Wie lange darf die Rückerstattung bei Widerruf dauern ?

    • Wie lange darf die Rückerstattung bei Widerruf dauern ?

      Guten Tag,

      Ich habe folgende Frage und zwar wurde der Widerruf beim Verkäufer bereits bearbeitet. Dann sollte ich Ihm zwecks Rücküberweisung die IBan und BIc mitteilen das er den Kaufbetrag auf mein Konto erstattet.

      Auf meinen Hinweis das ich das Geld gerne bis Freitag hätte habe ich Ihm geschrieben

      >

      Ich erwarte Die Rückerstattung umgehend bis spätestens Freitag auf meinem Konto



      <


      kam folgende Nachricht von Ihm :


      ------------------


      Hallo aus Berlin,

      kennen Sie die entsprechenden gesetzl. Fristen ?

      MFG.....



      --------------------


      Meine Frage hierzu : Kann ich Ihm eine Frist setzen oder sagen bis wann ich die Rückerstattung gerne hätte ??


      Gibt es eine Gesetzliche Frist bis wann der Verkäufer die Rücküberweisung anzuweisen hat ?
      Wie lange muss ich warten bevor ich meine Geld wieder bekomme und es sehen kann ?


      Bitte um Information.


      Greetings
      Razor09
    • Was für ein Widerruf war das denn, nur schriftlich ohne Versendung der Ware, oder schlüssig durch Versendung der Ware?

      Kurz, hat der Vk die Ware?

      Was hat er in seinen "Widerrufsbedingungen" stehen?


      Beim Widerrufs- und Rückgaberecht finden die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung, WENN nichts anderes bestimmt ist :


      § 357
      Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe dejure.org/gesetze/BGB/357.html

      ich setzte es mal vollzitiert hier ein, ich weiß ja nicht, was hier gekauft worden ist

      § 357
      Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

      (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.

      (2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.

      (3) Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen.

      (4) Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.

      (5) Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die empfangenen Waren zurückzusenden, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.

      (6) Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können.

      (7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
      1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
      2. der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.

      (8 ) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder über die Lieferung von Fernwärme, so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Anspruch aus Satz 1 besteht nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ordnungsgemäß informiert hat. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht der Anspruch nach Satz 1 nur dann, wenn der Verbraucher sein Verlangen nach Satz 1 auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.

      (9) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so hat er keinen Wertersatz zu leisten.




      Der Verkäufer kommt demnach "automatisch" in Verzug nach 30 Tagen. Allerdings ist es nach wie vor möglich, dass du ihn entsprechend § 286 Abs. 1 BGB MAHNST

      z. B. in der Mahnung eine Frist von 14 Tagen stzt: "Zahlen Sie bis spätestens in zwei Wochen(genaues DATUM einsetzen!)", dann gilt diese Frist. Mit Ablauf der Frist befindet sich der Verkäufer in Verzug.

      Hier noch was "nach dem neuen EU_Recht ;) 123recht.net/Widerruf-Frist-zur-Rueckzahlung-__f261278.html


      (2) Übt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gemäß diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Erstattung hat so bald wie möglich in jedem Fall jedoch binnen 30 Tagen zu erfolgen.


      (Richtlinien: Insbesondere sind die Ausführungen zur Umsetzung der Richtlinie 200/35 EG zu beachten.

      eur-lex.europa.eu/LexUriServ/L…2000:200:0035:0038:de:PDF )
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • rückerstattung

      Hallo

      Das heißt also Er ( Verkäufer ) hat für die Rückerstattung - 30 Tage Zeit ??

      Kann ich Ihm nicht sagen das Ich das gerne bis spätestens nächste Woche hätte oder bis Freitag hätte ?

      und Yah der Verkäufer hat bereits die Ware seit Montag habe diese zurückgeschickt.

      greets

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    • Razor09 schrieb:

      Das heißt also Er ( Verkäufer ) hat für die Rückerstattung - 30 Tage Zeit ??



      nein,
      14 Tage
      , ich hatte doch den ganzen Paragraphen extra kopiert. und hier auch noch mal nachzulesen: it-recht-kanzlei.de/verbrauche…rtersatz.html#abschnitt_9

      Gemäß Art. 13 Abs. 1 der EU-Verbraucherrechterichtlinie hat der Unternehmer

      „Der Unternehmer hat alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem er gemäß Artikel 11 über den Entschluss des Verbrauchers informiert wird, den Vertrag zu widerrufen.

      Der Unternehmer nimmt die Rückzahlung gemäß Unterabsatz 1 unter Verwendung desselben Zahlungsmittels vor, das vom Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, und vorausgesetzt, für den Verbraucher fallen infolge einer solchen Rückzahlung keine Kosten an.“




      Außerdem hat er die Pflicht

      Die Erstattung hat so bald wie möglich


      zu leisten

      Die 30 Tage sind alt ...
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    • Hallo

      Sobald wie möglich .... Also kann ich Ihm auch schreiben ich wünsche die Rückerstattung bis Spätestens Freitag / Montag auf meine Koto nehme ich an.

