Wie lange muß ein Gericht für eine Ladung Zeit geben

    • mijanne2007 schrieb:

      Was passiert eigentlich mit meinen beiden Hunden, die ich mit ins Gebäude nehmen muß?
      So kurzfristig konnte ich da auch niemanden finden.

      Das wird spannend, außer Blindenführhunden sind keine Hunde in Gerichtsgebäuden erwünscht ... ich glaube aber nicht, dass du der erste bist, der dort mit Hund vorstellig wird, die werden Dir die Lösung schon präsentieren.

      Vielleicht rufst du doch direkt morgen in der Früh mal bei Gericht an, damit die sich auf die Hunde einstellen können.
    • mijanne2007 schrieb:

      Vor allem schickt das gericht keine Einschreibbriefe sondern geht in seiner ungeheuren Arroganz davon aus, jeder Brief eines Gerichts gilt als zugestellt.

      Also doch ein einfacher Brief. Ich in deiner Situation hätte es nun drauf ankommen lassen. Wie ich bereits schrieb, wäre bei mir die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Brief mich nicht rechtzeitig erreicht hätte. Und was dann? Möchte das Gericht einem einem hohe Strafe aufbrummen, weil man es wagte dienstlich oder privat verreist zu sein? Wie du bereits schriebst: das ist ungeheure Arroganz. Wie an meinem oben zitierten Urteil zu sehen ist, gibt es aber auch vernunftbegabte Menschen an Gerichten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Zeugenladungen wegen eines Einbruches sind eher selten, da nur roundabout 15 - 20 % dieser Straftaten aufgeklärt werden. Man kann also auch einem solchen Termin was Positives abgewinnen, noch dazu, wenn man selbst als Hauseigentümer geschädigt ist. Dass man da als Zeuge auftreten darf/soll/muss liegt einfach auch daran, dass zwar viel in den Akten steht, aber das Gericht ist nunmal verpflichtet, aufgrund des im Saal Gehörten zu einem Urteil zu finden.
      Das mit der Ladungsfrist ist sicherlich nicht optimal gelaufen. Ob da ein(e) Justizsekretär/-in gepennt hat oder ob es andere zwingende Gründe für die kurzfristige Ladung gab, lässt sich eruieren. Was die Frist des 217 StPO angeht, greift der m. E. nur für den Angeklagten. Der braucht ja angemessene Zeit für die Vorbereitung seiner Verteidigung.
      Klar ist es für einen Zeugen auch belastend, vor Gericht aufzutreten. Aber da muss man eben durch. Immer noch besser, als ob kein Täter gefunden wird. Wenn der Angeklagte abgeurteilt wird, kann man damit auch ein Kapitel für sich abschließen.
      Darüber hinaus gibt es kriminalpolizeiliche Beratungsstellen, die dabei helfen, My Home to My Castle zu machen, sprich, das eigene Sicherheitsgefühl wieder in einen vertretbaren Rahmen zu bringen.
      Mijanne, Du hast ja schon das Beste draus gemacht und bist bereits unterwegs. Und wenn Du jetzt die Zeit noch nutzt, um Dich downzucoolen, wird der Termin morgen nicht nur eine lästige staatsbürgerliche Pflicht.
    • Du verstehst etwas nicht, ich will diesen Menschen, die meine Privatsphäre verletzt haben, nicht sehen.

      Der Gedanke allein stört mich und das ist zart ausgedrückt
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Nein, es ist keine Genugtuung, die werden zu ein paar Wochen verknackt, wahrscheinlich auf Bewährung und ich schlafe wochenlang schlecht und durchlebe immer wieder diesen Zustand.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Komm schon mijanne....da gehste jetzt durch. Bei uns wurde auch schon eingebrochen und ich weiß, dass man danach etwas traumatisiert ist. Mir wäre es tatsächlich eine Genugtuung gewesen, die Täter vor Gericht zu sehen. Unser Einbruch wurde nie aufgeklärt. Und warte mal ab, vielleicht haben deine Täter noch mehr auf dem Kerbholz und es gibt eine saftige Strafe.

      Die Art und Weise deiner Vorladung allerdings finde ich - und da stimme ich biguhu zu - eine ungeheuere Frechheit und Anmaßung. Das solltest du klären.

      Wo die Hunde bleiben können, wird dir sicherlich mitgeteilt. Vielleicht nimmt sie der Richter auf den Schoß. ;)
    • rapina, die Vorstellung, der Richter hätte meine Wauzis auf dem Schoß, das hat was, ich bin jedenfalls jetzt am lachen
      Bilder
      • und Schuhsohlen.jpg

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    • Willst du denn wenigstens versuchen morgen früh noch per Fax/Anruf eine Abladung vom Gericht zu erhalten? Einen Versuch wäre es ja wert, deine Begründung ist ja nicht aus der Luft gegriffen und die Richter auch nur Menschen.
      Trolle werden ignoriert.
    • mijanne2007 schrieb:

      Nein, es ist keine Genugtuung, die werden zu ein paar Wochen verknackt, wahrscheinlich auf Bewährung und ich schlafe wochenlang schlecht und durchlebe immer wieder diesen Zustand.

