Wobei der Betrug natürlich nachzuweisen wäre. Also z.B. dass sie bereits bei Abschluss des KaufVetrages gar nicht vorhatte, die Ware jemals zu liefern.http://www.schulden-insolvenzberatung.de/privatinsolvenz/privatinsolvenz-von-a-bis-z/betrug.html schrieb:
Zu beachten ist jedoch, dass die Forderungen von Gläubigern, die auf einer vorsätzlich unerlaubt begangenen Handlung beruhen - wie beispielsweise Betrug, Diebstahl oder Körperverletzung - grundsätzlich nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind. Ein Betrug liegt z.B. vor, wenn Sie einen Kredit aufgenommen und bereits bei Antragstellung falsche Angaben gemacht haben. Ein Betrug ist ebenso gegeben, wenn Sie bereits bei Abschluss eines Vetrages gar nicht vor hatten, die Forderung jemals zu begleichen.
Warnung vor folgendem Bankkonto: Sandra Lindner / Kto. 0072197380/ Fidor Bank
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Betrug ist ja vorhanden und betrügerische Absicht durch Historie der Dame und irreleitende Kontodaten/oder Falscher Name als Empfänger und Pseudonym nachweisbar gegeben. Und kann damit vor Gericht glaubhaft gemacht werden.
Zudem ist rechtlich mein eigentlicher Forderungsgegner jedoch zunächst der Konninhaber welcher ungerechtfertigt Geld erhalten hat und nicht zwangsläufig die selbe Person ist. Ich kann zivilrechtlich (nur) diesen beanspruchen. Und dieser muss von den Betrug ja nichts gewusst haben bzw. ist ggf. von den Umfängen und Folgen der Insolvenz der Maria M. direkt betroffen und nicht ich. So ist das leider rechtlich geregelt, dass ich an diesen herantreten muss und er an die Maria M. -
Man mag es kaum glauben, aber ich habe heute, nach knapp 10 Jahren doch tatsächlich von der Fidor Bank mein Geld zurück bekommen
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Havoc1985 schrieb:
Man mag es kaum glauben, aber ich habe heute, nach knapp 10 Jahren doch tatsächlich von der Fidor Bank mein Geld zurück bekommen
Die Fidor Bank AG ist Geschichte, das Unternehmen hat den Geschäftsbetrieb eingestellt! Was mir aber schon immer auffiel - Beträge, die auf inkriminierten Konten eingegangen aber nicht rechtzeitig von den Halunken (vor der Kontodeaktivierung) ausgecasht werden konnten oder von der Staatsanwaltschaft einkassiert wurden, blieben bei der Bank auf einem Anderkonto liegen.
Meine Vermutung - nach 10 Jahren geht das Guthaben in den Besitz der Bank über, wenn keine Rückforderung (Recall) vorliegt - wackelt. Im Fall der Fidor Bank AG wird das Guthaben durch die Inhaberin (die französische BPCE) und deren Liquidator abgewickelt. -
Das ist einer der seltenen gut ausgehenden Geschichten in solchen Fällen. Wie hast Du denn genau das Geld zurückerhalten? Hattest Du damals bei Deiner Bank eine Rückholung (nicht nur den SEPA-Recall) beantragt? Ist nun nach so langer Zeit einfach eine entsprechende Überweisung auf Deinem Bankkonto eingegangen, oder hast Du ein Schreiben oder eine E-Mail vorab bekommen oder sowas?
Ich denke @Reducal liegt mit seiner Vermutung ganz richtig, dass von den Betrügern nicht abgezogene Gelder letzten Endes auf einem Anderkonto gelandet sind. Ich bin kein Experte für Bankenrecht, aber woher kommt die Vermutung, das Geld würde nach 10 Jahren in den Besitz der Bank übergehen? Ich kenne nur die Regelung, dass Guthaben auf sogenannten "nachrichtenlosen Konten" aufgrund bilanzrechtlicher Vorschriften in den Besitz der Bank übergehen, allerdings erst nach 30 Jahren. Und selbst in diesen Fällen sind Banken verpflichtet, zumindest einen minimalen Aufwand zu bereiten, um mögliche Kontoinhaber zu ermitteln.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Acrylium ()
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Acrylium schrieb:
...aber woher kommt die Vermutung, das Geld würde nach 10 Jahren in den Besitz der Bank übergehen?
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