Betrug durch Firma My Mobile Company GmbH

    • Einen Guten Morgen





      Und vielen Dank an alle diejenigen die mir hier wirklich
      versuchen zu helfen.


      Wie schon geschrieben habe ich weder das eine noch das
      andere auf dem Handy von der Firma und auch keine SMS zur Bestätigung des Kaufes
      bekommen noch versuche ich hier meine kleine Tochter vorzuschieben. Das sollte doch jeden Klar sein das man keine
      6,99.- Euro die Woche bezahlt wenn man
      nichts erhalten hat was man auch nicht bestellt oder gekauft hat. Habe auf die
      e Mail des Anbieters geantwortet und stelle das hier auch mal noch rein. Des
      weiteren habe ich der Telekom einen Brief geschrieben der per Einschreiben mit
      Rückantwort abgeschickt wird. Hatte ja
      schon mit der Telekom gesprochen und man hat mir gesagt ich solle erst mal nur das
      bezahlen womit ich auch einverstanden bin also die realen kosten die so oder so
      angefallen wären bzw. sind. Des Weiteren haben sie gesagt ich solle mich doch
      bitte mit dem anderen Anbieter in Verbindung setzten und die Sache klären .


      Denn hat mir die Telekom noch eine e Mail geschickt wie es
      sich mit 3 Anbietern verhält.


      Stelle ich hier auch noch rein.


      Vielen Dank für
      eure Hilfe und Ratschläge und vielleicht
      kann mir ja einer sagen ob ich es so in etwa richtig geschrieben habe.
    • Telekom Deutschland GmbH

      Beschwerdezentrum - Rechnungseinwendungen



      Pf 300444 in 53184 Bonn

      53184 Bonn 11.11.2014





      Ihre Rechnung vom 10.11.2014
      Rechnungsnummer 1988271 1000551





      Sehr geehrte Damen und Herren,





      in der Telefonrechnung vom 10.11.2014 tauchen mir unerklärliche Posten auf, die
      ich streitig stelle.


      Hierbei handelt es sich um folgende Rechnungsposten:


      Nr. Datum vom 04.10.2014 – 25.10.214 Art der
      Leistung Abo App Name des Drittanbieters My Mobile Company GmbH
      Gebühr 27,96




      Leistung My Mobile Company
      GmbH


      Genutzte Angebote


      Summe streitiges Entgelt: Betrag My Mobile Company 27,96 Euro


      Die in den genannten Rechnungsposten aufgeführten Leistungen habe ich zu
      keinem Zeitpunkt bestellt oder in Anspruch genommen.


      Bis zur Vorlage eines gültigen qualifizierten Prüfprotokolls gemäß § 45i TKG
      bestreite ich darüber hinaus vorsorglich, einen tk-gestützten Mehrwertdienst
      oder Premiumdienst angewählt zu haben. Schon jetzt verweise ich vorsorglich auf
      das Urteil des AG Papenburg, 30.10.2008, Az. 4 C 247/08, wonach ich ein
      Prüfprotokoll, das lediglich in unqualifizierter, lapidarer Form vorgetragen
      wird, nicht akzeptieren werde.


      Die angeblich von mir in Anspruch genommenen "Leistungen" sind
      auch erkennbar keine berechnungsfähigen Mehrwert-Dienstleistungen nach TKG. Es
      handelt sich nicht um telekommunikationsgestützte Dienste, die ich als TK-Endkunde
      selbst angewählt hätte bzw. die als unteilbare Dienstleistungen an einem Stück
      erbracht würden. Sondern es handelt sich um ein sogenanntes "Abo" und
      damit um ein angebliches Dauerschuldverhältnis, welches schon gemäß der in
      diesem Punkt ganz eindeutigen Legaldefinition aus § 3 TKG kein tk-gestützter
      Dienst sein kann. Die Verrechnung nicht tk-gestützter Dienste über die
      Telefonrechnung stellt eine Mißachtung des Umgehungsverbots aus § 66m TKG dar.