      Wenn es die 30 Tage nicht mehr gibt welcher Zeitraum ist angemessen ? Gelten hier die 14 Tage ??

      greets

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    • Hallo

      Habe hier auf ebay folgendes gefunden

      > pages.ebay.de/help/sell/shipping-returns.html

      Dort steht :


      Wann muss die Rückerstattung beim Käufer sein?


      Innerhalb von 3 Tagen, nachdem Sie diese zugesagt haben, oder innerhalb von 10 Tagen, nachdem Sie den Artikel erhalten haben

      Ich nehme an das Ich mich an diese Vorgaben halten kann da der Verkäufer ja die AGBs von Ebay Akzeptieren muss wenn er dort handelt.

      Ausser in seinen AGBs vom Händler steht was anderes. Was nicht der Fall ist.

      Freue mich auf Antworten.

      MFG
    • Stubentiger schrieb:

      Beim Widerrufs- und Rückgaberecht finden die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung, WENN nichts anderes bestimmt ist :


      § 357
      Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe dejure.org/gesetze/BGB/357.html
      sonst kann sie nichtig sein dittmann-hartmann.de/Fachgebie…einbarter-Zahlungsfristen

      von gesetzeswegen liegt die Frist für Rückzahlung bei Widerruf bei 14 Tagen, mancherorts wird eine Zahlungsfrist von 10 Tagen enmpfohlen, normalerweise sollte als Zahlungsfrist von 7 Werktagen vollkommen ausreichend sein.

      Es gibt da keine festen Vorgaben, im Gegenteil, es gibt auch die Ansicht, dass individualvertraglich vereinbarte Zahlungsfristen als unwirksam angesehen und einer "Wirksamkeitskontrolle" unterzogen werden können, sprich: du sollst nicht einseitig einfach deinen Vertrag durch unangemessen kurze Fristsetzung ändern dürfen.

      Die "Rückgewährsfrist" ist für beide 14 Tage, allerdings sollte der Vk nicht die Zahlung verzögern, schließlich hast du auch nicht die Rücksendung verzögert. Und so wie es aussieht, beginnt die Rückzahlungsfrist für den VK mit deinem Widerruf:


      dass der Verbraucher zukünftig in „Vorleistung“ gehen muss. Er muss zuerst die Ware versenden, ehe er den Rechnungsbetrag zurückfordern kann.
      Das heißt allerdings nicht, dass der Unternehmer für die Rückzahlung 14 Tage ab dem Tag Zeit hat, an dem die Ware oder der Nachweis bei ihm eingegangen ist. Ist die Frist zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen, wird er wohl verpflichtet sein, die Zahlung dann „unverzüglich“ – wahrscheinlich also innerhalb weniger Tage – vorzunehmen.


      ecommerce-leitfaden.de/das-neu…h-umsetzung-der-vrrl.html

      Du solltest allerdings bedenken, dass u.U. die Ware noch geprüft werden muss, dass es gewisse Regelarbeitzeiten gibt (heute ist z. B. in Sachsen Feiertag) mancher hat nur bestimmte "Banktage" ...

      also bis Freitag geht gar nicht, aber die 10 Tage müssten auch ohne Mahnung hinkommen, und nach 14 Tagen ist er ohne weiter Mahnung in Verzug, dh. ab da kostes es "Verzugszinsen ;)


      Allerdings hast du immer noch nicht auf die Frage nach dem Text der Widerrufsbelehrung deines VK beantwortet, hat der da vielleicht noch die 30 Tage drin?

      dann könntest du dich auf den Standpunkt stellen, dass seine WRB unwirksam und die Rückzahlung unverzüglich fällig ist.
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    • Hey

      Er beruft sich ( Verkäufer ) auf die Allgemeinen Gesetzgebungen ausserhalb von ebay obwohl er yah bei ebay verkauft.

      Meint er wirklich das die ebay AGbs nicht für Ihn bindend sind ?? oder wie darf man das verstehen ?

      vom Prinzip her habe ich es schon verstanden.

      Greets
    • da steht doch ganz genau:

      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

      W&N Datentechnik René Wenger & Karl Nitschke GbR
      Oudenarder Str. 16
      13347 Berlin
      E-Mail: ebay@berlin-shop.org
      Tel: 030 4443541

      mittels einer (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


      und vor allen Dingen:

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten ([...]), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.

      Hervorhebungen von mir
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • Razor09 schrieb:

      Wann muss die Rückerstattung beim Käufer sein?


      Innerhalb von 3 Tagen, nachdem Sie diese zugesagt haben, oder innerhalb von 10 Tagen, nachdem Sie den Artikel erhalten haben

      Ich nehme an das Ich mich an diese Vorgaben halten kann da der Verkäufer ja die AGBs von Ebay Akzeptieren muss wenn er dort handelt.

      Razor09 schrieb:

      Er beruft sich ( Verkäufer ) auf die Allgemeinen Gesetzgebungen ausserhalb von ebay obwohl er yah bei ebay verkauft.


