Rücksendekosten bei Widerruf in AGB nicht vorhanden

    • Rücksendekosten bei Widerruf in AGB nicht vorhanden

      Guten Tag,

      Ich habe bei ebay folgenden Artikel gekauft :

      ebay.de/itm/Logitech-G430-Surr…geName=ADME:X:RTQ:DE:1123

      Artikelnummer 131196514889


      Da dieses Headset nicht meinen Erwartungen entspricht bzw erfüllt und das Mikrofon eine "scheiss" Qualität hat, habe ich mich dazu entschlossen die Ware wieder an den Verkäufer zurück zu senden.

      Ich habe einen Widerruf eingeleitet.

      Der Händler hat mir daraufhin eine Email geschickt mit dem Link zu einem Formular das ich ausfüllen sollte.

      Leider finde ich in den AGBs nichts über die Rücksendekosten.

      Die Verkäufer AGBs bezüglich Widerruf :

      Widerrufsrecht für Verbraucher Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: .... mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an den Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umfang mit ihnen zurückzuführen ist.



      Wo steht dort was von Rücksendekosten? Ich gehe erstmal davon aus das ich diese Kosten als Käufer tragen müsste.

      lt Seite der Verbraucherzentrale unter Rüvsteht da :

      Rücksendekosten
      Im Falle des Widerrufs hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen. Vorausgesetzt, der Händler hat den Kunden über diesen Umstand vor Vertragsschluss zumindest auf der Internetseite klar und verständlich hingewiesen. Verkäufer können sich natürlich jederzeit bereit erklären, die Kosten der Rücksendung zu übernehmen.
      Davon sehe ich aber nichts in den AGBs vom Händler.



      Wie sieht es jetzt Rechtlich gesehn aus ? Muss der Verkäufer mir die Rücksendekosten erstatten ?


      Freue mich über Antworten.


      Vielen Dank
    • Razor09 schrieb:

      lt Seite der Verbraucherzentrale unter Rüvsteht da :

      Link? Von wann ist diese Seite?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo

      Ich habe nur die Rechnung bekommen mit Hinweis auf die AGBs.

      Leider habe ich die AGBs email von ebay sowohl als auch in meinem ebay Konto hinterlegt wäre nicht bekommen. Habe im Ebay Konto unter Nachrichten nochmal geschaut da sind die AGBs auch nicht zu finden.

      Die Verbraucherzentrale sagte mir es müssen die Rücksendekosten vermerkt sein.

      Grüsse
    • Sowohl in den AGB als auch in der WRB steht unter "Folgen des Widerrufs":

      "Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an den Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umfang mit ihnen zurückzuführen ist"
      - Lesen gefährdet die Dummheit -
    • Man könnte natürlich u.U. Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn das Headset nicht die Merkmale aufweisen, die zugesagt wurden. Dann läge ein Mangel vor. Und dabei bleibt die Frage, ob sie tatsächlich von der Beschreibung abweichen. Die Beschreibung kennen wir nicht und die Klangqualität müsste man natürlich auch vor Ort prüfen - und wie gesagt, es kommt darauf an, dass Beschreibung und Ware übereinstimmen.

      Höchstwahrscheinlich wird es schwierig sein, eine "Abweichung der Beschreibung", also einen Mangel zu reklamieren, wenn zumindest nach dem Äußeren das abgebildete Set geliefert worden ist.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @Tiger: Das Problem ist, dass die Mikroqualität entweder ein Mangel oder (viel öfter) eine subjektive Empfindung ist.

      Bei Headsets kann man sich totvergleichen. Du kannst dann die Messwerte überprüfen und
      die würden (mit größter Sicherheit) in dem Bereich liegen, der auch angegeben ist.

      Ich hätte sowieso wenn dann zu G35 gegriffen - da die "Macken" bei dem Mikro bei G430 bekannt sind.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Könnten wir beim Thema bleiben?
      Das heißt doch "Rücksendekosten bei Widerruf" und im Moment nicht: "Wie bekomme ich eine Reklamation/Mängelrüge mit Rückerstattung der VSK hin"

      Zuerst mal : EIn Formular muss der Käufer bei Widerruf nicht ausfüllen. Es muss der Widerruf nur ausdrücklich erklärt werden. Das kann (ist aber schlecht wegen Beweislast) auch telefonisch sein.
      Der Widerruf ist nach Aussage des Threaderöffners schon erklärt.

