Hund gerettet - Halterin muss nun 10.000 Euro zahlen

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ok, ich stell mal folgendes fest:

      1.) Es hat einen Unfall mit dem Hund gegeben.
      2.) Rechtlich ist die Töle eine Sache.
      3.) Die Kosten der Bergung übersteigen den Zeitwert der Sache um ein vielfaches. Wir haben also einen wirtschaftlichen Totalschaden vorliegen.
      4.) Es wäre daher sinnvoller gewesen, die Feuerwehr hätte den Dachsbau mit ein paar C-Rohren geflutet und die Sache aus tierschutzrechtlichen Erwägungen heraus der Einfachheit halber kurzerhand ersäuft.

      Und jetzt dürft ihr weiter darüber diskutieren, ob Feuerwehreinsätze wegen Unfällen von der Allgemeinheit zu bezahlen sein sollen. Ich gebe aber zu bedenken, dass die Feuerwehr sowieso besteht, die Leute ihr Geld bekommen, ob sie Hunde ausbuddeln oder in der Wache sitzen und diese Kosten bereits bezahlt sind (bzw sein sollten).

      Man könnte das Ganze aber auch als Tuning sehen! Der Hund wurde zwar nicht aufgehübscht ist im Wert aber um einiges gestiegen.
      Ob dieser Mehrwert bei einem realisierbar ist steht auf einem anderen Zettel :D
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Der Hundehalter haftet grundsätzlich als erstes, genau wie ein Gebäudeeigentümer für alles haftet, was auf seinem Grundstück passiert. Zivilrechtliche Ansprüche des Halters an den/die "Hundeführer" stehen auf einem anderen Blatt und sind gesondert zu sehen und durchzusetzen, wobei wir hier dann beim Thema Gefälligkeitshandlung sind, die lt. BGB von einer Haftung ausschließen außer es wäre in der PHV-Versicherung des/der "Hundeführer" ausdrücklich mitversichert.
    • Aha... das ich bewusst derart zynisch über das optionale Ersäufen des Hundes geschrieben habe ist also wenigstens aufgefallen. 8)

      Kaiolito schrieb:

      Der Hundehalter haftet grundsätzlich als erstes,

      Ich weiss, das wird im OT nun OT, aber würde sich das nicht auch auf Auktionsabbrüche mit dem Grund "Der Hund vom Nachbarn hats zerkaut" anwenden lassen?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @löschbert

      Diese Frage musst du näher ausformulieren, bitte.

      Bei Auktionsabbrüchen, bei denen der Hund des Nachbarn das Handy zerpflügt hat, gehe ich von einem berechtigten Abbruchgrund aus, welcher in keiner berechtigten Schadenersatzforderung des Käufers beim Verkäufer enden kann.
      Schließlich kommt bei berechtigten Abbrüchen kein Kaufvertrag zustande.
      Soweit gut.

      Dass der Handybesitzer aus der Beschädigung des Handys durch den Hund Ansprüche gegenüber dem Hundehalter ableitet, halte ich für durchaus machbar, wobei hier zum einen eben wieder die Gefälligkeitshandlung zum tragen kommt und im Zweifelsfall ein mögliches Mitverschulden des Handybesitzers (je nachdem wie der Hund an das Handy kam, kann dies bis zu 100 % betragen).


      Aber es ist auch möglich, dass ich deine Frage völlig falsch verstanden habe und daher vorab schon mal ein sorry.
    • Kaiolito schrieb:

      Dass der Handybesitzer aus der Beschädigung des Handys durch den Hund Ansprüche gegenüber dem Hundehalter ableitet, halte ich für durchaus machbar,

      Damit stellst Du aber auf ein Verschulden bei der Zerstörung ab. Und dann ist die Berechtigung zum Abbruch davon abhängig, ob der Hund dem Verkäufer oder seinem Nachbarn gehört. Das unterfällt aber nicht dem Verantwortungsbereich des verhinderten Käufers. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Kaiolito schrieb:

      Das aufgebuddelte musste ja auch wieder zugebuddelt werden, was durchaus in den Bereich eines Sachschadens passen würde.


      Wie wär es denn da mit "Selbstbeteiligung" in Form von "Eigenleistung"? [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Teufel/smilie_devil_020.gif] ... für die Nach(t)arbeit bestünde ja kein Zeitdruck ...

      monza30 schrieb:

      Sonst schüppen die sich gegenseitig den Waldboden vor die Füsse....


      Deswegen die 40 Mann! :lach: 21 schaufeln in die eine Richtung, 19 entgegengesetzt :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @löschbert

      Nein ich stelle nicht auf ein Verschulden bei der Zerstörung ab, es geht alleine um einen berechtigten Abbruch oder ob es kein berechtigter Abbruch war.
      Der Handybesitzer-eigentümer trägt weder mit Vorsatz noch mit Fahrlässigkeit zum Schaden an dem Handy bei und damit ist der Kaufvertrag nicht wirksam bei berechtigtem Abbruch.