      Grundsätzlich muss er sich an die Vorgaben von eBay halten, das ist richtig... Allerdings darfst du eines nicht vergessen... Die von dir verlinkte Hilfeseite verdeutlicht das Vorgehen im Zusammenhang mit Käuferschutz-Fällen. Wenn du also einen Fall gemeldet hast, muss der Verkäufer sich zwangsläufig (sofern per Paypal bezahlt) den dort angegebenen Fristen unterwerfen, weil er mit Zustimmung zu den Paypal-AGBs dem Prozedere von Paypal zugestimmt hat... Quasi eine freiwillige Selbstverpflichtung.

      Wenn du allerdings "nur" einen normalen Rückgabeprozess gestartet hast, gelten dort die gesetzlichen Vorgaben bzw. die Angaben aus der WRB des Verkäufers.
    • Laurynn schrieb:

      Grundsätzlich muss er sich an die Vorgaben von eBay halten, das ist richtig...

      Stimmt. Grundsätzlich muss er. Wenn nicht zwischen den Vertragsparteien etwas anderes vereinbart ist. Siehe auch Freibleibendes Angebot, OLG München m.w.N.

      Ist es aber. Und zwar in so ziemlich jeder WRB auf ebay. Sogar in der von ebay selber.

      Laurynn schrieb:

      Wenn du also einen Fall gemeldet hast, muss der Verkäufer sich zwangsläufig (sofern per Paypal bezahlt) den dort angegebenen Fristen unterwerfen,

      Du übersiehst dabei einen kleinen Nebenaspekt. Nämlich diesen Zusatz:

      oder innerhalb von 10 Tagen, nachdem Sie den Artikel erhalten haben


      Die selbe Einschränkung ergibt sich auch aus dem Standardtext der WRB, der ein Zurückbehaltungsrecht der Zahlung vorsieht, solange nicht der Nachweis erbracht wurde, dass die Ware zurückgeschickt wurde. Nun schreibt TE zwar

      Razor09 schrieb:

      und Yah der Verkäufer hat bereits die Ware seit Montag habe diese zurückgeschickt.

      aber leider ohne anzugeben, ob er denn einen Zustellnachweis (nicht einen Versandnachweis) für die Ware (und zwar für die gekaufte) hat. Nehmen wir aber mal an, dass die Angabe, dass der VK 1.) die Ware und 2.) seit Montag hat, belastbar ist beginnt die Frist für die Rückzahlung am Dienstag. Macht also einen Rückzahlungstermin Dienstag übernächster Woche. Demnach sollte das Geld Mittwoch, den 3. Dezember beim TE wieder eintrudeln.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      aber leider ohne anzugeben, ob er denn einen Zustellnachweis (nicht einen Versandnachweis) für die Ware (und zwar für die gekaufte) hat. Nehmen wir aber mal an, dass die Angabe, dass der VK 1.) die Ware und 2.) seit Montag hat, belastbar ist beginnt die Frist für die Rückzahlung am Dienstag. Macht also einen Rückzahlungstermin Dienstag übernächster Woche. Demnach sollte das Geld Mittwoch, den 3. Dezember beim TE wieder eintrudeln.


      Das bezweifele ich. Die Frist beginnt nicht erst zu laufen, wenn die Ware dort ist.
      Die Frist läuft ab Widerruf. Sie kann sich nur verlängern, wenn die Ware nicht innerhalb der Frist eingeht. Nach Eingang muss umgehend zurück gezahlt werden, wenn die Frist schon verstrichen war, ansonsten zum Ende der ursprünglichen Frist.
    • schabbesgoi schrieb:

      Das bezweifele ich. Die Frist beginnt nicht erst zu laufen, wenn die Ware dort ist.


      Du musst lesen, was dasteht, nicht was Du reininterpretierst. ;)

      Die Frist läuft natürlich ab dem Moment, in dem der Widerruf ordnungsgemäß gegenüber dem VK erklärt wurde. Trotzdem steht dem VK ein Zurückbehaltungsrecht für die Rückzahlung zu, bis entweder der Käufer den Versand der Ware nachgewiesen hat, was ihm naturgemäß nur schwer gelingt, weil er typischerweise (wenn überhaupt) nur nachweisen kann, irgend eine Sendung unbekannten Inhaltes losgeschickt zu haben oder bis der Verkäufer den Artikel zurückerhalten hat.

      Oder deutlicher:

      Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.
      Quelle: §357 Abs. 4 BGB.

      Liegt allerdings dieser Termin nach Fristablauf dürfte die Rückzahlungsfrist dann auch "unverzüglich" lauten.

      Und ja, mir ist klar, dass dieses Paragraphengummi reichlich Zündstoff für Streitigkeiten bietet. Aber ich hab das nicht verfasst. Vielleicht passt ihr ja das nächste Mal besser auf, welche Vollpfosten ihr andauernd wieder in den Bundestag wählt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Oh mann, streich das Vorposting. Wir meinen beide das selbe. Und ich hab mich eins vorher vergalloppiert.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.