      Es liegt hier ein mir von dem obskuren Drittanbieter in arglistiger Täuschung
      und offenkundiger böswilliger Bereicherungsabsicht untergeschobener
      Fernabsatzvertrag nach BGB vor. Die Verrechnung solcher Leistungen aus
      Fernabsatzverträgen fremder Parteien ist aber in dem zwischen Ihrem Unternehmen
      und mir geschlossenen TK-Vertrag nicht vorgesehen. Eine solche kaum
      kontrollierbare Verrechnung völlig sachfremder, darüber hinaus
      TKG-regelwidriger und damit vertragswidriger Buchungen ist mir als TK-Endkunden
      nicht zuzumuten. Etwaige anderslautende Bestimmungen in den AGB betrachte ich
      gemäß § 305c BGB vorsorglich als überraschend und damit unwirksam. Ich habe Sie
      mit der Führung des TK-Rechnungskontos ausschließlich zu dem Zweck beauftragt,
      um Gebühren für TK-Leistungen und - soweit tatsächlich genutzt - tk-gestützte Mehrwertdienste
      zu verrechnen, nicht aber für die Fakturierung angeblicher Bestellungen von
      "Abonnements" irgendwelcher wie auch immer gearteter
      "Dienstleistungen", die überdies nicht nur in Preisgestaltung und
      Bewerbung sitten- und wettbewerbswidrig sind, sondern die darüber hinaus
      entgegen der Bestimmungen des Fernabsatzrechts aus § 312c BGB weder über die
      Identität des Anbieters noch über das Widerrufsrecht noch über die
      Kostenpflicht hinreichend informieren. Abgesehen davon bestreite ich, die
      betreffende Dienstleistung jemals bestellt und in Anspruch genommen zu haben.


      Daher trete ich auch bereits jetzt vorsorglich dem eventuellen Versuch
      Ihrerseits entgegen, mich in der Absicht einer allzu durchsichtigen
      Hinhaltetaktik bezüglich der Erstattung des widerrechtlich gebuchten Entgelts
      an den Verbindungsnetzbetreiber zu verweisen. Der Verbindungsnetzbetreiber ist
      ohnehin nicht aktivlegitimiert zur Beitreibung fremder Forderungen aus
      TK-Verbindungen, weil er nicht mein Vertragspartner ist. Siehe dazu das Urteil
      des BGH vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05.


      Sofern Ihr Unternehmen die Forderung aus abgetretenem Recht geltend macht,
      wären darüber hinaus allein Sie aktivlegitimiert und könnten mich daher
      ebenfalls nicht zur Geltendmachung meines Rechts auf Herausgabe aus
      Bereicherung an den Verbindungsnetzbetreiber weiterverweisen. Des weiteren
      wären Sie dann aufgefordert, eine gültige Abtretungsurkunde seitens der
      Ursprungszedentin im Original vorzulegen. Ferner mache ich für diesen Fall von
      meinem Recht der Einwendungen gemäß § 404 BGB Gebrauch und bestreite das
      Zustandekommen eines gültigen Fernabsatzvertrags sowie die Erfüllung der
      hierfür vorgesehenen Informationspflichten seitens des Anbieters über die
      Kosten und Vertragskonditionen. Ferner bestreite ich die dauerhafte Zustellung
      einer gültigen Widerrufsbelehrung in Textform, weshalb ich hilfsweise den nicht
      verfristeten Widerruf nach § 355 BGB erkläre.


      Soweit das abbuchende Unternehmen als sogenannter
      "Zahlungsdienstleister" auftritt, bestreite ich, diesem Unternehmen
      jemals eine Bevollmächtigung bzw. einen Auftrag zur Vornahme von Verfügungen zu
      Lasten meines TK-Rechnungskontos erteilt zu haben.