      Dass der Käufer im Fall des Widerrufs die Rücksendekosten zu tragen hat, steht in den AGB.

      Die zu erwartenden Kosten für die Rücksendung bei Widerruf gehören zur einzelnen Transaktion, nicht zwingend in die AGB (deshalb heißen die ja "Allgemeine..."

      Bei einer normal per Post versendbaren Ware ist eine Angabe der genauen oder geschätzten Kosten aber sowieso nicht notwendig:
      dejure.org/gesetze/EGBGB/246a.html

      ....gegebenenfalls darüber, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat, und bei Fernabsatzverträgen zusätzlich über die Kosten für die Rücksendung der Waren, wenn die Waren auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können, und...

      (fett von mir)
    • Razor09 schrieb:

      Wo steht dort was von Rücksendekosten? Ich gehe erstmal davon aus das ich diese Kosten als Käufer tragen müsste.


      da---->

      Razor09 schrieb:

      Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.


      Razor09 schrieb:

      Davon sehe ich aber nichts in den AGBs vom Händler.


      Schau noch mal genau hin, in das was du da
      Kauf: Rücksendekosten bei Widerruf in AGB nicht vorhanden
      selbst hineinkopiert hast aus den Vk-AGB

      Razor09 schrieb:

      Wie sieht es jetzt Rechtlich gesehn aus ? Muss der Verkäufer mir die Rücksendekosten erstatten ?


      nein, weil es ja ein Widerruf ist und keine Mängelrüge/Rückgabe/Rücksendung zur Nachbesserung etc. (deshalb meine Ausführungen dazu, @ shcabbes, es ist natürlich NICHT unerheblich auch auf die Möglichkeit hinzuweisen, schließlich hat der TE von "scheiss" Qualität gesprochen und auch "nicht den Erwartungen entsprochen" könnte ja unter Umständen näher abzuklären sein, ob es denn wirklich ein "Widerruf wg Nichtgefallens" sein muss) :

      Razor09 schrieb:

      Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.


      @ Immerhin hast du die Hinsendekosten (Porto zu dir) ja schon umsonst, da zahlt der Vk ja schon drauf, wenn man davon ausgeht, dass es allgemein bekannt ist (Werv), dass diese Sorte Headset eh nix taugt ;)

      Wenn du die AGB oder die Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot oder die Widerrufsbelehrung in dem Text nicht findest, dann versuche nächstes mal die Tastenkombi strg (crtl) f wie "finden" und gib das Wort, das du im unübersichtlichen Gewirr suchst ein, dann springt der Cursor dahin ;)

      Achso, noch was,

      man könnte ja nun einfach das HeadSet als Warensendung versenden, wenn aber ein Bösewicht leugnen würde, dass die Warensendung angekommen ist, stehst du ohne Beleg da, ich empfehle daher frederick41.de/kosten.html z.B einen Maxibrief mit Einwurfeinschreiben, dann bist du mit 2,40 + 1,80 = 4,20 auf der sicheren Seite, oder, wenn längste+kürzeste Seite unter 37 cm bleiben wäre Hermes PÄCKCHEN mit 4,00€ (online: 3,80) günstiger.

      Nur mal so, um zu sehen, über was für eine Größenordnung an Kosten wir hier reden.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Stubentiger schrieb:

      (deshalb meine Ausführungen dazu, @ shcabbes, es ist natürlich NICHT unerheblich auch auf die Möglichkeit hinzuweisen, schließlich hat der TE von "scheiss" Qualität gesprochen und auch "nicht den Erwartungen entsprochen" könnte ja unter Umständen näher abzuklären sein, ob es denn wirklich ein "Widerruf wg Nichtgefallens" sein muss) :


      Da hast Du natürlich nicht ganz unrecht. Manchen Fragestellern ist der Unterschied ja auch nicht so ganz klar. Da muss man erst die BEgriffe entwirren.
      Ich wollte nur vermeiden, dass wir statt uns um die Frage der Rücksendekosten bei Widerruf mehr um mögliche "Mängel" kümmern als um die Grundfrage ;) Zumal man sich beim Anmäkern von Mängeln immer ganz genau den angebotenen Artikel auch hinsichtlich der Anpreisung durch Händler und Hersteller anschauen muss. Zumindest, wenn es um mindere Qualität (als die allerbeste) geht und nicht um "kaputt".

