Die schlimmsten Abmahnanwälte

    • Das würde ich anders sehen @GIU
      Die schlimmsten sind die, die abmahnen in der Hoffnung, dass sich der Abgemahnte aus Kostengründen und/oder Unwissenheit keinen entsprechenden Anwalt nimmt um zumindest die Höhe der Kosten in ein "annehmbares" Maß zu beschränken.
      Ängste und kostenrisiken ausnutzen halt ich persönlich für verwerflicher, als grundsätzlich abzumahnen, weil die Abmahnung durchaus ihre Berechtigung hat und es nicht um Einnahmen sondern um die Einhaltung von Regeln innerhalb des Wettbewerbes und der Gesetze geht.

      Daher ist es durchaus möglich erfolgreich abzumahnen, eine Unterlassungserklärung zu erreichen und dies kostenfrei zu tun.............. was natürlich nicht zwingend im Interesse der Abmahnanwälte liegen muss aber kann.
    • Wie man auch in anderer Hinsicht sehen kann, sind "schlimme Anwaälte" die, die nach jedem kleinen Pups suchen und daraus einen Donnerschlag konstruieren. Bei offensichtlichen Verstössen gegen Regeln sind solche Abmahnungen natürlich legitim und sicherlich in der Mehrzahl angebracht.

      Dann gibts die Abmahnungen, denen man unterstellen kann, dass sie nur der Generierung von Einnahmen dienen. Dazu gibts ja genügend Material im Netz zu finden. Etwa wenn Leute hergehen und eine Konkurrentensituation konstruieren, obwohl offensichtlich lediglich der Anschein erzeugt wird, als Konkurrent im Wettbewerb zu stehen. Dass sich Anwälte dann dazu hergeben, solche Leute auch noch zu unterstützen, ist in meinen Augen tiefste Schublade und verwerflich.

      Und noch eine Kategorie Anwälte gibts... diejenigen, die selbst als Abmahner tätig werden ohne Mandanten, den sie vertreten. Die heuern dann auch Strohmänner an, die dann als Auftraggeber auftreten.

      Manchmal wird ein "pöser Pube" erwischt. Einer hat ein unrühmliches Ende genommen (trotz aller Abneigung gegen solche Leute trotzdem bedauernswert) und sich selbst das Leben genommen, ein anderer hat aktuelle Probleme, auch wegen Abmahnungen im Erotik-Streaming-Bereich....



      Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass die allermeisten Anwälte seriös arbeiten. Trotzdem kann ich es nicht begreifen, warum gerade im Wettbewerbsverhältnis zunächst und sofort Anwälte eingeschaltet werden, obwohl man den Konkurrenten, der einen Verstoss begeht, auch selbst abmahnen könnte. Klar. wem es schaixxegal ist ob man sauber verkauft oder nicht, wird dann nachher auch nichts um so eine Abmahnung geben, der kriegt dann eben den "Knüppel aus dem sack" und teure Post. Aber die anderen, die sich anstrengen, ihre Geschäfte sauber zu tätigen aber mal nen Fehler gemacht haben, werden sich doch durch eine solche "Billigabmahne" ohne teure Kostennote vom Glatteis bewegen....
    • monza30 schrieb:

      Wie man auch in anderer Hinsicht sehen kann, sind "schlimme Anwaälte" die, die nach jedem kleinen Pups suchen und daraus einen Donnerschlag konstruieren. Bei offensichtlichen Verstössen gegen Regeln sind solche Abmahnungen natürlich legitim und sicherlich in der Mehrzahl angebracht.

      Dann gibts die Abmahnungen, denen man unterstellen kann, dass sie nur der Generierung von Einnahmen dienen. Dazu gibts ja genügend Material im Netz zu finden. Etwa wenn Leute hergehen und eine Konkurrentensituation konstruieren, obwohl offensichtlich lediglich der Anschein erzeugt wird, als Konkurrent im Wettbewerb zu stehen. Dass sich Anwälte dann dazu hergeben, solche Leute auch noch zu unterstützen, ist in meinen Augen tiefste Schublade und verwerflich.

