HulkHogan schrieb:
virtueller Gegenstand. Verkauft wird eine Box mit einem Code drinnen, den man in dem Spiel eingibt und dadurch den virtuellen Gegenstand bekommt. Der K kauft quasi die verschweißte, original verpackte Box in der, neben ein paar anderen Sachen wie Mauspad usw, auch der Code drinnen ist.
monza30 schrieb:
@Eule... wegen des "virtuellen" Artikels, der lt. Pillepalle ausgeschlossen ist: hier wird ja tatsächlich etwas verschickt bzw. soll verschickt werden: eine Box mit Inhalt.
Heinzelchen schrieb:
Dürfte zwar egal sein, aber leider steht im Angebot auch, dass wenn man nicht die Box haben wolle, der Code per eMail gesendet würde / und Bieter 5 BW haben sollen.
HulkHogan schrieb:
Ich werde diesen Text weglassen. Allerdings erricht man dadurch mehr Käufer.... oder auch mehr Gauner.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt ... wenn die Sache mit dem möglicherweise im weiteren Versand in AMIland die Versendenachweise fehlten, bzw einfach mal von PP-Amiland nicht anerkannt werden würden, dafür muss man schon studiert haben, nämlich die AGB PP Usa...
raundsi schrieb:
Na gut, da mir sonst keiner Hilft, helf ich mir selbst ... Quelle: pages.ebay.de/help/policies/downloadable.html:
kannste denn auch in AGB PP Usa die Auflagen für den Versender aus D mitsamt aller Fallstricke finden? rechtssicher?
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
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