Verkäufer bestreitet defekte Ware verschickt zu haben

    • monza30 schrieb:

      Hmmm... die Bilder sind nun wirklich nicht sehr aussagekräftig. Das einzigste halbwegs brauchbare Bild zur Beurteilung der Pellen ist das letzte, von oben drauf foddofiert. Und danach hätte ich von DEN Pellen die Finger gelassen....

      Nun ja, durch Fehler lernt man. Leider habe ich von Auto und seinem Zubehör wie Reifen Null Ahnung. Jetzt weiß ich, es war geradezu waghalsig von mir sowas zu tun.
    • als zusätzlichen Hinweis empfehle ich dir, etwas mehr Geld auszugeben, und keine Ganzjahresreifen zu erwerben sondern getrennt Winter- und Sommerreifen. Und zwar jeweils auf Felgen. Da hast du den Vorteil, dass du das Potential der jeweiligen Reifen auch richtig ausnutzen kannst, was Fahr- und Bremsdynamik betrifft. Und die Pellen nutzen sich eben nicht so schnell ab, da du sie ja komplett passend zur Jahreszeit wechselst. Und mit Felge ist das keine Zauberei...
    • Gut das ich bei den Dingern nicht mitgeboten hatte, habe am WE identische Reifen im guten Zustand für 25 Euro geschossen

      Das die Profiltiefe dieser Reifen nicht gleichmäßig ist über die komplette Breite ist Hersteller- oder bauartbedingt, ist bei den Sommerpellen auf unserem Galaxy in dieser Größe nicht anders

      Stell mal ein Foto ein wo man diese Auswaschungen erkennen kann, aus Erfahrung weiss ich das Reifenhändler oft allergisch reagieren wenn man im Internet gekaufte Reifen anschleppt, gebrauchte Pellen ist dann das sündigste was man machen kann

      Aus diesem Grund wird das angelieferte schlecht geredet um seine eigene Ware verkaufen zu können

      Reifen und/oder Felgen kaufe ich grundsätzlich im Abholbereich und zahle bar nach Prüfung der Ware

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    • monza30 schrieb:

      Hier mal zwei Links zu Seiten, die sich mit Reifenschäden befassen. Sind auch schöne Bilder bei:
      Vielen Herzlichen Dank !

      Sternchen schrieb:

      Stell mal ein Foto ein wo man diese Auswaschungen erkennen kann, aus Erfahrung weiss ich das Reifenhändler oft allergisch reagieren wenn man im Internet gekaufte Reifen anschleppt, gebrauchte Pellen ist dann das sündigste was man machen kann

      Mach ich über´s Wochenende.

      Der Fachmann der Kfz Werkstatt hat mir die Mängel gezeigt und erklärt. Ich bin dann so wie er mit meiner flachen Hand über die seitliche Lauffläche drüber gegangen und konnte dabei die unterschiedlichen Höhen und Tiefen sehr gut fühlen. Da entwickelt man regelrecht ein Auge um diese enormen Profilunterschiedlichkeiten deutlich zu erkennen. Also mir wurde dabei heiß und kalt und ich fühlte in mir große Enttäuschung darüber wie ich mich habe austricksen lassen.

      Viele Grüße
    • FairPlay schrieb:

      lso mir wurde dabei heiß und kalt und ich fühlte in mir große Enttäuschung darüber wie ich mich habe austricksen lassen.


      Noch hat er Dich nicht endgültig ausgetrickst, nicht, wenn Du das nicht auf Dir sitzen lässt. Ich kann Dich ganz gut verstehen, bin auch so: Neben einem vielleicht nicht besonders großen (das ist relativ) Verlust wurmt es einfach, sich von einem I**** einfach so abspeisen lassen zu müssen......
      Vielleicht findet man sogar noch den endgültigen Beweis...Ich habe da noch kein so schlechtes Gefühl im Moment. Ja, mach bitte Fotos und stell sie ein.
    • VK gibt Erklärung ab.