      Damit ist der Käufer aus sämtlichen möglichen Ansprüchen raus, was nicht damit einhergehen muss, dass der Handyeigentümer nicht selbst versuchen kann Ansprüche gegen den Hundehalter zu stellen. Hat aber alles nichts mit dem dann bereits nicht mehr existierenden Kaufvertrag zu tun.

      Der Handybesitzer macht ja dann keine Ansprüche aus dem verloren gegangenen Kaufvertrag mit dem Bieter geltend, sondern alleine aus dem Zeitwert seines defekten Handys gegenüber dem Hundehalter. Hier wird dann ein Wert gerechnet, möglicherweise ein Mitverschulden........ aber das hat alles nichts mit dem einem berechtigten Abbruch zu tun, wenn er denn berechtigt ist.
      Berechtigt ist er dann, wenn der Handyeigentümer weder vorsätzlich noch fahrlässig handelt.
    • Annefrid schrieb:

      dat nächste mal ruft man gar nicht mehr die Feuerwehr und läßt z.B. den Hund im Kanalrohr krepieren weil man Angst vor den Kosten hat

      Das ist die größte Gefahr....
      und gleich danach kommt dann die Angst die Feuerwehr zu rufen, wenn es aus dem Fenster vom Nachbarn raucht.....

      atropa_belladonna! schrieb:

      Das was du vielleicht an "Riesenratte" bezeichnest - könnte für kinderlose Familien das Kind sein.


      Ob nun Kinderersatz oder einfach Haustier. Wer ein Tier hat, dem wird es schwer fallen wenn jemand während des Einsatzes sagt: "Das wir aber 5-stellig" zu sagen..."Nö, dann hören Sie bitte sofort auf".
      Dass eventuell deshalb ein Tier stirbt, das halte ich nicht für "unmenschlich". Das Leiden, was dann manche tierlieben Mitmenschen dann erleiden müssen, das schon.
      Und die Tatsache, dass mitten in unserer Gesellschaft Menschen so einsam sind, dass ein Tier ihr "bester Freund" ist, dass macht mich zwar traurig, aber ich muss es als Fakt akzeptieren.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Dass es logisch ist, daß die Besitzerin die Kosten trägt versteht sich von selbst.

      Warum? "Wir" zahlen doch die Feuerwehr sowieso mit unseren Steuergeldern. Ich finde es richtig, wenn jemand "Strafe" zahlen muss, wenn er die Rettungskräfte deutlich "zu Unrecht" alarmiert. Um sogenannten "Spaß" vorzubeugen. Die Rettung eines geliebten Tieres und Lebensgefährten (Und das ist das im Ernstfall für einen einsamen Menschen) nicht.
      Ich will einfach nicht, dass eine arme Rentnerin sich die Rettung ihres Tieres nicht leisten kann, sondern nur Leute die genug Geld haben.

      monza30 schrieb:

      Unfassbar... die haben doch gewittert, dass es da Knete zu verdienen gibt...

      So wirkt das auch auf mich....

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich gebe aber zu bedenken, dass die Feuerwehr sowieso besteht, die Leute ihr Geld bekommen, ob sie Hunde ausbuddeln oder in der Wache sitzen und diese Kosten bereits bezahlt sind (bzw sein sollten).


      Ja, so sehe ich das auch. Für die Feuerwehr werden (sinniger Weise) Steuergelder eingesetzt. Zum Schutz von allen. Voraussetzung für mich ist dabei einzig, dass die Rettungskräfte sofort von solchen Fällen abgezogen werden, wenn anderswo ihre Hilfe für Menschen von Nöten ist.
      Wenn es uns dann nicht mehr gefällt, dann muss man darüber nachdenken, ob es mehr Steuergelder für Rettungskräfte braucht.

      *alte_eule* schrieb:

      Die 40 Leute, die auf 50m² buddeln muss man sich aber auf der Zunge zergehen lassen. Das allein ist eine logistische Höchstleistung. 8)


      Stimmt. Was ein Glück, dass die sich nicht gegenseitig die Schaufeln auf die Helme gehauen haben be der Enge. Sonst müsste die BEsitzerin des Hundes wohl auch noch für die Heilungskosten der im Einsatz befindlichen Rettungskräfte aufkommen....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Wenn es um "es geht auch anders" geht, geht es auch bei der Berliner Feuerwehr anders. Sie können Tier-Rettungseinsätze berechnen, müssen aber offenbar nicht.
      Und genau da sind wir dann beim armen Rentner und seiner "Lebenspartnerin Dackeldame", die auch an keinem Loch vorbei kam.
      Der alte Herr war aufgelöst.
      Das Loch, in das sie entfleucht war, war bekannt. Die Feuerwehr hat (allerdings mit weit weniger Aufwand) erfolgreich geschaufelt. Eine Rechnung ist da nie gekommen.
    • schabbesgoi schrieb:

      Zum Schutz von allen. Voraussetzung für mich ist dabei einzig, dass die Rettungskräfte sofort von solchen Fällen abgezogen werden, wenn anderswo ihre Hilfe für Menschen von Nöten ist.



      und jetzt spinnen wir da mal den Faden weiter....

      ich muss also richtig viel Knete für die Leute rausrücken, um mir diese Leistung "zu erlauben". Dann fängt 500 Meter weiter die Gartenhütte des Feuerwehrhaupmannes an zu kokeln. Wehe die hauen dann ab um die datsche zu löschen. Nix... ich muss löhnen, also haben die auch die Leistung zu erbringen. Und wenn der Dackel gerettet ist, können se sich ihre Bratswürstkes auf den Datscheresten grillen.