      Ist völlig klar, dass Deine Privat-/Intimssphäre verletzt worden ist. Opfer, die während des Einbruchs im Haus waren, erleben das wahrscheinlich noch intensiver, oder gar Opfer von unmittelbarer körperlicher Gewalt.
      Was Du sonst so schreibst hier, da schätze ich Dich als streitbare Frau ein, die weiß, wo es lang geht.
      Bei der Eigentumskriminalität spielt ein Machtgehabe des Täters meist keine dominante Rolle. Aber gönne doch diesem Subjekt nicht den nachträglichen Triumph, dass er Dich aus dem Gleichgewicht gebracht hat, oder dass das Gericht sowieso nicht berufen dazu ist, ihn abzuurteilen, nachdem es noch nicht mal eine angemessene Zeugenladung auf die Reihe kriegt.
      Auch wenn Du Dich überwinden musst: Es ist Deine Stärke, wenn Du ihm cool in die Augen schauen kannst.
      Und, so unglücklich die Ladung gelaufen ist, und die tätsächlichen anderen Umstände sind, nimm's nicht als Dein persönliches Alibi.

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    • Nein, das werde ich auch nicht tun, ich werde Morgen dort erscheinen und anschließend zurückfahren, hoffe nur, rechtzeitig zu meinem Vortrag zurück zu sein.

      Die Vorstellung, die Hunde auf dem Schoß des Richters, die finde ich einfach genial gut, dass hat bei mir jetzt einiges gelöst
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Die Vorstellung, die Hunde auf dem Schoß des Richters, die finde ich einfach genial gut, dass hat bei mir jetzt einiges gelöst


      Dann denke genau an dieses Bild wenn in dir dieses Unwohlsein hochkommt damit du dich positiv von dieser doch unangenehmen Situation ablenken kannst. :)
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    • So, ich habe es überstanden und hoffe nur, ich muß nicht noch einmal erscheinen.
      Der Richter war sehr freundlich, erzählen konnte ich nicht viel.
      Die Angeklagten mußte ich mir ansehen um zu bezeugen, dass wir nicht verwandt und verschwägert sind, ich gebe zu, ich habe es so flüchtig getan, ich würde sie nie wieder erkennen.

      Dann mußte ich mir die ganzen Photos von dem damaligen Einbruch mit leeren Kleiderschränken und rumliegender Wäsche ansehen, angenehm war das nicht.

      Hatte schon vorher nicht gut geschlafen, nur gut, dass meine Tochter nicht hin mußte, die bekam bei der Vorstellung die Angeklagten sehen zu müssen Alpträume und dabei ist sie normalerweise eine sehr vernünftige junge Frau.

      Ich habe mich immer noch nicht richtig gelöst und die 900 km in 2 Tagen hängen mir auch in den Knochen.

      Meinen Vortrag heute Abend habe ich gehalten, nicht so gut, wie ich wollte aber da bin ich mir gegenüber jetzt mal ein wenig milde
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Wurde denn irgendwas zu dieser kurzfristigen Ladung gesagt? Hast du mal darauf hingewiesen, was für Umstände das für dich bedeutet hat?
      Und vor allem: Haben sich die Hunde auf dem Richterschoß benommen oder gab es doch noch eine andere Lösung? :D
      Trolle werden ignoriert.
    • Der Richter hat sich zu der kurzfristigen Ladung nicht geäußert, kam wohl von den Anwälten der Angeklagten.

      Die Hunde sind im Auto geblieben und haben dort einige Konzerte veranstaltet.

      Nun ja, auch ein Hundechor hat seine Daseinsberechtigung.....
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Die Hunde sind im Auto geblieben und haben dort einige Konzerte veranstaltet.

      Nun ja, auch ein Hundechor hat seine Daseinsberechtigung.....



      Erstmal Glückwunsch zum überstandenen "Erlebnis". Gut dass du deinen Vortrag noch halten konntest, wenn auch "angeschlagen". IMMERHIN: nicht versenkt. Und darauf sollteste stolz sein.

      Deine Wauzen machen auch Traraa im Auto? Jau... mein Spitzmix kann das auch schön, hörste wenigstens im Laden beim Ziggiholen. Ab und an lässt dich dann mal einer schnell vor an der Kasse. Manchmal hats Vorteile.... :D
    • Über das Strafmaß weiß ich nichts, ich glaube, die Verhandlung wird noch einige Termine weiter gehen.

      Ob etwas gefunden wurde, darüber habe ich keine Information erhalten.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)