      Hallo euch allen,

      lange habe ich über die Vorgehensweise des VK nachgedacht. Darüber auch, was mir hier für ein Mensch gegen über steht. Auch darüber ob und wie ich mich dagegen wehren kann. Dabei habe ich auch eure Ratschläge einbezogen.

      Meine Überlegungen waren wie kann ich eine Beweissichere Entgegnung gegenüber der Behauptung des VK führen. Reifen fotografieren, Bestätigung der Reifenbeschaffenheit der Fachfirma, all das wird der VK nicht anerkennen. Es muss also etwas sein, was unabhängig seiner Anerkennung ist, etwas was vom VK unwiderlegbar ist. Dabei kam mir der Gedanke auf deine Amerikanische TV Sendung in welcher die Gerichtsmedizin in unglaublicher Akribischer Arbeit Kriminellen ihre Taten beweist. So etwas musste ich finden.

      Ein weiterer Grund hierfür lieferte mir der VK durch seine neuerliche Mitteilung vom 20.11.2014. Unter anderem schreibt dieser, er habe die Reifen bis zum Verkaufszeitpunkt mängelfrei gefahren. Die weitere Ausführung die mich aufhorchen ließ lautet; " In ihrer Beschreibung heißt es, Diese sind an den Außenprofilen stark ausgewaschen, d.h. die Reifen sind nicht gleichmäßig abgefahren. Das äußere Reifenprofil ist deutlich wellig ".

      Und weiter schreibt er folgendes: " Meines Erachtens sind hier deutliche Stoßdämpfer-/ Spurprobleme die Ursache. Wie gesagt, meine Meinung ".

      Die letzte Bemerkung ließ mich stark aufhorchen.

      Und ich fasste einen Entschluss. Ich muss diesem VK sein Handwerk zweifelsfrei widerlegen. Und dazu kam mir ein Gedanke. Meine Ergebnisse muss ich noch der Reihe nach formulierend zusammen fassen. Danach stelle ich diese hier rein.

      Bis dann.
    • Er hat als Artikelzustand "Gebraucht" gewählt und damit auch diesen Text:
      Ein Autoreifen, der zwar schon benutzt wurde, aber noch in gutem Zustand ist, mit ausreichend Profil, um die gesetzlichen Anforderungen für die Nutzung im öffentlichen Straßenraum zu erfüllen (soweit zutreffend). Weitere Details finden Sie in der Artikelbeschreibung.

      Wenn dir die Werkstatt nun schwarz auf weiß gibt, dass das eben nicht so ist, dann mal los.
      Ich weiß zwar nicht was du gerade auf "CSI"-Niveau machen willst, aber übergib die Sache doch direkt einem Anwalt ...
    • Mit einem Schreiben einer Werkstatt kann man sich im Ernstfall den Hintern wischen, außer bei Paypal ist das nichtmal das Papier wert auf dem es geschrieben wurde

      Vor Gericht zählt alleine ein Gutachten von einem vom Gericht bestellten Sachverständigen, die Kosten hierfür sind natürlich vom TE per Vorkasse zu verauslagen, Kosten hierfür in 3-stellig in €

      Eine seriöse Werkstatt wird sich auch hüten sich in ein Gerichtsverfahren hineinziehen zu lassen
    • was soll der Quatsch denn? Selbst bei Unfällen reicht auch vor Gericht ein Kostenvoranschlag und/oder ein Gutachten eines Sachverständigen. Da braucht das Gericht nicht extra einen Gutachter bestellen....