      Die Notwendigkeit zur Inkassierung derartiger obskurer Posten ist hier in
      keiner Weise nachvollziehbar und geschieht ohne Rechtsgrundlage. Die
      Telefonprovider sind gemäß TKG (entgegen etwaiger anderslautender irreführender
      Behauptungen) auch nicht dazu verpflichtet, solche "Drittleistungen"
      zu fakturieren. Eine solche Verpflichtung kann schon deswegen nicht bestehen,
      weil es - wie oben dargelegt - bereits an der Übereinstimmung mit der
      Legaldefinition tk-gestützter Dienste aus § 3 TKG fehlt, und weil eine solche
      Fakturierungsverpflichtung daher gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 7 TKG Buchst. a) und b)
      für nicht tk-gestützte Dienste von Drittanbietern nicht infrage kommt. Ohnehin
      besteht ein Fakturierungszwang wenn überhaupt, dann nur für Festnetzverträge.
      Soweit Ihr Unternehmen trotzdem ein Inkasso für derartige Leistungen
      durchführt, geschieht dies nicht etwa aufgrund eines gesetzlichen Zwangs,
      sondern auf rein freiwilliger Grundlage, letztendlich natürlich mit der
      trivialen Absicht der Bereicherung durch Einbehalt einer Provision. Die
      Verträge, die Ihr Unternehmen mit wie auch immer gearteten
      "Verbindungsnetzbetreibern", "Plattformbetreibern",
      "technischen Dienstleistern" und "Subunternehmern" obskurer
      britischer oder karibischer Mantelgesellschaften und Postfachfirmen geschlossen
      hat, habe jedenfalls nicht ich mit diesen illustren Gesellschaften geschlossen.
      Diese Verträge unterliegen allein Ihrer rechtlichen Verantwortung und Ihrem
      eigenen wirtschaftlichen Risiko. Ich habe Sie weder dazu beauftragt noch
      bevollmächtigt, Gelder von meinem Rechnungskonto zugunsten der Bereicherung
      fremder Konten in Übersee, in der Schweiz oder in Liechtenstein weiterzuleiten
      und dafür auch noch eine satte Provision einzubehalten.


      Darüber hinaus sind etwaige Abtretungsvereinbarungen zwischen Drittparteien
      und Ihrem Unternehmen schon allein wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis
      (Art. 10 Abs. 1 GG, § 88 TKG) sowie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen
      (§§ 91 ff TKG) gemäß § 134 BGB unwirksam. Siehe dazu das Urteil des BGH vom 14.
      6. 2012, II ZR 227/11.


      Aus diesen Gründen behalte ich das oben genannte streitige Entgelt für die
      vertragswidrige Buchung von der nächsten Telefonrechnung ein. Sofern Ihnen eine
      Erlaubnis zur Lastschriftabbuchung durch mich erteilt wurde, ist diese hiermit
      entzogen. Voraussetzung für die Genehmigung von Lastschriftabbuchungen ist ein
      Vertrauensverhältnis, welches ich hier nicht mehr als gegeben ansehen kann.


      Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Sperrung meines Anschlusses bzw.
      der SIM-Karte zur Durchsetzung einer streitigen Forderung aus fakturierten oder
      abgetretenen Drittrechten unzulässig ist - siehe dazu: LG München I, Beschluss
      vom 06.10.2011, Az. 37 O 21210/11 sowie Urteil des LG Hamburg vom 14.03.2007 -
      313O 16/07 sowie der inzwischen novellierte § 45k Abs. 2 TKG. Eine solche
      Maßnahme sowie fortgesetzte Beitreibungsversuche mittels belästigender und
      drohender Inkassoschreiben wird die Überprüfung des Fortbestands unseres
      Vertragsverhältnisses zur Folge haben.


      Ich fordere Sie dazu auf, weitere derartige Buchungen zu unterlassen und
      beauftrage Sie vorsorglich gemäß § 45d Abs. 2 und 3 TKG mit der Einrichtung
      einer Sperre für Leistungen aus Mehrwertdienstverbindungen und von jeglichen
      sonstigen Leistungen von Drittanbietern einschließlich des sogenannten
      "WAP-Billings", soweit diese Sperre noch nicht eingerichtet ist.


