Transportunternehmen zu gehen und ein Diebstahl auf Transportweg melden (Schadenmeldung)
      - Du könntest zusätzlich auch eine Stafanzeige gegen Unbekannt stellen, Transportunternehmen und dein Käufer als Zeuge
      - Bei nächsten Anruf von Inkasso sagen, dass die "Forderung strittig ist" und daß du dir keine weiteren Anrufe wünscht.
      - Spätestens bei zweiten Brief von Inkasso ein Einwurfeinschreiben aufsetzen eben mit diesem Text
      "Die Forderung ist strittig", da ansonsten könnte das Inkasso versuchen dir ein Schufaeintrag zu verpassen.
      - Wenn du Paypal nicht begleichst, dann geben die irgendwann Ruhe, du wirst es aber nicht mehr nutzen können.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Pillepalle hat auf garkeinen Fall das Geld wegzunehmen. Machen "richtige" Banken ja auch nicht. Pillepalle kann ja Garnichts prüfen, was überhaupt so eine Entscheidung rechtfertigen würde. Sie tuns halt einfach..... angeblich wegen Käuferschutz. dann sollen die das auch aus ihrer Tasche löhnen....



      Hier was zu Inkasso und deren Drohung mit Schufa...:

      wbs-law.de/abmahnung-fileshari…obueros-56987/#more-56987
    • Hier das Schreiben vom Inkasso:

      Forderung der PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. S.C.A.
      PayPal-Kundennummer: XXXXX
      Ihre E-Mailadresse: XXXXX

      Sehr geehrter HerrXXXX,

      wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg, vertreten.

      Diese hat uns mitgeteilt, dass Ihr PayPal-Konto einen Negativsaldo von EUR 346,13 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

      Der Negativsaldo ist Folge einer Rückerstattung an den Käufer Ihrer Ware. Dieser hat eine Käuferbeschwerde mit der Begründung eingereicht, die Ware weiche erheblich von der Ihrerseits angegebenen Beschreibung ab. Unsere Mandantin überprüfte diese Beschwerde im Rahmen des angebotenen Online-Konfliktlösungsverfahrens und entschied zugunsten des Käufers. Anschließend erstattete unsere Mandantin den Kaufpreis von Ihrem PayPal-Konto an den Käufer. Da Ihr PayPal-Konto kein entsprechendes Guthaben aufwies, geriet dieses durch die Erstattung ins Minus. Obwohl unsere Mandantin Sie per E-Mail über den ausstehenden Negativsaldo informierte, haben Sie die Forderung bis heute nicht bezahlt.

      Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden.

      Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

      Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 484,67 sofort, spätestens BLA BLA BLA


      ICH HABE DEN SCHONMITTGETEILLT DAS ICH NICHT ZAHLE ;DA DIE FORDUNGEN STRITTIG IST
    • laboe schrieb:

      zu 3)
      das Konto ist nur rund 350€ imMinus , da noch gut 200€ Guthaben drauf waren !
      Was passiert mit Inkasoo etc, die Nerven auch mit anrufen

      zu 4) Der K hat mir das Geld auch nicht weggenommen , sonder Ebay (Fall geöffnet) und dann hat Ebay aufgrund PP Richtlinien die Entscheidung getroffen
      Versteh ich nicht. Hast du denn keinen Versandnachweis?
      Aus den PP-Käuferschutzrichtlinien:
      Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für
      Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer in
      der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in
      der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein
      entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent
      vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den
      Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • laboe,
      nur für mich zum Verständnis:
      Geht es Dir nur um den Minusbetrag auf dem PayPal-Konto, oder möchtest Du auch die rund 200 Euro von PayPal/eBay zurück, die, aus wohl anderen Verkäufen, von Dir noch als Guthaben drauf waren, als eBay den Käuferschutzfall ausgeglichen hat.
      Ist Dir bekannt, dass, wenn eBay entschieden hat, eBay, und nicht PayPal, den Geldfluss von Deinem PayPal-Konto ausgelöst hat? (Wenn Dich da Näheres interessiert, such ich die Bestätigung dafür morgen raus).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • DEr Umschlag war (angeblich)beschädigt , ergo hat PP das so behandelt das ich keine Tickets rein gelegt hätte , bzw der Erhaltene Artikel (Umschlag) nicht der Auktion entspricht !
      Sendungsident habe ich selbstverständlich PP gegeben !