      Ausserdem hat TE geschrieben, dass ihm der VK selbst die Schäden an den Reifen geschildert hat in der Nachricht....
    • Wie soll eine Werkstatt hier einen KVA schreiben, hier muss ein Gutachten erstellt werden, und das kann nur ein Sachverständiger

      Und wenn der TE ein Gutachten erstellen lässt, dann ist es ein sogenanntes Parteiengutachten das der Beklagte nicht anerkennen muss, dann muss ein zweites erstellt werden von einem vom Gericht bestellten Sachverständigen, dann zahlt er am Ende eben zweimal einen Gutachter

      Du musst unterscheiden zwischen Gutachten zwecks Ermittlung der Schadenhöhe, hier kann auch ein KVA ausreichen, wenn aber ein Schaden grundsätzlich bewiesen werden muss, so geht das nur per Sachverständigem

      Was der Verkäufer da geschrieben hat ist wieder eine andere Sache, mir geht es nur darum das ein Schreiben irgendeiner Werkstatt nichts wert ist vor Gericht
    • was ein Käse.... die Werkstatt teilt dem Geschädigten mit, dass ein erworbened Teil (hier eben die Pellen) nicht verkehrssicher sind und erhebliche SChäden haben. Mit dieser Aussage kann man seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen. Jede seriöse Werkstatt wird das auch nötigenfalls schriftlich geben. Nötigenfalls (geht auch bei Reifen) lässt man sich einen Kostenvoranschlag geben.

      Damit latscht man (ebenfalls notfalls) zum Anwalt, der die Ansprüche geltend macht. Das kann man natürlich bis zum Gericht durchziehen wenn man will. Der Richter wird dann ebenfalls notfalls einen Gutachter anfordern.... angesichts des Zustands der Pellen und der Zeugenaussagen (halt eben die Werkstatt) wird er darauf aber verzichten. Unnötige Kosten, nur weils ihm Spass macht, wird kein Richter generieren bei ganz offensichtlichen Verhältnissen. Erst recht nicht wenn der VK die Schäden schon selbst zugibt
    • Hallo liebe Leute,

      so der Reinentwurf ist fertig.



      Sehr geehrter Herr ... ( Ebay Name 3w* ) ,

      ich weiß nicht was Sie sich von Ihrer unwahren Behauptung versprechen. Ihr Verhalten ist mir schlicht nicht erklärlich. Warum und aus welchem Grund sollte ich Mängelvorwürfe gegen Sie erheben? Mir wäre auch lieber gewesen die Reifen hätten problemlos montiert werden können. So aber musste ich erneut auf suche gehen und nochmals Geld für neue Reifen ausgeben.

      Die in Ihrer Ebay Auktion mit der Auktionsnummer 141 447 376 358 vom 02.Nov.2014 angebotenen Reifen wurden einem Identitätsvergleich unterzogen. Hierbei wurden Ihre eingestellten Fotos mit den von Ihnen gekauften und erhaltenen Reifen auf besondere Charakteristische Merkmale verglichen. Von 10 dieser Fotos wurde bei mindestens 5 Fotos zweifelsfrei Übereinstimmung fest gestellt. Bei 3 weiteren Fotos war eine Identität nicht zweifelsfrei zuzuordnen und in 2 weiteren Fotos war ein Identitätsvergleich nicht möglich. Aus der Summe der Übereinstimmenden Ergebnisse ergibt sich jedoch zweifelsfrei, bei diesen Reifen handelt es sich um die tatsächlichen Auktionsreifen welche Sie mir zugeschickt haben.

      Was die bereits beschriebenen stark ungleichmäßig abgefahrenen Außenprofile betrifft so bleibt diese Feststellung aufrecht erhalten. Die unterschiedliche Profiltiefe wurde elektronisch gemessen um einer möglichen manuellen Fehlerangabe vorzubeugen. Hierbei ist die geringste Profiltiefe maßgeblich. Die optimale Sicherheit geht bei Winterreifen von einer max. Profiltiefe von 4mm aus. Diese ist mit weniger als 2mm deutlich unterschritten. Mittels Lasertriangulation ( beim TÜV oder speziellen Fachwerkstätten ) lassen sich Rückschlüsse auf fehlerhafte Spur- und Sturzeinstellungen fest vorher sagen. Dies ist bereits für viele Auto Versicherer ausreichender Anlass Versicherungsschutz im Schadensfall zu versagen.