      Ihre Geschäftsleitung wäre meiner Ansicht nach gut beraten, den Abschluß
      solcher Fakturierungs- oder Abtretungsverträge mit obskuren Dienstleistern zu
      unterlassen, weil bereits mittelfristig betrachtet der schmale Bilanzgewinn aus
      der Provision zwangsläufig einer durch die Diskussion in Internet und Presse
      bald eintretenden Rufschädigung gegenübersteht. Dies umso mehr, falls
      berechtigte Einwendungen der Betroffenen gegen solche
      "Geschäftsmodelle" auf unkulante und halsstarrige Art und Weise
      ignoriert werden sollten. Sie selbst haben es in der Hand.




      Mit freundlichen Grüßen
    • Und hier das Schreiben an dem
      Anbieter





      ( Guten Morgen





      Und erst mal vielen Dank für ihre Antwort


      Wie ich ihrer Antwort entnehmen kann sollen wir am (unsere Internet-Bestellseite "Flappy Bird" am 2014-10-04 um
      17:38:32 (Serverzeit, CET) mit einem Handy (User-Agent: "towerGame/1.1
      CFNetwork/609 Darwin/13.0.0") mit der Rufnummer xxx aus der
      IP-Adresse 80.xxx (T-MOBILE-Mobilfunknetz) besucht wurde. Dabei wurde
      ein Handydownload-Abonnement JOJO_GALAXY für 6,99 € / 7 Tage bestellt. )


      Wir haben
      weder Flappy Bird noch JOJO_GALAXY auf unseren Handy und eine ESM zum bestätigen des Kaufes haben
      wir auch zu 111% nicht erhalten denn
      wenn dem so wäre hätten wir gleich widersprochen und den Vertrag gekündigt und nicht erst 1
      Monat später. Denn 6,99 Euro für was wir
      nicht mal auf dem Handy haben ist uns zu teuer und wir sehen so was auch nicht
      ein . Des weiteren haben meine
      Recherchen bei Google ergeben das wir nicht die einzigen Betroffenen sind den das
      angeblich passiert ist.



      Ich habe also keinen Vertrag geschlossen und keine Willenserklärung abgegeben und bitte sie
      den Betrag wieder an die Deutsche Telekom zurück zu überweisen.





      Mit Freundlichen Grüßen )

      Edit by Redaktion
      Bitte achte künftig darauf nicht deine Daten mitzuveröffentlichen
    • raundsi ich kann dir das garnicht mehr sagen wo ich den brief gefunden hatte
      aber auch in irgend ein forum wo es um die jojo mobile falle ging
      hatte tante google befragt und die hat ne ganze menge dazu ausgespuckt und es sind ja sehr viele wie ich betroffen
      aber schau mal da nach fals es dich interessiert telekomhilft.telekom.de/t5/Fra…arch-sort-type-order/date

      bin ja mal gespannt was die telekom zu mein schreiben sagt
      halt euch auf den laufenden
    • raundsi schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Gegenfrage:
      Warum gehst du von einem nicht abgeschlossenen Vertrag aus?

      Weil der TE keine Willenserklärung abgegeben hat. Zumindest kann das der Nutzlosanbieter nicht beweisen.
      Und es wäre ja noch schöner, wenn die Beweispflicht bei demjenigen läge, der behauptet, dass gar kein Vertrag existiert...

      Wieder Lötzinn!
      Eine Willenserklärung wurde durch bunte Buttons wohl abgegeben. Allerdings durch ein nicht geschäftsfähiges Kind.
      So dreist sind nicht einmal die Abo-Fallenleger, sich irgendwelch Telebimmelnummern auszudenken und in ihr System einzugeben!

      Der gangbare Weg wäre, die Lastschrift zurückzubuchen, der Telebumm die zurecht berechneten Entgelte zu überweisen (das aber mit dem Telefonjoker absprechen!) und auf eine Mahnung vom Inkasso warten und dieser widersprechen!