      Und noch eine Kategorie Anwälte gibts... diejenigen, die selbst als Abmahner tätig werden ohne Mandanten, den sie vertreten. Die heuern dann auch Strohmänner an, die dann als Auftraggeber auftreten.

      Manchmal wird ein "pöser Pube" erwischt. Einer hat ein unrühmliches Ende genommen (trotz aller Abneigung gegen solche Leute trotzdem bedauernswert) und sich selbst das Leben genommen, ein anderer hat aktuelle Probleme, auch wegen Abmahnungen im Erotik-Streaming-Bereich....



      Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass die allermeisten Anwälte seriös arbeiten. Trotzdem kann ich es nicht begreifen, warum gerade im Wettbewerbsverhältnis zunächst und sofort Anwälte eingeschaltet werden, obwohl man den Konkurrenten, der einen Verstoss begeht, auch selbst abmahnen könnte. Klar. wem es schaixxegal ist ob man sauber verkauft oder nicht, wird dann nachher auch nichts um so eine Abmahnung geben, der kriegt dann eben den "Knüppel aus dem sack" und teure Post. Aber die anderen, die sich anstrengen, ihre Geschäfte sauber zu tätigen aber mal nen Fehler gemacht haben, werden sich doch durch eine solche "Billigabmahne" ohne teure Kostennote vom Glatteis bewegen....

      Man darf aber auch nicht außer Acht lassen, daß bei einer berechtigten Abmahnung diese die kostengünstigste Variante ist.
      und TE gehts lt. EP speziell um EBay nicht um die üblichen "Verdächtigten" ;)
      Und es ist die schnellste und effektivste Methode sich der Konkurrenz zu entledigen, die nicht mit "sauberen Mitteln" arbeitet!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • ich stimm dir im Tenor ja durchaus zu.... aber unbestritten dürfte ja sein, dass eine Anwaltsabmahnung immer teurer ist als eine, die der Wettbewerber selbst schreibt. Darum gehts ja in meinem letzten Absatz. Nicht immer muss eine (teure) Knüppelmethode sein, dürfte oft genug auch "billig" gehen.

      Parallelen gibts da eben auch bei den anderen Fällen, die ich angedeutet habe....



      Wenn sich der (Ebay-) Wettbewerber natürlich nicht dran stört und die Billigvariante einfach ignoriert, wirds anschliessend eben "ein paar Dollar mehr" kosten...
    • Monza, ich bin lange genug im Geschäft ;)
      Wenn ich überhaupt eine Reaktion eines "Kollegen" erhalten hab waren das entweder üble Beschimpfungen oder bestenfalls ein "geh doch zum Anwalt"!
      Irgendwann geht man dann dazu über gleich zum Anwalt zu gehen, da werden alle geschmeidig und klein und vor allem ist die Sache auch nachhaltig erledigt. Bisher mußte ich mit niemandem vors LG.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • ich bin da voll bei dir Giu.... da haben wir keine verschiedene Meinungen! Wenn das als Antwort kommt, kommt der teurerere Brief eben, garkeine Frage! Ich schätze (ohne Händler und/oder Betroffener zu sein), dass ich auf jeden Fall "Ups... ok, Danke für den Hinweis, ich änder das so schnell es geht" schreiben und dann in die Puschen kommen würde.

      Und habe die Hoffnung oder den Glauben, dass es auch noch viele andere geben wird (schätze eher als "kleine Fische" unterwegs), die das auch noch so tun würden. Man glaubt doch - gerade bei der Bucht - an das Gute im Menschen :)
    • monza30 schrieb:

      Man glaubt doch - gerade bei der Bucht - an das Gute im Menschen


      8| 8| ?(

      Wie kommst Du denn zu der Ansicht? Steht das irgendwo auf der ebay-Seite? AGB? Oder in einem Grundsatz? Zeig mal...

      monza30 schrieb:

      Wenn das als Antwort kommt, kommt der teurerere Brief eben, garkeine Frage!