      Ich bin jemand, die gerne mal "Minderwertiges" bzw. "Nicht ganz so Tolles" bewusst kauft. Immer dann, wenn es für meine Verwendung nicht darauf ankommt, ob es besonders gut ist, sondern nur dass es "gelegentlich" nutzbar ist. Damit kann ich viel Geld sparen, wenn ich mir eingestehe, dass meine persönlichen Ansprüche nicht immer "beste Qualität" brauchen. Wenn ich mir dann bewusst ein billiges Teil kaufe, dann "zocke" ich natürlich auch (neuerdings). Weil: ganz "umsonst" geht ausprobieren oft nicht mehr.

      Zurückgeben bei Nichtgefallen darf ich bei einem gewerblichen Händler immer noch, aber eben nicht mehr immer ganz kostenfrei. Das ist für den Händler hart genug. Ich empfinde das als mehr als "fair". Weder Hersteller, Händler noch Produkt selbst können etwas für meine Kaufentscheidung. Ich habe zu "günstiger" gegriffen und bin "selber Schuld", wenn ich mich in der Tatsache getäuscht habe, dass das Produkt meine Ansprüche befriedigen würde.
      Und das gilt für mich immer dann, wenn niemand (Händler/Hersteller) versprochen hat, das die Ware Mega-Gut wäre.
      In so fern sehe ich, dass der TE hier in diesem Fall genau mit dem Richtigen angetreten ist: Einen Widerruf sauber durchbringen.

      Sollte der Händler vollmundig "zu viel" versprochen haben, so wäre es aber tatsächlich eine andere Diskussion.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • #11: man könnte ja nun einfach das HeadSet als Warensendung versenden, wenn
      aber ein Bösewicht leugnen würde, dass die Warensendung angekommen ist,
      stehst du ohne Beleg da,

      Na und? Ist doch ein Gewerblicher. Der trägt auch das Versandrisiko bei Rücksendung.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      #11: man könnte ja nun einfach das HeadSet als Warensendung versenden, wenn
      aber ein Bösewicht leugnen würde, dass die Warensendung angekommen ist,
      stehst du ohne Beleg da,

      Na und? Ist doch ein Gewerblicher. Der trägt auch das Versandrisiko bei Rücksendung.


      Das Risiko des Untergangs bzw. der Beschädigung schon. Trotzdem muss auch ein Kunde im Ernstfall glaubhaft machen können, dass er versendet hat.
    • Hallo

      und Danke an @LL. Nach Rücksprachen und den Antworten die ich hier bekommen habe,
      werde ich wohl die Rücksendung einleiten und die Rücksendekosten selber bezahlen.

      Es sind 2 KG. Ich werde das ganze wohl als Päckchen via DHL verschicken es sei denn es gibt eine Alternative ??

      Vielen Dank

      MFG
    • Razor09 schrieb:

      Es sind 2 KG. Ich werde das ganze wohl als Päckchen via DHL verschicken es sei denn es gibt eine Alternative ??
      keine gute Idee -
      nimm` sicherheitsheitshalber das DHL-Paket bis 2kg - Onlinepreis Euro 4,99 (siehe Screenshot unter "Dateianhänge")
      -
      (Zahlung via PP, Lastschrift, Sofortüberweisung etc.):

      dhl.de/popweb/ProductOrder.do?…lse&insert=false&itemId=0

      damit hast Du einen Versandnachweis und kannst den Sendungsstatus online nachverfolgen....
      Bilder
      • Schirmfoto_2014-11-10_080937.jpg DHL-Paket bis 2kg, Onlinebuchung.jpg

        47,1 kB, 1.078×348, 74 mal angesehen
      • Schirmfoto_2014-11-10_081215.jpg DHL Zahlungsmöglichkeiten.jpg