      Die Telebumm ist sowas wie ein Inkasso und muß ausstehende Beträge von Fremdanbietern einziehen. Sie zahlt da aber nicht selbst!
      Auch bei einer Rückbuchung hat die Telebumm keinerlei Ansprüche.
      Nöchstens ggü. dem Gläubiger, das dürfen sie aber selbst durchsetzen. :D
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Geiz_ist_ungeil





      Also ich hatte doch schon geschrieben das die Telekom den
      betrag schon an den 3 Anbieter überwiesen hat und die Telekom es auf unsere
      Rechnung geltend machen will bzw. es tut und wir den Betrag an die Telekom zu
      zahlen haben.


      Richtig ist das wir das Lastschrift verfahren eingestellt
      haben auf anraten eines Telekommitarbeiters und wir nur erst mal den normalen
      Monatlich Betrag überweisen sollen.


      Wir uns aber mit dem 3
      Anbieter in Verbindung setzten
      sollen um das zu klären. Was ich auch getan habe aber nach meiner 2 e Mail an den Anbieter ist bis jetzt nichts
      mehr gekommen und gehe davon aus da von den auch nichts mehr kommen wird da sie
      ja das Geld schon haben.





      Gruß Peter
    • Berliner38 schrieb:

      Also ich hatte doch schon geschrieben das die Telekom den
      betrag schon an den 3 Anbieter überwiesen hat und die Telekom es auf unsere
      Rechnung geltend machen will bzw. es tut und wir den Betrag an die Telekom zu
      zahlen haben.

      Richtig ist das wir das Lastschrift verfahren eingestellt
      haben auf anraten eines Telekommitarbeiters und wir nur erst mal den normalen
      Monatlich Betrag überweisen sollen.


      Und eigentlich müsste Telekom dir die Beträge, wenn kein Vertrag vorhanden war, rücküberweisen und
      sich selbst das Geld von den Drittanbietern zurückholen...

      Ansonsten denke daran die Drittanbietersperre bei Telekom zu beantragen!
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Die Telebumm ist sowas wie ein Inkasso und muß ausstehende Beträge von Fremdanbietern einziehen.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Wieder Lötzinn!

      Dann ist der Artikel von dem Juristen, auf den ich oben verlinkt habe, für Dich offensichtlich auch Lötzinn; er kommt nämlich zum genauen Gegenteil in seiner Einschätzung: TK-Anbieter dürfen gerade nicht für "Mehrwertdienste" inkassieren, weil sie sich dieses Recht nur in der AGB einräumen. Das inkassieren von Mehrwertdiensten, die theoretisch den eigentlichen Betrag der Hauptforderung weit übersteigen können, sind natürlich wesentlicher Bestandteil, das muss in den Hauptvertrag aufgenommen werden.
      Auch ist es wohl so (was mich auch überraschte), dass die TK-Anbieter diese Forderungen günstig aufkaufen und sich daher nur sehr ungerne davon trennen. Wahrscheinlich ist das der Trick, das doch halbwegs rechtssicher machen zu können - der Handel mit Forderungen ist schließlich nicht verboten, das liefe quasi am geschlossenen Vertrag vorbei. Abofallenforderungen sind ja schon immer hin und her gehandelt worden...

      Es kommt natürlich nicht darauf an, wie der Nutzlosanbieter sich die Daten beschafft, komplett ausdenken wird er sie sich in der Regel nicht. Es kommt aber darauf an, ob er den behaupteten Vertragsschluss beweisen kann, und das ist hier natürlich nicht der Fall. Dass man einen Button irgendwo hat, auf dem "Kaufen" steht, ist genauso wenig Beweis wie eine IP-Adresse.
    • raundsi schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Die Telebumm ist sowas wie ein Inkasso und muß ausstehende Beträge von Fremdanbietern einziehen.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Wieder Lötzinn!