      Problem: dann hast Du eventuell schon die Eilbedürftigkeit versemmelt. Möglichkeit, das zu umgehen? Klar. Man schreibt den VK über einen neutralen Account nett an. Wenn er dir dann nicht nachweisen kann, dass Du der Inhaber dieses Accounts bist, hast Du die Geschichte zumindest mal so weit gerettet, dass Du die einstweilige Verfügung noch durchbekommst und damit dem Mitbewerber wenigstens die Terminsgebühr sparen kannst.

      Es gibt allerdings noch eine neckische Alternative. Man schreibt statt einer Mail an den Mitbewerber einen netten Brief an den Mitstörer, weist ihn auf den Missstand hin und bittet freundlichst um Abhilfe, da man sonst auf zivilrechtlichem Wege vorgehen müsste. Da der das erfahrungsgemäß dann geflissentlich ignoriert kann (bzw muss) man anschliessend gegen den das volle Programm fahren. Das Thema Massenabmahnung kann man dann auch vergessen, denn nach der 20. oder 30. Abmahnung wird der Mitstörer schon selber durch technische Maßnahmen dafür sorgen, dass da zukünftig sorgfältiger vorgegangen wird.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Es gibt allerdings noch eine neckische Alternative. Man schreibt statt einer Mail an den Mitbewerber einen netten Brief an den Mitstörer, weist ihn auf den Missstand hin und bittet freundlichst um Abhilfe, da man sonst auf zivilrechtlichem Wege vorgehen müsste. Da der das erfahrungsgemäß dann geflissentlich ignoriert kann (bzw muss) man anschliessend gegen den das volle Programm fahren. Das Thema Massenabmahnung kann man dann auch vergessen, denn nach der 20. oder 30. Abmahnung wird der Mitstörer schon selber durch technische Maßnahmen dafür sorgen, dass da zukünftig sorgfältiger vorgegangen wird.

      Aber, aber. Ebay in die Pflicht zu nehmen is sicher ne interessante Variante aber schon ein großer Aufwand ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Sehr geehrter Bastelhamster....

      du willst doch nicht ernsthaft in Frage stellen wollen, dass Herr Ebay an das Gute im Menschen glaubt? Das ist schliesslich nach seiner Definition das Geld im Portemonnaie der Nutzer der platten Form....



      Und zum Rest... ich gehe bei meinem Statement nicht von den wirklich "grossen Fischen" aus, die sich vorsätzlich über die gesetzlichen Pflichten hinwegsetzen... Gemeint sind eher die kleinen Mitschwimmer, die sich mehr schlecht als recht auch auf die platte Form trauen um dort mal eine Scheibe gute Leberwurst verdienen zu können, anstatt immer nur den billigen Edamer aus Holland auffe Pöhle zu kriegen. Die, die sich erkenntlich bemühen, alles mit in ihre Auktion zu packen, aber angesichts der Fallstricke eben mal was vergessen.

      Solche Leute erkennste doch am Geruch als erfahrener Vielverkäufer, der mit dem lütten Hering was gemeinsam hat: die Pottlappen, die von Oma gestrickt werden, bei dir aber per Container aus Fernost...

      Gut... rechtlich gesehen steht der Ommapottlappenhökerer natürlich mit dir im Wettbewerb und könnte durchaus dafür sorgen, dass du zwei Paar Pottlappen weniger verkaufst im Jahr (könnte aber auch daran liegen, dass Omas Lappen nur an die Wand gehängt werden weil zu schade zum Gebrauch, deine aber wegen der Inhaltsstoffe, die man ja vermutet, niemand haben will).