      Diese Reifen entsprechen somit keiner Verkehrssicheren Gebrauchsfähigkeit. In der Auktion wurde u.a. auf den Mangel ungleichmäßig abgefahrener Reifen bzw. „ ausgewaschener “ Seitenprofile nicht hingewiesen.

      Ich fordere Sie auf, den Ihnen gezahlten Betrag von 60,00 € zuzüglich 18,00 € Versandkosten mithin insgesamt 78,00 € auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto zu erstatten. Hierfür notiere ich mir eine Frist bis zum 05. Dezember 2014 . Sollten Sie eine Rücksendung wünschen so wäre weitere 18,00 Rücksendekosten zu zahlen. Für den Fall, dass Sie auf eine Rücksendung verzichten, fallen Entsorgungskosten in noch nicht bekannter Höhe an.

      Nach nutzlosem Fristablauf werde ich zu Ihren Lasten Klage erheben und Sie bei Ebay entsprechend bewerten.



      Was meint ihr dazu ?



      Gruß
    • etwas OT

      ich hätte mich über mind. 2 Fahrzeugwechsel des VK gewundert und erst recht darüber, dass immer nur 2 gleiche Reifen angeboten worden sind, vgl.:

      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…e=0&since=31&sort=8&rows=


      entweder jemand, der immer nur die abgefahrensten wechselt (meist Antriebsachse) oder einer der Mischbereifung (beide Achsen unterschiedl. Fabrikate) mag.

      Ein 2. Paar in der Größe der Goodyear habe ich beim VK nicht finden können.
    • monza30 schrieb:

      was ein Käse.... die Werkstatt teilt dem Geschädigten mit, dass ein erworbened Teil (hier eben die Pellen) nicht verkehrssicher sind und erhebliche SChäden haben. Mit dieser Aussage kann man seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen. Jede seriöse Werkstatt wird das auch nötigenfalls schriftlich geben. Nötigenfalls (geht auch bei Reifen) lässt man sich einen Kostenvoranschlag geben.


      Klar, auch der Pfarrer von der Kanzel kann predigen das die Reifen Müll sind, hat den gleichen Wert vor Gericht wie ein KVA von einer Reifenbude.....Hirnmüll

      Du merkst überhaupt nicht das du Leute mit deinen Lügen total verunsichern kannst, hoffe der TE hat einen Anwalt der die Rechtslage erklären kann und glaubt deine Lügereien die zum Himmel stinken nicht
    • Sternchen schrieb:

      monza30 schrieb:

      was ein Käse.... die Werkstatt teilt dem Geschädigten mit, dass ein erworbened Teil (hier eben die Pellen) nicht verkehrssicher sind und erhebliche SChäden haben. Mit dieser Aussage kann man seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen. Jede seriöse Werkstatt wird das auch nötigenfalls schriftlich geben. Nötigenfalls (geht auch bei Reifen) lässt man sich einen Kostenvoranschlag geben.


      Klar, auch der Pfarrer von der Kanzel kann predigen das die Reifen Müll sind, hat den gleichen Wert vor Gericht wie ein KVA von einer Reifenbude.....Hirnmüll

      Du merkst überhaupt nicht das du Leute mit deinen Lügen total verunsichern kannst, hoffe der TE hat einen Anwalt der die Rechtslage erklären kann und glaubt deine Lügereien die zum Himmel stinken nicht

      drehst du gerade durch? Empfehle dir eine kalte Dusche....
    • Was soll ich tun ?

      Hallo Leute,

      Recherchen haben ergeben, der VK wohnt in einem kleinen Dorf in einer kleinen Wohnung. Er ist ALG II Empfänger. Ich überlege tatsächlich ob ich gutes Geld seinem schlechten hinterher werfe. Das gibt er inzwischen selbst zu, dass ihn das kalt läßt. Ja, leider muss man auch mit sowas leben. Und Ebay ist das völlig egal so lange sie an diesem Mann verdienen. Andere Ebay Mitglieder aber dadurch zu schützen ist Ebay auch wurscht. Nun ja, hab 80,00 € Lehrgeld bezahlt.

      Gruß