      Dann ist der Artikel von dem Juristen, auf den ich oben verlinkt habe, für Dich offensichtlich auch Lötzinn; er kommt nämlich zum genauen Gegenteil in seiner Einschätzung: TK-Anbieter dürfen gerade nicht für "Mehrwertdienste" inkassieren, weil sie sich dieses Recht nur in der AGB einräumen. Das inkassieren von Mehrwertdiensten, die theoretisch den eigentlichen Betrag der Hauptforderung weit übersteigen können, sind natürlich wesentlicher Bestandteil, das muss in den Hauptvertrag aufgenommen werden.
      Auch ist es wohl so (was mich auch überraschte), dass die TK-Anbieter diese Forderungen günstig aufkaufen und sich daher nur sehr ungerne davon trennen. Wahrscheinlich ist das der Trick, das doch halbwegs rechtssicher machen zu können - der Handel mit Forderungen ist schließlich nicht verboten, das liefe quasi am geschlossenen Vertrag vorbei. Abofallenforderungen sind ja schon immer hin und her gehandelt worden...

      Es kommt natürlich nicht darauf an, wie der Nutzlosanbieter sich die Daten beschafft, komplett ausdenken wird er sie sich in der Regel nicht. Es kommt aber darauf an, ob er den behaupteten Vertragsschluss beweisen kann, und das ist hier natürlich nicht der Fall. Dass man einen Button irgendwo hat, auf dem "Kaufen" steht, ist genauso wenig Beweis wie eine IP-Adresse.

      Ich zitiere deinen Mist mal vollständig bevor noch was verlorengeht!

      Deinen Anwalt kannst du gerne rauchen. Selbstverständlich fungiert ein Tele-Anbieter als Inkasso für Dritte!
      Das kann der Kunde auch gerne anfechten. Mit Erfolg zumeist.

      Den behaupteten Vertragsabschluß kann ein Anbieter dadurch beweisen, daß es zum ersten Klick einen weiteren braucht.
      Hör bitte auf hier Unwahrheiten zu verbreiten :wallbash
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Den behaupteten Vertragsabschluß kann ein Anbieter dadurch beweisen, daß es zum ersten Klick einen weiteren braucht.

      Giu... ich verweise nochmal auf mein Post betr. des Buttons. Lt. Gerichtsurteil reicht eine Beschriftung des Buttons mit "Kaufen" alleine nicht aus.... da fehlt sowas wie "kostenpflichtig ....". Unbeachtet der anderen Tatsachen ist von daher schon kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. NUR... man muss das eben dem telebimmeldienstanbieter, also deinem "Inkasso" schon mitteilen. Und ich schätze mal, bevor die sich in irgendwelche Nesseln setzen....
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ich zitiere deinen Mist mal vollständig bevor noch was verlorengeht!

      Deinen Anwalt kannst du gerne rauchen.

      Das ist doch keine seriöse Auseinandersetzung mit dem Thema! Das ist, um es mit deinen Worten zu sagen "Bullshit". Wie wäre es, wenn du dich mit den Ausführungen des Anwalts auseinandersetzt und sie widerlegst, wenn du anderer Ansicht bist? Ich verweise ja ungern auf andere (ehemalige) User, aber hat nicht pandarul Monate lang versucht, diesen unseriösen Umgang mit juristischen Themen anzuprangern? Zu Recht!

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Selbstverständlich fungiert ein Tele-Anbieter als Inkasso für Dritte!

      Besitzt denn der Mobilfunkanbieter eine entsprechende Lizenz? Wenn nicht, kann er nicht als Inkasso fungieren.

      Zudem habe Inkassounternehmen seit November weitreichende Pflichten:

      Jetzt müssen Inkasso Unternehmen bereits in der ersten Mahnung gegenüber Privatunternehmen unter anderem folgende Informationen klar und verständlich übermitteln:

      - Name oder Firma ihres Auftraggebers
      - den Grund für die Forderung, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstandes und auch des Datums des Vertragsschlusses
      - konkrete Angaben zu geltend gemachten Zinsen und deren Höhe
      - Angaben zur Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten, insbesondere zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund

      hoesmann.eu/strengere-regeln-fuer-inkasso-unternehmen/

      Halten sich die Mobilfunkanbieter daran? Wenn nicht, dann darf man vielleicht auch daraus schließen, dass wir es hier gar nicht mit Inkasso zu tun haben. Oder die Forderung ist so nicht rechtens.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Guten Morgen





      Ich glaube ich kann euch eine erfreuliche Nachricht
      übermitteln.