      Bringt aber nix,weil Käufer sagt es waren keine drin und Anzeige gegen Unbekannt gemacht hat , was anscheinend reicht , mir das Geld wech zu nehmen
    • Das ist doch nun wirklich Mumpitz. Ein leerer Briefumschlag bedeutet: Artikel nicht erhalten und nicht etwa: Abweichender Artikel! :cursing:

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Das ist doch nun wirklich Mumpitz. Ein leerer Briefumschlag bedeutet: Artikel nicht erhalten und nicht etwa: Abweichender Artikel! :cursing:

      und Verlust auf dem Postweg ist eigentlich vom Käuferschutz ausgeschlossen ...

      Ziff. 4.1 Käuferschutzrichtlinie
      Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent
      vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.
      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • @ oldshatterhemd :

      Ich will meine rund 550 € wieder haben , die aus dem Verkauf der Tickets stammen !
      Der Minusbetrag von rund 350€ kommt zur stande ,da bei Falleröffnung ein Guthaben von ca 200€ auf den PP Konto war !
      Bitte um nähere Infos, der Fall war bei Ebay geöffnet und die haben dann auch den Fall zu Gunsten des Käufers geschlossen
      mit dem Vermerk in der email : Entscheidung lt PP Richtlinien
    • Nene... der abweichende Artikel macht schon Sinn.... ein weggekommener Artikel (alos nichterhalten) erfordert den versandnachweis des VK... hamwa ja - alles ok (meistens). Der abweichende Artikel ist da die Keule, die den VK auf die Rübe trifft (fast immer). damit umgeht PP einfach den nachweis des versands und bedient sich sofort an fremder Leute Knete....



      Laboe: ich würde dem Inkasso EIN Einschreiben zukommen lassen: Forderung völlig bestritten, es wird nicht gezahlt. Nicht weiter mit denen kommunizieren. Können ja versuchen die Knete einzuklagen, während du erwägst, Pillepalle auf Rückzahlung der unberechtigt einbehaltenen Knete zu verklagen....
    • Monza, der Absatz aus PP trifft exakt auf den vorliegenden Fall zu.
      Und das wird durch eine Anzeige gegen Unbekannt noch bestätigt. Der Verdacht richtet sich ganz offenkundig gegen einen Dritten, also einen mutmaßlichen Entwender.
      Sich darauf berufen zu wollen, um dem TE das Geld wegzunehmen, ist schon abenteuerlich.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Fragte deshalb nach, weil es dann tatsächlich so wäre, dass Du selbst klagen müsstest, wenn andere Wege (Einspruch, Beschwerde bei cssf) keinen Erfolg bringen.
      Ich suche morgen die Infos raus. Es geht eigentlich nur darum, dass eBay unmittelbaren Einfluss auf ein PayPal-Konto hat und PayPal den Vorgang selbst gar nicht nachvollziehen kann.

      Lies Dir mal das Procedere Beschwerde cssf durch:
      cssf.lu/de/verbraucher/kundenbeschwerden/
    • Bei einem "abweichenden Artikel" war es doch (zumindest bisher) immer nötig, irgendeinen Gutachter anzuheuern, der irgendein Pamphlet ausstellt und den abweichenden Zustand dokumentiert... ist das nicht mehr der Fall?

      Von daher wäre das doch ein zusätzliches "Hammelbein", an dem man Pillepalle packen kann. Sollen die doch mal den abweichenden Zustand dokumentieren. Ach... geht auf einmal nicht mehr weil die Tickets weg sind? Hmmm....