        16,21 kB, 638×161, 81 mal angesehen
    • TE hat eingesehen, dass er sich mit den Rücksendekosten getäuscht hat.
      Habt Geduld mit mir, ich möchte ein ganz klein wenig gegen den "Sicherheitswahn" anreden, diese kleine häßliche Paranoia, die sich leicht bildet, wenn man sich über Jahre mit Betrügereien auseinander setzt ;)

      Der Verkäufer hat nichts falsches gemacht. Rückgabe bei "normalen" - also seriösen- gewerblichen VK ist selten ein Problem, wenn die Jungs und Mädel ihren Job verstehen. Es gehört zu ihrem Job.
      Trotz der vielen "Fälle" in diesem Forum muss man sich manchmal in den Kopf wieder reintun: Die allermeisten sind keine Betrüger und wollen ihre Kunden nur abzocken. Auch pfeifen die allermeisten nicht "aus dem letzten Loch", dass sie üble Methoden nötig hätten.

      Es ist also zu überlegen, wie man versendet, seinem eigenen Sicherheitsbedürfnis zu Liebe. Und natürlich seinem Geldbeutel.

      Wenn ich einem Händler "im Prinzip" trauen kann, so werde ich eventuell auch ein Päckchen wählen, wenn die Maße nicht für das kleine Hermes-Paket passen und der Wert nicht in große Dimensionen geht.
      Zumal es in manchen Gegenden geht, dass der Postbote das fertig frankierte Päckchen mit nimmt. Wenn ich meine Postbotin freundlich anspreche und vielleicht auch ein Zettelchen schon fertig habe, dann wird die mir die Annahme darauf eventuell sogar quittieren und sich im Extremfall auch erinnern. Kommt auf den Zusteller und das Verhältnis zu ihm an.

      Den Versand "glaubhaft" machen, heißt nämlich nicht, dass man eine Sendungsverfolgung braucht.
      Insbesondere, wenn ein Verkäufer selbst nicht sendungsverfolgt versendet haben sollte, so kann man vom Kunden nicht verlangen, dass er in die Rücksendung mehr investiert.

      Manche Leute arbeiten in Firmen, wo es noch "nett" zu geht. Da kann man zum Beispiel die Sekretärin oder wer sonst abends die Post zur Filiale bringt bitten, ob sie es mit nimmt. Oder es der dhl beim Abholen mit gibt. Hatte ich schon...und damit einen Zeugen :) Leute erinnern sich ja, wenn es nicht täglich vorkommt. Es gibt viele Möglichkeiten...
      Wenn es "hart auf hart" kommt, dann ist es allerdings besser, wenn der Zeuge nicht der Ehegatte oder der beste Kumpel ist, allerdings sind auch die nicht grundsätzlich "unglaubhaft" ;)

      Wie gesagt, eine Abwägungssache, auch eine Bauchsache.

      Letztendlich: Selbst wenn, wenn...ich einfach so als Päckchen....Wenn ich etwas "ganz normales" mache: Also: Einen Widerruf einleite, den Verkäufer anschreibe, eine Frankierung für ein Päckchen zahle (und dafür den im Datum passenden Zahlungs-Beleg habe), im Notfall auch eine Aussage vor einem Richter mache...Warum sollte der anzweifeln, dass ich die Ware abgeschickt habe? Um wegen 50 Euro zu betrügen? Nicht zwingend wird er das annehmen, wenn ich ein ansonsten unbescholtener normaler Mensch bin.

      Ein Restrisiko bleibt im Leben aber immer....und deshalb wird auch kaum ein Helfer in einem Forum jemals raten: "Schick es einfach so los".
      Warum "Verantwortung" übernehmen, wenn der "sichere Weg" auch existiert. Nachher wird man noch geschimpft, wenn es doch mal schief geht....Also gewöhnt man sich daran, grundsätzlich das Allersicherste zu empfehlen.

      Auf der anderen Seite: Sooooo viel teurer als ein Päckchen ist ein sendungsverfolgtes Paket ja auch nicht, und es bleibt einfach "das bessere Gefühl" :P