      Und bin mal gespannt was ihr dazu sagt oder haltet. Wie
      schon geschrieben hatte ich mehr als 1 e
      Mail an die Firma My Mobile Company GmbH geschickt mit der bitte das zu klären.


      Und siehe da gestern Abend eine 2 Mail und die würde ich
      euch hier gerne mal zeigen.


      Wie gesagt was haltet ihr davon ? Sollte ich der Firma
      wirklich meine Bankverbindung geben ? Sollte ja eigentlich nichts schief laufen
      denn sie können ja eigentlich kein Geld so einfach abbuchen und wenn kann ich
      es ja von meiner Bank wieder zurück holen lassen.





      Aber nur die Mail von denen.





      Sehr geehrter Herr
      Lustig,



      aus unseren Protokolldateien geht hervor, dass unsere Internet-Bestellseite
      "Flappy Bird" am 2014-10-04 um 17:38:32 (Serverzeit, CET) mit einem
      Handy (User-Agent: "towerGame/1.1 CFNetwork/609 Darwin/13.0.0") mit
      der Rufnummer xxx aus der IP-Adresse 80.xxx
      (T-MOBILE-Mobilfunknetz) besucht wurde. Dabei wurde ein
      Handydownload-Abonnement JOJO_GALAXY für 6,99 € / 7 Tage bestellt.



      Die Bestellung eines Abonnements im mobilen Internet ist bei uns voll
      automatisiert und erfordert zwei Klicks auf der Bestellseite, einmal auf die
      Schaltfläche mit der Beschriftung "Bestätigen" und danach nochmal auf
      die Schaltfläche mit der Beschriftung "Kaufen". Die Programmierung
      des Bestellsystems erlaubt bei den Bestellungen keine Ausnahmen von der
      dargestellten Vorgehensweise. Die Preise und Konditionen sind auf den
      Bestellseiten jeweils in der unmittelbaren Nähe der Bestellschaltflächen
      aufgeführt. Die Einrichtung des Abo-Dienstes wurde nach erfolgreicher
      Durchführung der Bestellung zusätzlich nochmal per SMS an die Nummer
      xxx bestätigt.



      Das Abonnement auf der Rufnummer xxx wurde am 11.11.2014 um 11:37
      Uhr deaktiviert. Das Abonnement ist somit gekündigt.



      Aus Kulanz werden wir
      Ihnen die abgebuchten Abonnementgebühren i.H.v. 41,94 € erstatten. Für die
      Rückerstattung teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit,

      eine Gutschrift auf ein Handykonto ist uns aus technischen Gründen leider nicht
      möglich.



      Freundliche Grüße



      my mobile company gmbh

      Customer Care Team






      my mobile company gmbh

      Baruther Str. 20/21

      D-15806 Zossen



      Web: http://www.mymobilecompany.de

      Telefon Kundendienst: 0211-96 299 220 (Festnetztarif)

      E-Mail: service@mymobilecompany.de



      Registergericht: Amtsgericht Potsdam, HRB 22885

      Geschäftsführer: Jochen Hollweg, Sakari Hänninen


      Edit by Redaktion
      Bitte achte darauf nicht deine Daten zu veröffentlichen
      :!:
    • Ach ja jetzt nur noch die Frage was die Telekom zu meinen
      Schreiben was sie von mir bekommen haben sagt ? Ob sie da auch versuchen sich
      mit mir irgendwie zu einigen ?


      Den Betrag brauchen sie mir ja nicht gutschreiben oder
      erstatten wenn ich das von der Firma bekomme aber schon mal auf ihre Reaktion
      gespannt bin wie sie mit ihren lang jährigen treuen Kunden so umgehen. Muss
      dazusagen das ich nie irgend welche schlechte Erfahrungen mit der Telekom
      machen musste sondern ehr im Gegenteil.





      Gruß Peter