      Willste den Ommastrickwarenverkäufer dann per Anwalt direkt teuer abmahnen, weil er irgendwo ne Schusseligkeit begangen und seinen Friedrich-Willem Rümpel als F.W. Rümpel abgekürzt hat?

      Ok... rechtlich in Ordnung.... menschlich? Unter dem Nivea von Herrn Ebay noch... *sfg*

      Der F.W.R. würde doch mit Sicherheit hergehen und das ändern. Ok.. wenn nicht: siehe oben. Eilbedürftig ist das für dich auch nicht...



      Naja... und was du mit Mitstörer meinst weiss ich ja... ok, DER hat das ja auch verdient.... *lol*
    • Monza, sorry, du liegst da falsch!
      Das "eilbedürftig" is ein Hinderungsgrund zunächstmal den Gegner kuschelweich anzuschreiben.
      Bei einem Wettbewerbsverstoß sollte man gleich zum Anwalt oder man geht den, durchaus, spaßbetonten Weg des Kollegen Löschbert.
      Freundliche Warnung kann Fall auf Fall in die Hose gehen!
      Und ist man zu nett, bringt man sich um die Argumentationsgrundlage!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Wieso freundliches Anschreiben? Ich schrub doch: selbst abmahnen.

      Du hast doch auch ohne Anwalt bei Nichtbeachtung der Abmahnung (also ohne dass die Unterlassungserklärung abgegeben wird), die Möglichkeit, gerichtlich vorzugehen. Was anderes passiert doch auch mit Anwalt nicht (ausser dass es teurer wird)
    • eumas schrieb:

      wow, so viel Text.


      Und so wenig Antwort für Destiny99.

      Dann hättest du ja jetzt mit gutem Beispiel vorangehen können.

      Allerdings hätte ich jetzt eine Frage an Destiny: Vorausgesetzt, deine Frage kann man überhaupt seriös beantworten, welchen Nutzen möchtest du daraus ziehen? Welche konkrete Hilfe erhoffst du dir durch eine Beantwortung der Frage?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • was willste denn antworten? Nix?

      Vielleicht hat hier niemand was mit den Abmahnanwälten zu tun, weil sich die Gewerblichen hier an die Gesetze halten? *g*

      Abmahnstatistiken findet man im Netz... einfach mal Abmahnwelle eingeben...

      Hier mal eine Seite die sich intensiv mit Abmahnungen befasst bzw deren Verhinderung:

      internetrecht-rostock.de/abmahnwelle.htm



      Incl. "Gegnerliste", die aussagekräftiger ist als eine Abmahnanwaltsliste.... da weiss man auch wer der wirkliche Gegner ist....
    • monza30 schrieb:

      du willst doch nicht ernsthaft in Frage stellen wollen, dass Herr Ebay an das Gute im Menschen glaubt?

      Nein, die stelle ich nicht. Habe ich auch nicht. Ich habe dich nur gefragt, wo Du das auf der ebay-Seite irgendwo belegen kannst. AGB, Grundsätze oder sonst wo? (Spar dir die Suche, diese Grundsätze sind zuletzt 2011 in den Diskussionsforren als "Community-Grundsätze" gesichtet worden und dort sind sie inzwischen auch abgeschafft worden)

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Aber, aber. Ebay in die Pflicht zu nehmen is sicher ne interessante Variante aber schon ein großer Aufwand ;)
      Wo siehst Du da einen großen Aufwand?

