monza30 schrieb:
ich wiederhole mich eigentlich ungerne.... aber lese dir den Vorgang nochmal LANGSAM durch...
monza30 schrieb:
TE hatte zunächst gedacht, dass ein Transportschaden vorliegen könnte. Dann hat er die Klebestelle gesehen. die auch auf dem Auktionsfoto zu sehen war, wenn auch erst bei genauer Betrachtung. Dass TE scheinbar ein "Profi" in Sachen Plattendrehern ist, kann man aus dem EP entnehmen. Der käme wohl nicht auf den kruden Gedanken, bei einem höherwertigen Plattendreher das Gegengewicht mittels Sekundenkleber anzupappen. Dass der VK ihm dies geraten hat, lässt dadurch schon auf einen Laien schliessen, der garnicht wusste was er verkaufte oder aber dies ins Lächerliche ziehen wollte.
Ich zitiere mich mal selber:
"Er schrieb ja nur davon, das er davon ausgegangen ist, das es sich um einen Transportschaden handeln würde.
Da hier im nachhinein Klebereste vorhanden waren steht auf einen ganz anderen Blatt"
monza30 schrieb:
Und Glück? Bei der Beweislage (Klebereste am Gegengewicht bzw. Tonarm) hätte im Zivilverfahren letztendlich nur einer Pech gehabt... der VK. Die Kosten hätten den Erlös aus dem Verkauf um einiges mehr übertroffen. DAZU hätte man einen Anwalt einschalten können, zum Zivilverfahren. Die Rennleitung wird das verfahren eh nicht verfolgen. Eine "verschleierte" bzw "geschönte" Auktionsbeschreibung ist im Höchstfalle der Versuch eines Betrugs.... in der Regel klärt man sowas in einem zivilrechtlichen Verfahren...
Die müssen jetzt nämlich zusehen, das sie das Geld von diesem Plattenspielerbetrüger wieder holen müssen, wahrscheinlich ohne Erfolg.
Für mich ist die Sache jetzt erledigt.
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