      Das man Feuerwehreinsätze vielleicht nicht "für lau" zur Rettung von Tieren bekommt, ok - da reicht aber m.E. nach ein symbolischer Betrag. In manchen Kommunen kostet das garnix, da wird gerne mal ein Fässchen Bier für das gesellige Wochenende gespendet oder sowas. Schliesslich wird - wie oben ja schon ein paarmal geschrieben - die Feuerwehr über Steuergelder finanziert.

      Jetzt kriegt ja das Geld garantiert nicht die Feuerwehr selbst, die Knete wird in den Säckel der Kommune wandern. Ich warte förmlich auf den Tag, wo es private, gewerbliche Feuerwehren gibt. Die macht dann der "Normalen" eben Konkurrenz. Gibt's ja im Rettungswesen auch schon lange...

      Am Ende stehen dann wieder alle Steuerzahler belämmert da. WENIGER Geld wird's dann sicherlich nicht kosten...
    • Hör bloss auf mit dem Fluchhafen.... wenn man könnte, sollte man 100 000 Flugenten anheuern und das Schaixxding zuscheissen lassen. Genau wie dieses Denkmal für Geldverschwender in Hamburg an der Elbe und diese Schiefschrägkellerhaltestelle in Stuttgart.

      Für das, was diese völligst sinnlosen Wahnsinnsprojekte kosten (wie übrigends auch diese unsägliche 2. Stammstrecke in München, wir wollen ja auch die bayrischen Geldverschwender nicht vergessen), könnte man Feuerwehren auch zur WC-Spülung bestellen und kriegte noch Geld dazu....
    • Und das

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Rechtlich ist die Töle eine Sache.
      gehört schon lange geändert.

      Das sind Lebewesen und keine Sachen. Manche haben das aber noch immer nicht begriffen. Erst diese Woche lagen im Abfall zwei Hasen. Die wurden in eine Plastiktüte geschmissen und vor einem Geschäft schnell ohne Nahrung und Wasser entsorgt.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Penny schrieb:

      Und das

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Rechtlich ist die Töle eine Sache.
      gehört schon lange geändert.

      Das sind Lebewesen und keine Sachen. Manche haben das aber noch immer nicht begriffen. Erst diese Woche lagen im Abfall zwei Hasen. Die wurden in eine Plastiktüte geschmissen und vor einem Geschäft schnell ohne Nahrung und Wasser entsorgt.


      Das stimmt ja auch schon lange nicht mehr, dass Tiere Sachen wären. Allerdings sind sie per Gesetz in vieler Hinsicht immer noch zu behandeln wie eine Sache. Sonst könnte man Tiere zum Beispiel nicht verkaufen und kaufen.

      dejure.org/gesetze/BGB/90a.html
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich gebe aber zu bedenken, dass die Feuerwehr sowieso besteht, die Leute ihr Geld bekommen, ob sie Hunde ausbuddeln oder in der Wache sitzen und diese Kosten bereits bezahlt sind (bzw sein sollten).
      Löschbert hat einen entscheidenden Punkt herausgestellt. Beispiel:
      Ich habe einmal einen Prozeß gegen den Dekan der juristischen Fakultät der Uni Trier gewonnen. Die wollte von mir hohen Betrag an zusätzlichen Reinigungskosten für ihre Aula haben, als nach einem von mir dort veranstalteten Konzerts an einem schneematschigen Wintertag die Aula entsprechend aussah.
      Ich fragte beim Prozeß den Dekan, also den Vertreter der Klägerin: "Wann hat denn das Personal die Aula gereinigt?" Antwort: "Während der üblichen Arbeitszeit natürlich!" Danach fragte ich den Richter: "Wenn also das Personal seine übliche Arbeit verrichtet hat, wie können denn dann zusätzliche Kosten entstanden sein?"
      Der Richter: "Diesem Argument kann sich das Gericht nicht verschließen. Die Klage wird abgewiesen!"

      Genau darauf hätte ich als Anwalt der Hundebesitzerin meine Argumentation abgestellt. Also sonderlich kompetent war der wohl nicht.
      Ach, damit kein falscher Eindruck aufkommt: Ich kann Hunde nicht aussstehen...
      "What I Found Over The Years Is That Lots Of People Don't Agree With Me" -Bill Maher