      Der Aufwand dafür ebay in die Haftung zu bekommen ist nur unwesentlich höher als der Aufwand den Mitbewerber abzumahnen. Gut, der Mitbewerber wird sich einen Anwalt suchen, der nur fünf Sinne beisammen hat und der ihm dann empfiehlt, die UE (eventuell modifiziert) abzugeben. ebay dagegen hat alle sieben Sinne beisammen, (die üblichen fünf: riechen, schmecken, nichts hören, nichts sehen, nichts sagen und zusätzlich noch Starrsinn und Schwachsinn - auch bekannt als ebay Rechtsabteilung) und wird daher natürlich die UE nicht abgeben, so das die Geschichte dann eben eskaliert. Kleiner Tip von mir (auch an die lieben Kollegen der robetragenden Fraktion) : mit ebay nicht lange rumeiern, ebay fährt gerne eine Nebeltaktik mit Hinhaltepolitik in der Warteschleife. Wenn die UE nicht fristgerecht kommt wie bestellt, dann direkt die eV beantragen. Fertig und aus die Maus. Was die ebay corporate Services GmbH oder sonst wer dazu zu schwallen hat ist erstens ungefähr so sinnhaltig wie eine Textbausteinmail von ebay (nur eben per Fax) und zweitens wenig zielführend. Dann kommt Herr Schlüschen angedackelt und wirft solange Nebelkerzen, bis er hoffentlich den Richter so dusslig gequatscht und geschriftsatzt hat, dass der ihm glaubt, das BGB ist eine Gummikuh.

      monza30 schrieb:

      Wieso freundliches Anschreiben? Ich schrub doch: selbst abmahnen.
      Problem: Formfehler. Lies dich mal durch die einschlägigen Foren. Wenn du dann den Verkäufern immer noch mehrheitlich zutraust eine saubere Abmahung hinzubekommen, dann bist Du ein hoffnungsloser Optimist. Die kriegen ja nicht mal ein abmahnsicheres ebay-Angebot zusammengestoppelt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nein, die stelle ich nicht. Habe ich auch nicht. Ich habe dich nur gefragt, wo Du das auf der ebay-Seite irgendwo belegen kannst. AGB, Grundsätze oder sonst wo? (Spar dir die Suche, diese Grundsätze sind zuletzt 2011 in den Diskussionsforren als "Community-Grundsätze" gesichtet worden und dort sind sie inzwischen auch abgeschafft worden)

      *sfg*

      Soooooviel verseuchtes Rindfleisch habbich dann doch nicht zu mir genommen, als das ich diesen blöden Laberspruch je vergessen könnte... solange die Bucht existiert wird ich das immer wieder zitieren, auch wenn die das schon längst gelöscht haben. Solche hohlen Phrasen passen zu dem Sitzkreis- und blödesprüchelaber-Verein. Das klebt denen (zumindest bei mir) wie Kacke am Schuh.... :D




      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Problem: Formfehler. Lies dich mal durch die einschlägigen Foren. Wenn du dann den Verkäufern immer noch mehrheitlich zutraust eine saubere Abmahung hinzubekommen, dann bist Du ein hoffnungsloser Optimist. Die kriegen ja nicht mal ein abmahnsicheres ebay-Angebot zusammengestoppelt.
      Tjaaaa... wer also selbst keine abmahnsichere Ebayauktion zustande kriegt, sollte doch nicht mit Abmahnsteinen um sich werfen..... sonst kommt der Abgemahnte noch auf die Idee, selbst mal zum Anwalt zu latschen mit nem Auftrag...
    • biguhu schrieb:

      Allerdings hätte ich jetzt eine Frage an Destiny: Vorausgesetzt, deine Frage kann man überhaupt seriös beantworten, welchen Nutzen möchtest du daraus ziehen? Welche konkrete Hilfe erhoffst du dir durch eine Beantwortung der Frage?

      Ich erweitere meine Frage: Warum suchst du nach bekannten Abmahnanwälten und versuchst gleichzeitig regelwidrig mit einem Zweitaccount (nun von uns zusammengelegt), priverbliche Verkäufer zu jagen: Gewerblicher Verkäufer tritt als Privatverkäufer‎ auf

      Da du eh weder hier noch auf PNs antwortest, kannst du die Frage auch als rhetorisch auffassen. Aber bitte versuche dieses Forum nicht für deine Spielchen zu missbrauchen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.